Hundefriseur steht in keiner der 166 Zeilen der Handwerksordnung
Die Handwerksordnung führt zwei Verzeichnisse. Anlage A nennt die zulassungspflichtigen Handwerke und enthält 53 Gewerbe, von Maurern und Betonbauern bis zu Orgel- und Harmoniumbauern. Anlage B nennt in Abschnitt 1 weitere 56 zulassungsfreie Handwerke und in Abschnitt 2 noch einmal 57 handwerksähnliche Gewerbe, vom Eisenflechter bis zum Schlagzeugmacher. Wer diese drei Listen durchzählt, kommt auf 166 Zeilen. In keiner davon steht eine Tätigkeit am Tier. Nummer 38 der Anlage A heißt Friseure, und wer dieses Gewerbe selbständig betreiben will, muss nach Paragraf 1 Absatz 1 der Handwerksordnung in der Handwerksrolle eingetragen sein. Wer eine Schere am Kopf eines Hundes ansetzt, dicht am Auge, braucht dafür nach Paragraf 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung eine Anzeige bei der zuständigen Behörde und sonst nichts. Für dieselbe Arbeit setzt der Staat allerdings sehr wohl einen Preis fest, und zwar für den, der sie am seltensten ausführt: Das Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte führt unter der laufenden Nummer 405 die Leistung Haare entfilzen oder scheren, kleinflächig, mit 24,00 Euro und unter der Nummer 406 dieselbe Leistung großflächig mit 72,00 Euro. Für die Tierarztpraxis gibt es einen Gebührenrahmen, für den Salon nicht.
Diese Seite beantwortet drei Fragen, und sie beantwortet sie aus Rechtstexten statt aus Erfahrungsberichten: Was darf ein Hundesalon, was muss er offenlegen, und was ist die ehrliche Alternative? Eine Durchschnittszahl für den Preis steht hier bewusst nicht, weil es keine gibt, die sich belegen ließe. Stattdessen steht hier ein Rechner, in den Sie Ihren eigenen Preis eintragen, daneben die tierärztlichen Gebührensätze als feste Vergleichsgröße. Wer statt des Salons selbst zur Maschine greifen will, findet die Geräteseite im Vergleich der Hundeschermaschinen; diese Seite bleibt bei der Dienstleistung und bei dem, was für sie gilt.
Bevor Sie weiterlesen. Ein Hund, der sich gegen Bürste, Schere oder Berührung wehrt, hat entweder Angst oder Schmerzen, und beides ist kein Fall für einen anderen Salon. Kratzen bis zu offenen Stellen, Zucken bei Berührung einer bestimmten Stelle, plötzliche Verweigerung einer Prozedur, die vorher ging, Geruch, Schuppen, kahle Stellen oder Hautveränderungen gehören in eine Tierarztpraxis. Diese Seite nennt keine Beruhigungsmittel, kein Hausmittel und keine Technik, mit der sich ein widerstrebendes Tier festhalten lässt.
Die fünf Punkte, um die es auf dieser Seite geht
- Kein Berufsbild, keine Prüfung. In 166 Zeilen der Handwerksordnung steht keine Tätigkeit am Tier. Was bleibt, ist die Gewerbeanzeige nach Paragraf 14 der Gewerbeordnung, und die wird entgegengenommen, nicht geprüft.
- Kein Preisrahmen. Für die tierärztliche Schur gibt es eine Rechtsverordnung mit Unter- und Obergrenze. Für den Salon gibt es beides nicht, und deshalb steht auf dieser Seite keine Durchschnittszahl.
- Doch eine Grenze, und die zieht das Tierschutzgesetz. Paragraf 5 Absatz 1 verbietet den schmerzhaften Eingriff ohne Betäubung und behält die Betäubung dem Tierarzt vor. Damit ist die Sedierung im Salon ausgeschlossen.
- Erlaubnispflicht nur bei sechs Tätigkeiten. Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 des Tierschutzgesetzes zählt sie einzeln auf. Das Pflegen steht nicht darunter, das Halten schon, und daran hängt die Frage nach der Tagesbetreuung.
- Der Schaden ist belegt, die Häufigkeit nicht. Eine Auswertung von 161 Vorstellungen mit Augenbeschwerden innerhalb von 24 Stunden nach einem Pflegetermin zeigt, was passieren kann. Eine Bezugsgröße dazu, also wie viele Termine dem gegenüberstehen, nennt sie nicht.
Was die Handwerksordnung vom Friseur verlangt und vom Hundefriseur nicht
Paragraf 1 Absatz 1 der Handwerksordnung lautet: Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. Absatz 2 bestimmt, wann ein Betrieb ein solcher ist, nämlich wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind. Die Anlage A trägt die Fundstelle aus dem Bundesgesetzblatt des Jahres 2020 und zählt von Nummer 1 bis Nummer 53 durch. Nummer 38 lautet Friseure. Das ist der ganze Mechanismus, und er ist streng: Wer Menschenhaar gewerblich schneidet, kommt an der Handwerksrolle nicht vorbei.
Die Anlage B ist die mildere Schwester. Ihr Abschnitt 1 listet 56 zulassungsfreie Handwerke, darunter Uhrmacher, Fotografen, Bestatter und an letzter Stelle Kosmetiker. Ihr Abschnitt 2 listet 57 handwerksähnliche Gewerbe, darunter Bodenleger, Rohr- und Kanalreiniger, Änderungsschneider, Maskenbildner und Klavierstimmer. Wer die drei Listen durchsieht, findet Gewerbe für Haar, für Haut, für Nägel, für Kostüme und für Masken. Ein Gewerbe für ein Tier findet er nicht, in keiner der 166 Zeilen. Das ist keine Auslegung, sondern eine Auszählung, und sie ist an einem Nachmittag nachzuvollziehen.
Was folgt daraus praktisch? Dass die Bezeichnung Hundefriseur nichts aussagt. Sie ist weder geschützt noch an eine Prüfung gebunden, und ein Betrieb kann sie am Tag der Gewerbeanmeldung führen. Zertifikate privater Schulen gibt es reichlich; sie sagen aus, wer sie ausgestellt hat, und mehr nicht. Damit ist der Hundesalon in guter Gesellschaft innerhalb dieses Bereichs: Auch ein Pflegemittel für das Tier fällt durch das Raster, das für dasselbe Mittel am Menschen gilt, wie der Vergleich der Hundeshampoos am Wortlaut der Kosmetikverordnung zeigt. Die Regelungslücke betrifft nicht nur Flaschen, sondern auch Dienstleistungen.
Was der Staat für dieselbe Arbeit festsetzt, wenn eine Praxis sie ausführt
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte ist eine Rechtsverordnung mit einem Gebührenverzeichnis im Anhang. Drei Vorschriften daraus muss kennen, wer die Zahlen lesen will. Paragraf 1 Absatz 2: Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebührensätze entsprechen dem einfachen Satz, und eine Vereinbarung oder Forderung geringerer Gebühren ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Die Zahl ist also eine Untergrenze. Paragraf 2 Absatz 1: Die Höhe bemisst sich nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung von Schwierigkeit, Zeitaufwand, Zeitpunkt, Wert des Tieres und örtlichen Verhältnissen. Paragraf 1 Absatz 3: Die Umsatzsteuer ist in den Sätzen nicht enthalten. Aus dem Verzeichnis selbst einzeln nachgeschlagen ergibt sich für die Pflege am Hund das folgende Bild.
| Nummer | Leistung nach dem Gebührenverzeichnis | Einfacher Satz | Dreifacher Satz |
|---|---|---|---|
| 405 | Haare entfilzen oder scheren, kleinflächig | 24,00 Euro | 72,00 Euro |
| 406 | Haare entfilzen oder scheren, großflächig | 72,00 Euro | 216,00 Euro |
| 404 | Zecke oder Zecken entfernen | 8,10 Euro | 24,30 Euro |
| 455 | Analbeutelbehandlung, manuelle Entleerung, je Seite | 7,94 Euro | 23,82 Euro |
| 302 | Sedation per injectionem, Hund, Katze, Frettchen | 19,78 Euro | 59,34 Euro |
| 16 | Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund, Katze, Frettchen | 23,62 Euro | 70,86 Euro |
Sämtliche Beträge sind Nettobeträge im Sinne des Paragrafen 1 Absatz 3. Der dreifache Satz ist die Obergrenze aus Paragraf 2 Absatz 1 und keine übliche Rechnung; er steht hier, weil er die Spannweite zeigt, innerhalb derer eine Praxis bemisst. Die Spalte ist ausgerechnet und nicht abgeschrieben.
- Rahmen nach Paragraf 2 Absatz 1: 24 bis 216 Euro netto
- Nr. 405 einfach: 24 Euro netto — im Korridor
- Nr. 405 dreifach: 72 Euro netto — im Korridor
- Nr. 406 einfach: 72 Euro netto — im Korridor
- Nr. 406 dreifach: 216 Euro netto — im Korridor
Zwei Dinge fallen an dieser Tabelle auf. Erstens, dass der Verordnungsgeber das Entfilzen und das Scheren überhaupt aufgenommen hat, also eine Tätigkeit, die im Alltag fast ausschließlich außerhalb von Praxen stattfindet. Zweitens, dass er zwischen kleinflächig und großflächig unterscheidet und den Unterschied mit dem Faktor drei bewertet. Wer also wissen will, was die Arbeit in einem geregelten Umfeld wert ist, hat eine Zahl. Wer wissen will, was sie im Salon nebenan kostet, hat keine, und diese Asymmetrie ist der Kern dieser Seite. Dieselbe Asymmetrie kehrt bei der Zahnpflege wieder, nur mit umgekehrtem Vorzeichen: Dort führt das Verzeichnis die Reinigung als tierärztliche Leistung, und der Markt verkauft Mittel, die sie ersetzen sollen, wie die Seite zu den Kosten der Zahnsteinentfernung im Einzelnen aufschlüsselt.
Welche Vorschriften am Tier dann doch gelten
Das Gewerberecht schweigt, das Tierschutzrecht nicht. Paragraf 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes lautet: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Das ist der Obersatz, und er gilt für jeden, nicht nur für Halter. Paragraf 2 richtet sich dann an einen engeren Kreis: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf seine Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, und muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Das dritte Merkmal des Paragrafen 2 ist das für diese Seite entscheidende. Das Gesetz verlangt Kenntnisse und Fähigkeiten, und es verlangt sie von dem, der das Tier betreut. Ein Hundesalon betreut das Tier während des Termins. Er unterliegt damit einer Anforderung an seine Sachkunde, die im Gesetz steht, aber an keiner Stelle nachgewiesen werden muss: Es gibt keine Prüfung, kein Zeugnis, keine Stelle, die abnimmt. Die Pflicht besteht, der Nachweis fehlt. Das ist ein anderer Zustand als bei den 166 Gewerben der Handwerksordnung, wo die Anforderung und ihr Nachweis zusammengehören, und es ist der genaue Punkt, an dem diese Warengruppe unübersichtlich wird.
Dazu kommt der Bußgeldrahmen. Paragraf 18 Absatz 1 Nummer 1 stellt es als Ordnungswidrigkeit unter Strafe, einem Wirbeltier, das jemand hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Nummer 7 desselben Absatzes erfasst denjenigen, der entgegen Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 einen Eingriff ohne Betäubung vornimmt oder, ohne Tierarzt zu sein, entgegen Satz 2 eine Betäubung vornimmt. Ein Hundesalon, der einen Hund unter Schmerzen entfilzt oder ihn eigenmächtig ruhigstellt, bewegt sich damit nicht in einem rechtsfreien Raum, sondern im Ordnungswidrigkeitenrecht. Was fehlt, ist nicht die Norm, sondern die laufende Kontrolle.
Sechs Tätigkeiten brauchen eine Erlaubnis, und das Pflegen ist keine davon
Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes zählt acht Nummern auf, bei denen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nötig ist. Die Nummern 1 bis 7 betreffen Tierversuche, Tierheime, Zoologische Gärten, das Verbringen von Wirbeltieren ins Inland, die Ausbildung von Schutzhunden und Tierbörsen. Nummer 8 ist die für Gewerbetreibende einschlägige und gliedert sich in sechs Buchstaben. Sie sind hier einzeln aufgeführt, damit jeder selbst nachsehen kann, ob sein Salon darunterfällt.
| Fundstelle | Wortlaut der Tätigkeit | Was das für einen Hundesalon heißt |
|---|---|---|
| Nummer 8 Buchstabe a | gewerbsmäßig Wirbeltiere züchten oder halten, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild | greift, sobald der Betrieb Tiere über den Pflegetermin hinaus aufnimmt, etwa bei Tagesbetreuung oder Übernachtung |
| Nummer 8 Buchstabe b | gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handeln | greift nicht für eine Dienstleistung am fremden Tier |
| Nummer 8 Buchstabe c | einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten | greift nicht |
| Nummer 8 Buchstabe d | Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen | greift nicht |
| Nummer 8 Buchstabe e | Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen | greift nicht |
| Nummer 8 Buchstabe f | für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung durch den Halter anleiten | greift nicht für das Scheren, wohl aber für ein angeschlossenes Trainingsangebot |
Die Auswertung ist ernüchternd kurz. Von sechs Buchstaben trifft auf einen reinen Pflegebetrieb keiner zu. Das Scheren, Waschen, Trimmen und Bürsten eines fremden Hundes, der vor dem Termin gebracht und nach dem Termin abgeholt wird, ist in dieser Aufzählung nicht enthalten. Relevant wird Buchstabe a erst dort, wo aus dem Termin ein Aufenthalt wird: Wer Hunde über Stunden aufnimmt, sie in Boxen wartend hält oder eine Tagesbetreuung anbietet, hält Wirbeltiere gewerbsmäßig, und das ist erlaubnispflichtig. Ob ein bestimmter Betrieb diese Schwelle überschreitet, entscheidet die zuständige Behörde und nicht diese Seite; belegbar ist nur, was im Gesetz steht.
Für den Halter folgt daraus eine sehr konkrete Frage an den Betrieb, und sie steht weiter unten in der Terminliste: Wie lange bleibt der Hund da, und wartet er dazwischen in einer Box? Die Antwort entscheidet nicht nur über das Wohlbefinden des Tieres an diesem Tag, sondern auch darüber, ob der Betrieb überhaupt in der Kategorie arbeitet, in der er sich sieht. Wer seinen Hund ungern allein in fremden Räumen lässt, findet die Gegenrichtung im Bereich beschrieben: Wie eine Wanne zu Hause den Salonbesuch ersetzen kann, steht im Vergleich der Hundebadewannen und Hundeduschen.
Die Grenze verläuft am Schmerz, nicht am Gewerbeschein
Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes lautet: An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden. Satz 2: Die Betäubung warmblütiger Wirbeltiere sowie von Amphibien und Reptilien ist von einem Tierarzt vorzunehmen. Absatz 2 nennt zwei Ausnahmen, und beide helfen einem Salon nicht weiter: wenn bei vergleichbaren Eingriffen am Menschen eine Betäubung in der Regel unterbleibt oder der Schmerz geringer ist als die Beeinträchtigung durch die Betäubung, und wenn die Betäubung nach tierärztlichem Urteil im Einzelfall nicht durchführbar erscheint. Die zweite Ausnahme setzt ein tierärztliches Urteil voraus, und das erste ist eine Abwägung, die niemand nebenbei trifft.
Damit ist eine Frage abschließend beantwortet, die in Salons immer wieder gestellt wird: Ruhigstellen durch den Betrieb ist ausgeschlossen. Nicht, weil es unhöflich wäre, sondern weil Satz 2 die Betäubung warmblütiger Wirbeltiere dem Tierarzt vorbehält und weil Paragraf 18 Absatz 1 Nummer 7 den Verstoß mit Bußgeld bedroht. Die Gebührenordnung führt die Leistung folgerichtig als tierärztliche: Sedation per injectionem für Hund, Katze und Frettchen steht unter der laufenden Nummer 302 mit 19,78 Euro im einfachen Satz. Wenn ein Hund die Pflege anders nicht erträgt, gehört er in eine Praxis und nicht in einen zweiten Salon.
Die zweite Grenze ist weicher und deshalb praktisch wichtiger. Eine festsitzende Verfilzung lässt sich nicht schmerzfrei auskämmen; das Haar ist mit der Haut verbunden, und jeder Zug zieht an ihr. Wer in dieser Lage weiterkämmt, statt zu scheren, fügt Schmerzen zu, und die Frage nach dem vernünftigen Grund aus Paragraf 1 Satz 2 beantwortet sich von selbst, wenn die Schere danebenliegt. Ein Betrieb, der bei starker Verfilzung ohne Rückfrage kurz schert, arbeitet deshalb näher am Gesetz als einer, der eine Stunde lang zieht, weil der Halter die Länge behalten wollte. Dieselbe Abwägung steht beim Krallenschneiden an, nur mit anderem Gewebe, und ist dort auf der Seite zum Krallenschneiden beim Hund ausgeführt.
Was der Salon anmelden muss und was daran geprüft wird
Paragraf 14 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung lautet: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Dasselbe gilt bei Verlegung des Betriebs, bei einem Wechsel des Gegenstands, bei einer Namensänderung und bei der Aufgabe. Das ist die vollständige gewerberechtliche Pflicht eines reinen Pflegebetriebs, und sie ist eine Anzeige und keine Erlaubnis. Die Behörde nimmt sie entgegen und leitet die Daten weiter; eine Sachkundeprüfung findet nicht statt, weil das Gesetz an dieser Stelle keine vorsieht.
Für den Halter ist das ein wichtiger Punkt, weil er eine verbreitete Annahme korrigiert. Ein angemeldetes Gewerbe ist kein Gütesiegel und keine Bestätigung von Fachkunde; es ist eine Meldung. Wer sich auf eine Bescheinigung beruft, sollte deshalb sagen, welche gemeint ist: eine Gewerbeanmeldung, eine Erlaubnis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes für das Halten von Tieren, oder das Zertifikat einer privaten Schule. Die drei bedeuten Verschiedenes, und nur die mittlere setzt eine behördliche Prüfung voraus. Wer wissen will, wie dieselbe Unklarheit bei Produkten aussieht, findet sie bei den Prüfzeichen im Vergleich der Trinkbrunnen für Hunde, wo kein einziges Zeichen für das Produkt selbst hinterlegt war.
Was im Preis steckt und was hinterher dazukommt
Weil kein Gebührenverzeichnis existiert, gibt es auch keine einheitliche Leistungsbeschreibung. Was ein Betrieb unter einem Komplettpaket versteht, ist seine eigene Festlegung. Verbreitet sind drei Abrechnungsformen, und sie sind für den Halter unterschiedlich riskant. Erstens die Pauschale nach Größe oder Rasse: einfach zu vergleichen, aber blind gegenüber dem Zustand des Fells. Zweitens die Abrechnung nach Zeit: ehrlicher gegenüber dem Aufwand, aber vor dem Termin nicht bezifferbar. Drittens die Pauschale plus Zuschläge, und genau dort entstehen die Streitfälle, weil der Zuschlag für Verfilzung erst nach dem Blick aufs Fell feststeht.
Was in der Rechnung gern untergeht, sind die Nebenleistungen, die ein Salon anbietet und für die im tierärztlichen Verzeichnis eigene Positionen stehen. Das Ausdrücken der Analbeutel ist dort unter der laufenden Nummer 455 mit 7,94 Euro je Seite im einfachen Satz geführt, das Entfernen von Zecken unter der Nummer 404 mit 8,10 Euro. Beides wird in Salons mitgemacht, beides ist am Tier nicht risikofrei, und für beides gibt es außerhalb der Praxis keinen Preisrahmen. Wer eine Rechnung erhält, auf der solche Posten stehen, kann sie zumindest gegen eine amtlich festgesetzte Zahl halten. Das ist keine Obergrenze, aber es ist eine Bezugsgröße, und mehr gibt dieser Markt nicht her.
Ein vierter Posten taucht in keiner Rechnung auf und kostet trotzdem: die Zeit des Tieres im Betrieb. Wo ein Hund zwei Stunden lang in einer Box auf seinen Termin wartet, ist der Preis je Arbeitsstunde niedrig und die Belastung hoch. Wo er in vierzig Minuten fertig ist, ist es umgekehrt. Diese Größe steht auf keiner Preisliste, und sie ist die einzige, nach der zu fragen sich immer lohnt. Wer das Thema von der Geräteseite her angehen will, findet die Werkzeuge, mit denen sich die Zeit zwischen zwei Terminen strecken lässt, im Vergleich der Hundebürsten und Fellbürsten.
Die Rechnung über drei Jahre, mit Ihrem Preis statt einem erfundenen
Der folgende Rechner enthält bewusst keine Behauptung darüber, was ein Hundesalon kostet. Der Preis je Termin ist eine Vorbelegung, die Sie im Feld ändern; er stammt aus keiner Erhebung, weil es keine gibt. Belegt sind dagegen die beiden anderen Posten: Der Satz für die tierärztliche Schur steht im Gebührenverzeichnis, und die Zahl der Termine je Jahr richtet sich nach dem Haarkleid, das Sie im Nutzungsprofil auswählen.
Was Fellpflege über drei Jahre kostet
Alle Felder sind veränderbar. Der Preis je Salontermin ist eine Annahme dieser Seite und keine Erhebung; ein belegter Durchschnittspreis existiert nicht, weil für diese Leistung kein Gebührenrahmen gilt.
Termine im Hundesalon
Annahme dieser Seite, im Feld veränderbar. Für Hundesalons besteht weder eine Gebührenordnung noch eine veröffentlichte Erhebung; tragen Sie den Preis Ihres Betriebs ein.
Schur in der Tierarztpraxis, kleinflächig
Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, laufende Nummer 405, einfacher Satz, netto. Nach Paragraf 2 Absatz 1 bis zum Dreifachen bemessbar.
Eigenes Zubehör: Scherköpfe, Kämme, Ersatzteile
Annahme dieser Seite, im Feld veränderbar. Scherköpfe stumpfen ab; die Ersatzteilpreise der Hersteller sind je Modell verschieden.
- Termine im Hundesalon: 6 Termine im Jahr mal 55,00 = 330,00 Euro im Jahr
- Schur in der Tierarztpraxis, kleinflächig: 0 Behandlungen im Jahr mal 24,00 = 0,00 Euro im Jahr
- Eigenes Zubehör: Scherköpfe, Kämme, Ersatzteile: 1 Anschaffungen im Jahr mal 30,00 = 30,00 Euro im Jahr
Laufende Kosten: 360,00 Euro im Jahr
Über 3 Jahre: 1.080,00 Euro
| Profil | Termine im Hundesalon | Schur in der Tierarztpraxis, kleinflächig | Eigenes Zubehör: Scherköpfe, Kämme, Ersatzteile | Im Jahr | Über 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| Kurzhaar ohne SchurHunde mit kurzem, glattem Haar brauchen in aller Regel keinen Salontermin, sondern regelmäßiges Bürsten. | 0 Termine im Jahr0,00 Euro | 0 Behandlungen im Jahr0,00 Euro | 1 Anschaffungen im Jahr15,00 Euro | 15,00 Euro | 75,00 Euro |
| Deckhaar mit UnterwolleZwei Fellwechsel im Jahr, dazwischen Auskämmen. Ein Salontermin fällt eher zur Unterstützung an als als Schnitt. | 3 Termine im Jahr165,00 Euro | 0 Behandlungen im Jahr0,00 Euro | 1 Anschaffungen im Jahr30,00 Euro | 195,00 Euro | 975,00 Euro |
| Stetig wachsendes HaarPudel und Kreuzungen mit Pudel wachsen weiter, bis geschnitten wird. Hier ist die Schur keine Kür. | 6 Termine im Jahr330,00 Euro | 0 Behandlungen im Jahr0,00 Euro | 1 Anschaffungen im Jahr30,00 Euro | 360,00 Euro | 1.800,00 Euro |
| Bereits verfilztEin Fell, das nicht mehr bis auf die Haut durchkämmbar ist, verursacht Zuschläge und gelegentlich eine tierärztliche Schur. | 8 Termine im Jahr429,00 Euro | 0 Behandlungen im Jahr0,00 Euro | 1 Anschaffungen im Jahr30,00 Euro | 459,00 Euro | 2.295,00 Euro |
Gebührensatz aus dem Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, laufende Nummer 405. Preis je Salontermin und Zubehörkosten sind gekennzeichnete Annahmen dieser Seite und im Feld veränderbar.
Die Rechnung läuft allein im Browser. Es wird nichts gespeichert und nichts übertragen.
Acht Fragen vor der Terminvergabe
Diese Liste steht für sich und lässt sich ausdrucken. Sie ersetzt keine Empfehlung für einen bestimmten Betrieb, sondern gibt die Fragen wieder, auf die es wegen der fehlenden Regelung ankommt. Jede Antwort lässt sich in einer Nachricht festhalten, und genau das ist der Zweck.
| Punkt | Was Sie fragen | Warum es hier darauf ankommt |
|---|---|---|
| Preis und Preisgrundlage | Wird nach Zeit, nach Größe oder pauschal abgerechnet, und was kostet eine angefangene Viertelstunde mehr? | Ein Gebührenrahmen wie in der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte besteht für den Salon nicht. Ohne Vorabauskunft gibt es keine Bezugsgröße. |
| Aufschlag für Verfilzung | Was kostet das Entfilzen zusätzlich, und ab wann wird stattdessen geschoren? | Das ist der häufigste Streitpunkt, und es ist zugleich die Stelle, an der aus Pflege Schmerz werden kann. |
| Dauer und Wartezeit | Wie lange bleibt der Hund im Betrieb, und wartet er zwischendurch in einer Box? | Aus dem Warten im Betrieb wird ein Halten im Sinne des Tierschutzgesetzes, sobald es über den Termin hinausgeht. |
| Qualifikation | Welche Ausbildung liegt vor, und wer hat sie bescheinigt? | Es gibt keine staatliche Ausbildungsordnung für diesen Beruf. Ein Zertifikat sagt deshalb nur, wer es ausgestellt hat. |
| Umgang mit Angst | Was passiert, wenn der Hund sich wehrt: abbrechen, festhalten oder Maulschlinge? | Die Antwort auf diese Frage unterscheidet Betriebe deutlicher als jeder Preis. |
| Versicherung | Besteht eine Betriebshaftpflicht, und deckt sie Schäden am Tier? | Eine Pflicht dazu besteht nicht. Ohne Deckung ist eine Verletzung am Tier ein Fall für das allgemeine Schadensrecht und damit für einen langen Weg. |
| Abholzeit | Wann genau ist der Hund fertig, und wer ruft an? | Je kürzer die Zeit zwischen Fertigwerden und Abholen, desto kürzer die Zeit im Zwinger oder in der Box. |
| Was Sie mitgeben | Impfstatus, bekannte Empfindlichkeiten, letzte Zeckenmittelanwendung, frühere Zwischenfälle | Der Betrieb hat keine Krankenakte. Was er nicht weiß, kann er nicht berücksichtigen. |
Ein Betrieb, der auf diese acht Fragen ruhig und konkret antwortet, hat damit mehr bewiesen als jedes Zertifikat, das an der Wand hängt. Ein Betrieb, der bei der Frage nach dem Umgang mit Angst ausweicht, ebenfalls.
Wenn etwas schiefgeht: fünf Fälle und was jeweils zu tun ist
Die folgenden fünf Fälle sind nicht ausgedacht. Die drei medizinischen stützen sich auf veröffentlichte Fallsammlungen und Fallberichte aus der Veterinärmedizin, und ihre Herkunft ist jeweils benannt. Was sich daraus nicht ableiten lässt, ist eine Häufigkeit: Eine Fallsammlung nennt Fälle und keine Bezugsgröße, und wie viele beschwerdefreie Termine ihnen gegenüberstehen, weiß niemand.
Der Hund kommt mit zusammengekniffenem Auge, Rötung oder Tränenfluss zurück
Noch am selben Tag in eine Tierarztpraxis, nicht abwarten. In einer Auswertung von 161 Vorstellungen aus den Jahren 2004 bis 2020, bei denen Augenbeschwerden innerhalb von 24 Stunden nach einem gewerblichen Pflegetermin auffielen, war ein Hornhautgeschwür mit 71 Prozent der mit Abstand häufigste Befund. Notieren Sie Uhrzeit, Salon und was Ihnen zuerst aufgefallen ist.
Kahle, gerötete oder nässende Stelle nach der Schur
Fotografieren, nicht einschmieren, tierärztlich ansehen lassen. Eine Verbrennung durch einen heiß gelaufenen Scherkopf ist als Fall in der veterinärdermatologischen Literatur beschrieben, samt einer überschießenden Hautreaktion genau auf dieser Fläche. Fragen Sie den Salon, mit welchem Scherkopf und welcher Schnittlänge gearbeitet wurde.
Der Hund lahmt oder belastet eine Gliedmaße anders als vorher
Sofort in die Praxis. Als Einzelfall ist in der veterinärchirurgischen Literatur eine Achillessehnenruptur beschrieben, die einem Zwergpudel bei der Fellpflege mit einer Schermaschine zugefügt wurde. Das ist selten, aber es zeigt, dass eine Schermaschine an der Hinterhand kein harmloses Werkzeug ist.
Der Hund verweigert beim nächsten Mal schon das Aussteigen aus dem Auto
Nicht durchziehen. In derselben Auswertung von 161 Vorstellungen war bei 33 Prozent der Tiere ein aggressives oder stark reaktives Verhalten vermerkt. Eine Angst, die am Salon hängt, ist ein Verhaltensproblem und gehört in tierärztliche oder verhaltensmedizinische Hände, nicht in einen zweiten Termin.
Der Salon nennt vorher keinen Preis und legt hinterher eine höhere Rechnung vor
Das ist kein Rechtsverstoß, sondern die Folge davon, dass es für diese Leistung keinen Gebührenrahmen gibt. Genau deshalb gehört der Preis vor den Termin und schriftlich in eine Nachricht. Wer das versäumt, hat keine Vergleichsgröße, auf die er sich berufen könnte.
Die zugrunde liegende Auswertung verdient einen eigenen Satz, weil sie das Einzige ist, was in diesem Feld nach Zahlen aussieht. Sie durchsuchte Krankenakten nach Hunden, die wegen Augenbeschwerden vorgestellt wurden, die innerhalb von 24 Stunden nach einem gewerblichen Pflegetermin aufgefallen waren, und fand 161 Vorstellungen von 159 Hunden über den Zeitraum von 2004 bis 2020. Der Shih Tzu war an 34 Prozent der Vorfälle beteiligt, kleine Rassen an 71 Prozent. Häufigster Befund war das Hornhautgeschwür mit 71 Prozent, gefolgt von Bindehautentzündung mit 11 Prozent, Lidverletzung mit 7 Prozent und Einblutung unter der Bindehaut mit 6 Prozent. In 14 Prozent der Fälle war eine Operation nötig. Bei 33 Prozent der Hunde war aggressives oder stark reaktives Verhalten vermerkt. Das ist eine rückblickende Fallsammlung, keine Studie mit Kontrollgruppe, und sie erlaubt keine Aussage darüber, wie oft so etwas vorkommt.
Entfilzen: die Stelle, an der Pflege in Schmerz umschlägt
Eine Verfilzung ist kein kosmetisches Problem. Verfilztes Haar zieht bei jeder Bewegung an der Haut, hält Feuchtigkeit fest, verbirgt Hautveränderungen und ist auf der Unterseite häufig feucht. Wer versucht, eine feste Matte auszukämmen, zieht bei jedem Zug an der Haut, an der sie hängt. Genau hier greift Paragraf 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes: ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen. Der Wunsch, die Haarlänge zu behalten, ist kein solcher Grund, wenn daneben eine Schermaschine liegt.
Die tierärztliche Seite kennt den Vorgang als eigene Leistung. Das Gebührenverzeichnis führt ihn unter zwei Nummern und trennt sie nach Fläche: kleinflächig unter der laufenden Nummer 405 mit 24,00 Euro, großflächig unter der Nummer 406 mit 72,00 Euro, jeweils im einfachen Satz und ohne Umsatzsteuer. Dass der Verordnungsgeber das Entfilzen überhaupt aufgenommen und mit dem Faktor drei zwischen klein und groß gespreizt hat, sagt etwas über den Aufwand und über die Tatsache, dass dieser Fall in Praxen ankommt. Ein Salon, der bei starker Verfilzung an die Praxis verweist, statt die Stunde selbst abzurechnen, arbeitet deshalb nicht unwillig, sondern richtig.
Praktisch nützlicher als jede Frist ist eine Handprobe. Nehmen Sie einen groben Kamm und führen Sie ihn an drei Stellen bis auf die Haut: hinter den Ohren, in der Achsel und an der Innenseite der Hinterläufe. Kommt er ohne Zug durch, ist alles in Ordnung. Bleibt er hängen, ist es Zeit, und zwar bevor die Matte fest wird. Diese drei Stellen sind nicht zufällig gewählt: Dort reibt Haar auf Haar, und dort beginnt eine Verfilzung fast immer. Während dieser Probe fällt auch auf, was sonst übersehen wird, nämlich Zecken, Hautveränderungen und wunde Stellen; welches Werkzeug dabei hilft, steht im Vergleich der Zeckenzangen und Zeckenhaken.
Wie oft ein Hund wirklich muss, und warum dazu keine Zahl belegt ist
Im Netz kursieren Intervalle von sechs, acht oder zwölf Wochen, je nach Rasse. Eine Quelle dafür ist nicht auffindbar, und zwar aus einem naheliegenden Grund: Weder die Handwerksordnung noch das Gebührenverzeichnis kennen ein Pflegeintervall, und eine Erhebungsstelle für Hundesalons gibt es nicht. Was sich sagen lässt, ist eine Unterscheidung nach Haarkleid statt nach Kalender, und sie ist an jedem Tier nachvollziehbar. Erste Gruppe: stetig wachsendes Haar ohne ausgeprägten Wechsel. Hier wächst das Haar weiter, bis geschnitten wird, und das Schneiden ist keine Kosmetik, sondern die Voraussetzung dafür, dass das Tier sehen, sich bewegen und sich sauber halten kann. Zweite Gruppe: Deckhaar mit Unterwolle. Hier wechselt das Fell, und die Arbeit heißt Auskämmen statt Schneiden. Dritte Gruppe: kurzes, glattes Haar. Hier braucht es in aller Regel gar keinen Salon.
Wer zur zweiten Gruppe gehört, steht regelmäßig vor der Frage, ob eine Schur im Sommer hilft. Die ist im Bereich an anderer Stelle behandelt, und die Antwort fällt zurückhaltender aus, als die meisten erwarten: Zum Nachwachsen nach einer Schur bei doppelhaarigen Rassen liegt wenig Belastbares vor, und eine Untersuchung, die geschorene und ungeschorene Hunde derselben Rasse unter Hitze nebeneinander misst, war nicht auffindbar. Nachzulesen ist das auf der Seite zum Fellwechsel beim Hund. Für diese Seite folgt daraus nur eines: Ein Termin alle acht Wochen ist eine Gewohnheit und keine Anforderung.
Wer schneiden soll: drei Wege, drei Voraussetzungen
Die folgende Grafik ist bewusst flach gehalten: eine Frage, drei Wege. Die Zuordnung folgt den Vorschriften, die auf dieser Seite zitiert sind, und nicht einer Einschätzung darüber, was jemandem zuzutrauen ist.
Die Wege als Liste
- Wie verhält sich der Hund, wenn Sie ihn an Kopf, Pfoten und Bauch anfassen?
- Er lässt sich überall anfassen, das Fell ist durchkämmbar → Selbst schneiden ist möglich. Die Geräteseite des Bereichs nennt Scherkopfbreite und Schnitthöhe; wer unsicher ist, lässt den ersten Schnitt im Salon machen und sieht zu.
- Er lässt sich anfassen, das Fell ist stellenweise verfilzt → Salontermin, und zwar mit vorheriger Absprache über Zuschlag und Schnittlänge. Bei fester Verfilzung ist kurz scheren die schonendere Antwort als eine Stunde kämmen.
- Er weicht aus, zuckt an einer Stelle oder wehrt sich → Weder selbst noch Salon, sondern zuerst eine Tierarztpraxis. Abwehr an einer bestimmten Stelle ist häufig Schmerz, und eine Sedierung darf nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes nur ein Tierarzt vornehmen.
Was gegen den Salon spricht
Diese Seite ist kein Werbetext für eine Dienstleistung, und drei Gründe sprechen ernsthaft dagegen, sie in Anspruch zu nehmen.
- Der Hund bringt die Zeit nicht mit. Ein Termin bedeutet Fahrt, fremde Geräusche, fremde Hände, Föhn, Wartezeit und häufig eine Box. Für ein unsicheres Tier ist das eine erhebliche Belastung, und sie wiederholt sich alle paar Wochen. Wer die gleiche Arbeit in kleinen Abschnitten zu Hause erledigt, tauscht Kosten gegen Ruhe.
- Es gibt keine Prüfstelle, an die man sich wenden kann. Kein Gebührenrahmen, keine Aufsicht über die Ausführung, keine Meldepflicht für Zwischenfälle, keine Pflichtversicherung. Wer einen Schaden geltend machen will, steht im allgemeinen Schadensrecht, und das ist ein langer Weg für ein Tier, das am selben Tag Hilfe braucht.
- Der Salon löst kein medizinisches Problem. Juckreiz, Schuppen, kahle Stellen, Geruch, offene Haut und Abwehr bei Berührung sind Befunde und keine Pflegethemen. Sie gehören untersucht, bevor jemand mit einer Maschine darübergeht; ein Shampoo aus dem Regal ändert daran nichts, wie der Vergleich der Hundeshampoos an der Rechtslage der Wirkbehauptungen zeigt.
Dagegen steht ein Argument, das ernst zu nehmen ist: Ein geübter Betrieb braucht für dieselbe Arbeit einen Bruchteil der Zeit, und Zeit ist für das Tier die eigentliche Belastung. Wer zu Hause zwei Stunden schneidet, wo ein Salon vierzig Minuten braucht, hat dem Hund keinen Gefallen getan, sondern nur Geld gespart.
Woran ein Betrieb zu erkennen ist, der Auskunft gibt
Weil kein Prüfzeichen hilft, bleibt nur die Auskunftsbereitschaft als Maßstab, und die lässt sich vor dem ersten Termin abfragen. Vier Zeichen sprechen für einen Betrieb. Er nennt vor dem Termin einen Preis oder wenigstens eine Preisgrundlage und sagt dazu, was einen Zuschlag auslöst. Er beantwortet die Frage, wie lange der Hund bleibt und ob er zwischendurch wartet, ohne auszuweichen. Er sagt von sich aus, wann er abbricht, und nennt dabei das Verhalten des Tieres und nicht den Zeitplan. Und er verweist bei Hautbefunden an eine Tierarztpraxis, statt eine eigene Lösung anzubieten.
Drei Zeichen sprechen dagegen, und alle drei sind harte Abbruchkriterien. Erstens: Es wird angeboten, dem Hund etwas zur Beruhigung zu geben. Das ist nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes dem Tierarzt vorbehalten. Zweitens: Auf die Frage nach dem Preis kommt keine Antwort, sondern der Hinweis, das sehe man dann. Ohne Gebührenrahmen gibt es dann keine Bezugsgröße mehr. Drittens: Der Hund wird ohne Begründung nicht gezeigt oder es wird abgeraten, beim ersten Termin dabeizubleiben. Ein Betrieb, der gute Arbeit macht, hat keinen Grund, sie zu verbergen.
Ein viertes, milderes Zeichen betrifft die Ausstattung. Ein Betrieb, der mit einer höhenverstellbaren Wanne, einem Tisch mit Arbeitshöhe und einem leisen Trockner arbeitet, hat in Werkzeuge investiert, die dem Tier zugutekommen. Die Geräuschentwicklung ist dabei der Punkt, der am häufigsten unterschätzt wird: Hunde reagieren auf Lärm deutlich empfindlicher als Menschen, und ein lauter Trockner ist für viele Tiere die unangenehmste Station des ganzen Termins. Wer die gleiche Frage für zu Hause beantwortet haben will, findet die Arbeitshöhen im Vergleich der Hundebadewannen und Hundeduschen, wo keines von fünf Angeboten die Arbeitshöhe überhaupt beziffert hat.
Der Termin von innen: sechs Stationen und wo es an jeder haken kann
Ein Salontermin ist kein Vorgang, sondern eine Kette, und jede Station hat ihre eigene Zumutung. Am Anfang steht die Annahme: fremder Raum, fremder Geruch, häufig andere Hunde in Hörweite. Danach folgt das Auskämmen, und hier entscheidet sich der Rest des Termins, weil ein Fell, das nicht durchkämmbar ist, die weitere Arbeit verändert. Dann kommt das Bad, in dem der Hund auf einer erhöhten Fläche steht, während Wasser läuft. Dann das Trocknen, dann der Schnitt, dann die Feinarbeit an Gesicht, Pfoten und Rute. Sechs Stationen, und die meisten Halter kennen nur die erste und die letzte.
Die lauteste Station ist das Trocknen, und sie wird am häufigsten unterschätzt. Ein gewerblicher Trockner arbeitet mit deutlich höherem Luftstrom als ein Haartrockner, und das Geräusch trifft ein Gehör, das empfindlicher ist als das menschliche. Ein Hund, der sich beim Föhnen wegdreht, protestiert nicht gegen die Prozedur, sondern gegen den Lärm. Ein Betrieb, der an dieser Stelle die Leistung herunterregelt oder in Abschnitten arbeitet, arbeitet tiergerechter als einer, der schnell fertig werden will. Fragen Sie danach; es ist eine der wenigen Fragen, deren Antwort sich nicht wegreden lässt.
Die gefährlichste Station ist die Feinarbeit am Gesicht. Dort liegen Auge und Lid Millimeter neben der Schere, und dort entstehen die Verletzungen, die in der einzigen dazu vorliegenden Fallsammlung auftauchen: Hornhautgeschwür, Bindehautentzündung, Lidverletzung, Einblutung unter der Bindehaut. Kleine Rassen mit kurzer Nase und großen Augen waren an 71 Prozent der dort ausgewerteten Vorfälle beteiligt, der Shih Tzu allein an 34 Prozent. Wer einen solchen Hund hat, sollte vorher fragen, wie am Kopf gearbeitet wird und ob der Hund dabei gehalten oder frei gelassen wird. Die gleiche Vorsicht gilt bei den Pfoten, wo das Haar zwischen den Ballen geschnitten wird und die Haut unmittelbar darunter liegt; wie empfindlich dieser Bereich ist, zeigt der Vergleich der Pfotenbalsame.
Und die unterschätzte Station ist die erste. Ein Hund, der bei der Annahme schon zittert, hat den Termin bereits verloren, und daran ändert die beste Arbeit danach nichts. Für ein solches Tier ist der Weg nicht ein anderer Salon, sondern ein anderes Vorgehen: kurze Besuche ohne Behandlung, Gewöhnung an Maschine und Geräusch zu Hause, und im Zweifel die Abklärung, ob hinter der Abwehr ein Schmerz steckt. Das kostet Wochen und keinen Cent, und es ist die einzige Maßnahme dieser Seite, die keine Rechnung nach sich zieht.
Krallen, Ohren und Analbeutel: drei Zusatzleistungen mit amtlichem Preis
Die drei häufigsten Zusatzleistungen eines Salons sind zugleich diejenigen, die am weitesten in die tierärztliche Richtung reichen. Für zwei von ihnen führt das Gebührenverzeichnis eine eigene Position, und das ist für den Halter nützlich, weil er damit eine Vergleichszahl hat, wo der Markt keine liefert.
Die Krallen sind der harmloseste der drei Punkte und trotzdem der, bei dem am häufigsten zu viel abgenommen wird. In der Kralle verläuft ein durchblutetes und versorgtes Gewebe, und wer es trifft, verursacht Blutung und Schmerz. Bei dunklen Krallen ist es von außen nicht zu sehen. Ein Salon, der in diesem Fall in kleinen Schritten arbeitet oder ganz darauf verzichtet, handelt richtig. Was am Tier dabei tatsächlich gemessen ist und was nicht, steht im Vergleich der Krallenscheren und Krallenschleifer, und zwar samt der Feststellung, dass für eine normale Krallenlänge keine standardisierte Definition vorliegt.
Die Ohren sind der zweite Punkt und der heikelste. Ein Gehörgang, der beim Hund zuerst senkrecht verläuft und dann abknickt, lässt sich von außen nicht beurteilen, und was dort hineingegeben wird, kann Bereiche erreichen, für die es nicht gedacht war. Ein Salon, der ausspült oder ein Mittel eingibt, betritt damit ein Feld, dessen Risiken auf der Seite zu den Ohrenreinigern für Hunde im Einzelnen belegt sind. Das Auszupfen von Haaren aus dem Gehörgang, das bei einigen Rassen üblich ist, gehört ausdrücklich dazu: Es ist ein Zug an der Haut, und ob es einem bestimmten Tier nützt, entscheidet eine Untersuchung und nicht eine Gewohnheit.
Der dritte Punkt sind die Analbeutel. Das Gebührenverzeichnis führt die manuelle Entleerung unter der laufenden Nummer 455 mit 7,94 Euro je Seite und die Spülung unter der Nummer 456 mit 16,25 Euro je Seite, jeweils im einfachen Satz und ohne Umsatzsteuer. Dass der Verordnungsgeber diese Leistung überhaupt aufführt und dabei zwischen Entleerung und Spülung unterscheidet, zeigt, dass es sich um einen Vorgang mit medizinischem Charakter handelt und nicht um Kosmetik. Wer sie routinemäßig bei jedem Termin mitbuchen lässt, sollte sich fragen, warum: Ein Beutel, der regelmäßig ausgedrückt werden muss, ist ein Befund, und der gehört untersucht. Zum Vergleich steht dieselbe Rechnung beim Entfernen einer Zecke, die unter der Nummer 404 mit 8,10 Euro geführt wird, also für fast denselben Betrag.
Häufige Fragen zu Hundefriseur, Kosten und Rechtslage
Braucht ein Hundefriseur in Deutschland eine Ausbildung oder eine Zulassung?
Nach dem Wortlaut der einschlägigen Gesetze: nein. Die Handwerksordnung führt in Anlage A 53 zulassungspflichtige Gewerbe, in Anlage B Abschnitt 1 weitere 56 zulassungsfreie Handwerke und in Abschnitt 2 noch einmal 57 handwerksähnliche Gewerbe. In keiner dieser 166 Zeilen steht eine Tätigkeit am Tier. Nummer 38 der Anlage A heißt Friseure, und wer dieses Gewerbe selbständig betreiben will, muss nach Paragraf 1 Absatz 1 der Handwerksordnung in der Handwerksrolle eingetragen sein. Für das Scheren eines Hundes gilt diese Kette nicht, weil das Gewerbe in keiner Anlage steht. Was bleibt, ist Paragraf 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Eine Anzeige ist keine Erlaubnis; sie wird entgegengenommen und nicht geprüft. Das Tierschutzgesetz knüpft in Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 an sechs gewerbsmäßige Tätigkeiten eine Erlaubnispflicht, nämlich an das Züchten oder Halten von Wirbeltieren, den Handel mit ihnen, den Reit- oder Fahrbetrieb, das Zurschaustellen, die Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge und das Ausbilden von Hunden für Dritte. Das Pflegen oder Scheren steht dort nicht. Praktisch heißt das: Wer nur schert und wäscht und das Tier danach sofort zurückgibt, fällt durch alle drei Raster. Wer das Tier über den Termin hinaus aufnimmt, kann sehr wohl unter das Halten nach Buchstabe a fallen, und dann entscheidet die zuständige Behörde.
Was darf ein Hundefriseur am Tier machen und wo ist die Grenze?
Die Grenze zieht nicht das Gewerberecht, sondern das Tierschutzgesetz, und sie verläuft am Schmerz. Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 bestimmt: An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden. Satz 2 ergänzt, dass die Betäubung warmblütiger Wirbeltiere von einem Tierarzt vorzunehmen ist. Davor liegt Paragraf 1 Satz 2 mit dem allgemeinen Satz, niemand dürfe einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Und Paragraf 2 verpflichtet jeden, der ein Tier hält oder betreut, es angemessen zu pflegen und über die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verfügen. Ein Hundefriseur betreut das Tier während des Termins und fällt damit unter Paragraf 2. Was folgt daraus? Waschen, Bürsten, Scheren, Trimmen und das Kürzen der Krallen sind keine schmerzhaften Eingriffe, solange sie sachgerecht ausgeführt werden. Sobald etwas weh tut, weil eine Verfilzung festsitzt, weil eine Kralle bis ins Leben gekürzt wird oder weil sich ein Fremdkörper in der Haut befindet, ist die Grenze erreicht. Dann ist nicht Durchhalten gefragt, sondern Abbrechen. Ein Verstoß gegen Paragraf 5 Absatz 1 ist nach Paragraf 18 Absatz 1 Nummer 7 eine Ordnungswidrigkeit, und derselbe Paragraf stellt auch das Zufügen erheblicher Schmerzen ohne vernünftigen Grund unter Bußgeld.
Was kostet ein Hundefriseur, und warum steht hier keine Durchschnittszahl?
Weil es keine gibt, die sich belegen ließe. Für tierärztliche Leistungen setzt eine Rechtsverordnung die Vergütung fest: Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte enthält ein Gebührenverzeichnis, dessen Sätze nach Paragraf 1 Absatz 2 dem einfachen Satz entsprechen, das nach Paragraf 2 Absatz 1 bis zum Dreifachen ausgeschöpft werden darf und in dem nach Paragraf 1 Absatz 3 die Umsatzsteuer nicht enthalten ist. Für den Hundesalon gibt es nichts Vergleichbares, weder eine Untergrenze noch eine Obergrenze noch eine Abrechnungssystematik. Jeder Betrieb rechnet, wie er will, und die verbreiteten Zahlen in Netzforen sind Selbstauskünfte ohne Erhebung dahinter. Diese Seite nennt deshalb bewusst keine Durchschnittszahl und führt stattdessen einen Rechner, in dem Sie Ihren eigenen Preis eintragen. Was sich dagegen auf den Cent nachlesen lässt, ist die Vergleichsgröße aus der anderen Richtung: Das Gebührenverzeichnis führt unter der laufenden Nummer 405 die Leistung Haare entfilzen oder scheren, kleinflächig, mit 24,00 Euro und unter der laufenden Nummer 406 dieselbe Leistung großflächig mit 72,00 Euro, jeweils im einfachen Satz und ohne Umsatzsteuer.
Darf ein Hundesalon meinen Hund ruhigstellen oder sedieren?
Nein, und das ist einer der wenigen wirklich klaren Punkte. Eine Sedierung erfolgt mit einem Tierarzneimittel, und die Anwendung eines solchen Mittels am fremden Tier ist keine Pflegeleistung. Paragraf 5 Absatz 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes bestimmt zudem ausdrücklich, dass die Betäubung warmblütiger Wirbeltiere von einem Tierarzt vorzunehmen ist. Die Gebührenordnung führt die Leistung folgerichtig als tierärztliche: Unter der laufenden Nummer 302 steht Sedation per injectionem für Hund, Katze und Frettchen mit 19,78 Euro im einfachen Satz. Wenn ein Hund die Fellpflege anders nicht erträgt, ist das kein Fall für einen Salon mit gutem Zureden, sondern ein Fall für eine Tierarztpraxis, die Schmerz, Angst und Grunderkrankung auseinanderhalten kann. Wird Ihnen in einem Salon angeboten, dem Hund etwas zur Beruhigung zu geben, ist das der Moment, den Termin zu beenden.
Wie oft muss ein Hund überhaupt zum Friseur?
Darauf gibt es keine belegte Zahl, und wer eine nennt, hat sie nicht aus einer Untersuchung. Was sich sagen lässt, ist eine Unterscheidung nach Haarkleid. Rassen mit stetig wachsendem Haar ohne ausgeprägten Wechsel, etwa Pudel und die vielen Kreuzungen mit Pudel, wachsen so lange weiter, bis geschnitten wird; hier ist die Schur keine Frage der Bequemlichkeit, sondern die Voraussetzung dafür, dass das Tier sehen, sich bewegen und sich sauber halten kann. Rassen mit Deckhaar und Unterwolle verlieren Haar im Wechsel und brauchen eher gründliches Auskämmen als eine Schere. Kurzhaarige Hunde brauchen in aller Regel keinen Salon. Welche der drei Gruppen vorliegt, entscheidet am Ende nicht die Rassebezeichnung, sondern das Fell dieses einen Tieres. Der zuverlässigste Maßstab ist deshalb kein Kalender, sondern eine Handprobe: Wenn ein Kamm nicht ohne Zug bis auf die Haut kommt, ist es Zeit, und zwar bevor daraus eine Verfilzung wird.
Kann ich meinen Hund selbst scheren, und was spricht dagegen?
Sie dürfen es, und für viele Hunde ist es der ruhigere Weg, weil Fahrt, fremder Raum und Wartezeit entfallen. Es gibt aber drei Gründe, die dagegensprechen können, und alle drei sind nachlesbar. Erstens die Hand: Eine Auswertung von 161 Vorstellungen mit Augenbeschwerden innerhalb von 24 Stunden nach einem gewerblichen Pflegetermin zeigt, dass Verletzungen am Auge auch Fachleuten unterlaufen, und in 71 Prozent der Fälle handelte es sich um ein Hornhautgeschwür. Zweitens das Gerät: In der veterinärdermatologischen Literatur ist eine Verbrennung durch einen heiß gelaufenen Scherkopf beschrieben, und in der veterinärchirurgischen eine durchtrennte Achillessehne bei einem Zwergpudel. Drittens das Fell: Eine falsch gewählte Schnittlänge lässt sich nicht zurücknehmen. Wer dennoch selbst schert, sollte vorher klären, welche Scherkopfbreite und welche Schnitthöhe zum Haarkleid passen; dazu steht im Vergleich der Hundeschermaschinen mehr als hier.
Was passiert, wenn mein Hund im Salon verletzt wird?
Rechtlich ist das ein Schadensfall wie jeder andere, und darin liegt das Problem. Es gibt keine Pflicht zu einer Betriebshaftpflichtversicherung, keine Aufsichtsbehörde, die im Nachhinein prüft, und keine Meldepflicht für Zwischenfälle. Wer einen Schaden geltend machen will, braucht deshalb dasselbe wie in jedem anderen Streit: einen Nachweis, dass der Schaden im Betrieb entstanden ist, und eine Bezifferung. Praktisch heißt das: am selben Tag in die Tierarztpraxis, Befund schriftlich geben lassen, Fotos machen, Uhrzeit notieren und den Betrieb noch am selben Tag schriftlich informieren. Die tierärztlichen Kosten sind der eine belegbare Teil des Schadens, und sie lassen sich über das Gebührenverzeichnis nachvollziehen, weil die Praxis nach dessen Sätzen abrechnet. Rechtsberatung ist das nicht, und diese Seite kann sie nicht ersetzen.
Rechnet sich eine eigene Schermaschine gegenüber dem Salon?
Das hängt an zwei Zahlen, und nur eine davon ist belegbar. Die belegbare ist die tierärztliche Vergleichsgröße: 24,00 Euro für eine kleinflächige und 72,00 Euro für eine großflächige Schur im einfachen Satz nach dem Gebührenverzeichnis, ohne Umsatzsteuer und nach Paragraf 2 Absatz 1 bis zum Dreifachen ausschöpfbar. Die nicht belegbare ist der Preis Ihres Salons, weil es dafür keinen Rahmen und keine Erhebung gibt. Der Rechner auf dieser Seite nimmt deshalb Ihren Preis entgegen, statt einen zu behaupten. Zur Anschaffung kommen Dinge, die in der Rechnung gern fehlen: Scherköpfe stumpfen ab, Ersatzköpfe kosten Geld, und die Arbeit dauert beim ersten Mal ein Vielfaches der Zeit eines geübten Betriebs. Und es gibt einen Fall, in dem die Rechnung von vornherein nicht aufgeht: wenn der Hund sich gegen die Prozedur wehrt. Dann ist nicht die günstigere Lösung gefragt, sondern die, bei der niemand verletzt wird.
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Wenn niemand schneidet: was das kostet
Die ehrlichste Zahl dieser Seite ist die für den Fall, dass gar nichts passiert. Bei kurzhaarigen Hunden ist die Antwort schlicht: nichts. Diese Tiere brauchen keinen Salon, und wer einen Termin bucht, kauft eine Wäsche, die zu Hause genauso gut gelingt. Bei Deckhaar mit Unterwolle kostet das Nichtstun Zeit statt Geld, weil das ausgefallene Haar im Fell hängen bleibt und irgendwann ausgekämmt werden muss. Bei stetig wachsendem Haar dagegen ist Nichtstun keine Option, und der Preis dafür lässt sich sogar beziffern.
- Aus dem Sparen wird eine Gebührenposition. Ein Fell, das nicht mehr durchkämmbar ist, landet als Leistung im Gebührenverzeichnis: kleinflächig unter der laufenden Nummer 405 mit 24,00 Euro, großflächig unter der Nummer 406 mit 72,00 Euro im einfachen Satz und ohne Umsatzsteuer, nach Paragraf 2 Absatz 1 bis zum Dreifachen bemessbar. Dazu kommt die allgemeine Untersuchung unter der Nummer 16 mit 23,62 Euro. Der ausgelassene Termin ist damit nicht gespart, sondern verschoben und teurer geworden.
- Und aus der Gebührenposition wird unter Umständen eine Sedation. Ein Hund, der wegen einer festen Matte Schmerzen hat, lässt sich nicht in Ruhe scheren. Die Leistung steht unter der laufenden Nummer 302 mit 19,78 Euro im einfachen Satz und ist nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes dem Tierarzt vorbehalten. Spätestens hier ist die Rechnung des Sparens aufgegangen, nur zugunsten der falschen Seite.
- Wann Nichtstun wirklich richtig ist. Bei kurzem, glattem Haar. Bei einem Hund, der sich im Fellwechsel befindet und dem gründliches Auskämmen mehr hilft als ein Schnitt. Und in der Woche, in der ein Tier krank, frisch operiert oder ängstlich ist: Ein verschobener Termin schadet keinem Fell, ein erzwungener schadet dem Vertrauen.
- Der Maßstab bleibt der Kamm. Wenn er an den drei genannten Stellen ohne Zug bis auf die Haut kommt, ist alles in Ordnung, unabhängig davon, wie lange der letzte Termin her ist. Wenn er hängen bleibt, hilft kein Kalender und kein Preisvergleich, sondern nur ein Termin, und zwar bald.
Redaktioneller Stand: 19.09.2026. Autorin: Clara Busch. Diese Seite beruht auf dem Wortlaut der genannten Gesetze, Rechtsverordnungen und Anlagen, die am Datenstand über ein staatliches Rechtsportal im amtlichen Wortlaut abgerufen wurden; die Auszählung der Anlagen A und B der Handwerksordnung wurde für diese Seite selbst vorgenommen. Sie ist keine Rechtsberatung und kann keine ersetzen; ob ein bestimmter Betrieb einer Erlaubnis bedarf, entscheidet die zuständige Behörde. Die veterinärmedizinischen Angaben stammen aus den im Quellenverzeichnis genannten Veröffentlichungen und wurden hier nicht erhoben; die Angaben zu Augenverletzungen beruhen auf einer rückblickenden Fallsammlung ohne Bezugsgröße und erlauben keine Aussage zur Häufigkeit, die Angaben zu Scherkopfverbrennung und Sehnenverletzung auf Einzelfallberichten. Preise für Hundesalons sind auf dieser Seite als Annahme gekennzeichnet, weil für diese Leistung weder ein Gebührenrahmen noch eine veröffentlichte Erhebung besteht; die genannten Gebührensätze stammen dagegen aus einem Verordnungstext. Diese Seite nennt kein Beruhigungsmittel, keine Dosierung und keine Technik zum Festhalten eines Tieres und ersetzt keine tierärztliche Beratung.

