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Action Cam im Handgepäck: Kamera in den Koffer, Akkus in die Kabine

Datenbasiert · kein Hands-on-Test

Action Cam im Handgepäck: Die Kamera darf ausgeschaltet in den Koffer, Ersatzakkus und Powerbanks nur in die Kabine. Mit Wattstunden gängiger Akkus.

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Aktualisiert 25.10.2026
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Autor & Redaktion
Matthias König
Verantwortliche Redaktion
Matthias König

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Stand des Artikels
Veröffentlicht
25.10.2026
Aktualisiert
25.10.2026

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Soweit im Beitrag nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, handelt es sich um eine redaktionelle Einordnung und nicht automatisch um einen eigenen Praxistest jedes Produkts.

Grundlage dieser Seite sind die Tabelle 2.3.A der Gefahrgutvorschriften der IATA in der 67. Ausgabe, gültig seit dem 1. Januar 2026, das Merkblatt des Schweizer Bundesamts für Zivilluftfahrt zu Batterien, die Regel der Lufthansa Group zu Powerbanks vom 12. Januar 2026 und die Empfehlungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit vom 28. Mai 2025. Dazu kommen die Akkuangaben aus 32 Angeboten für Action-Cam-Akkus, gelesen am 25.10.2026. Die Regeln einzelner Fluggesellschaften und Länder können strenger sein; maßgeblich ist die Auskunft der eigenen Airline.

Ersatzakku oder eingebauter Akku: zwei Begriffe, zwei Gepäckstücke

Die ganze Frage, ob eine Action-Cam in den Koffer darf, hängt an zwei Begriffen, die im Alltag kaum jemand unterscheidet. Der eine ist der Akku, der in der Kamera steckt. Die Kamera mit diesem Akku ist ein tragbares elektronisches Gerät, in den Vorschriften PED abgekürzt, nach dem englischen Portable Electronic Device. Der andere ist der Akku, der lose in der Tasche liegt, als Reserve für den zweiten Tag am Strand. Das ist ein Ersatzakku, und für ihn gelten andere Regeln.

Der Unterschied ist nicht spitzfindig, er entscheidet über das Gepäckstück. Nach der Tabelle 2.3.A der IATA-Gefahrgutvorschriften darf eine Kamera mit eingesetztem Akku ins aufgegebene Gepäck und ins Handgepäck, sofern der Akku höchstens 100 Wattstunden hat, und sie muss im Koffer komplett ausgeschaltet sein. Ersatzakkus dürfen „nur im Handgepäck mitgeführt werden“, und sie müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein. Wer beides verwechselt, packt den Reserveakku in den Koffer, und genau dort darf er nicht hin.

In den Vorschriften taucht neben PED noch ein zweites Kürzel auf, PMED, für tragbare medizinische elektronische Geräte. Für sie gelten an einigen Stellen eigene Regeln, etwa bei Lithium-Metall-Batterien mit mehr als 2 Gramm Lithium, die nur für solche Geräte erlaubt sind. Für eine Action-Cam spielt das keine Rolle, aber es erklärt, warum manche Zeilen der Tabelle länger sind, als es für Kameras nötig wäre.

Ein dritter Begriff kommt hinzu, der ebenso oft verwechselt wird: die Einheit. Auf Akkus steht meist eine Zahl in Milliamperestunden, mAh, etwa 1.770 mAh. Die Vorschriften rechnen aber in Wattstunden, Wh. Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt nennt die Umrechnung: Milliamperestunden mal Spannung in Volt, geteilt durch 1.000. Ohne die Spannung ist die mAh-Zahl für die Frage nach dem Flugzeug wertlos.

Wie ein solches Etikett aussieht, zeigt der Akku der DJI Osmo Action 4 im Produktbild seines Angebots. Darauf stehen die Modellbezeichnung BCX202-1770-3.85, eine maximale Ladespannung von 4,4 Volt, eine Nennspannung von 3,85 Volt und eine Nennkapazität von 1.770 mAh mit 6,81 Wattstunden, dazu der Hinweis auf die Norm IEC 62133-2 für Lithium-Akkus. Wer seinen Akku so beschriftet findet, hat alles, was er an der Kontrolle zeigen muss.

Diese Seite geht die Regeln in der Reihenfolge durch, in der sie beim Packen gebraucht werden: was die Vorschrift sagt, was als Gerät und was als Ersatzakku gilt, wie weit eine Action-Cam von den Grenzwerten entfernt ist, wie viele Akkus mitdürfen, was für Powerbanks gilt, und wo die Ausnahmen liegen. Am Ende steht eine Prüfliste für den Abend vor dem Abflug.

Wohin gehört dieser Gegenstand?

Die erste Antwort jeder Frage ist vorausgewählt. Die Zuordnung folgt der IATA-Tabelle 2.3.A, dem Merkblatt des BAZL und der Powerbank-Regel der Lufthansa Group; die Airline kann strenger sein.

1. Was soll mit?
2. Wie viele Wattstunden hat der Akku?

Ergebnis

Koffer erlaubt, Kabine empfohlen

Im Koffer komplett ausgeschaltet und gegen Einschalten gesichert; die EASA empfiehlt Geräte mit Lithium-Akku in der Kabine.

Alle Wege dieses Assistenten im Klartext
  1. Wenn Gegenstand: Ladegerät ohne Akku, dann Koffer oder Handgepäck. Ein Ladegerät ohne Akku ist kein Gefahrgut. Vorher prüfen, ob noch ein Akku darin steckt; der gehört ins Handgepäck.
  2. Wenn Wattstunden: Akku beschädigt oder gewölbt, dann Zu Hause lassen. Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nach dem BAZL nicht mitgeführt werden, weder im Koffer noch in der Kabine.
  3. Wenn Wattstunden: Mehr als 160 Wh, dann Nicht erlaubt. Über 160 Wh sind Lithium-Batterien im Passagiergepäck verboten. Eine Action-Cam erreicht diesen Wert nicht.
  4. Wenn Gegenstand: Kamera mit eingesetztem Akku und Wattstunden: Mehr als 100 bis 160 Wh, dann Nur mit Genehmigung. Geräte mit 100 bis 160 Wh brauchen die Genehmigung der Airline und müssen im Koffer komplett ausgeschaltet sein.
  5. Wenn Wattstunden: Mehr als 100 bis 160 Wh, dann Handgepäck, mit Genehmigung. Höchstens zwei Ersatzbatterien mit 100 bis 160 Wh, nur mit Genehmigung der Airline, einzeln gegen Kurzschluss gesichert.
  6. Wenn Gegenstand: Kamera mit eingesetztem Akku, dann Koffer erlaubt, Kabine empfohlen. Im Koffer komplett ausgeschaltet und gegen Einschalten gesichert; die EASA empfiehlt Geräte mit Lithium-Akku in der Kabine.
  7. Wenn Gegenstand: Powerbank, dann Nur Handgepäck, höchstens zwei. Einzeln gesichert; bei der Lufthansa Group unter dem Sitz, in der Sitztasche oder am Körper, an Bord weder nutzen noch laden.
  8. Wenn , dann Nur Handgepäck. Ersatzbatterie: einzeln gegen Kurzschluss gesichert, höchstens 20 je Person nach der IATA-Tabelle.
  9. In jedem anderen Fall: Nur Handgepäck. Im Zweifel gehört alles mit Akku in die Kabine.

Zuordnung nach IATA-Gefahrgutvorschriften, 67. Ausgabe, Tabelle 2.3.A, dem Merkblatt des BAZL und der Regel der Lufthansa Group vom 12.01.2026, Stand 25.10.2026.

Der Wegweiser ersetzt nicht die Auskunft der Fluggesellschaft. Er zeigt, wohin ein Gegenstand nach den allgemeinen Regeln gehört, und die meisten Airlines richten sich nach ihnen. Wo die eigene Airline strenger ist, etwa bei Powerbanks, gilt deren Regel; die Abschnitte unten nennen die Fälle, in denen das schon heute so ist.

Wer erst noch eine Kamera für die Reise sucht, findet die Bauarten und ihre Unterschiede in der Übersicht zu Action-Cams; dort steht auch, welche Kamera mit wie viel Zubehör auskommt.

Die Vorschrift: Tabelle 2.3.A der IATA-Gefahrgutvorschriften

Die Regeln für Akkus im Passagiergepäck stehen in den Gefahrgutvorschriften der IATA, des internationalen Dachverbands der Fluggesellschaften, und dort in der Tabelle 2.3.A, „Bestimmungen für gefährliche Güter, die von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden“. Die 67. Ausgabe gilt seit dem 1. Januar 2026. Die Tabelle beginnt mit einem Grundsatz: Gefährliche Güter dürfen weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck mitgeführt werden, außer wie in der Tabelle anders angegeben.

Für jede Zeile gibt die Tabelle vier Antworten: ob eine Genehmigung der Fluggesellschaft nötig ist, ob der Gegenstand im aufgegebenen Gepäck erlaubt ist, ob im Handgepäck, und ob der Flugzeugführer über die Ladeposition informiert werden muss. Für eine Action-Cam sind drei Zeilen wichtig: die für tragbare elektronische Geräte mit Lithium-Akku, die für Ersatzbatterien einschließlich Powerbanks und die für Batterien zwischen 100 und 160 Wattstunden.

Die Zeile für Geräte nennt ausdrücklich „Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Tablet PCs“. Lithium-Ionen-Akkus darin dürfen höchstens 100 Wattstunden haben. Die Geräte müssen vor Beschädigung und gegen unbeabsichtigtes Einschalten geschützt sein, und im aufgegebenen Gepäck müssen sie komplett ausgeschaltet sein. Jede Person darf höchstens 15 solcher Geräte mitführen; die Fluggesellschaft kann mehr genehmigen.

Die IATA gibt ihre Vorschriften jährlich neu heraus. Die 68. Ausgabe gilt ab dem 1. Januar 2027; wer danach reist, liest die neue Fassung oder die Angaben seiner Fluggesellschaft, die sich nach ihr richten.

Die Zeile für Ersatzbatterien sagt: Batterien „als Ersatz bzw. lose“, einschließlich Lithium-Batterien, für tragbare elektronische Geräte dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Gegenstände, deren Hauptzweck das Versorgen eines anderen Gerätes mit Strom ist, etwa Powerbanks, gelten als Ersatzbatterien. Sie müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein, Lithium-Ionen-Batterien dürfen höchstens 100 Wattstunden haben, und jede Person darf nicht mehr als 20 solcher Ersatzbatterien mitführen.

Die IATA-Vorschriften sind die Grundlage, nach der die Fluggesellschaften ihre Beförderungsbedingungen ausrichten; das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt weist darauf hin, dass einzelne Länder, Flughäfen und Fluggesellschaften die Bestimmungen restriktiver anwenden können. Für eine konkrete Reise ist deshalb immer die Auskunft der eigenen Airline maßgeblich, auch dann, wenn sie strenger ist als die Tabelle.

Die Tabelle unterscheidet außerdem nach der Art des Lithiums. Lithium-Metall-Batterien, wie sie in manchen Knopfzellen stecken, werden nach ihrem Lithiumgehalt in Gramm begrenzt, höchstens 2 Gramm. Lithium-Ionen-Akkus, wie sie in allen gängigen Action-Cams stecken, werden nach ihrer Nennenergie in Wattstunden begrenzt. Für eine Kamera ist nur die zweite Grenze wichtig; die erste betrifft eher die Fernbedienung, wenn sie mit einer Knopfzelle läuft.

Was als tragbares elektronisches Gerät gilt: die Kamera selbst

Eine Action-Cam mit eingesetztem Akku ist ein tragbares elektronisches Gerät im Sinne der Tabelle. Das gilt für die klassische Bauart mit Wechselakku wie bei DJI, GoPro und Insta360 ebenso wie für Kameras mit fest eingebautem Akku, etwa viele Minikameras. Solange der Akku in der Kamera steckt und höchstens 100 Wattstunden hat, darf die Kamera nach der Tabelle in beide Gepäckstücke.

Bei Minikameras mit fest eingebautem Akku ist der Unterschied zwischen Gerät und Ersatzakku besonders deutlich. Die Kamera selbst ist ein Gerät, auch wenn sie nur ein paar Dutzend Gramm wiegt und mit einem Magneten an der Kleidung hängt. Ihre Ladeschale mit eigenem Akku ist es nicht zwangsläufig. Wer Kamera und Schale trennt, um Platz zu sparen, sollte wissen, welches der beiden Teile in die Kabine gehört.

Die Bedingung für den Koffer ist eindeutig: komplett ausgeschaltet. Ein Standby, aus dem die Kamera per App oder Sprachbefehl aufwacht, ist nicht ausgeschaltet. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt nennt die zweite Bedingung ebenso deutlich: vor ungewollter Aktivierung sichern. Bei einer Action-Cam heißt das praktisch, dass die Aufnahmetaste nicht im Koffer gedrückt werden kann, etwa weil die Kamera in ihrer Tasche oder einem Etui steckt.

Dass die Kamera in den Koffer darf, heißt nicht, dass sie dort gut aufgehoben ist. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit empfiehlt in ihrer Mitteilung vom 28. Mai 2025, Geräte mit Lithium-Akkus in der Kabine mitzuführen, damit die Besatzung reagieren kann, wenn etwas schiefgeht. Und eine Kamera mit Speicherkarte voller Urlaubsvideos ist im Handgepäck auch vor Verlust besser geschützt als im Koffer.

Eine Gimbal-Kamera wie die DJI Osmo Pocket ist ebenso ein Gerät, auch wenn sie einen fest eingebauten Akku hat und eher wie ein Griff aussieht als wie eine Kamera. Welche Gimbal-Kameras es gibt und wie lange sie laufen, steht auf der Seite zur Action-Cam mit Gimbal.

Was als Ersatzakku gilt: lose Akkus, Akkugriffe, Powerbanks

Alles, was Strom speichert und nicht in einem Gerät steckt, das es antreibt, ist nach der Tabelle ein Ersatzakku. Für Action-Cams sind das vor allem die Wechselakkus, die viele Reisende in doppelter oder dreifacher Zahl mitnehmen. Ein Ersatzakku einer GoPro, einer DJI oder einer Insta360 gehört damit ins Handgepäck, auch wenn er nur wenige Gramm wiegt.

Dazu kommen Geräte, deren Hauptzweck es ist, ein anderes Gerät mit Strom zu versorgen. Die Tabelle nennt als Beispiel die Powerbank, und nach demselben Wortlaut fällt auch ein Akkugriff darunter, der an eine Kamera geschraubt wird, um sie länger laufen zu lassen. Für die DJI Osmo Pocket werden solche Griffe mit 5.000 mAh angeboten. Sie sind Ersatzakkus, keine Geräte, und gehören ins Handgepäck.

Die Akkugriffe mit 5.000 mAh werden von mehreren Zubehöranbietern für die Pocket-Modelle angeboten; eine Spannung nennt keines der gelesenen Angebote. Mit der Nennspannung des DJI-Kameraakkus von 3,85 Volt gerechnet, wären es rund 19 Wattstunden. Das liegt weit unter jeder Grenze; als Gerät, dessen Hauptzweck die Stromversorgung der Kamera ist, gehört der Griff nach dem Wortlaut der Tabelle zu den Ersatzbatterien.

Schwieriger ist die Ladeschale mancher Minikameras, die zugleich Bildschirm, Halterung und Akku ist. Sie versorgt die Kamera mit Strom, hat aber auch eigene Funktionen. Die Tabelle trifft für diese Bauart keine eigene Aussage. Wer sicher gehen will, behandelt eine Ladeschale mit eigenem Akku wie einen Ersatzakku und nimmt sie ins Handgepäck; das ist in keinem Fall falsch. Welche Minikameras eine solche Schale haben, steht auf der Seite zur Mini-Action-Cam.

Ladegeräte ohne eigenen Akku sind keine Ersatzakkus. Ein Ladegerät für mehrere Akkus, das nur an der Steckdose arbeitet, darf in den Koffer. Viele Ladegeräte für Action-Cam-Akkus werden aber zusammen mit Akkus verkauft; wer das Set im Koffer lässt, hat die Akkus darin vergessen. Der Griff ins Ladegerät vor dem Packen gehört deshalb auf jede Liste.

Eine Fernbedienung mit eingebautem Akku ist ebenfalls ein Gerät, keine Ersatzbatterie. Läuft sie mit einer austauschbaren Knopfzelle, ist die eingelegte Zelle Teil des Geräts, eine lose Reservezelle dagegen eine Ersatzbatterie. Für die Praxis ist das selten wichtig, denn solche Zellen sind klein; wer Ersatzzellen mitnimmt, legt sie trotzdem ins Handgepäck.

Darf die Action-Cam in den Koffer?

Ja, wenn der Akku in der Kamera steckt, höchstens 100 Wattstunden hat und die Kamera komplett ausgeschaltet und gegen Einschalten gesichert ist. So steht es in der Zeile für tragbare elektronische Geräte der IATA-Tabelle, und das Bundesamt für Zivilluftfahrt fasst es ebenso: Elektronische Geräte mit eingebauten Batterien bis zu 100 Wattstunden dürfen in der Regel im Gepäck mitgeführt werden.

Eine Action-Cam erfüllt die Grenze mit großem Abstand. Der Akku einer DJI Osmo Action 4 hat nach seinem Etikett 6,81 Wattstunden, also knapp sieben Prozent dessen, was erlaubt ist. Kein gängiger Action-Cam-Akku kommt in die Nähe der Grenze. Die Frage nach dem Koffer ist bei der Kamera deshalb nie eine Frage der Wattstunden, sondern eine Frage von Ausschalten und Schützen.

Wer die Kamera in den Koffer legt, nimmt den Ersatzakku heraus und den Akku in der Kamera nicht. Das klingt widersprüchlich, folgt aber genau der Tabelle: Der eingesetzte Akku macht die Kamera zum Gerät, der lose Akku ist ein Ersatzakku. Wer den Akku aus der Kamera nimmt und neben sie in den Koffer legt, hat aus einem erlaubten Gerät einen verbotenen Ersatzakku gemacht.

Ob man die Kamera in den Koffer legen sollte, ist eine andere Frage. Die EASA empfiehlt, Geräte mit Lithium-Akkus in der Kabine zu tragen. Für eine Action-Cam spricht wenig dagegen: Sie ist klein, leicht und wertvoll, und ihre Speicherkarte enthält womöglich die Bilder der ersten Urlaubstage. Wer Platz im Handgepäck hat, nimmt sie mit in die Kabine.

Es gibt einen praktischen Grund, die Kamera im Handgepäck zu haben, der nichts mit Vorschriften zu tun hat: das Filmen beim Start und bei der Landung durch das Fenster. Ob das an Bord erlaubt ist, regelt die Fluggesellschaft, und die gelesenen Quellen sagen dazu nichts. Wer filmen will, fragt die Besatzung und hält die Kamera so, dass sie niemanden stört. Eine Kamera im Koffer erspart diese Frage, eine im Handgepäck macht sie möglich.

Gehören Ersatzakkus ins Handgepäck? Ja, ohne Ausnahme

Für Ersatzakkus gibt es in der Tabelle keine Wahl. Die Spalte für das aufgegebene Gepäck sagt „Nein“, die für das Handgepäck „Ja“. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sagt es kürzer: Lithium-Ersatzbatterien, etwa Powerbanks und Akkus, sind ausschließlich im Handgepäck erlaubt. Und die EASA schreibt in ihrer Mitteilung, Powerbanks seien im aufgegebenen Gepäck verboten, „same as spare batteries“, ebenso wie Ersatzbatterien.

Der Grund steht im Merkblatt des Bundesamts: Elektronische Geräte und Batterien sind als Gefahrgut eingestuft, weil sie bei Beschädigung oder unsachgemäßer Handhabung Wärme entwickeln, einen Kurzschluss verursachen und Brände auslösen können. In der Kabine bemerkt die Besatzung einen überhitzten Akku und kann reagieren; im Frachtraum bemerkt ihn niemand. Ein loser Akku ohne Schutz der Pole ist dabei das größere Risiko als ein Akku in der Kamera.

Beim Packen heißt das: Jeder Ersatzakku, jeder Akkugriff, jede Powerbank kommt in die Tasche, die mit in die Kabine geht. Das gilt auch für das Ladegerät mit eingesetzten Akkus und für die Tasche mit Zubehör, in der ein Ersatzakku steckt, an den beim Packen niemand denkt. Wer seine Kamerasachen in einer eigenen kleinen Tasche bündelt, nimmt diese Tasche als Ganzes ins Handgepäck und muss nichts heraussuchen.

Die Originalverpackung, die das BAZL als einen Weg zum Kurzschlussschutz nennt, ist dafür eine gute Lösung, wenn sie noch da ist. Wer Ersatzakkus in Schalen oder Boxen gekauft hat, die die Kontakte abdecken, und sie aufhebt, hat für jede Reise den Schutz, den die Tabelle verlangt, ohne Klebeband.

Dieselbe Regel gilt für andere Geräte auf Reisen, deren Akkus sich wechseln lassen oder die als Powerbank dienen. Wer neben der Kamera auch eine Solar-Powerbank mitnimmt, findet auf der Seite zum Vergleich der Solar-Powerbanks deren Kapazität; für die Mitnahme im Flugzeug gelten dieselben Grenzen wie für jede andere Powerbank.

100 Wattstunden: wie weit eine Action-Cam davon entfernt ist

Die Grenze von 100 Wattstunden ist für Laptops und große Powerbanks gemacht, nicht für Kameras. Die Tabelle zeigt die Akkuangaben aus den gelesenen Angeboten, umgerechnet in einen Anteil an dieser Grenze. Wo eine Spannung fehlt, ist das kenntlich gemacht; beim Akkugriff ist mit der Nennspannung von 3,85 Volt gerechnet, die auf dem DJI-Akku steht.

AkkuWoher die Angabe stammtKapazitätSpannungEnergieAnteil an 100 Wh
DJI Osmo Action 4, Extreme-AkkuEtikett im Produktbild des Angebots1.770 mAh3,85 V6,81 Whknapp 7 Prozent
Insta360 Ace Pro 2, ErsatzakkuAngebot eines Zubehöranbieters1.800 mAh3,85 V6,93 Whknapp 7 Prozent
GoPro HERO13, ErsatzakkuAngebot eines Zubehöranbieters2.100 mAh3,89 V8,17 Whgut 8 Prozent
GoPro MAX2, ErsatzakkuAngebot eines Zubehöranbieters1.850 mAhnicht genannt7,2 Whgut 7 Prozent
Insta360 X5, ErsatzakkuAngebot eines Zubehöranbieters2.800 mAhnicht genannt11,09 Whgut 11 Prozent
Akkugriff für DJI Osmo PocketAngebote zweier Zubehöranbieter5.000 mAhnicht genanntrund 19 Wh, bei 3,85 V gerechnetrund 19 Prozent
gelesene Action-Cam-Akkus: 6 bis 20 Wattstunden04080120160Angaben in Wattstunden✓ DJI Osmo Action 4 6,81✓ Akkugriff Osmo Pocket 19✗ ohne Genehmigung 100✗ mit Genehmigung 160
Energie gängiger Action-Cam-Akkus gegen die Grenzwerte im Passagiergepäck. Wattstunden laut Etikett oder Angebot. Der Korridor zeigt den Bereich, in dem alle gelesenen Akkus liegen; die Marken bei 100 und 160 Wattstunden sind die Grenzen der IATA-Tabelle 2.3.A.
  • gelesene Action-Cam-Akkus: 6 bis 20 Wattstunden
  • DJI Osmo Action 4: 6,81 Wattstunden — im Korridor
  • Akkugriff Osmo Pocket: 19 Wattstunden — im Korridor, gerechnet
  • ohne Genehmigung: 100 Wattstunden — außerhalb des Korridors, Grenze
  • mit Genehmigung: 160 Wattstunden — außerhalb des Korridors, Höchstwert
Etikett im Produktbild des DJI-Angebots und Angebote von Zubehöranbietern bei Amazon, abgerufen am 25.10.2026; Grenzwerte nach IATA-Gefahrgutvorschriften, 67. Ausgabe, Tabelle 2.3.A.

Selbst der Akkugriff mit 5.000 mAh, der größte gelesene Akku für eine Kamera dieser Klasse, liegt bei rund einem Fünftel der Grenze. Fünf solcher Griffe hätten zusammen weniger als 100 Wattstunden, aber das ist nicht die Rechnung, auf die es ankommt: Die Grenze gilt je Akku, nicht für alle zusammen. Für die Menge gibt es eine eigene Regel, die Zahl der Ersatzakkus.

Zum Vergleich eine einfache Rechnung: 100 Wattstunden sind fast fünfzehnmal so viel wie ein DJI-Akku mit 6,81 Wattstunden. Ein einzelner Akku müsste also die Energie von fünfzehn Kameraakkus enthalten, um an die Grenze zu stoßen. Das schafft keine Action-Cam, wohl aber eine große Powerbank oder der Akku eines leistungsstarken Laptops.

Für Reisende heißt das: Wer nur Action-Cam-Akkus mitnimmt, braucht keine Genehmigung der Fluggesellschaft und muss keine Wattstunden fürchten. Die Regel, die zählt, ist die Trennung von Koffer und Kabine. Wer daneben einen Laptop oder eine große Powerbank mitnimmt, sieht bei diesen Geräten nach; dort liegen die Werte näher an der Grenze.

mAh in Wattstunden umrechnen: die Formel und eine Falle

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt nennt die Formel: Wattstunden gleich Milliamperestunden mal Spannung in Volt, geteilt durch 1.000. Für den DJI-Akku sind das 1.770 mal 3,85 geteilt durch 1.000, also 6,81 Wattstunden, genau die Zahl auf dem Etikett. Wer die Spannung nicht kennt, findet sie auf dem Akku selbst, meist als Nennspannung, „Nominal Voltage“ oder „Rated Voltage“.

Dieselbe Rechnung trägt auch die Angaben der Zubehöranbieter. Ein Ersatzakku für die Insta360 Ace Pro 2 mit 1.800 mAh und 3,85 Volt ergibt 6,93 Wattstunden, genau die Zahl im Angebot. Ein Ersatzakku für die GoPro HERO13 mit 2.100 mAh und 3,89 Volt ergibt 8,17 Wattstunden, ebenfalls wie angegeben. Wo die Rechnung aufgeht, ist die Angabe plausibel; wo sie um das Hundertfache abweicht wie beim „955 Wh“-Akku, nicht.

Auf manchen Akkus stehen zwei Spannungen. Der DJI-Akku nennt eine maximale Ladespannung von 4,4 Volt und eine Nennspannung von 3,85 Volt. Für die Umrechnung zählt die Nennspannung. Mit der Ladespannung käme man auf eine höhere Zahl, die nicht auf dem Etikett steht und an der Grenze nichts ändert, aber Verwirrung stiftet, wenn sie mit der Angabe auf dem Akku verglichen wird.

Die Falle liegt in den Angeboten. Von den 32 gelesenen Angeboten für Action-Cam-Akkus nennen 6 überhaupt eine Wattstundenzahl, die übrigen nur Milliamperestunden. Und eines der sechs nennt für einen Akku mit 1.350 mAh und 3,7 Volt „955 Wh“. Rechnerisch sind es rund 5 Wattstunden; die Zahl im Angebot ist vermutlich ein Tippfehler für 4,995. Wer sie wörtlich nimmt, hält einen harmlosen Kameraakku für einen, der im Flugzeug verboten ist.

Akku-Angebote gelesen32 Angebote▶ nennen eineWattstundenzahl6 Angebotedavon rechnerisch falsch1 Angebote
Was 32 Angebote für Action-Cam-Akkus angeben. Auszählung der Angebote aus zehn Amazon-Suchen nach Ersatzakkus und Akkugriffen für Action-Cams. Gezählt ist, ob die Angabe irgendwo im Angebot steht.
Die Werte als Liste
  • Akku-Angebote gelesen: 32 Angebote
  • nennen eine Wattstundenzahl: 6 Angebote
  • davon rechnerisch falsch: 1 Angebote
Eigene Auszählung von 32 Angeboten bei Amazon, abgerufen am 25.10.2026.

Für die Kontrolle am Flughafen zählt, was auf dem Akku steht, nicht im Angebot. Wer einen Akku eines Zubehöranbieters kauft, sieht deshalb nach, ob das Etikett eine Wattstundenzahl trägt. Fehlt sie, hilft die Formel mit der Spannung auf dem Etikett. Fehlt auch die Spannung, ist das ein Grund, den Akku nicht mitzunehmen, denn dann lässt sich vor Ort nicht zeigen, wie groß er ist.

Wie viele Akkus erlaubt sind: 20 Ersatzakkus, 15 Geräte

Die IATA-Tabelle nennt zwei Obergrenzen je Person. Für Ersatzbatterien bis 100 Wattstunden gilt: „Jede Person darf nicht mehr als 20 solcher Ersatz-Batterien mitführen.“ Die Fluggesellschaft kann mehr genehmigen. Für tragbare elektronische Geräte gilt: höchstens 15 je Person, auch hier mit möglicher Genehmigung für mehr.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt formuliert vorsichtiger und spricht von einer „angemessenen Anzahl“ Lithium-Batterien bis 100 Wattstunden. Für Powerbanks nennt es dagegen eine feste Zahl: höchstens zwei Stück je Person im Handgepäck. Dieselbe Zahl nennt die Lufthansa Group in ihrer Regel vom 12. Januar 2026. Powerbanks und Kameraakkus werden also unterschiedlich gezählt, obwohl beide nach der IATA-Tabelle Ersatzbatterien sind.

Für eine Reise mit Action-Cam ergibt sich daraus ein großzügiger Rahmen. Wer drei Ersatzakkus für seine Kamera, einen Akkugriff und eine Powerbank mitnimmt, hat fünf Ersatzbatterien, davon eine Powerbank, und bleibt weit unter jeder Grenze. Selbst ein Paar, das zwei Kameras mit je vier Ersatzakkus und zwei Powerbanks mitnimmt, liegt pro Person bei sechs Ersatzbatterien.

Wer beruflich mit vielen Akkus reist, etwa für Dreharbeiten mit mehreren Kameras, stößt eher an die Grenze. Dann ist die Genehmigung der Fluggesellschaft der Weg, und sie sollte vor der Reise eingeholt werden, nicht am Schalter. Für die meisten Urlaubsreisen ist die Frage nach der Zahl dagegen keine.

Ein Rechenbeispiel für eine Reise mit viel Filmen: Wer als Einzelner zwei Kameras mit je drei Ersatzakkus, einen Akkugriff und zwei Powerbanks mitnimmt, hat neun Ersatzbatterien, darunter zwei Powerbanks. Das liegt unter den 20 Ersatzbatterien der IATA-Tabelle und genau an der Grenze von zwei Powerbanks, die das BAZL und die Lufthansa Group nennen. Eine dritte Powerbank wäre bei der Lufthansa Group zu viel.

Eine Zahl zählt dagegen auf jeder Reise: die der Geräte, die zusammen in einer Tasche stecken. Die IATA-Tabelle verlangt, Geräte vor Beschädigung zu schützen, und Ersatzbatterien einzeln. Eine Tasche, in der Kamera, Akkus, Powerbank, Kabel und Schlüssel durcheinanderliegen, erfüllt beides nicht. Wer für die Kamera eine eigene kleine Tasche oder ein Etui mit Fächern nimmt, hat Ordnung, Schutz und den Überblick, was mit in die Kabine muss.

Kurzschlussschutz: was „einzeln gesichert“ heißt

Die IATA-Tabelle verlangt, dass Ersatzbatterien „einzeln gegen Kurzschluss gesichert“ sind. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt nennt, wie: durch Isolierung der Kontakte, durch separate Verpackung oder in der Originalverpackung. Einzeln heißt: jeder Akku für sich, nicht alle zusammen in einer Tüte, in der sich die Pole berühren können.

Bei Action-Cam-Akkus ist das leicht. Wer eine Box mit einzelnen Fächern oder die Originalverpackung hat, nimmt sie mit; wer keine hat, klebt die Kontakte mit einem Streifen Klebeband ab. Ein Akku in einem Ladegerät, das seine Pole abdeckt, ist ebenfalls geschützt, solange das Ladegerät geschlossen ist.

Was nicht reicht, ist die Jackentasche mit Schlüsseln und Münzen. Die Anleitung einer AKASO-Kamera warnt ausdrücklich davor, den Akku zusammen mit Münzen, Schlüsseln oder Halsketten aufzubewahren, weil ein Kontakt der Pole mit Metall einen Brand auslösen kann. Genau diese Lage entsteht im Handgepäck, wenn ein loser Akku in der Seitentasche neben dem Schlüsselbund liegt.

Warum ein Kurzschluss so gefährlich ist, erklärt das BAZL in einem Satz: Batterien sind Gefahrgut, weil sie bei Beschädigung oder unsachgemäßer Handhabung Wärme entwickeln, einen Kurzschluss verursachen und Brände auslösen können. Ein kurzgeschlossener Akku gibt seine Energie in kurzer Zeit als Wärme ab. Bei einem kleinen Kameraakku ist das weniger als bei einem Laptop, aber genug, um die Tasche zu beschädigen, in der er liegt.

Für Akkugriffe und Powerbanks gilt dasselbe, nur sind ihre Anschlüsse meist besser geschützt. Ein Griff, der mit einer Kappe über dem Anschluss geliefert wird, behält sie auf der Reise. Wer andere Akku-Geräte auf Reisen mitnimmt, etwa eine Munddusche mit Akku, achtet dort auf dieselbe Frage; die Seite zur Munddusche mit Akku für die Reise vergleicht solche Geräte.

Powerbanks seit dem 15. Januar 2026: was die Lufthansa Group verbietet

Die Lufthansa Group hat am 12. Januar 2026 eine konzernweite Regel bekannt gegeben, die seit dem 15. Januar gilt. Powerbanks dürfen an Bord ihrer Flüge „weder genutzt noch geladen werden“. Pro Passagier sind höchstens zwei Powerbanks erlaubt, ausschließlich im Handgepäck. Sie dürfen nur in der Sitztasche des Vordersitzes, am eigenen Körper oder im Handgepäck unter dem Sitz verstaut werden, nicht im Gepäckfach über dem Sitz.

Die Regel nennt weitere Punkte: Laden mittels Powerbank an Bord ist nicht gestattet, Laden der Powerbank über eine Bordstromquelle ebenfalls nicht. Die Höchstgrenze liegt bei 100 Wattstunden, für Powerbanks zwischen 100 und 160 Wattstunden braucht es eine Genehmigung der Airline. Ausgenommen ist die Versorgung essenzieller medizinischer Geräte. Die Lufthansa Group schreibt, die Regel orientiere sich an den Empfehlungen von EASA, FAA, IATA und ICAO.

Für Action-Cam-Besitzer hat das zwei Folgen. Erstens: Wer die Kamera während des Flugs über eine Powerbank laden will, etwa um nach der Landung sofort filmen zu können, darf das bei Flügen der Lufthansa Group nicht mehr. Zweitens: Die Kameratasche mit Powerbank gehört nicht ins Gepäckfach, sondern unter den Sitz. Wer sie oben verstaut, verstößt gegen die Regel, auch wenn die Powerbank ausgeschaltet ist.

Die Regel betrifft Powerbanks, nicht ausdrücklich lose Kameraakkus. Ein Ersatzakku einer Action-Cam ist nach der IATA-Tabelle zwar ebenfalls eine Ersatzbatterie, aber die Lufthansa-Regel nennt ihn nicht. Wer unsicher ist, verstaut auch die Ersatzakkus unter dem Sitz; das ist mit jeder Regel vereinbar. Andere Fluggesellschaften haben eigene Regeln, und sie können strenger oder milder sein.

Die Regel gilt nach der Mitteilung konzernweit, also für die Flüge aller Airlines der Lufthansa Group, nicht nur für die Kernmarke. Wer mit einer Konzerngesellschaft fliegt und mit einer anderen Airline umsteigt, prüft deren Regel gesondert. Für die Kamera selbst ändert sich durch die Powerbank-Regel nichts: Sie darf weiter ausgeschaltet in den Koffer oder in die Kabine, und ihr eingesetzter Akku ist keine Powerbank.

Speicherkarten, Gehäuse, Halterungen: was ohne Einschränkung mitdarf

Nicht alles, was zu einer Action-Cam gehört, fällt unter die Gefahrgutregeln. Speicherkarten, Unterwassergehäuse, Halterungen, Stative, Selfie-Sticks ohne Akku und Kabel enthalten keine Batterie und stehen deshalb nicht in der Tabelle 2.3.A. Sie dürfen in den Koffer und ins Handgepäck, so weit es die allgemeinen Gepäckregeln der Fluggesellschaft erlauben.

Zwei Ausnahmen sind zu bedenken. Ein Selfie-Stick mit eingebautem Akku, etwa mit Bluetooth-Auslöser, ist ein Gerät mit Akku. Und ein Stativ oder ein langer Stick kann an der Sicherheitskontrolle als sperriger Gegenstand auffallen; was dort erlaubt ist, regeln Flughafen und Fluggesellschaft, nicht die Gefahrgutvorschriften. Wer unsicher ist, legt solche Teile in den Koffer.

Für Speicherkarten gilt eine andere Vorsicht: Sie enthalten die Bilder. Eine Karte im Koffer kann mit dem Koffer verloren gehen, eine Karte in der Kamera im Handgepäck nicht so leicht. Wer im Urlaub filmt, sichert die Bilder vor dem Rückflug auf einem zweiten Speicher oder nimmt die Karten in der Kabine mit. Welche Kameras wie dicht sind und ob ihr Gehäuse beim Fliegen eine Rolle spielt, steht auf der Seite zur wasserdichten Action-Cam.

Ein Unterwassergehäuse enthält keinen Akku und darf in jedes Gepäckstück. Wer es trocken und sauber einpackt, prüft am Zielort vor dem ersten Gang ins Wasser die Dichtung auf Sand und Haare; das ist die Prüfung, die nach dem Transport zählt, nicht die im Flugzeug.

Was die EASA empfiehlt und warum

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit hat am 28. Mai 2025 neue Empfehlungen zum Umgang mit Lithium-Batterien veröffentlicht, als Safety Information Bulletin 2025-03 mit dem Titel „Passenger and Crew Awareness on the Risks of Lithium Batteries“. Die Empfehlungen sind nicht verbindlich, aber sie zeigen, in welche Richtung die Regeln der Fluggesellschaften gehen.

Drei Punkte betreffen Reisende mit Kamera. Erstens: Powerbanks sind keine tragbaren elektronischen Geräte, sondern Ersatzbatterien, „Power banks are not classified as PEDs but as spare batteries“. Zweitens: Powerbanks sollten während des Flugs nicht zum Laden von Geräten verwendet werden. Drittens: Powerbanks, E-Zigaretten und Ersatzbatterien sind im aufgegebenen Gepäck verboten.

Für Geräte in der Kabine empfiehlt die EASA, sie nur über die Stromversorgung des Flugzeugs zu laden und dabei ständig zu beaufsichtigen. Geräte, die nicht benutzt werden, sollen vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Einschalten geschützt sein. Für eine Action-Cam heißt das: Wer sie am Sitz lädt, lässt sie nicht in der Tasche verschwinden, und wer sie nicht braucht, schaltet sie ganz aus.

Der Grund für alle diese Empfehlungen ist derselbe, den das Schweizer Bundesamt nennt: Lithium-Akkus können bei Beschädigung Wärme entwickeln und Brände auslösen. In der Kabine kann die Besatzung eingreifen. Die Empfehlungen zielen darauf, dass ein Akku, der warm wird, dort ist, wo jemand es bemerkt.

Für Reisende ist die EASA-Mitteilung auch deshalb nützlich, weil sie zeigt, wie die Regeln entstehen. Die Agentur gibt Empfehlungen, die Fluggesellschaften setzen sie in ihre Beförderungsbedingungen um, oft strenger als empfohlen. Die Powerbank-Regel der Lufthansa Group vom Januar 2026 ist ein Beispiel für diesen Weg, und andere Airlines können folgen. Wer regelmäßig fliegt, rechnet damit, dass die Regeln für Powerbanks eher strenger werden als lockerer.

Laden an Bord: Kamera, Akku, Powerbank

Aus den drei Quellen ergibt sich für das Laden ein klares Bild. Eine Powerbank darf bei der Lufthansa Group an Bord weder Geräte laden noch selbst geladen werden. Die EASA empfiehlt dasselbe für die Nutzung von Powerbanks und rät, Geräte nur über die Bordstromversorgung zu laden und dabei zu beaufsichtigen. Das Schweizer Bundesamt schreibt, Powerbanks dürften an Bord nicht geladen werden, und es sollten keine Geräte zum Aufladen angeschlossen werden.

Für die Action-Cam bleibt damit eine Möglichkeit: Laden an der Steckdose oder am USB-Anschluss des Sitzes, wenn das Flugzeug einen hat, und nur unter Aufsicht. Ob das sinnvoll ist, hängt von der Flugdauer ab. Auf einem Kurzstreckenflug lohnt es kaum, auf einem Langstreckenflug kann es den Akku für den Ankunftstag füllen. Wer die Kamera am Sitz lädt, hält sie in Reichweite und im Blick.

Nicht jedes Flugzeug hat eine Steckdose oder einen USB-Anschluss am Sitz, und nicht jeder Anschluss liefert genug Strom, um einen Akku in kurzer Zeit zu füllen. Wer sich darauf verlässt, kann am Ziel mit einem halb vollen Akku ankommen. Ein voller Ersatzakku in der Kameratasche ist die zuverlässigere Reserve, und er bleibt nach allen Regeln dieser Seite erlaubt.

Einfacher ist es, alle Akkus vor dem Abflug zu Hause zu laden. Ein voller Action-Cam-Akku hält nach den Herstellerangaben je nach Modell und Einstellung eine bis mehrere Stunden. Wer am Ankunftstag filmen will, kommt mit vollen Akkus aus dem Haus und braucht im Flugzeug keinen Strom.

Für das Laden am Zielort reicht in der Regel das Ladegerät, das zu Hause benutzt wird, sofern es für die Spannung am Reiseziel ausgelegt ist; das steht auf dem Ladegerät oder dem Netzteil. Ein USB-Ladegerät mit mehreren Anschlüssen ersetzt dabei oft mehrere einzelne Geräte und spart Platz im Koffer, wo es ohne eingesetzte Akkus erlaubt ist.

Zwischen 100 und 160 Wattstunden: wann eine Genehmigung nötig ist

Für Ersatzbatterien mit mehr als 100 und höchstens 160 Wattstunden hat die IATA-Tabelle eine eigene Zeile. Sie sind für Geräte der Unterhaltungs- und Haushaltselektronik erlaubt, aber nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft, höchstens zwei Stück und ausschließlich im Handgepäck, einzeln gegen Kurzschluss gesichert. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt und die Lufthansa Group nennen dieselbe Spanne.

Für Action-Cams spielt diese Zeile keine Rolle, denn kein gelesener Akku kommt über 20 Wattstunden. Sie wird wichtig, wenn neben der Kamera eine große Powerbank oder ein Akku für ein anderes Gerät mitreist, etwa für eine Drohne oder ein Kameralicht. Wer solche Geräte mitnimmt, sieht auf dem Etikett nach und fragt die Fluggesellschaft rechtzeitig, nicht erst am Gate.

Auch für Geräte mit eingebautem Akku zwischen 100 und 160 Wattstunden gibt es eine Zeile. Sie sind im Hand- und im aufgegebenen Gepäck erlaubt, aber nur mit Genehmigung, und im Koffer müssen sie komplett ausgeschaltet sein. Eine Action-Cam fällt nicht darunter; ein großer Laptop kann es.

Über 160 Wattstunden und beschädigte Akkus: was gar nicht mitdarf

Lithium-Batterien, Akkus und Powerbanks mit mehr als 160 Wattstunden sind nach dem Merkblatt des Bundesamts für Zivilluftfahrt im Passagiergepäck verboten. Für Action-Cams ist das kein Thema; für große Akkustationen, die manche auf Reisen mitnehmen, schon.

Wichtiger ist eine zweite Regel des Bundesamts: Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nicht mitgeführt werden. Ein Action-Cam-Akku, der nach einem Sturz verbeult ist, der sich gewölbt hat oder der nach einem Wasserschaden nicht mehr zuverlässig lädt, gehört nicht ins Gepäck, weder in den Koffer noch in die Kabine. Er wird zu Hause entsorgt, über eine Sammelstelle für Altbatterien, nicht über den Hausmüll.

Das betrifft gerade Action-Cams, weil sie für Stöße und Wasser gebaut und entsprechend benutzt werden. Wer nach einem Urlaub am Meer einen Akku hat, der warm wird oder schneller leer ist als früher, prüft ihn vor dem Rückflug. Ein Akku, der sich nicht mehr bündig in die Kamera schieben lässt, hat sich womöglich verformt, und das ist ein Grund, ihn nicht mitzunehmen.

Wer einen Akku am Urlaubsort aussortiert, entsorgt ihn dort über eine Sammelstelle und fliegt ohne ihn zurück. Ihn im Koffer mitzunehmen, um ihn zu Hause zu entsorgen, ist der falsche Weg: Ein beschädigter Akku ist nach dem BAZL im Gepäck nicht erlaubt, und lose gehört er ohnehin nicht in den Koffer. Für eine Kamera, deren Akku fest eingebaut ist und die nach einem Sturz auffällig warm wird, gilt dasselbe.

Strengere Regeln: Länder, Flughäfen, Fluggesellschaften

Das Merkblatt des Bundesamts für Zivilluftfahrt beginnt mit einem Hinweis, der für jede Reise gilt: Einzelne Länder, Flughäfen und Fluggesellschaften können die Gepäckbestimmungen restriktiver anwenden. Die IATA-Tabelle ist der Rahmen, nicht die Obergrenze der Strenge. Die Lufthansa-Regel zu Powerbanks ist ein Beispiel dafür: Sie geht über das hinaus, was die Tabelle selbst verlangt.

Für Reisende mit Kamera heißt das, vor jeder Reise die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft nachzulesen, besonders bei Umsteigeverbindungen mit verschiedenen Airlines. Wer mit einer Gesellschaft hinfliegt und mit einer anderen zurück, kann auf dem Rückweg strengere Regeln antreffen als auf dem Hinweg. Die Akkus, die auf dem Hinflug unter dem Sitz lagen, gehören dann womöglich wieder dorthin.

Auch bei Reisen außerhalb Europas sind die internationalen Empfehlungen der Rahmen; die Lufthansa Group nennt für ihre Powerbank-Regel ausdrücklich EASA, FAA, IATA und ICAO als Grundlage. Wer in ein Land fliegt, dessen Regeln er nicht kennt, findet sie auf der Seite der dortigen Luftfahrtbehörde oder in den Beförderungsbedingungen der Airline, und ein Akku mit klar lesbarem Etikett erspart dort Diskussionen.

Wer unterwegs eine Kamera dazukauft, etwa ein günstiges Gerät für die Kinder am Urlaubsort, prüft vor dem Rückflug dessen Akku genauso. Eine Kinderkamera mit fest eingebautem Akku ist ein Gerät wie jede andere; welche Kameras für Kinder es gibt und was ihre Angebote zu Akku und Wasser sagen, steht auf der Seite zur Action-Cam für Kinder.

Ein Beispiel: eine Woche Urlaub mit zwei Kameras

Eine Familie fliegt für eine Woche ans Meer. Dabei sind eine Action-Cam mit Wechselakku und drei Ersatzakkus, eine Gimbal-Kamera mit eingebautem Akku und einem Akkugriff, eine Powerbank für die Handys und ein Ladegerät für die Kameraakkus. Was gehört wohin?

Die Action-Cam mit eingesetztem Akku ist ein Gerät und darf in den Koffer, ausgeschaltet und gegen Einschalten geschützt; besser ist das Handgepäck. Die drei Ersatzakkus sind Ersatzbatterien und gehören ins Handgepäck, jeder einzeln gesichert. Die Gimbal-Kamera ist ein Gerät wie die Action-Cam. Der Akkugriff ist eine Ersatzbatterie und gehört ins Handgepäck. Die Powerbank gehört ins Handgepäck, bei der Lufthansa Group unter den Sitz, nicht ins Fach, und sie bleibt im Flug unbenutzt.

Das Ladegerät ohne Akku darf in den Koffer. Steckt noch ein Akku darin, muss er heraus und ins Handgepäck. Gezählt sind das zwei Geräte und fünf Ersatzbatterien, darunter eine Powerbank, weit unter den 15 Geräten und 20 Ersatzbatterien, die die IATA-Tabelle je Person zulässt, und unter den zwei Powerbanks des Bundesamts und der Lufthansa Group. Keine der Batterien kommt in die Nähe von 100 Wattstunden.

Reisen die Kinder mit eigener Kamera, zählt jede Kamera als Gerät der Person, die sie trägt. Eine Kinderkamera mit eingebautem Akku ist dabei ein Gerät wie jedes andere, und die Grenze von 15 Geräten je Person erreicht auch eine technikfreudige Familie nicht, wenn man Handys, Tablets, Uhren und Kameras zusammenzählt. Die Ersatzakkus und Powerbanks dagegen sollte eine Person tragen, die weiß, dass sie in die Kabine gehören.

Die eine Stelle, an der diese Familie Fehler machen kann, ist der Koffer. Wer beim Packen die Kamerasachen in einer Tasche bündelt und diese Tasche ins Handgepäck legt, macht keinen. Wer die Ersatzakkus zwischen die Badesachen steckt, weil sie dort nicht drücken, macht den häufigsten. Welche Speicherkarten für eine solche Woche reichen, steht auf der Seite zur Speicherkarte für die Action-Cam.

Fünf Irrtümer beim Packen, und was die Vorschriften dazu sagen

Erstens: „Kleine Akkus dürfen in den Koffer.“ Die Größe spielt für die Frage nach dem Koffer keine Rolle. Ein Ersatzakku mit 7 Wattstunden ist ebenso eine Ersatzbatterie wie eine Powerbank mit 70; beide gehören nach der IATA-Tabelle nur ins Handgepäck. Die Wattstunden entscheiden über Genehmigung und Verbot, nicht über das Gepäckstück.

Der Irrtum ist verständlich, weil viele Reisende die Regel für Flüssigkeiten im Kopf haben, bei der die Menge entscheidet. Bei Akkus entscheidet die Art: lose oder eingesetzt. Wer sich nur diesen einen Unterschied merkt, packt richtig, auch ohne jede Wattstundenzahl zu kennen, solange er mit Action-Cams und Handys reist und nicht mit großen Akkustationen.

Zweitens: „Wenn der Akku in der Kamera steckt, darf die Kamera auch an bleiben.“ Im aufgegebenen Gepäck muss das Gerät nach der Tabelle komplett ausgeschaltet sein, und das BAZL verlangt, es gegen ungewollte Aktivierung zu sichern. Eine Kamera im Standby, die per App aufwacht, erfüllt das nicht.

Der Irrtum entsteht, weil viele Kameras nicht wirklich ausgehen, wenn man sie zuklappt oder den Bildschirm abschaltet. Wer sicher sein will, nimmt die Kamera am Abend vor dem Abflug in die Hand, schaltet sie über die Taste ganz aus und prüft, dass keine Leuchte mehr brennt. Bei einer Kamera mit Wechselakku ist das zugleich der Moment, den Ersatzakku herauszunehmen und in die Kameratasche fürs Handgepäck zu legen.

Drittens: „Eine Powerbank ist ein Gerät wie das Handy.“ Die EASA sagt ausdrücklich das Gegenteil: Powerbanks gelten nicht als tragbare elektronische Geräte, sondern als Ersatzbatterien. Deshalb gelten für sie die strengeren Regeln, und bei der Lufthansa Group kommen seit dem 15. Januar 2026 weitere dazu.

Viertens: „Ein Akku ohne Wattstundenangabe ist kein Problem, er ist ja klein.“ An der Sicherheitskontrolle zählt, was sich zeigen lässt. Die Formel des BAZL braucht die Spannung; fehlt sie auf dem Etikett, lässt sich die Größe nicht belegen. Auf dem gelesenen DJI-Originalakku steht sie, bei Zubehörakkus sollte man nachsehen.

Fünftens: „Was auf dem Hinflug ging, geht auch auf dem Rückflug.“ Das gilt nur, wenn dieselbe Fluggesellschaft fliegt und ihre Regeln sich nicht geändert haben. Das BAZL weist darauf hin, dass Länder, Flughäfen und Airlines strenger sein können; wer mit verschiedenen Gesellschaften fliegt, liest beide Bedingungen. Wer seine Kamera für eine Reise mit wechselnden Gesellschaften sucht, findet bei der Insta360 und den übrigen Herstellerseiten dieses Themenbereichs die Akkus der einzelnen Modelle.

Kälte, Wärme, Feuchtigkeit: Akkus vor und nach dem Flug

Die Flugvorschriften regeln, wo ein Akku liegt, nicht, wie es ihm dabei geht. Für die Kamera zählt aber auch das. Die Anleitung einer AKASO-Kamera warnt, dass niedrige oder hohe Temperaturen die Lebensdauer des Akkus verkürzen und die Kamera vorübergehend stören können, und dass drastische Wechsel von Temperatur und Feuchtigkeit Kondenswasser in der Kamera bilden können.

Für die Reise heißt das: Eine Kamera, die aus dem klimatisierten Flugzeug in die feuchte Hitze am Zielort kommt, kann innen beschlagen. Wer sie in ihrer Tasche eine Weile angleichen lässt, bevor er sie öffnet, vermeidet das. Umgekehrt beim Wintersport: Eine Kamera, die aus der Kälte in die warme Hütte kommt, bleibt zunächst in der Tasche.

Manche Hersteller nennen eigene Temperaturgrenzen. DJI gibt für die Osmo Action 4 im Angebot eine Kältebeständigkeit bis −20 °C an. Wer in kalte Gegenden fliegt, prüft die Grenze seiner Kamera und trägt Ersatzakkus am Körper, wo sie warm bleiben; das ist zugleich der Ort, den die Lufthansa-Regel für Powerbanks erlaubt.

Dieselbe Angabe nennt auch, wie lange die Kamera in der Kälte läuft: bis zu 150 Minuten. Wer in den Skiurlaub fliegt und den ganzen Tag filmen will, braucht also Ersatzakkus, und die reisen nach den Regeln dieser Seite in der Kabine. Am Zielort gehören sie dann in die Innentasche der Jacke, nicht in den Rucksack am Rücken, wo sie auskühlen.

Wer auf der Reise auch andere Geräte mit Akku oder Strom braucht, plant sie in dieselbe Rechnung ein. Für Ferienwohnungen und Hotelzimmer ohne Wasserkocher gibt es kleine Reisegeräte, deren Spannung und Leistung auf der Seite zum Reisewasserkocher verglichen werden; sie haben keinen Akku und dürfen in den Koffer.

Hersteller und Modelle: was die Gerätewahl an den Regeln ändert

Für die Flugregeln ist die Marke gleichgültig, für das Packen nicht. Kameras mit Wechselakku bringen meist Ersatzakkus mit sich, und jeder davon muss ins Handgepäck. Kameras mit fest eingebautem Akku haben keine losen Akkus, dafür oft eine Ladeschale oder einen Akkugriff, die wie Ersatzbatterien zu behandeln sind. Am einfachsten zu packen ist eine Kamera mit eingebautem Akku ohne jedes Zubehör.

Bei Minikameras mit Ladeschale ist die Schale oft der größere Akku. Sie lädt die Kamera unterwegs nach und verlängert ihre Laufzeit, und damit erfüllt sie den Hauptzweck, den die IATA-Tabelle für Ersatzbatterien nennt: ein anderes Gerät mit Strom zu versorgen. Wer eine solche Kamera hat, nimmt die Schale ins Handgepäck, auch wenn sie im Alltag eher wie ein Bildschirm oder eine Halterung wirkt.

Die großen Hersteller bieten jeweils eigene Akkus und Ladegeräte an. Welche Modelle DJI, GoPro und Insta360 im Programm haben, beschreiben die Seiten zur DJI-Action-Cam, zur GoPro und zur Insta360. Für den Flug ist entscheidend, dass die Akkus ein lesbares Etikett mit Wattstunden oder Spannung tragen; bei Originalakkus der großen Hersteller ist das nach dem gelesenen DJI-Etikett der Fall, bei Zubehörakkus nicht immer.

Wer Akkus eines Zubehöranbieters kauft, sieht deshalb auf das Etikett, bevor er sie einpackt. Von den 32 gelesenen Akku-Angeboten nennen nur 6 eine Wattstundenzahl, und die Angaben im Angebot sagen nichts darüber, was auf dem Akku steht. Ein Akku ohne lesbares Etikett ist auf Reisen ein unnötiges Risiko, nicht weil er zu groß wäre, sondern weil sich vor Ort nicht zeigen lässt, dass er es nicht ist.

Unter den gelesenen Angeboten mit Wattstundenangabe sind Ersatzakkus für die GoPro HERO13, die GoPro MAX2, die Insta360 Ace Pro 2 und die Insta360 X5 von verschiedenen Zubehöranbietern. Die Werte liegen zwischen 6,93 und 11,09 Wattstunden. Wer einen solchen Akku kauft, kann die Angabe im Angebot mit dem Etikett vergleichen, wenn er ankommt; stimmen beide überein, ist der Akku für die Reise vorbereitet.

Prüfliste für den Abend vor dem Abflug

Acht Punkte, in der Reihenfolge, in der sie beim Packen anfallen. Sie gelten für jede Action-Cam und für die meisten Fluggesellschaften; wo die eigene Airline strenger ist, gilt deren Regel.

  1. Alle Ersatzakkus, Akkugriffe und Powerbanks aus Koffer, Ladegerät und Zubehörtasche heraussuchen.
  2. Jeden Ersatzakku einzeln gegen Kurzschluss sichern: Box, Originalverpackung oder abgeklebte Kontakte.
  3. Alle Ersatzbatterien und Powerbanks ins Handgepäck, bei der Lufthansa Group in die Tasche unter dem Sitz.
  4. Die Kamera mit eingesetztem Akku komplett ausschalten und gegen Einschalten sichern.
  5. Prüfen, ob jeder Akku ein Etikett mit Wattstunden oder Spannung trägt.
  6. Beschädigte, gewölbte oder auffällig warme Akkus zu Hause lassen.
  7. Höchstens zwei Powerbanks je Person einplanen.
  8. Die Beförderungsbedingungen der eigenen Fluggesellschaft für Hin- und Rückflug nachlesen.

Der dritte Punkt ist der, der am häufigsten übersehen wird, und der erste der, der ihn möglich macht. Wer nur diese beiden beachtet, hat das Wesentliche richtig gemacht. Der fünfte ist eine Vorsicht für Akkus von Zubehöranbietern, deren Angebote, wie gezählt, nur selten Wattstunden nennen. Und der achte ist der, den die Vorschriften selbst verlangen: Die Airline hat das letzte Wort.

Die Prüfliste gehört an den Abend vor dem Abflug, nicht an den Morgen. Wer erst am Flughafen merkt, dass ein Akku im aufgegebenen Koffer liegt, hat ihn schon abgegeben. Und wer die Kameratasche am Abend packt, hat Zeit, die Akkus zu laden, die Kontakte abzukleben und nachzusehen, ob jeder ein lesbares Etikett trägt.

Der eine Satz

Die Kamera darf in den Koffer, wenn sie ganz ausgeschaltet ist, jeder lose Akku und jede Powerbank aber gehört einzeln gesichert ins Handgepäck, und keine Action-Cam kommt dabei auch nur in die Nähe der 100 Wattstunden, an denen die Regeln erst strenger werden.

Matthias König

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Matthias König

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Aktualisierung und Quellenanzeigen
Veröffentlicht
25.10.2026
Zuletzt aktualisiert
25.10.2026
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Quellen dieser Einordnung

  1. 1. IATA-Gefahrgutvorschriften, 67. Ausgabe, Tabelle 2.3.A (deutsch)iata.org

    Gültig seit 01.01.2026: Ersatzbatterien und Powerbanks nur im Handgepäck, einzeln gegen Kurzschluss gesichert, höchstens 100 Wh, höchstens 20 je Person; Geräte wie Kameras bis 100 Wh im Hand- und aufgegebenen Gepäck, im Koffer komplett ausgeschaltet, höchstens 15 je Person; 100 bis 160 Wh mit Genehmigung.

  2. 2. Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL: Elektronische Geräte und Ersatzbatterienbazl.admin.ch

    Am 25.10.2026 gelesen: Ersatzbatterien nur im Handgepäck, Powerbanks höchstens zwei, über 160 Wh verboten, beschädigte Batterien nicht erlaubt, Umrechnung mAh mal V durch 1.000.

  3. 3. Lufthansa Group: Powerbanks an Bord, aktualisierte Regelungen ab dem 15. Januar 2026business.lufthansagroup.com

    Meldung vom 12.01.2026: Powerbanks an Bord weder nutzen noch laden, höchstens zwei, nur unter dem Sitz, in der Sitztasche oder am Körper, nicht im Gepäckfach.

  4. 4. EASA: New recommendations on managing risks of lithium batteries (SIB 2025-03)easa.europa.eu

    Mitteilung vom 28.05.2025: Powerbanks gelten als Ersatzbatterien, nicht zum Laden während des Flugs, im aufgegebenen Gepäck verboten; Geräte in der Kabine nur unter Aufsicht laden.

Was zuletzt geändert wurde

  • 25.10.2026: Ersterstellung im Rahmen der zweiten Action-Cam-Erweiterung: Regeln für Kameras, Ersatzakkus und Powerbanks im Passagiergepäck nach IATA, BAZL, Lufthansa Group und EASA, Wattstunden aus 32 Akku-Angeboten.

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