Ein Angebotstitel, der eine Zweckbestimmung ist
Eine der fünf Massagepistolen dieser Gegenüberstellung trägt die Wendung im Titel selbst: für Schmerzlinderung und Entspannung. Bei einer zweiten steht im strukturierten Angebotsfeld mit der Überschrift Produktvorteile eine Liste aus vier Einträgen, und drei davon lauten Muskeltherapie, Schmerzlinderung und Erholung von Verletzungen. Eine dritte nennt ihre Anwendung im ersten Aufzählungspunkt perkussive Therapie. Das sind keine Randbemerkungen im Kleingedruckten, sondern die Felder, mit denen ein Produkt gefunden und gekauft wird.
Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte definiert das Medizinprodukt nicht über die Bauart, sondern über die Absicht des Herstellers. Der Wortlaut beginnt so: Medizinprodukt bezeichnet ein Instrument, einen Apparat, ein Gerät, eine Software, ein Implantat, ein Reagenz, ein Material oder einen anderen Gegenstand, das dem Hersteller zufolge für Menschen bestimmt ist und allein oder in Kombination einen oder mehrere der folgenden spezifischen medizinischen Zwecke erfüllen soll. Danach folgen fünf Spiegelstriche. Der erste nennt Diagnose, Verhütung, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten. Der zweite nennt Diagnose, Überwachung, Behandlung, Linderung von oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen.
Das Wort Linderung steht dort also zweimal, und beide Male ist es an etwas gebunden: an Krankheiten im ersten Spiegelstrich, an Verletzungen oder Behinderungen im zweiten. Es steht nicht allein da. Wer eine Verspannung nach acht Stunden am Schreibtisch lindert, lindert damit noch keine Krankheit, und ein Muskelkater nach dem Lauf ist keine Verletzung. Genau in diesem Zwischenraum bewegt sich diese ganze Warengruppe, und genau deshalb ist die Formulierung im Angebotstext keine Nebensache. Ein Haus, das Erholung von Verletzungen als Produktvorteil ausweist, hat den zweiten Spiegelstrich sprachlich betreten. Ob es ihn rechtlich betreten hat, entscheidet keine Vergleichsseite, sondern die zuständige Behörde. Was eine Vergleichsseite tun kann, ist auszählen, wer wie weit geht und wer dafür irgendeinen Nachweis vorlegt.
Ein zweiter Blick gilt dem Anhang XVI derselben Verordnung. Dort stehen Produktgruppen ohne medizinische Zweckbestimmung, die trotzdem vom Regelwerk erfasst werden. Es sind sechs: Kontaktlinsen und andere Artikel für das Auge, chirurgisch-invasive Produkte zur Modifizierung der Anatomie, Füllstoffe für Haut und Schleimhaut, Geräte zur Reduzierung, Entfernung oder Zersetzung von Fettgewebe, Geräte mit hochintensiver elektromagnetischer Strahlung sowie Geräte zur transkraniellen Hirnstimulation. Massagegeräte kommen in dieser Liste nicht vor. Das ist ein Befund und kein Versäumnis: Eine Massagepistole fällt nicht schon deshalb unter die Verordnung, weil sie kräftig auf Muskeln klopft. Sie fällt darunter, wenn ihr Hersteller ihr einen der aufgezählten medizinischen Zwecke zuschreibt. Die Zuständigkeit liegt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das den regulatorischen Rahmen und die Einstufung von Produkten auf seinen Seiten führt.
Fünf Wirkversprechen, kein einziger Nachweis
Die Auszählung beginnt mit einer Suche, die nichts findet. Auf allen fünf Angebotsseiten wurde am 6. September 2026 im ausgelieferten Quelltext nach dem Wort Medizinprodukt gesucht. Fünfmal null Treffer. Ebenso null Treffer für Konformitätsbewertung, für Benannte Stelle, für eine Risikoklasse und für eine UDI-Kennung, also die eindeutige Produktkennung, die ein Medizinprodukt tragen muss. Ein Zwischenergebnis, das leicht misszuverstehen ist: Das bedeutet nicht, dass diese Geräte etwas verschweigen, was sie haben müssten. Es bedeutet, dass keines von ihnen als Medizinprodukt auftritt.
Die Gegenprobe fällt anders aus. Sucht man auf denselben fünf Seiten nach Aussagen über eine Wirkung am Körper, findet man auf jeder einzelnen mindestens eine. Zweimal ist es ausdrücklich Schmerz, einmal ausdrücklich Therapie, zweimal sind es Verspannung, Verhärtung und Regeneration. Bei einem Angebot steht sogar eine Wendung, die aus der Kosmetikwerbung stammt: verschiedene Körpermuskelteile zu formen. Fünf Angebote, fünf Aussagen über eine Wirkung am menschlichen Körper, null Belege dafür, dass irgendjemand diese Wirkung geprüft hat.
Bleibt die Frage, ob sich eines der Geräte anderswo wiederfinden lässt. Die Europäische Kommission betreibt mit EUDAMED eine öffentlich abfragbare Datenbank der Produktkennungen. Sie ist erreichbar, sie antwortet, und sie ist gut gefüllt: 3.364.847 Einträge lagen dort am Prüftag. Eine Suche nach dem Handelsnamen massage liefert 162 Treffer, es gibt also durchaus Massageprodukte, die als Medizinprodukt registriert sind. Die Suche nach den fünf Markennamen dieser Seite liefert jeweils null Treffer, ebenso die Suche nach massage gun und nach Massagepistole. Ein Nullergebnis ist für sich genommen kein Beweis, weil ein Eintrag unter einem anderen Handelsnamen stehen könnte. In der Zusammenschau mit den 162 Treffern für den Oberbegriff und mit den fünfmal null Treffern auf den Angebotsseiten ergibt es aber ein einheitliches Bild.
Die Kennzahlen, an denen sich diese Geräte tatsächlich vergleichen lassen, sind technische: der Weg, den der Kopf je Schlag zurücklegt, und der Gegendruck, bei dem der Motor stehen bleibt. Beide Größen sind im Untercluster bereits an fünfzehn Geräten durchgerechnet und gegen die Herstellerangaben gehalten; diese Seite setzt sie voraus und fragt etwas anderes, nämlich ob der beworbene Zweck und das mitgelieferte Dokument dasselbe sagen.
Was behauptet wird und wo es nachzulesen wäre
Die Tabelle führt zwei Spalten, die es in dieser Warengruppe sonst nirgends gibt. Die eine nennt die stärkste Wirkaussage, die das jeweilige Angebot trifft, in möglichst wenigen Worten. Die andere nennt die Stelle in der Herstellerunterlage, an der die Sicherheitsangaben zu diesem Modell stehen. Dazwischen steht, was zur Anpresskraft belegt ist, weil das die einzige technische Größe ist, an der sich das Versprechen von der Behauptung trennen lässt: Ein Gerät, dessen Motor bei geringem Gegendruck stehen bleibt, erreicht die tiefe Muskulatur nicht, gleichgültig was der Titel sagt.
| Modell | Stärkste Aussage im Angebot | Anpresskraft | Wo die Sicherheitsangaben stehen | Angebot |
|---|---|---|---|---|
| BLACKROLL FASCIA GUN | Der Angebotstitel selbst trägt die Zweckangabe: Er endet auf die Wendung für Schmerzlinderung und Entspannung. Der ers | 14,5 KGF laut Anleitung | Anleitung, Seiten 9 bis 14 | Angebot ansehen |
| Nekteck NK-MG08 | Das strukturierte Angebotsfeld mit der Ueberschrift Produktvorteile führt vier Einträge: Muskeltherapie, Gewebetherapi | Nicht angegeben, weder im Angebot noch in der Anleitung | Anleitung, Abschnitt Wichtige Sicherheitshinweise, Seite 9 | Angebot ansehen |
| BOB AND BRAD Q2 Mini | Das strukturierte Feld Produktvorteile nennt myofasziale Entspannung. Die Aufzählungspunkte sprechen von einer effizie | Rund 16 Kilogramm laut Angebot, in der Anleitung nicht enthalten | Anleitung, Seiten 1 bis 3 und Seite 9 | Angebot ansehen |
| RENPHO Active ThermaCool | Das Angebot bleibt sprachlich am vorsichtigsten. Es spricht von einer tieferen Muskelentspannung durch den Heiz- und K | Nicht angegeben; die Anleitung beschreibt nur, dass der Motor bei zu hohem Druck stehen bleibt | Anleitung, Seiten 4 und 58 | Angebot ansehen |
| Therabody Theragun Mini 2.0 | Das Angebot führt die Zweckangabe schon im ersten Aufzählungspunkt: tragbare Massagepistole für die perkussive Therapi | Vom Hersteller mit 20 lbs beziffert, in den geprüften Unterlagen nicht wiederholt | Warnhinweis-Beilage, getrennt vom Handbuch | Angebot ansehen |
Zwei Dinge fallen an dieser Tabelle auf. Erstens: Die Anpresskraft, also die Zahl, die über die Tiefenwirkung entscheidet, ist bei zwei von fünf Modellen überhaupt nicht zu ermitteln, bei einem steht sie nur in der Anleitung und nicht im Angebot, bei einem nur im Angebot und nicht in der Anleitung, und beim fünften nennt sie der Hersteller auf eigenen Kanälen, aber in keiner der beiden hier geprüften Unterlagen. Kein einziges Modell hat diesen Wert an beiden Stellen übereinstimmend stehen. Zweitens: Die Sicherheitsangaben liegen bei allen fünf Modellen an einer Stelle, die man erst nach dem Kauf aufschlägt. Bei einem liegen sie sogar in einem zweiten Heft, das nicht dasselbe ist wie das Handbuch.
Die Auswahl umfasst fünf lieferbare Perkussionsgeräte, die auf dem deutschen Markt für die Selbstanwendung verkauft werden. Nicht enthalten sind Shiatsu-Nackengeräte, Sitzauflagen und Faszienrollen, weil sie nach einem anderen Prinzip arbeiten und eine andere Kaufentscheidung sind; sie werden im Untercluster als eigene Gattungen gegenübergestellt. Ebenfalls nicht enthalten sind Geräte, die ausdrücklich für Beine und Füße gebaut sind.
BLACKROLL FASCIA GUN: siebzehn Gegenanzeigen im Heft, zwei Wörter im Angebot

Was das Angebot sagt. Der Angebotstitel selbst trägt die Zweckangabe: Er endet auf die Wendung für Schmerzlinderung und Entspannung. Der erste Aufzählungspunkt wiederholt sie in Großbuchstaben, das strukturierte Feld mit der Ueberschrift Gebrauchsanweisung beginnt mit dem Satz, das Modell lindere Schmerzen. Weiter unten steht, die dritte Stufe fördere die Durchblutung, und der letzte Aufzählungspunkt schließt mit einem englischen Werbesatz, der das Wort Gesundheit enthält.
Was die Unterlage sagt. Die mitgelieferte Anleitung führt auf Seite zehn eine eigene Ueberschrift Kontraindikationen und darunter siebzehn Punkte, vor denen der behandelnde Arzt zu fragen ist: Rötung, Schwellung, akuter Schmerz, Osteoporose, Bandscheibenschäden, Einnahme gerinnungshemmender Medikamente, offene, entzündete oder infizierte Hautoberflächen, frische Frakturen, verstärkte Blutungsneigung, Embolieneigung, Herzschrittmacher, direkter Knochen- oder Augenkontakt, Fibromyalgie, Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises, Gelenkersatz, Tumorerkrankungen und Schwangerschaft. Der Sicherheitsteil davor untersagt die Anwendung an empfindlichen Stellen und in Organnähe und verlangt Aufsicht für alle Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres.
Was davon übrig bleibt. Beim Nachlesen fällt der Moduswechsel auf. Wo das Angebot im Indikativ sagt, die Stufe fördere die Durchblutung, schreibt dieselbe Marke in der eigenen Anleitung in der Möglichkeitsform: Durch die Vibration kann es zu einer verbesserten Durchblutung und Desensibilisierung schmerzhafter Bereiche kommen. Und bei der dritten Stufe: Mit dieser Frequenz kann die Durchblutung, die Gewebsflüssigkeit und die Gewebequalität verbessert werden. Aus einem Kann im Dokument wird ein Ist in der Werbung. Uebrig bleibt eine Aussage, die der Hersteller selbst nur als Möglichkeit formuliert.
Wo es auseinanderläuft. Die technischen Daten der Anleitung nennen 544 Gramm und 140 mal 87 mal 48 Millimeter. Auf derselben Angebotsseite stehen dazu drei verschiedene Gegenwerte: 550 Gramm in der Detailtabelle, 9,3 mal 9,3 mal 4,8 Zentimeter im Attributfeld und 15 mal 9,25 mal 4,8 Zentimeter im Aufzählungspunkt. Nur die Detailtabelle trifft die Anleitungsmaße, und selbst sie weicht beim Gewicht ab. Die Anpresskraft steht als einzige Zahl gar nicht im Angebot, obwohl sie in der Anleitung klar beziffert ist.
Bemerkenswert an dieser Unterlage ist nicht, dass sie Gegenanzeigen kennt, sondern wie sie sie ordnet. Sie unterscheidet zwischen harten Indikationen, die eine Anwendung ausschließen, und Kontraindikationen, bei denen individuell entschieden werden muss. Das ist die Systematik, die man aus dem therapeutischen Bereich kennt, und sie steht in einem Dokument zu einem Produkt, das nirgends als Medizinprodukt geführt wird. Zugleich ist dies die einzige der fünf geprüften Unterlagen, in der kein Satz steht, der das Produkt ausdrücklich vom Medizinprodukt abgrenzt.
Spricht dafür: Einzige Unterlage der Auswahl mit einer eigenen, vollständig ausformulierten Liste von Gegenanzeigen · Einzige Unterlage, die je Stufe eine Anwendungsdauer pro Körperbereich nennt und die stärkste Stufe am kürzesten freigibt · Die Anpresskraft ist in der Anleitung mit 14,5 KGF beziffert und damit überhaupt nachprüfbar · Frequenz und Hertzwert stehen nebeneinander und rechnen sich exakt ineinander um, was für eine gepflegte Datentabelle spricht · Der Sicherheitsteil nennt eine Altersgrenze und eine Aufsichtspflicht, die in keiner der vier anderen Unterlagen so klar steht
Spricht dagegen: Der Angebotstitel behauptet Schmerzlinderung, und das Feld Gebrauchsanweisung wiederholt es als Erstes · Von siebzehn Gegenanzeigen erreicht keine einzige die Angebotsseite; dort steht als Warnhinweis nur Nicht wasserfest · Aus dem Kann der eigenen Anleitung wird im Aufzählungspunkt ein Fördert, also aus einer Möglichkeit eine Zusage · Vier Quellen auf einer Seite nennen drei verschiedene Abmessungen und zwei verschiedene Gewichte · Die Anpresskraft steht in der Anleitung, aber in keinem Feld des Angebots
Passt zu: Wer die Anwendungsdauer nicht schätzen, sondern nachlesen will. Diese Anleitung ist die einzige der fünf, die je Stufe eine eigene Zeitspanne je Körperbereich nennt und die Stufe mit der höchsten Frequenz zugleich mit der kürzesten Freigabe versieht. Passt nicht zu: Wer einen der siebzehn Punkte auf sich beziehen kann und das dem Angebot entnehmen will. Dort steht davon nichts, und wer die Anleitung erst nach dem Kauf öffnet, erfährt die Liste erst, wenn das Modell bereits ausgepackt ist. Zur Anwendungsdauer schreibt die Unterlage: Gestaffelt nach Stufe: 3 bis 4 Minuten je Körperbereich auf Stufe 1, 2 bis 3 Minuten auf Stufe 2, 30 Sekunden bis 2 Minuten auf Stufe 3 und 30 bis 60 Sekunden auf Stufe 4. Die Anleitung setzt hinzu, Stufe 4 sei für empfindliche Personen nicht geeignet, und empfiehlt, auf einem Triggerpunkt 30 Sekunden zu verweilen oder bis die Spannung nachlässt. Gegenanzeigen: Siebzehn Punkte unter der eigenen Ueberschrift Kontraindikationen, dazu drei Sicherheitshinweise und eine Altersgrenze. Weitergabe ins Angebot: Im Angebot steht unter der Ueberschrift Warnhinweise genau ein Wort: Nicht wasserfest. Von den siebzehn Punkten der Anleitung erscheint kein einziger, von der Altersgrenze und den Anwendungszeiten ebenfalls nichts. Anpresskraft: 14,5 KGF laut Anleitung. Zur Variantenfrage: Die Kennung hängt in einer Familie mit drei Ausprägungen, deren Achse keine Farbe ist, sondern das Modell selbst: Fascia Gun, Soft Peak und Heat Head. Die hier geprüften Angaben gehören zur ersten Ausprägung, und das ist die, die diese Kennung ausliefert. Wer im Auswahlfeld wechselt, kauft ein anderes Produkt mit anderer Bauart, nicht dasselbe in anderer Farbe. Erhoben am 6. September 2026: Auf Lager, Marktsegment Premium. Belegstelle der Sicherheitsangaben: Anleitung, Seiten 9 bis 14.
BLACKROLL FASCIA GUN bei Amazon ansehenNekteck: Das Angebot bewirbt, was die Anleitung untersagt

Was das Angebot sagt. Das strukturierte Angebotsfeld mit der Ueberschrift Produktvorteile führt vier Einträge: Muskeltherapie, Gewebetherapie, Schmerzlinderung, Erholung von Verletzungen. Der zweite Aufzählungspunkt setzt nach, das Modell behandle tiefliegende Muskelschichten präzise und lindere so Muskelverspannungen und Muskelschmerzen wirksam; der erste spricht davon, präzise Schmerzpunkte zu behandeln.
Was die Unterlage sagt. Die deutschsprachige Anleitung, hinterlegt als Produktdokument beim Angebot, beginnt ihren Sicherheitsteil mit einem Haftungsausschluss in Großbuchstaben und acht Punkten, bei denen vor der Anwendung mit dem Arzt zu sprechen ist: Schwangerschaft, Diabetes mit Komplikationen wie Neuropathie oder Netzhautschäden, Herzschrittmacher, kürzliche Operation, Epilepsie oder Migräne, Bandscheibenvorfall, Metallstifte oder Metallplatten und jede Sorge um die eigene körperliche Gesundheit. Ein paar Zeilen weiter stehen vier kurze Sätze: Nur für Erwachsene. Nicht bei Verletzungen verwenden. Konsultieren Sie Ihren Arzt vor der Verwendung dieses Produkts. Nicht länger als eine Stunde ununterbrochen betreiben.
Was davon übrig bleibt. Hier bleibt nichts übrig, hier steht sich das Haus selbst im Weg. Das Angebot führt Erholung von Verletzungen als Produktvorteil, die eigene Anleitung schreibt vier Wörter: Nicht bei Verletzungen verwenden. Das ist kein Auslegungsspielraum und kein Uebersetzungsfehler, sondern eine glatte Umkehrung. Wer sich am Angebot orientiert, tut genau das, was das mitgelieferte Dokument untersagt.
Wo es auseinanderläuft. Der Angebotstitel nennt fünf einstellbare Geschwindigkeiten und sechs Massageköpfe. Der eigene erste Aufzählungspunkt derselben Seite nennt fünf Massageköpfe, und die Anleitung nennt im Lieferumfang ebenfalls fünf und im Produktdiagramm dreißig Geschwindigkeitseinstellungen. Fünf gegen dreißig bei den Stufen, fünf gegen sechs bei den Köpfen, und das jeweils zwischen Titel, Aufzählungspunkt und mitgeliefertem Dokument. Die Detailtabelle setzt eins drauf: Sie führt eine AAA-Batterie als erforderlich, während die Anleitung einen fest eingebauten Akku mit 2.000 Milliamperestunden beschreibt.
Die Produktinformation der Anleitung beschreibt das Modell als Fitness- und Erholungsgerät, das Bewegungsfreiheit steigere, um Verletzungen vorzubeugen. Das ist ein anderer Zweck als der, den das Angebot ausweist: Vorbeugen ist nicht Erholung von etwas, das bereits eingetreten ist. Beide Formulierungen stammen vom selben Haus, stehen in denselben Unterlagen und beschreiben zwei verschiedene Zeitpunkte im Verlauf einer Verletzung. Die Garantieinformationen der deutschen Fassung nennen übrigens schlicht ein Jahr ab Kaufdatum ohne jede geografische Einschränkung.
Spricht dafür: Die Anleitung übersetzt den kompletten Sicherheitsteil ins Deutsche und lässt ihn nicht auf Englisch stehen · Acht Punkte für die ärztliche Rücksprache stehen ausformuliert und nicht in einer Sammelklausel · Die Garantieaussage der deutschen Fassung ist knapp, klar und ohne geografische Beschränkung formuliert · Die Abschaltautomatik nach 15 Minuten ist die längste Freigabe der Auswahl und in zwei Dokumenten übereinstimmend genannt · Ein fest verbauter Akku mit 2.000 Milliamperestunden ist in der Anleitung eindeutig beziffert
Spricht dagegen: Das Angebot bewirbt Erholung von Verletzungen, die Anleitung untersagt die Anwendung bei Verletzungen · Titel, Aufzählungspunkt und Anleitung nennen drei verschiedene Zahlen für Stufen und Köpfe · Die Anleitung setzt eine Stunde Dauerbetrieb als Grenze und beschreibt zugleich eine Abschaltung nach 15 Minuten · Das Feld Warnhinweise enthält keinen Warnhinweis, sondern eine Produkteigenschaft · Weder Amplitude noch Anpresskraft noch ein Schallwert steht in der Spezifikationstabelle der Anleitung
Passt zu: Wer die Unterlage vor dem Angebot liest und bereit ist, sich an ihr zu orientieren. Sie ist ausführlicher als das Angebot vermuten lässt und übersetzt den Sicherheitsteil vollständig ins Deutsche, was in dieser Warengruppe keine Selbstverständlichkeit ist. Passt nicht zu: Wer nach einer Verletzung eine Erholung sucht und den Produktvorteil dazu im Angebot gelesen hat. Genau diese Anwendung schließt das mitgelieferte Dokument aus. Ebenso ungeeignet für jeden, der eine Anpresskraft vergleichen will: Es gibt zu diesem Modell keine. Zur Anwendungsdauer schreibt die Unterlage: Die Anleitung nennt zwei Grenzen, die einander ausschließen. Unter den Sicherheitshinweisen steht, das Modell sei nicht länger als eine Stunde ununterbrochen zu betreiben und vor der Wiederverwendung 30 Minuten ruhen zu lassen. Im Bedienteil derselben Anleitung steht, es schalte sich nach 15 Minuten Betrieb automatisch ab. Eine Stunde ununterbrochen kann es damit gar nicht laufen. Gegenanzeigen: Acht Punkte unter der Ueberschrift Haftungsausschluss, dazu vier knappe Verbote im Fließtext. Weitergabe ins Angebot: Das Feld Warnhinweise des Angebots enthält keinen Warnhinweis, sondern eine Produkteigenschaft: Für mehr Sicherheit ist es mit einer automatischen Abschaltung nach 15 Minuten ausgestattet. Von den acht Punkten und den vier Verboten steht dort nichts. Anpresskraft: Nicht angegeben, weder im Angebot noch in der Anleitung. Zur Variantenfrage: Das Auswahlfeld führt eine einzige Ausprägung mit der Bezeichnung Dunkelgrau. Eine Variantenfamilie mit mehreren Kennungen existiert bei diesem Angebot nicht, die geprüften Angaben gelten also unmittelbar für diese Kennung. Erhoben am 6. September 2026: Auf Lager, Marktsegment Einsteiger. Belegstelle der Sicherheitsangaben: Anleitung, Abschnitt Wichtige Sicherheitshinweise, Seite 9.
Nekteck NK-MG08 bei Amazon ansehenDieser Fall verdient einen Nachsatz, weil er der klarste der ganzen Auswahl ist und weil er sich nicht wegerklären lässt. Auf der Angebotsseite steht Erholung von Verletzungen nicht im Fließtext einer Werbebotschaft, sondern in einem strukturierten Datenfeld, das Amazon für Produktvorteile vorsieht und das ein Verkäufer aktiv befüllen muss. In der deutschen Fassung der Anleitung, die derselbe Verkäufer als Produktdokument hinterlegt hat, steht vier Wörter lang das Gegenteil. Beide Angaben stammen aus derselben Hand, liegen auf derselben Produktseite und beschreiben dieselbe Kennung.
BOB AND BRAD Q2 Mini: kein Medizinprodukt, aber eine Indikationstabelle

Was das Angebot sagt. Das strukturierte Feld Produktvorteile nennt myofasziale Entspannung. Die Aufzählungspunkte sprechen von einer effizienten Muskelregeneration, davon, dass das Modell auch bei hartnäckigen Verhärtungen nicht stehen bleibe, und davon, es löse Verspannungen effektiv und tiefenwirksam. Der Warnhinweis des Angebots ist der ausführlichste der Auswahl und nennt eine Zeitgrenze.
Was die Unterlage sagt. Die Anleitung führt auf den ersten beiden Seiten elf Warnungen, darunter drei, die sonst nirgends stehen: Nur für gesunde Erwachsene außer älteren Menschen. Nicht am Kopf oder an harten oder knöchernen Körperteilen. Nicht an oder in der Nähe empfindlicher Bereiche wie Augen, Zähne, Brustimplantate, Genitalien und Prothesen. Danach folgt ein Abschnitt Disclaimer mit zehn Punkten für die ärztliche Rücksprache: Schwangerschaft, Diabetes, Epilepsie, Migräne, Bandscheibenvorfall, Wirbelgleiten, kürzlicher Gelenkersatz, Spirale, kürzliche Operation und Metallstifte oder Metallplatten im Körper.
Was davon übrig bleibt. Auf Seite 2 steht der Satz, das Produkt sei kein Medizinprodukt, nicht für den medizinischen Gebrauch empfohlen und nicht für den medizinischen Einsatz in Krankenhäusern bestimmt. Sieben Seiten später steht in derselben Anleitung eine Tabelle mit der Spaltenüberschrift Indication, und in ihrer vierten Zeile steht als Indikation Pain Modulation mit der Wirkbeschreibung Reduction in pain to increase movement. Dasselbe Dokument, das jede medizinische Zweckbestimmung von sich weist, ordnet Schmerzreduktion einer Stufe, einer Andruckstärke und einer Dauer von zehn bis dreißig Sekunden zu.
Wo es auseinanderläuft. Die Zahl, mit der dieses Angebot wirbt, steht in der eigenen Anleitung nicht. Der erste Aufzählungspunkt nennt eine Blockierkraft von rund 16 Kilogramm; die Rubrik Technical Details der Anleitung führt Drehzahl, Nennleistung, Maße, Spannung, Akkukapazität und Ladezeit auf, aber keine Blockierkraft. Bei der Ladezeit kippt es andersherum: Das Angebot verspricht die vollständige Ladung in nur 1,5 bis 2 Stunden, die Anleitung nennt 210 Minuten. Und die Garantie steht in der Anleitung mit einem Jahr, im Angebotsumfeld mit zwei.
Der Abschnitt zum Bauch ist der ungewöhnlichste Text der ganzen Auswahl. Er empfiehlt Stufe 3 im Stehen, begründet das damit, dass schnelle Stoßwellen das Fettgewebe unter der Haut in Schwingung versetzen sollen, nennt als Zweck passives Training, Gewichtsabnahme und Körperformung und setzt eine Grenze von fünf Minuten, um eine ungünstige Reaktion des Verdauungssystems zu vermeiden. Wer den Anhang XVI der Medizinprodukteverordnung gelesen hat, stolpert an dieser Stelle: Dessen Nummer 4 erfasst Produkte, die zur Reduzierung, Entfernung oder Zersetzung von Fettgewebe bestimmt sind. Ob eine solche Formulierung in einer Anleitung ausreicht, um eine Zweckbestimmung zu begründen, ist eine Frage für die zuständige Behörde und nicht für diese Seite. Aufgefallen ist sie trotzdem.
Spricht dafür: Die einzige Anleitung der Auswahl mit einer Tabelle aus Anwendungsfall, Stufe, Andruckstärke und Sekundenzahl · Das Angebot ist das einzige der fünf, dessen Warnhinweis überhaupt eine Zeitgrenze nennt · Abschaltung nach 10 Minuten in Anleitung und Angebot übereinstimmend beschrieben · Sechs Körperzonen sind einzeln benannt statt in einer Sammelformel zusammengefasst · Rufnummer, Adresse und Servicezeiten stehen vollständig in der Anleitung, was in dieser Warengruppe die Ausnahme ist · Ladezeit, Nennleistung, Spannung und Akkukapazität sind in der Anleitung vollständig beziffert
Spricht dagegen: Die beworbene Blockierkraft von rund 16 Kilogramm steht in der eigenen Anleitung nirgends · Angebot und Anleitung nennen für die Ladezeit 1,5 bis 2 Stunden gegen 210 Minuten · Dieselbe Anleitung sagt kein Medizinprodukt und führt sieben Seiten später eine Indikationstabelle mit Schmerzreduktion · Die erste Warnung schließt ältere Menschen aus, das Angebot erwähnt das nicht · Die Servicezeiten liegen in US-Zeit und damit für einen Anruf aus Deutschland spät am Abend · Die Garantie steht in der Anleitung mit einem Jahr, im Angebotsumfeld mit zwei
Passt zu: Wer eine Anleitung sucht, die den Zweck nicht nur behauptet, sondern in Anwendungsfälle, Stufen, Andruckstärken und Sekundenzahlen auflöst. Diese ist in der Auswahl die einzige, die das tut, und sie tut es auf zwei vollen Seiten mit Abbildungen je Körperregion. Passt nicht zu: Wer älter ist oder nicht als gesund gelten würde: Die eigene erste Warnung schließt genau diese Gruppen ein. Und wer nach der beworbenen Blockierkraft kauft, sollte wissen, dass sie in dem Dokument fehlt, das dem Karton beiliegt. Zur Anwendungsdauer schreibt die Unterlage: Die Anleitung staffelt nach Anwendungszweck: 30 Sekunden oder weniger zur Aktivierung, 8 bis 12 Sekunden während des Trainings, 90 Sekunden oder mehr zur Erholung, 10 bis 30 Sekunden bei Schmerz, 10 bis 20 Sekunden zur Körperwahrnehmung. Dazu die technische Grenze: Nach 10 Minuten Betrieb wechselt das Modell auf Stufe 0 und stellt die Ausgabe ein. Für den Bauch nennt sie zusätzlich eine eigene Obergrenze von fünf Minuten. Gegenanzeigen: Zehn Punkte im Abschnitt Disclaimer, dazu sechs ausdrücklich benannte Körperzonen und eine Einschränkung auf gesunde Erwachsene außer älteren Menschen. Weitergabe ins Angebot: Das Angebot gibt zwei Punkte weiter: nicht auf gebrochener Haut und nicht länger als 10 Minuten am Stück. Von den zehn Punkten des Disclaimers, von den Körperzonen und von der Einschränkung auf gesunde Erwachsene steht dort nichts. Anpresskraft: Rund 16 Kilogramm laut Angebot, in der Anleitung nicht enthalten. Zur Variantenfrage: Die Kennung hängt in einer Familie mit fünf Ausprägungen, deren Achse eine Farbe ist: klassisches Schwarz, klassisches Blau, Mitternachtsschwarz, Schattenschwarz und Weltraumschwarz. Die hier geprüften Angaben gehören zu klassisches Schwarz. Vier Farbnamen für Schwarz in einer einzigen Auswahlleiste sind ein Hinweis darauf, dass hinter den Ausprägungen mehr als eine Lackierung stecken kann; wer wechselt, sollte die Angaben erneut lesen. Erhoben am 6. September 2026: Auf Lager, Marktsegment Mittelfeld. Belegstelle der Sicherheitsangaben: Anleitung, Seiten 1 bis 3 und Seite 9.
BOB AND BRAD Q2 Mini bei Amazon ansehenRENPHO Active ThermaCool: der klarste Abgrenzungssatz steht auf Englisch

Was das Angebot sagt. Das Angebot bleibt sprachlich am vorsichtigsten. Es spricht von einer tieferen Muskelentspannung durch den Heiz- und Kühlkopf, davon, der Motor sei für verschiedene Muskelgruppen verfügbar, um die Muskelentspannung zu unterstützen, und setzt dann eine Wendung nach, die aus einer anderen Welt stammt: verschiedene Körpermuskelteile zu formen. Vom Wort Schmerz hält sich diese Seite als einzige der fünf vollständig frei.
Was die Unterlage sagt. Die Anleitung nennt fünf Gruppen, für die vor der Anwendung der Arzt zu befragen ist: Schwangere oder Wöchnerinnen, Personen mit Blutstau, Frakturen oder schweren entzündlichen Verletzungen, Personen mit Bluthochdruck, Personen mit Herzerkrankungen einschließlich Herzschrittmacher, Defibrillator oder Metallimplantaten sowie Personen, die sich von einer Gelenkoperation erholen. Direkt darunter steht im englischen Abschnitt Caution der Satz, das Modell sei ausschließlich für den Hausgebrauch bestimmt, nicht für medizinische Zwecke ausgelegt und nicht zur Behandlung oder Diagnose irgendeines Zustands zu verwenden.
Was davon übrig bleibt. Uebrig bleibt der sauberste Abgrenzungssatz der Auswahl und ein Angebot, das ihn nicht wiederholt. Die deutsche Fassung derselben Anleitung übersetzt die fünf Gruppen vollständig, lässt den Abgrenzungssatz aber im Abschnitt Caution auf Englisch stehen. Wer nur die deutschen Seiten liest, erfährt die Gegenanzeigen und nicht die Abgrenzung.
Wo es auseinanderläuft. Der prominenteste Werbewert dieses Angebots hat in der Anleitung keine Entsprechung. Ein Aufzählungspunkt wirbt in Großbuchstaben mit weniger als 45 Dezibel und vergleicht das mit einem Flüstern ins Ohr; die Spezifikationstabelle der Anleitung führt Eingang, Amplitude, Drehzahl, Abschaltzeit, Akkuspannung, Akkukapazität, Ladezeit, Betriebszeit, Maße und Gewicht auf, und keinen Schallwert. Beim Gewicht laufen drei Angaben auseinander: 680 Gramm in der Anleitung, 0,68 Kilogramm im Aufzählungspunkt und 1,29 Kilogramm in der Detailtabelle.
Die Garantiebedingungen in dieser Anleitung stammen nicht vom Hersteller, sondern von einem Händler: Sie nennen ausdrücklich das Verkaufsnetz eines tschechischen Onlinehändlers und zwei Jahre für ein dort gekauftes neues Produkt. Für einen Kauf über einen anderen Kanal sagt das Dokument damit nichts aus. Das ist keine Nebensache, denn die Anleitung ist die Unterlage, auf die man sich im Streitfall beruft, und sie beschreibt hier eine Zusage, die an einen fremden Vertrieb geknüpft ist.
Spricht dafür: Der klarste Abgrenzungssatz der Auswahl: nicht für medizinische Zwecke ausgelegt, nicht zur Behandlung oder Diagnose · Der inhaltlich zweitbeste Warnhinweis der fünf Angebote mit drei konkreten Verbotszonen · Die fünf Gruppen für die ärztliche Rücksprache sind einzeln begründet statt nur aufgezählt · Die Spezifikationstabelle beziffert Amplitude, Abschaltzeit, Akkukapazität, Ladezeit und Betriebszeit für Gerät und Temperaturkopf getrennt · Vier Schutzfunktionen sind in der Fehlerbehebung einzeln beschrieben, darunter die Blockierschutzabschaltung
Spricht dagegen: Die beworbenen weniger als 45 Dezibel haben in der Spezifikationstabelle der Anleitung keine Entsprechung · Dieselbe Anleitung nennt 30 Minuten Obergrenze und 10 Minuten Abschaltautomatik · Der Abgrenzungssatz steht im deutschen Teil der Anleitung nur auf Englisch · Drei Gewichtsangaben in zwei Dokumenten: 680 Gramm, 0,68 Kilogramm und 1,29 Kilogramm · Die Garantiezusage der Anleitung ist an das Verkaufsnetz eines fremden Händlers geknüpft · Der Aufzählungspunkt vom Formen von Körpermuskelteilen bleibt ohne jede Entsprechung in der Unterlage
Passt zu: Wer einen Satz sucht, der die Frage dieser Seite ausdrücklich beantwortet. Dieses Haus schreibt in die eigene Unterlage, das Modell sei nicht für medizinische Zwecke ausgelegt und nicht zur Behandlung oder Diagnose zu verwenden. Deutlicher formuliert es in dieser Auswahl niemand. Passt nicht zu: Wer die Temperaturfunktion als Hauptgrund kauft und lange nutzen will: Der Kopf trägt einen eigenen Akku mit 900 Milliamperestunden, die Kühlung schaltet nach fünf Minuten ab, die Heizung nach zehn. Und wer nach Anpresskraft vergleichen will, findet auch hier keine Zahl. Zur Anwendungsdauer schreibt die Unterlage: Auch hier zwei Grenzen in einem Dokument. Auf Seite 12 steht die Empfehlung, jede Sitzung mit geringer Intensität zu beginnen und das Modell nicht länger als 30 Minuten am Stück zu verwenden. Auf Seite 13 steht in der Spezifikationstabelle eine Abschaltautomatik von 10 Minuten für das Gerät, 10 Minuten für die Heizfunktion und 5 Minuten für die Kühlfunktion. Dreißig Minuten am Stück sind damit technisch ausgeschlossen. Gegenanzeigen: Fünf Gruppen unter den wichtigen Sicherheitshinweisen, dazu ein Abschnitt Caution mit Altersgrenze und Aufsichtspflicht ab acht Jahren. Weitergabe ins Angebot: Der Warnhinweis des Angebots ist inhaltlich der zweitbeste der Auswahl: nicht auf gebrochener Haut oder entzündungsbedingten Stellen, keine Anwendung über Knochen, Gelenken oder entzündeten Bereichen, den Heizkopf vom direkten Hautkontakt fernhalten. Von den fünf Gruppen, für die die Anleitung den Arzt verlangt, erscheint keine. Anpresskraft: Nicht angegeben; die Anleitung beschreibt nur, dass der Motor bei zu hohem Druck stehen bleibt. Zur Variantenfrage: Die Kennung hängt in einer Familie mit drei Ausprägungen, deren Achse die Ausstattung ist: Wärme und Kälte, Leistung sowie Mini Thermacool. Die hier geprüften Angaben gehören zur ersten. Wer im Auswahlfeld auf Leistung oder Mini wechselt, kauft ein Modell ohne oder mit anderem Temperaturkopf, nicht dasselbe in anderer Ausführung. Erhoben am 6. September 2026: Auf Lager, Marktsegment Mittelfeld. Belegstelle der Sicherheitsangaben: Anleitung, Seiten 4 und 58.
RENPHO Active ThermaCool bei Amazon ansehenTheragun Mini 2.0: die Grenzen liegen in einem zweiten Heft

Was das Angebot sagt. Das Angebot führt die Zweckangabe schon im ersten Aufzählungspunkt: tragbare Massagepistole für die perkussive Therapie. Der dritte Punkt trägt die englische Ueberschrift Percussive Therapy und verspricht, Verspannungen zu lösen und die Erholung zu beschleunigen, ausdrücklich für die Behandlung der Tiefenmuskulatur. Der vierte setzt nach, Krämpfe und Knoten ließen sich im Handumdrehen lösen.
Was die Unterlage sagt. Die Sicherheitshinweise stehen nicht im Handbuch, sondern in einem eigenen Heft. Das Handbuch selbst verweist darauf mit dem Satz, man möge für wichtige Sicherheitshinweise die Warnhinweis-Beilage lesen. Diese Beilage nennt Zonen, die kein anderes Dokument der Auswahl so genau benennt: nicht am Adamsapfel, nicht am vierten Halswirbel, nicht am Kopf, nicht in der Nähe der Genitalien, und während einer Schwangerschaft nicht oberhalb der Taille. Dazu kommen Hinweise zu Haaren in beweglichen Teilen, zu fremden Aufsätzen und zu Nutzung in feuchter Umgebung.
Was davon übrig bleibt. Im Handbuch der neueren Generation derselben Baureihe stehen zwei Sätze direkt hintereinander, die sich gegenseitig erklären und zugleich in Frage stellen. Der eine: Dieses Gerät ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu lindern oder zu behandeln. Der andere, eine Seite später: Dieses Gerät erfüllt die Sicherheitsnormen für medizinische elektrische Geräte nach IEC 60601-1 und die zugehörige Norm zur elektromagnetischen Verträglichkeit IEC 60601-1-2, ausgeführt als Gerät der Klasse III mit einem Anwendungsteil des Typs BF. Ein Haus, das jede medizinische Zweckbestimmung von sich weist, baut nach den Normen für medizinische Geräte. Beides zugleich ist möglich und sogar sinnvoll, es zeigt aber, wie schmal der Grat ist, auf dem diese Warengruppe steht.
Wo es auseinanderläuft. Die Detailtabelle des Angebots nennt 680 Gramm für ein Modell, das als Reisegerät beworben wird und vom Hersteller mit 450 Gramm geführt wird. Und der Warnhinweis des Angebots ist der inhaltsleerste der Auswahl: Er lautet, man möge beachten, dass die elektrischen Teile des Geräts sicher zu verwenden seien. Das ist keine Warnung, sondern eine Beschreibung ohne Handlungsanweisung.
Die Aufteilung auf zwei Dokumente ist der eigentliche Befund bei diesem Modell. Ein Handbuch, das mit dem Einschalten beginnt und mit der Bluetooth-Kopplung weitergeht, und daneben ein Heft mit dem Titel Unit Warnings, das die eigentlichen Grenzen enthält. Beide Dokumente sind gut gemacht. Aber wer nach dem Auspacken das dickere von beiden aufschlägt, liest zuerst, wie er die App installiert, und nicht, dass er den vierten Halswirbel auslassen soll.
Spricht dafür: Die genauesten Körperzonen der Auswahl, bis hin zu einem einzelnen Halswirbel · Die Schwangerschaftsregel ist räumlich gefasst statt pauschal und damit praktisch anwendbar · Das Handbuch der Baureihe nennt die angewandten Normen für medizinische elektrische Geräte im Klartext · Der Abgrenzungssatz zur medizinischen Zweckbestimmung steht in der Unterlage der Baureihe ausdrücklich · Drei Aufsätze sind einzeln nach Einsatzzweck beschrieben statt nur abgebildet
Spricht dagegen: Das Angebot nennt die Anwendung zweimal Therapie, ohne dass irgendein Konformitätsnachweis dafür vorliegt · Der Sicherheitsteil steht in einem getrennten Heft, das dem Handbuch nicht beiliegt · Zur Anwendungsdauer nennt keine der geprüften Unterlagen eine Zahl · Der Warnhinweis des Angebots enthält keine Handlungsanweisung · Die Detailtabelle nennt 680 Gramm für ein Modell, das als besonders leicht beworben wird
Passt zu: Wer die genauesten Körperzonen sucht. Kein anderes Dokument der Auswahl benennt einen einzelnen Halswirbel, und keines regelt die Schwangerschaft räumlich statt pauschal. Passt nicht zu: Wer sich auf das verlassen will, was dem Karton beiliegt: Das Handbuch selbst enthält keinen Sicherheitsteil und verweist auf ein zweites Heft. Wer dieses Heft verliert, hat eine Anleitung ohne Gegenanzeigen. Und wer eine Anwendungsdauer sucht, findet in keiner Unterlage eine Zahl. Zur Anwendungsdauer schreibt die Unterlage: Keine Zahl. Das Feld Gebrauchsanweisung des Angebots sagt nur, das Modell sei nicht über einen längeren Zeitraum zu verwenden und bei bestimmten Erkrankungen sei ein Arzt zu konsultieren. Eine Minutenzahl, eine Abschaltautomatik oder eine Dauer je Körperbereich steht in keinem der geprüften Dokumente. Damit ist dies das einzige der fünf, zu dem sich keine Zeitgrenze belegen lässt. Gegenanzeigen: Fünf ausdrücklich benannte Körperzonen in der Warnhinweis-Beilage, dazu im Handbuch der neueren Generation eine Liste von Zuständen, die kontrollierten Bluthochdruck und Osteopenie einschließt. Weitergabe ins Angebot: Das Angebot gibt zwei Punkte weiter: geschwollene oder entzündete Bereiche vermeiden und bei bestimmten Erkrankungen einen Arzt konsultieren. Adamsapfel, vierter Halswirbel, Kopf, Genitalbereich und die Schwangerschaftsregel erscheinen nicht. Anpresskraft: Vom Hersteller mit 20 lbs beziffert, in den geprüften Unterlagen nicht wiederholt. Zur Variantenfrage: Die Kennung führt keine Variantenfamilie; ein Auswahlfeld mit Ausprägungen ist auf der Angebotsseite nicht hinterlegt. Die geprüften Angaben gelten damit unmittelbar für diese Kennung. Vorsicht ist trotzdem geboten, weil das Haus mehrere Generationen unter fast demselben Namen führt und die Unterlagen sich zwischen ihnen unterscheiden. Erhoben am 6. September 2026: Nur noch 1 auf Lager, Marktsegment Premium. Belegstelle der Sicherheitsangaben: Warnhinweis-Beilage, getrennt vom Handbuch.
Therabody Theragun Mini 2.0 bei Amazon ansehenFünf Unterlagen, fünf Zeitgrenzen, keine Übereinstimmung
Wer wissen will, wie lange eine Massagepistole an einer Stelle bleiben darf, findet in den fünf Unterlagen fünf verschiedene Antworten, und zwei Unterlagen widersprechen sich dabei selbst. Die ausführlichste staffelt nach Stufe: drei bis vier Minuten je Körperbereich auf der langsamsten, zwei bis drei auf der zweiten, dreißig Sekunden bis zwei Minuten auf der dritten und dreißig bis sechzig Sekunden auf der schnellsten. Das ist die einzige Unterlage, die den Zusammenhang ausspricht, um den es eigentlich geht: Je höher die Frequenz, desto kürzer die Freigabe. Die schnellste Stufe, mit der auf der Verpackung geworben wird, ist die, die am kürzesten benutzt werden darf.
Die zweite Unterlage staffelt nicht nach Stufe, sondern nach Anwendungsfall, und kommt auf Zahlen zwischen acht Sekunden und neunzig Sekunden, dazu eine harte Abschaltung nach zehn Minuten und eine eigene Fünf-Minuten-Grenze für den Bauch. Die dritte nennt auf einer Seite dreißig Minuten am Stück als Obergrenze und auf der nächsten eine Abschaltautomatik nach zehn Minuten; die dreißig Minuten sind damit technisch unerreichbar. Die vierte setzt eine Stunde Dauerbetrieb als Grenze und beschreibt drei Absätze weiter eine Abschaltung nach fünfzehn Minuten. Die fünfte nennt überhaupt keine Zahl, sondern schreibt nur, das Gerät sei nicht über einen längeren Zeitraum zu verwenden. In der benachbarten Warengruppe der Shiatsu-Produkte für Nacken und Schulter liegt dieselbe Angabe anders: Dort beziffern alle fünf geprüften Hersteller ihre Abschaltautomatik, und die Werte reichen von fünfzehn bis dreißig Minuten — nachgezählt im Vergleich der Nackenmassageprodukte.
Bei den Gegenanzeigen ist das Bild einheitlicher und der Abstand zum Angebot größer. Alle fünf Unterlagen führen welche: siebzehn Punkte in der einen, zehn plus sechs Körperzonen in der zweiten, acht in der dritten, fünf Gruppen in der vierten, fünf benannte Körperzonen in der fünften. In den Angeboten kommt davon sehr wenig an. Drei der fünf geben eine Teilmenge weiter, meist zwei oder drei Punkte. Zwei geben nichts weiter: Bei einem lautet der gesamte Warnhinweis Nicht wasserfest, beim anderen enthält das Feld mit der Überschrift Warnhinweise überhaupt keinen Warnhinweis, sondern die Produkteigenschaft, dass sich das Gerät nach fünfzehn Minuten abschaltet. Kein einziges Angebot gibt die Liste vollständig weiter.
Wer sich fragt, welche dieser Punkte im Alltag wirklich greifen und woher sie stammen, findet die Systematik im Bestand: Für die verwandte Warengruppe der Fußgeräte sind Gegenanzeigen und ihre Herkunft aus den Herstellerunterlagen einzeln aufgeschlüsselt.
Von der Frage, ob und wie lange man ein solches Gerät ansetzen darf, ist die Frage zu trennen, wie man es dabei hält. Aufsatzwahl, Andruck, Bewegungsführung und die Reihenfolge der Muskelgruppen entscheiden über das, was am Körper ankommt, und sie stehen in den Anleitungen wesentlich ausführlicher als die Zeitgrenzen. Wer die Handhabung Schritt für Schritt nachlesen will, findet sie auf der Anwendungsseite dieses Unterclusters, die die Herstellerhinweise der Warengruppe zusammenführt. Diese Seite bleibt bei der engeren Frage, ob Angebot und Dokument dasselbe behaupten.
Das Heilmittelwerbegesetz greift auch ohne Medizinprodukt
Es liegt nahe zu denken, dass ein Produkt, das kein Medizinprodukt ist, mit dem Werberecht des Gesundheitswesens nichts zu tun hat. Das deutsche Heilmittelwerbegesetz sieht das anders, und es sagt das in seinem ersten Paragrafen. Absatz 1 Nummer 1a erfasst Medizinprodukte und verweist dafür ausdrücklich auf Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2017/745, also genau auf die Definition, um die es oben ging. Nummer 2 desselben Absatzes geht darüber hinaus: Sie erfasst andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden beim Menschen bezieht.
Der Anknüpfungspunkt ist damit nicht das Produkt, sondern die Werbeaussage. Nicht die Bauart entscheidet, ob das Gesetz gilt, sondern der Satz, den jemand über sie schreibt. Absatz 2 Satz 2 stellt zudem klar, dass Gegenstände im Sinne der Nummer 2 auch Gegenstände zur Körperpflege sind. Für eine Warengruppe, die im Handel regelmäßig in der Abteilung Drogerie und Körperpflege einsortiert ist, ist das keine akademische Feststellung.
Paragraf 3 desselben Gesetzes erklärt irreführende Werbung für unzulässig und nennt als ersten Regelfall der Irreführung, wenn Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben. Der zweite Regelfall trifft den Eindruck, ein Erfolg könne mit Sicherheit erwartet werden oder bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch träten keine schädlichen Wirkungen ein. Wer die vier Unterlagen dieser Auswahl gelesen hat, die zusammen mehr als vierzig Gegenanzeigen führen, hält den zweiten Regelfall für die interessantere Vorschrift.
Was daraus folgt, ist keine Bewertung einzelner Angebote und soll auch keine sein. Es ist eine Einordnung: Die Frage, ob eine Massagepistole ein Medizinprodukt ist, hat für den Käufer weniger praktische Bedeutung als die Frage, ob die Aussage im Angebot durch irgendetwas gedeckt ist. Das Heilmittelwerbegesetz verlangt diese Deckung unabhängig von der Einstufung. Und der einfachste Weg, sie zu prüfen, ist der, den diese Seite gegangen ist: die Anleitung öffnen und nachsehen, ob dort dasselbe steht. Bei den fünf hier geprüften Geräten stand einundzwanzigmal etwas anderes.
Was unabhängig geprüft ist und was nicht
Für diese Warengruppe existiert eine Untersuchung der Stiftung Warentest. Elf Geräte, veröffentlicht als Heftartikel, die Detailergebnisse hinter einer Bezahlschranke. Noten, Rangfolgen und die geprüften Modellnamen gibt diese Seite nicht wieder, weil das die Arbeit der Organisation ist und nicht die unsere. Zwei Angaben aus dem frei zugänglichen Teil sind für die Kaufentscheidung aber wichtig genug, um sie zu nennen. Die erste ist ein technischer Befund mit Folgen: Unter dreißig Schlägen pro Sekunde entspannen Muskeln, und die meisten Geräte des Testfelds schlagen schneller. Dreißig Schläge pro Sekunde sind 1.800 pro Minute. Damit dreht sich die Kauflogik um: Nicht die Höchstfrequenz auf der Verpackung ist die Kennzahl, sondern die niedrigste Stufe, die ein Gerät überhaupt anbietet.
Die zweite Angabe betrifft die Zuordnung. Von den fünf hier verglichenen Modellen taucht genau eines in der veröffentlichten Liste der geprüften Geräte auf. Vier sind nicht geprüft worden, darunter zwei der bekanntesten Marken dieses Marktes, deren im Testfeld vertretene Modelle andere waren als die hier verglichenen. Wer also nach einem unabhängig geprüften Gerät sucht, hat in dieser Auswahl genau eine Möglichkeit, und auch für dieses eine gilt: Was geprüft wurde, war die Massagewirkung, die Handhabung, die Haltbarkeit und die Schadstofflage, nicht die Frage, ob eine Wirkaussage im Angebot zutrifft.
Über die Wirkung selbst trifft diese Seite bewusst keine Aussage, weder in die eine noch in die andere Richtung. Was sich sagen lässt, ist, wo die Belege enden. Sie enden bei allen fünf Geräten an derselben Stelle: Keine der geprüften Unterlagen nennt eine klinische Bewertung, eine Studie zum eigenen Gerät oder eine Prüfstelle, die eine Wirkung bestätigt hätte. Was in den Anleitungen steht, ist entweder in der Möglichkeitsform formuliert oder gar nicht begründet. Die Angebotstexte formulieren dieselben Inhalte im Indikativ. Dieser Moduswechsel zwischen Dokument und Werbung ist bei einem der fünf Modelle wörtlich nachweisbar und der sauberste kleine Beleg dieser ganzen Seite.
Alles Weitere zu dieser Warengruppe, von den Aufsatzformen über die Anwendung bis zur Abgrenzung gegen andere Bauarten, steht im Überblick des Unterclusters, der die Einzelfragen einhängt und die Reihenfolge vorgibt, in der sie sich sinnvoll beantworten lassen.
Was sich nicht ermitteln ließ
Am Ende dieser Prüfung stehen vier Lücken, die offen bleiben mussten, und sie gehören auf die Seite, weil ohne sie ein zu geschlossenes Bild entsteht. Die erste: Bei keinem der fünf Angebote war der Abschnitt mit der verantwortlichen Person nach der Produktsicherheitsverordnung aus dem ausgelieferten Quelltext zu lesen; er wird per Skript nachgeladen. Damit ließ sich für kein einziges Modell eine ladungsfähige Anschrift eines Herstellers oder eines Bevollmächtigten in der Union belegen. Die zweite: Für zwei der fünf Marken war in den geprüften Unterlagen kein Satz zu finden, der das Produkt ausdrücklich vom Medizinprodukt abgrenzt. Ihr Fehlen bedeutet nicht, dass es ihn nirgends gibt, sondern nur, dass er in den Dokumenten nicht stand, die dem Kauf beiliegen.
Die dritte Lücke betrifft die Generationen. Ein Haus führt mehrere Baureihen unter fast demselben Namen, und die Unterlagen unterscheiden sich zwischen ihnen. Der Satz über die medizinischen Sicherheitsnormen und der Satz, das Gerät sei nicht zur Linderung von Krankheiten bestimmt, stammen aus dem Handbuch der neueren Generation derselben Reihe. Für die hier verkaufte Ausführung ließ sich beides nicht aus einem Dokument belegen, das dieser Kennung eindeutig zugeordnet ist. Die vierte: EUDAMED beantwortet nur die Frage nach dem Handelsnamen. Ob ein Hersteller unter einer anderen Bezeichnung registriert ist, lässt sich mit einer Namenssuche nicht ausschließen.
Unsere Empfehlung fällt an genau dieser Prüfung und geht an die BLACKROLL FASCIA GUN, obwohl ihr Angebotstitel die weitgehendste Aussage der ganzen Auswahl trägt. Der Grund ist die Unterlage dahinter: Sie ist die einzige, die eine eigene Überschrift für Gegenanzeigen führt, die einzige, die zwischen ausschließenden und abwägungsbedürftigen Punkten unterscheidet, die einzige, die je Stufe eine Anwendungsdauer pro Körperbereich nennt, und die einzige, die die stärkste Stufe zugleich am kürzesten freigibt. Wer diese vier Zeilen liest, kann eine Kaufentscheidung treffen, die auf etwas beruht. Der Widerspruch zwischen Titel und Heft bleibt bestehen und ist oben benannt. Er ist der kleinste der fünf, die auf dieser Seite stehen — und das ist, in dieser Warengruppe, ein Argument.
Was diese Einschätzung ändern würde, ist keine neue Studie und kein neues Gerät, sondern eine einzige redaktionelle Entscheidung auf Seiten der Anbieter: die Gegenanzeigen aus der Anleitung in das Feld zu schreiben, das auf der Produktseite Warnhinweise heißt. Alle fünf Häuser haben diese Listen bereits. Sie stehen nur an der Stelle, die man erst nach dem Auspacken aufschlägt, und in einem Fall in einem zweiten Heft. Bis das jemand ändert, bleibt der praktischste Rat dieser Seite unbequem einfach: Die Anleitung suchen, bevor man kauft, nicht danach. Bei vier der fünf Modelle ist sie öffentlich abrufbar, und sie ist in jedem einzelnen Fall genauer als das Angebot.

