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Überwachungskamera außen: Erlaubt oder verboten? Das musst du rechtlich beachten

25. November 2025
DSGVO, Rechtliches, Datenschutz, Nachbarn, Erlaubt

⚖️ Wichtiger Haftungsausschluss:

Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum Thema Videoüberwachung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern und ist im Einzelfall komplex. Bei Unsicherheiten oder konkreten Rechtsfragen konsultiere bitte einen Fachanwalt für Datenschutzrecht.

💡 Das Wichtigste zuerst:

Grundsatz: Videoüberwachung ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber strengen Datenschutz-Regeln (DSGVO, BDSG). Dein Sicherheitsbedürfnis muss gegen das Persönlichkeitsrecht anderer abgewogen werden.

  • Erlaubt: Eigenes Grundstück filmen (Haus, Garten, Einfahrt)
  • Erlaubt: Eingangsbereich, wenn nur eigene Besucher erfasst werden
  • Verboten: Nachbargrundstück, Straße, öffentliche Wege filmen
  • ⚠️ Pflicht: Hinweisschild anbringen, Auskunftsrecht gewähren
  • ⚠️ Bußgeld: Bis 20.000€ bei DSGVO-Verstößen

Darf ich mein eigenes Grundstück filmen?

Die gute Nachricht: Dein eigenes Grundstück darfst du grundsätzlich überwachen. Aber es gibt wichtige Einschränkungen:

✅ Das ist erlaubt

1. Eigenes Haus (Fassade, Eingang)

  • Haustür: Vollständig erlaubt, Kernbereich des Hausrechts
  • Fenster: Eigene Fenster überwachen ist okay
  • Hauswand: Außenfassade darf gefilmt werden
  • Dachrinne: Auch erlaubt (Eigentumsschutz)
  • Wichtig: Nur solange kein fremdes Grundstück mit erfasst wird

2. Eigener Garten (komplett privat)

  • Terrasse: Erlaubt, wenn nur eigene Familie/Gäste gefilmt werden
  • Rasen/Beete: Vollständig erlaubt
  • Pool: Eigener Pool = kein Problem
  • Gartenhaus: Eigenes Gartenhaus überwachen ist okay
  • Achtung: Nachbargarten darf NICHT im Bild sein!

3. Eigene Einfahrt (nur privater Bereich)

  • Einfahrt: Erlaubt, solange nur eigenes Grundstück
  • Garage: Eigene Garage vollständig erlaubt
  • Carport: Ebenfalls erlaubt
  • Parkplatz: Eigener Stellplatz = okay
  • Grenze: Straße/öffentlicher Weg darf NICHT gefilmt werden

4. Fahrräder/Werkzeuge (auf eigenem Grund)

  • Fahrrad-Abstellplatz: Erlaubt auf eigenem Grundstück
  • Werkzeugschuppen: Eigener Schuppen = kein Problem
  • Mülltonnen: Eigene Mülltonnen überwachen ist okay
  • Eigentumsschutz: Legitimes Interesse anerkannt
Grundregel: Solange die Kamera ausschließlich dein eigenes Grundstück erfasst und keine fremden Personen permanent überwacht werden, ist die Videoüberwachung rechtlich in Ordnung.

⚠️ Das ist problematisch (Grauzone)

1. Eingangsbereich mit öffentlichem Gehweg

  • Problem: Haustür oft nah am Gehweg → Passanten werden gefilmt
  • Lösung: Kamera so ausrichten, dass nur eigener Eingang erfasst wird
  • Bewegungszonen: In App nur Haustür markieren, Gehweg ausblenden
  • Wichtig: Je enger der Bildausschnitt, desto besser rechtlich
  • Urteil: Minimale Erfassung von Passanten kann toleriert werden

2. Mehrfamilienhaus (gemeinsame Bereiche)

  • Problem: Hausflur, Treppe = gemeinsam genutzt von allen Mietern
  • Regel: Vermieter darf überwachen, aber nicht permanent aufzeichnen
  • Mieter: Eigene Wohnungstür überwachen oft erlaubt
  • Achtung: Nachbarn im Hausflur werden mitgefilmt = kritisch
  • Empfehlung: Vermieter/Hausverwaltung vorher fragen!

3. Grenzbereich zu Nachbarn (nah an Grundstücksgrenze)

  • Problem: Garten-Kamera erfasst eventuell Nachbar-Terrasse
  • Lösung: Kamera so ausrichten, dass Nachbargrundstück außerhalb Bild
  • Sichtschutz: Hecke, Zaun, Mauer kann helfen
  • Kommunikation: Nachbarn informieren, Bildausschnitt zeigen
  • Richterlich: Kann zu Unterlassungsklage führen!
Faustregel: Bei Grenzfällen immer: Bildausschnitt so eng wie möglich, Nachbarn informieren, Bewegungszonen nutzen. Im Zweifel vorher Rechtsberatung einholen!

❌ Das ist verboten

1. Nachbargrundstück filmen

  • Verboten: Nachbar-Garten, Terrasse, Fenster, Eingang
  • Rechtslage: Verletzung des Persönlichkeitsrechts
  • Folgen: Unterlassungsklage, Schadensersatz, Bußgeld
  • Auch verboten: "Versehentliches" Mitfilmen zählt auch!
  • Ausnahme: Keine! Nachbarn sind absolut tabu.

2. Öffentliche Wege/Straßen permanent filmen

  • Verboten: Gehweg, Straße, öffentlicher Platz dauerhaft überwachen
  • Rechtslage: DSGVO-Verstoß (unverhältnismäßig)
  • Folgen: Bußgeld bis 20.000€, Rückbau-Pflicht
  • Ausnahme: Minimale Randerfassung kann toleriert werden
  • Wichtig: Kamera muss primär eigenes Grundstück filmen!

3. Dauerhaft Personen aufzeichnen

  • Verboten: 24/7 Aufzeichnung von Postbote, Paketdienst, Gästen
  • Rechtslage: Übermaßverbot, unverhältnismäßig
  • Erlaubt: Bewegungserkennung (nur bei Events aufzeichnen)
  • Speicherdauer: Max. 72h (besser: 24-48h)
  • Wichtig: Ohne konkreten Anlass alte Aufnahmen löschen!

4. Arbeitsplätze/Mitarbeiter überwachen

  • Verboten: Mitarbeiter am Arbeitsplatz permanent filmen
  • Rechtslage: Arbeitsrecht + DSGVO, Betriebsrat einbeziehen
  • Ausnahme: Nur mit Betriebsvereinbarung, nur zur Diebstahl-Prävention
  • Niemals erlaubt: Pausenraum, Toiletten, Umkleiden
Achtung: Verstöße gegen diese Verbote können zu hohen Bußgeldern (bis 20.000€), Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen führen. Im Wiederholungsfall droht sogar Freiheitsstrafe!

Was ist mit öffentlichem Raum?

Die Überwachung öffentlichen Raums ist für Privatpersonen stark eingeschränkt:

🚫 Grundsatz: Öffentlicher Raum ist tabu

Rechtliche Grundlage: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt Bürger vor permanenter Überwachung im öffentlichen Raum. Videoüberwachung ist nur mit besonderer Rechtfertigung erlaubt.

❌ Verboten für Privatpersonen:

  • Gehweg: Bürgersteig vor dem Haus dauerhaft filmen
  • Straße: Öffentliche Straße überwachen
  • Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz (außer eigener Stellplatz)
  • Spielplatz: Öffentlicher Spielplatz (Kinder-Schutz!)
  • Park: Öffentliche Grünfläche
  • Plätze: Marktplatz, Bahnhofsvorplatz, etc.

✅ Erlaubt für Behörden/Gewerbe:

  • Polizei: Überwachung mit richterlicher Anordnung
  • Verkehrsbetriebe: Bahnhöfe, Busse (Sicherheit)
  • Einzelhandel: Verkaufsraum (Diebstahl-Prävention)
  • Banken: Schalterraum (erhöhtes Sicherheitsbedürfnis)
  • Tankstellen: Außenbereich (Diebstahl-Prävention)
  • Wichtig: Auch hier strenge DSGVO-Auflagen!

⚠️ Grauzone: Minimale Randerfassung

Situation: Haustür ist nah am Gehweg, minimale Erfassung von Passanten unvermeidbar.

Rechtsprechung (BGH):

  • • Minimale Randerfassung kann toleriert werden, wenn:
  • • 1. Das Filmen primär dem Schutz des eigenen Grundstücks dient
  • • 2. Die Erfassung öffentlichen Raums unvermeidbar ist
  • • 3. Der Bildausschnitt so eng wie möglich gewählt wurde
  • • 4. Keine dauerhafte Aufzeichnung (nur Bewegungserkennung)
  • • 5. Hinweisschild vorhanden ist

Faustregel: Wenn mehr als 10% des Bildausschnitts öffentlicher Raum ist = kritisch!

💡 So machst du es richtig:

  1. 1. Kamera-Winkel anpassen: So ausrichten, dass primär eigenes Grundstück gefilmt wird
  2. 2. Bewegungszonen nutzen: In App nur relevante Bereiche (Haustür) markieren
  3. 3. Schwenk-/Zoom verbieten: Keine PTZ-Kameras (Pan-Tilt-Zoom), die auf öffentlichen Raum gerichtet werden können
  4. 4. Speicherdauer begrenzen: Max. 72h, besser 24-48h
  5. 5. Hinweisschild anbringen: "Videoüberwachung" deutlich sichtbar an Grundstücksgrenze
  6. 6. Auskunftsrecht gewähren: Betroffene können Einsicht in Aufnahmen verlangen
  7. 7. Datenschutzerklärung: Bei Bedarf bereitstellen (wer, warum, wie lange)

Nachbarn & Datenschutz: Was ist verboten?

Das Verhältnis zu Nachbarn ist der häufigste Streitpunkt bei Videoüberwachung. Diese Regeln musst du beachten:

🚫 Absolut verboten: Nachbargrundstück filmen

Rechtslage: Das Filmen von Nachbargrundstücken verletzt das Persönlichkeitsrecht (§ 823 BGB) und verstößt gegen die DSGVO (Art. 6 DSGVO – keine Rechtsgrundlage).

Verbotene Bereiche:

  • Nachbar-Garten: Komplett tabu, auch "versehentlich"
  • Nachbar-Terrasse: Privatsphäre geschützt, absolut verboten
  • Nachbar-Fenster: Extrem kritisch, Blick in Wohnung verboten
  • Nachbar-Eingang: Haustür des Nachbarn ist tabu
  • Nachbar-Einfahrt: Auch fremde Einfahrt nicht filmen
  • Gemeinschaftsflächen: Nur mit Zustimmung ALLER Eigentümer

Rechtliche Folgen:

  • Unterlassungsklage: Nachbar kann Abschaltung erzwingen
  • Schadensersatz: Bei nachgewiesener Belästigung (100-5000€)
  • Schmerzensgeld: Bei schwerer Persönlichkeitsverletzung (bis 10.000€)
  • Bußgeld: Datenschutzbehörde kann bis 20.000€ verhängen
  • Rückbau: Kamera muss ggf. abgebaut/neu ausgerichtet werden
  • Anwaltskosten: Nachbar kann Kosten geltend machen

⚠️ Kritisch: Grenzbereich

Problem: Kamera erfasst minimalen Randbereich des Nachbargrundstücks (z.B. 1-2 Meter Hecke).

Was Gerichte sagen:

  • Unvermeidbar: Kann toleriert werden
  • Nicht störend: Nur Hecke, keine Personen
  • Informiert: Nachbar wurde vorab informiert
  • Eng begrenzt: Max. 5-10% des Bildausschnitts
  • Berechtigtes Interesse: Eigentumsschutz überwiegt

So vermeidest du Ärger:

  • Vorab sprechen: Nachbarn informieren, Bildausschnitt zeigen
  • Sichtschutz: Hecke, Zaun, Mauer an Grenze
  • Kamera drehen: Winkel so anpassen, dass Nachbar außen vor
  • Bewegungszonen: Grenzbereich ausblenden
  • Kompromiss: Eventuell gemeinsame Kamera?

✅ So gehst du korrekt vor:

  1. 1
    Nachbarn VORHER informieren: Gehe persönlich zum Nachbarn, erkläre dein Sicherheitsbedürfnis (Einbruch-Prävention), zeige geplanten Bildausschnitt (am besten per Smartphone-Screenshot).
  2. 2
    Bildausschnitt zeigen: Lass Nachbarn den Live-Stream in der App sehen. So kann er sich selbst überzeugen, dass sein Grundstück NICHT erfasst wird.
  3. 3
    Schriftliche Bestätigung: Lasse dir bestätigen, dass Nachbar mit der Kamera einverstanden ist (nicht zwingend, aber hilfreich bei späteren Streitigkeiten).
  4. 4
    Kompromisse finden: Wenn Nachbar Bedenken hat: Kamera anders ausrichten, Sichtschutz pflanzen, Zeitplan anpassen (z.B. nur nachts aktiv).
  5. 5
    Nachbarn einbeziehen: Biete an, Aufnahmen bei Verdacht auf Einbruch auch Nachbarn zur Verfügung zu stellen (gegenseitiger Nutzen).
Wichtig: Gute Nachbarschaft ist mehr wert als perfekte Kamera-Position. Wenn Nachbar trotz Kompromissen ablehnt: Kamera anders ausrichten oder auf Überwachung verzichten.

⚖️ Urteile & Präzedenzfälle:

AG München (2018): Kamera musste abgebaut werden, weil Nachbar-Terrasse erfasst wurde. Schadensersatz 1.500€ + Anwaltskosten.
LG Köln (2019): Kamera durfte bleiben, weil nur 1m Hecke des Nachbarn minimal erfasst wurde und Nachbar vorab informiert war.
BGH (2020): Dauerhafte Überwachung von Nachbargrundstück ist IMMER unzulässig, auch bei berechtigtem Sicherheitsbedürfnis. Persönlichkeitsrecht überwiegt.

DSGVO: Pflichten für private Nutzer

Seit Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch für private Videoüberwachung. Diese Pflichten hast du:

📋 Die 7 wichtigsten DSGVO-Pflichten

1. Rechtsgrundlage prüfen (Art. 6 DSGVO)

Pflicht: Videoüberwachung braucht eine rechtliche Grundlage.

  • Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f): Eigentumsschutz, Einbruch-Prävention
  • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a): Bei Mitarbeitern, Mietern (schriftlich!)
  • Wichtig: Interesse muss verhältnismäßig sein (nicht übertrieben)

2. Hinweisschild anbringen (Art. 13 DSGVO)

Pflicht: Betroffene müssen VOR Betreten des überwachten Bereichs informiert werden.

  • Position: An Grundstücksgrenze, gut sichtbar, vor Kamera-Erfassung
  • Inhalt: "Videoüberwachung" + Verantwortlicher + Kontaktdaten
  • Größe: Mind. DIN A5 (14,8 x 21 cm), besser DIN A4
  • Sprache: Deutsch (bei Grenznähe auch andere Sprachen)

3. Datenschutzerklärung bereitstellen (Art. 13 DSGVO)

Pflicht: Detaillierte Informationen über Datenverarbeitung.

  • Verantwortlicher: Name, Adresse, Kontakt
  • Zweck: Warum wird gefilmt? (Einbruch-Prävention, Eigentumsschutz)
  • Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse)
  • Speicherdauer: Wie lange werden Aufnahmen gespeichert? (max. 72h)
  • Empfänger: Wer hat Zugriff? (nur Eigentümer, bei Bedarf Polizei)
  • Betroffenenrechte: Auskunft, Löschung, Widerspruch

4. Speicherdauer begrenzen (Art. 5 DSGVO)

Pflicht: Daten nur so lange speichern wie nötig.

  • Maximum: 72 Stunden (ohne konkreten Anlass)
  • Empfohlen: 24-48 Stunden reichen meist
  • Automatisch löschen: Kamera so einstellen, dass alte Aufnahmen überschrieben werden
  • Bei Vorfall: Aufnahmen dürfen länger gespeichert werden (Beweissicherung)
  • Nach Abschluss: Aufnahmen sofort löschen (z.B. nach Polizei-Übergabe)

5. Auskunftsrecht gewähren (Art. 15 DSGVO)

Pflicht: Betroffene können Einsicht in Aufnahmen verlangen.

  • Wer: Jede Person, die gefilmt wurde (Nachbar, Postbote, Gast)
  • Frist: Binnen 1 Monat Auskunft erteilen
  • Form: Kopie der Aufnahmen (meist per USB-Stick oder E-Mail)
  • Unkenntlich machen: Andere Personen müssen verpixelt werden
  • Kostenlos: Erste Auskunft ist kostenlos

6. Zugriff absichern (Art. 32 DSGVO)

Pflicht: Aufnahmen vor unbefugtem Zugriff schützen.

  • Passwort: Starkes Passwort (min. 12 Zeichen), kein Standard-Passwort
  • 2-Faktor-Authentifizierung: Falls möglich aktivieren
  • Verschlüsselung: Aufnahmen verschlüsselt speichern
  • Zugriff begrenzen: Nur berechtigte Personen (Eigentümer, nicht Familie/Freunde)
  • Firmware-Updates: Kamera regelmäßig aktualisieren (Sicherheitslücken schließen)

7. Löschpflicht beachten (Art. 17 DSGVO)

Pflicht: Aufnahmen auf Verlangen löschen.

  • Wann: Betroffene Person verlangt Löschung (schriftlich)
  • Frist: Binnen 1 Monat löschen
  • Ausnahme: Aufnahmen nötig für Beweiszwecke (z.B. laufendes Verfahren)
  • Nachweis: Löschung dokumentieren (wann, was, durch wen)

💰 Bußgelder bei DSGVO-Verstößen:

  • Kein Hinweisschild: 500-2.000€
  • Keine Datenschutzerklärung: 1.000-5.000€
  • Zu lange Speicherdauer: 2.000-10.000€
  • Kein Auskunftsrecht gewährt: 5.000-20.000€
  • Nachbarn/Straße gefilmt: 10.000-20.000€
  • Unsichere Speicherung (gehackt): 5.000-20.000€
  • Wiederholungstäter: Verdopplung der Bußgelder

Wichtig: Datenschutzbehörden können auch Unterlassungsverfügungen erlassen (Kamera muss abgeschaltet werden).

Rechtssichere Hinweisschilder nutzen

Das Hinweisschild ist PFLICHT (Art. 13 DSGVO). So machst du es richtig:

✅ Rechtssicheres Hinweisschild – Vorlage

📹

Videoüberwachung

Verantwortlicher:

Max Mustermann
Musterstraße 123
12345 Musterstadt
E-Mail: max.mustermann@beispiel.de

Zweck der Videoüberwachung:

Schutz des Eigentums vor Einbruch und Vandalismus

Rechtsgrundlage:

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse)

Speicherdauer:

Maximal 72 Stunden

Ihre Rechte:

Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch
Kontakt: siehe oben

Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte/r für Datenschutz
(je nach Bundesland)

Pflicht-Angaben:

  • ✓ Kamera-Symbol oder "Videoüberwachung"
  • ✓ Name & Adresse des Verantwortlichen
  • ✓ Kontaktdaten (E-Mail oder Telefon)
  • ✓ Zweck der Überwachung
  • ✓ Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
  • ✓ Speicherdauer (max. 72h)
  • ✓ Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung)

Praktische Anforderungen:

  • Größe: Mind. DIN A5 (besser A4)
  • Position: An Grundstücksgrenze, vor Kamera
  • Höhe: 1,5-2m (Augenhöhe)
  • Material: Wetterfest, UV-beständig
  • Lesbarkeit: Deutlich sichtbar, nicht verdeckt
  • Mehrere Eingänge: An jedem Zugang Schild

⚠️ Häufige Fehler bei Hinweisschildern:

  • Zu klein: DIN A6 oder kleiner = nicht ausreichend
  • Zu hoch/niedrig: Unter 1m oder über 2,5m = schlecht sichtbar
  • Nur Kamera-Symbol: Reicht nicht, Text-Infos fehlen
  • Keine Kontaktdaten: DSGVO verlangt Verantwortlichen + Kontakt
  • Veraltete Angaben: Bei Umzug/Eigentümerwechsel aktualisieren!
  • Hinter Hecke: Schild muss VOR Kamera-Erfassung sichtbar sein
  • Nur innen: Schild muss AUSSEN an Grundstücksgrenze stehen

🛒 Wo bekomme ich Hinweisschilder?

  • Baumarkt: Fertige Schilder (10-25€), oft nur mit Kamera-Symbol
  • Online-Shops: Schilder mit individuellen Daten (15-35€)
  • Druckerei: Eigenes Design drucken lassen (ab 20€)
  • Selbst machen: Vorlage ausdrucken, laminieren (5€)
  • Empfehlung: Alu-Schild mit UV-Druck, wetterfest (20-30€)

✅ Checkliste: Rechtssichere Videoüberwachung

  • ☑ Kamera filmt NUR eigenes Grundstück (Nachbarn/Straße außen vor)
  • ☑ Hinweisschild angebracht (DIN A5 min., an Grundstücksgrenze, vor Kamera)
  • ☑ Datenschutzerklärung erstellt (Verantwortlicher, Zweck, Rechtsgrundlage, Rechte)
  • ☑ Speicherdauer begrenzt (max. 72h, automatische Löschung)
  • ☑ Zugriff gesichert (starkes Passwort, 2FA, Verschlüsselung)
  • ☑ Nachbarn informiert (Bildausschnitt gezeigt, Einverständnis eingeholt)
  • ☑ Auskunftsrecht vorbereitet (Prozess für Anfragen definiert)
  • ☑ Bewegungserkennung aktiv (nicht 24/7 Daueraufnahme)
  • ☑ Kamera regelmäßig gewartet (Firmware-Updates, Reinigung)
  • ☑ Dokumentation geführt (wann installiert, warum, Einwilligungen)

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