„Darf die Waage um maximal ± 0,5g Abweichen“: was eine Anleitung über Genauigkeit sagt
In der Betriebsanleitung der Tischwaage KF von G&G, Version 1.7, steht in einer Fußnote zu den technischen Daten ein Satz, den man in Küchenwaagen-Anleitungen selten findet: „Bei einer Waage die in 0,1g Ablesbarkeitsschritten arbeitet, darf die Waage um maximal ± 0,5g Abweichen.“ Darunter folgt ein Beispiel: Zeigt die Waage nacheinander 1.234,5, 1.234,6 und 1.234,7 Gramm, liege das Ergebnis im Rahmen der Toleranz. Der Satz ist ungewöhnlich, weil er genau das beantwortet, was die meisten Anleitungen offenlassen: wie weit die Anzeige vom wahren Gewicht entfernt sein darf, ohne dass die Waage fehlerhaft ist.
Der Satz steht nicht allein. TFA schreibt für die aufladbare Küchenwaage Panca in den technischen Daten: „Genauigkeit <50 g: ±2 g; <1000 g: ±3 g; 2000 g: ±6 g; 5000 g: ±15 g“, und ADE für zwei Küchenwaagen „Abweichung: 1 % +/- Anzeigeteilung“. Das sind die Ausnahmen. In den meisten Anleitungen steht entweder nichts oder ein Wert, der Genauigkeit heißt und doch nur den Anzeigeschritt meint. Wer seine Waage prüfen will, sollte deshalb zuerst wissen, welche der drei Arten von Angabe er vor sich hat.
Wer seine Küchenwaage prüfen will, braucht genau diese Zahl. Ohne sie lässt sich nicht sagen, ob eine Abweichung von zwei Gramm bei einem Kilogramm Mehl normal ist oder ein Mangel. Die Prüfung selbst ist einfach, man legt ein bekanntes Gewicht auf und liest ab. Schwierig ist die Bewertung, und dafür braucht es zwei Dinge: ein Bezugsgewicht, dessen Masse man kennt, und eine Grenze, an der man das Ergebnis misst. Beides lässt sich belegen, aber aus sehr verschiedenen Quellen.
Diese Seite folgt deshalb dem Weg, den das Recht vorgibt: Was schreibt das Gesetz vor, wer muss es einhalten, was folgt daraus für die Küche, und wo gibt es Ausnahmen. Danach geht es um die Bezugsgewichte, die im Haushalt zur Verfügung stehen, um Münzen, Prüfgewichte und Fertigpackungen, und darum, welche davon taugen. Am Ende steht, was sich nicht herausfinden ließ, und das ist bei diesem Thema nicht wenig.
Sechs von 54 Anleitungen nennen eine Toleranz
Für diese Seite wurden 54 Anleitungen von Küchen- und Kaffeewaagen gelesen, die am 19.10.2026 an Amazon-Angeboten hingen: Waagen ohne Batterie, Waagen mit Nährwertberechnung, feine Waagen mit 0,1 Gramm und gewöhnliche Digitalwaagen. Gesucht wurde nach einer Angabe, die eine Abweichung beziffert, also nach einem Plus-Minus-Wert oder einem Prozentsatz. Sechs Anleitungen von drei Herstellern enthalten eine solche Angabe, zehn verwenden das Wort Genauigkeit oder Präzision für etwas anderes, und 38 nennen gar nichts dazu.
Die Werte als Liste
- nennen eine echte Toleranz (± oder %): 6 Anleitungen
- nennen die Teilung „Genauigkeit“ oder „Präzision“: 10 Anleitungen
- nennen weder Toleranz noch Genauigkeit: 38 Anleitungen
Die sechs Anleitungen mit echter Toleranz stammen von G&G, TFA Dostmann und ADE, je zwei von jedem Hersteller. G&G nennt für die Tischwaagen der KF-Reihe höchstens fünf Anzeigeschritte. TFA nennt für die Apple Pie ±0,1 Prozent vom Messwert und für die aufladbare Panca eine Staffel: unter 50 Gramm ±2 Gramm, unter 1.000 Gramm ±3 Gramm, bei 2.000 Gramm ±6 Gramm, bei 5.000 Gramm ±15 Gramm und bei 10.000 Gramm ±30 Gramm. ADE schreibt für die Küchenwaagen KE 1601 und KE 1800 „Abweichung: 1 % +/- Anzeigeteilung“. Das sind drei verschiedene Arten, dieselbe Frage zu beantworten, und alle drei lassen sich nachrechnen.
Die zehn Anleitungen, die von Genauigkeit sprechen, meinen damit die Teilung. LEBENLANG schreibt „Precision 10kg/≈1g“, Retoo „Genauigkeit: 1g“ und „Messgenauigkeit: 1g“, GRIFEMA „Genauigkeit: 0.01 g“, die ADE-Löffelwaage „Messgenauigkeit: 0,1 g“. In allen Fällen ist das der Schritt, in dem die Anzeige springt, nicht die Abweichung, die sie haben darf. Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt G&G selbst: Dort ist die Teilung 0,1 Gramm, die Toleranz das Fünffache. Wer eine Anleitung mit „Genauigkeit 1 g“ liest, weiß also nur, wie fein die Waage anzeigt.
Die großen Marken fehlen unter den sechs. Beurer und Soehnle nennen in den gelesenen Anleitungen keine Toleranz, ebenso Etekcity, WMF, Cosori und ZWILLING. Beurer schreibt allerdings, starke elektromagnetische Felder wie Mobiltelefone könnten die Genauigkeit beeinträchtigen, und die Nährwertwaage DS 61 sei nicht für den gewerblichen Einsatz bestimmt. Das ist eine Aussage über Störungen, nicht über eine Grenze. Wer eine dieser Waagen prüft, hat keinen Wert aus der Anleitung, an dem er das Ergebnis messen kann.
Die Vorschrift: Mess- und Eichgesetz und Waagenrichtlinie
Dass so wenige Hersteller eine Toleranz nennen, hat einen rechtlichen Hintergrund. In Deutschland regelt das Mess- und Eichgesetz, kurz MessEG, wann ein Messgerät bestimmte Anforderungen erfüllen muss. Nach § 1 gilt es für Messgeräte, soweit sie in einer Rechtsverordnung erfasst sind, für die Messwerte, die mit ihnen ermittelt werden, und für Fertigpackungen. Waagen sind solche Messgeräte, aber das Gesetz knüpft die Pflichten nicht an das Gerät allein, sondern an die Art, wie es benutzt wird.
Das Gesetz erfasst dabei ausdrücklich auch Fertigpackungen. Deshalb folgt die Zahl auf einer Packung Mehl oder Zucker einer eigenen Verordnung, und deshalb für die Prüfung einer Küchenwaage nur bedingt taugt. Darauf kommt diese Seite weiter unten zurück.
Auf europäischer Ebene gilt für Waagen die Richtlinie 2014/31/EU über nichtselbsttätige Waagen. Sie nennt in Artikel 1 sieben Verwendungen. Sechs davon sind ausdrücklich beschrieben: der geschäftliche Verkehr, Gebühren und Abgaben, Gutachten für Gerichte, das Wiegen von Patienten in der Heilkunde, die Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken und die Preisbestimmung im Laden und bei Fertigpackungen. Die siebte, Buchstabe g, umfasst alle anderen Verwendungen. Nach Artikel 4 müssen nur Waagen für die ersten sechs Verwendungen die wesentlichen Anforderungen aus Anhang I erfüllen, also Genauigkeitsklassen und Fehlergrenzen.
Anhang I der Richtlinie ist dabei das, was man sich unter Genauigkeit vorstellt. Er legt vier Genauigkeitsklassen fest, I für Feinwaagen, II für Präzisionswaagen, III für Handelswaagen und IIII für Grobwaagen, und für jede Klasse Fehlergrenzen, die in Eichwerten ausgedrückt sind. Er verlangt, dass Wägeergebnisse wiederholbar sind, dass sie gegen eine Verschiebung der Last hinreichend unempfindlich sind und dass das Gerät auf geringe Laständerungen anspricht. Diese Anforderungen gelten aber nur, wenn die Waage für einen der sechs genannten Zwecke verwendet wird.
Die Pflicht: wer eine geeichte Waage braucht
Das Mess- und Eichgesetz definiert in § 3 Nummer 22, was Verwenden eines Messgeräts bedeutet: das erforderliche Betreiben oder Bereithalten eines Messgeräts zur Bestimmung von Messwerten im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr oder bei Messungen im öffentlichen Interesse. Nur wer eine Waage in diesem Sinn verwendet, unterliegt den Pflichten des Gesetzes. Wer zu Hause Mehl für einen Kuchen abwiegt, verwendet seine Waage nicht im Sinne des Gesetzes, sondern benutzt sie einfach.
Die Definition hat eine zweite Hälfte, die für Haushalte mit Nebenerwerb wichtig ist. Bereitgehalten wird ein Messgerät nach derselben Nummer, wenn es ohne besondere Vorbereitung für die genannten Zwecke in Betrieb genommen werden kann und ein Betrieb zu diesen Zwecken nach Lage der Umstände zu erwarten ist. Wer also an einem Marktstand eine Küchenwaage neben die Ware stellt, verwendet sie im Sinne des Gesetzes, auch wenn er gerade nichts wiegt.
Für Verwender legt § 31 fest, dass nur Messgeräte verwendet werden dürfen, die den Bestimmungen des Gesetzes entsprechen, und dass sie im Rahmen der vorgesehenen Verwendungsbedingungen eingesetzt werden müssen. Wer ein Messgerät verwendet, hat sicherzustellen, dass die wesentlichen Anforderungen während der gesamten Zeit der Verwendung erfüllt sind, wobei statt der Fehlergrenzen die Verkehrsfehlergrenzen einzuhalten sind. § 37 ergänzt, dass Messgeräte nach Ablauf der Eichfrist nicht ungeeicht verwendet werden dürfen.
Die Verkehrsfehlergrenze ist in § 3 Nummer 21 definiert als die beim Verwenden eines Messgeräts zulässige Abweichung der Messergebnisse vom wahren Messergebnis. Die Waagenrichtlinie setzt sie in Anhang I auf das Doppelte der Fehlergrenzen, die bei der Prüfung vor dem Inverkehrbringen gelten. Eine Waage an der Käsetheke darf also im Betrieb doppelt so weit danebenliegen wie bei ihrer ersten Prüfung, aber nicht weiter. Für die Küchenwaage im Haushalt gibt es weder die eine noch die andere Grenze.
Die Folge für die Küche: keine Fehlergrenze, keine Eichung
Für den Haushalt folgt daraus eine nüchterne Rechtslage. Eine Küchenwaage, mit der man kocht und backt, muss keine Genauigkeitsklasse haben, keine Fehlergrenze einhalten und nicht geeicht werden. Der Hersteller muss keine Toleranz angeben, und der Käufer hat keinen gesetzlichen Maßstab, an dem er die Waage messen könnte. Dass 48 der 54 gelesenen Anleitungen keine echte Toleranz nennen, ist vor diesem Hintergrund kein Versäumnis, sondern die Regel.
Das heißt nicht, dass eine ungenaue Küchenwaage hingenommen werden muss. Die Hersteller geben Garantien, Beurer und Soehnle nach ihren Anleitungen fünf Jahre, Etekcity zwei, und eine Waage, die offensichtlich falsch wiegt, ist ein Fall dafür. Nur fehlt der feste Maßstab: Ob eine Abweichung von drei Gramm bei einem Kilogramm ein Mangel ist, hängt davon ab, was die Waage verspricht. Wer eine Anleitung mit Toleranz hat, kann sich darauf berufen; wer keine hat, muss mit dem argumentieren, was man von einer Küchenwaage dieser Art erwarten darf.
Einige Hersteller sagen ausdrücklich, dass ihre Waage nicht für den gewerblichen Einsatz bestimmt ist. TFA schreibt das in der Anleitung zur Apple Pie, Beurer zur DS 61 und, wie die mehrsprachigen Hinweise zeigen, auch zu den Küchenwaagen KS 19, KS 22 und KS 34. Das ist die Kehrseite derselben Rechtslage: Eine Waage, die die Anforderungen an das Verwenden im geschäftlichen Verkehr nicht erfüllt, darf dort nicht eingesetzt werden, und die Hersteller schließen das aus.
Die Ausnahme: wann der Haushalt doch berührt ist
Die Grenze zwischen Benutzen und Verwenden verläuft nicht zwischen Küche und Laden, sondern zwischen privat und geschäftlich. Wer Marmelade oder Plätzchen abwiegt und nach Gewicht verkauft, bestimmt einen Preis nach der Masse und bewegt sich damit im geschäftlichen Verkehr. Für diesen Zweck nennt die Waagenrichtlinie ausdrücklich die Bestimmung des Preises entsprechend der Masse für den Verkauf in öffentlichen Verkaufsstellen und bei der Herstellung von Fertigpackungen. Eine Küchenwaage aus dem Haushalt ist dafür nicht ausgelegt; mehrere Hersteller schließen diese Verwendung in ihren Anleitungen ausdrücklich aus.
Wer gelegentlich auf einem Basar oder Hoffest verkauft, sollte die Frage deshalb vorher klären, nicht danach. Die einfachste Lösung ist, nach Stück statt nach Gewicht zu verkaufen; dann bestimmt keine Waage den Preis. Wer nach Gewicht verkaufen will, braucht ein Gerät, das für diesen Zweck zugelassen ist, und das ist eine Frage an die zuständige Stelle, nicht an den Hersteller der Küchenwaage.
Für Fertigpackungen gilt zusätzlich die Fertigpackungsverordnung. Sie verlangt nach § 9, dass der Mittelwert der Füllmengen die angegebene Nennfüllmenge nicht unterschreitet und dass die einzelne Packung eine bestimmte Minusabweichung nicht überschreitet. Wer abgepackte Ware verkauft, muss also wiegen können, und zwar mit einem Gerät, das die Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes erfüllt. Die Eichung erfolgt nach § 37 auf Antrag; das Gesetz verweist für die Zuständigkeit auf die Stellen nach § 40.
Eine zweite Ausnahme betrifft die Heilkunde. Das Wiegen von Patienten zur ärztlichen Überwachung und die Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken nennt die Richtlinie unter den Buchstaben d und e. Wer zu Hause Medikamente nach Gewicht dosiert, tut das nicht im Sinne dieser Buchstaben, aber er tut es mit einem Gerät, das für diese Zwecke nicht geprüft ist. Beurer rät bei der Nährwertwaage DS 61, die hinterlegten Werte vor einer Medikamentengabe mit einer zweiten Quelle zu prüfen; für das Gewicht selbst gilt dieselbe Vorsicht.
Was eine geeichte Waage einhalten müsste
Auch wenn die Richtlinie für die Küche nicht gilt, liefert sie einen Maßstab, an dem man eine Küchenwaage messen kann. Eine Handelswaage der Klasse III mit einem Eichwert von 1 Gramm darf nach Tabelle 3 des Anhangs I bis 500 Eichwerte, also bis 500 Gramm, um ±0,5 Gramm abweichen, von 500 bis 2.000 Gramm um ±1 Gramm und darüber bis 10.000 Gramm um ±1,5 Gramm. Im Betrieb, also als Verkehrsfehlergrenze, gilt das Doppelte: bei einem Kilogramm ±2 Gramm.
Die Mindestlast einer solchen Waage liegt nach Tabelle 1 bei 20 Eichwerten, also 20 Gramm. Unter dieser Last darf eine geeichte Waage im Handel nicht verwendet werden, weil der zulässige Fehler im Verhältnis zur Last zu groß würde. Für eine Küchenwaage mit 1-Gramm-Teilung ist das ein wichtiger Hinweis: Eine Prüfung mit einer einzelnen 1-Cent-Münze sagt wenig, weil 2,3 Gramm weit unter dem liegen, was selbst eine geeichte Waage zuverlässig wiegen muss.
Für Waagen mit 0,1-Gramm-Teilung gelten andere Klassen. Eine Präzisionswaage der Klasse II mit einem Eichwert von 0,1 Gramm hat nach Tabelle 1 eine Mindestlast von 50 Eichwerten, also 5 Gramm, und darf bis zu 100.000 Eichwerte haben. Ihre Fehlergrenze liegt bis 5.000 Eichwerten, also 500 Gramm, bei ±0,05 Gramm, bis 2 Kilogramm bei ±0,1 Gramm. Auch das ist für die Küche nur ein Maßstab, keine Pflicht, aber es zeigt, wie weit die meisten Herstellerangaben davon entfernt sind.
- Klasse III, Prüfung bis Betrieb: 1 bis 2 g
- G&G KF3000 (±5 Schritte zu 0,1 g): 0,5 g — außerhalb des Korridors, Anleitung
- TFA Apple Pie (±0,1 %): 1 g — im Korridor, Anleitung
- TFA Panca (unter 1.000 g: ±3 g): 3 g — außerhalb des Korridors, Anleitung
- ADE KE 1601 und KE 1800 (1 % ± 1 Teilung): 11 g — außerhalb des Korridors, Anleitung
- 1-kg-Fertigpackung, Minusabweichung: 15 g — außerhalb des Korridors, FPackV § 9
Die Grafik zeigt, wie weit die Herstellerangaben auseinanderliegen. G&G und die TFA Apple Pie liegen bei einem Kilogramm innerhalb dessen, was eine geeichte Handelswaage einhalten müsste. Die TFA Panca liegt mit ±3 Gramm knapp darüber. ADE erlaubt sich mit 1 Prozent plus einer Teilung bei einem Kilogramm bis zu 11 Gramm, mehr als das Fünffache der Verkehrsfehlergrenze. Keine dieser Angaben ist falsch oder unzulässig; sie zeigen nur, wie unterschiedlich Hersteller dasselbe Wort Genauigkeit füllen.
Für die Prüfung zu Hause folgt daraus eine praktische Regel. Wer eine Waage mit Toleranzangabe hat, prüft gegen diese Angabe. Wer keine hat, kann die Grenzen der Klasse III als Orientierung nehmen: Eine Küchenwaage mit 1-Gramm-Teilung, die bei einem Kilogramm um mehr als zwei Gramm danebenliegt, ist ungenauer als eine Handelswaage im Betrieb sein dürfte. Das ist kein Mangel im rechtlichen Sinn, aber ein brauchbarer Maßstab für die eigene Erwartung.
Eine zweite Orientierung bietet die Wiederholbarkeit. Auch eine Waage ohne Toleranzangabe sollte bei demselben Gewicht immer denselben Wert zeigen oder höchstens um eine Teilung springen. Zeigt sie dasselbe Bezugsgewicht einmal mit 170 und einmal mit 174 Gramm, ist das ein deutlicheres Zeichen für ein Problem als eine einzelne Abweichung, weil es nicht an einem falschen Bezugsgewicht liegen kann.
Welche Toleranz die Hersteller nennen: ADE, TFA und G&G im Vergleich
Die drei Arten, Toleranz anzugeben, haben unterschiedliche Folgen für die Prüfung. ADE gibt eine relative Abweichung von 1 Prozent plus eine feste von einer Anzeigeteilung an. Bei 100 Gramm sind das ±2 Gramm, bei 500 Gramm ±6 Gramm, bei einem Kilogramm ±11 Gramm und bei 5 Kilogramm, der Höchstlast der KE 1800, ±51 Gramm. Die Toleranz wächst mit dem Gewicht, und bei kleinen Mengen dominiert die feste Teilung.
Für die Prüfung bedeutet die ADE-Angabe, dass eine Abweichung bei kleinen Mengen kaum auffällt, bei großen aber erlaubt ist. Wer die KE 1601 mit fünfzig 2-Euro-Münzen prüft, darf eine Anzeige zwischen 420 und 430 Gramm erwarten; erst darunter oder darüber liegt die Waage außerhalb ihrer eigenen Angabe. Bei 15 Kilogramm Höchstlast, für schwere Teige und große Schüsseln, ist das eine nachvollziehbare Grenze.
TFA verwendet bei der Apple Pie eine rein relative Angabe, ±0,1 Prozent vom Messwert, die bei kleinen Mengen sehr fein wird: bei 100 Gramm ±0,1 Gramm, also ein Anzeigeschritt. Bei der aufladbaren Panca nennt TFA dagegen eine Staffel in festen Werten, die bei kleinen Mengen großzügig ist: ±2 Gramm unter 50 Gramm, bei einer Waage, die in 1-Gramm-Schritten anzeigt und eine Mindestlast von 5 Gramm hat. Zwei Waagen desselben Herstellers, zwei Arten von Toleranz.
G&G schließlich gibt eine feste Grenze in Anzeigeschritten an, höchstens fünf, und erklärt sie mit einem Beispiel, das die Wiederholbarkeit einschließt: Drei verschiedene Anzeigen hintereinander, 1.234,5, 1.234,6 und 1.234,7 Gramm, liegen im Rahmen. Das ist die anschaulichste Angabe der sechs, weil sie sagt, was man bei einer Prüfung tatsächlich sehen darf. Für eine Waage mit 0,1-Gramm-Teilung heißt sie ±0,5 Gramm über den ganzen Bereich.
Für alle drei gilt: Die Toleranz bezieht sich auf das, was die Waage anzeigt, im Vergleich zum wahren Gewicht. Wer prüft, braucht also ein Bezugsgewicht, dessen Masse deutlich genauer bekannt ist als die Toleranz der Waage. Bei einer Toleranz von 11 Gramm reicht dafür vieles, bei einer von 0,5 Gramm nur ein Prüfgewicht. Welche Bezugsgewichte im Haushalt zur Verfügung stehen und wie genau sie sind, zeigen die nächsten Abschnitte. Wie fein Waagen mit Zehntelgramm messen und was ihre Unterlagen dazu sagen, steht ausführlich auf der Seite zur Küchenwaage mit 0,1 Gramm.
Wer keine Anleitung mit Toleranz hat, kann den Hersteller fragen. Eine Frage nach der zulässigen Abweichung bei einem bestimmten Gewicht ist konkret und lässt sich beantworten. Wer eine Antwort bekommt, hat einen Maßstab für die Prüfung; wer keine bekommt, weiß wenigstens, dass der Hersteller sich nicht festlegen will.
Prüfen mit Münzen: was die Verordnung über Euro-Münzen festlegt
Das naheliegende Bezugsgewicht im Haushalt sind Münzen. Ihr Gewicht ist nicht geschätzt, sondern durch eine Verordnung festgelegt: Die Verordnung (EU) Nr. 729/2014 des Rates über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen nennt in Anhang I für jede der acht Münzen Durchmesser, Dicke, Gewicht, Form, Farbe, Zusammensetzung und Rändelung. Die 1-Cent-Münze wiegt danach 2,3 Gramm, die 2-Euro-Münze 8,5 Gramm.
| Münze | Gewicht | Durchmesser | Zusammensetzung |
|---|---|---|---|
| 1 Cent | 2,3 g | 16,25 mm | Stahl mit Kupferauflage |
| 2 Cent | 3 g | 18,75 mm | Stahl mit Kupferauflage |
| 5 Cent | 3,9 g | 21,25 mm | Stahl mit Kupferauflage |
| 10 Cent | 4,1 g | 19,75 mm | Nordisches Gold |
| 20 Cent | 5,7 g | 22,25 mm | Nordisches Gold |
| 50 Cent | 7,8 g | 24,25 mm | Nordisches Gold |
| 1 Euro | 7,5 g | 23,25 mm | dreischichtig, Nickel-Messing und Kupfer-Nickel |
| 2 Euro | 8,5 g | 25,75 mm | dreischichtig, Kupfer-Nickel und Nickel-Messing |
Eine Besonderheit fällt in der Tabelle auf: Die 50-Cent-Münze ist mit 7,8 Gramm schwerer als die 1-Euro-Münze mit 7,5 Gramm. Das ist kein Fehler, sondern eine Änderung von 1999. Die Verordnung 423/1999 erhöhte das Gewicht der 50-Cent-Münze von 7 auf 7,8 Gramm, weil die Automatenindustrie eine bessere Unterscheidbarkeit gefordert hatte. Wer seine Waage mit Münzen prüft, sollte die Werte also aus der aktuellen Fassung nehmen, nicht aus der Erinnerung.
Für eine Küchenwaage mit 1-Gramm-Teilung sind einzelne Münzen zu leicht. Eine 2-Euro-Münze wiegt 8,5 Gramm, die Waage zeigt 8 oder 9 Gramm, und eine Abweichung lässt sich daraus kaum ablesen. Sinnvoll wird die Prüfung erst mit vielen Münzen derselben Sorte. Zehn 2-Euro-Münzen wiegen nach der Verordnung 85 Gramm, zwanzig 170 Gramm, fünfzig 425 Gramm. Bei solchen Mengen fällt eine Abweichung der Waage auf, und die Rundung der Anzeige spielt kaum noch eine Rolle.
Ein Vorteil der Münzen ist, dass sie in jedem Haushalt vorhanden sind und ihr Gewicht nicht von einer Packung oder einem Hersteller abhängt, sondern von einer Verordnung. Ein Nachteil ist, dass sie im Umlauf sind und sich abnutzen. Für eine Waage mit 1-Gramm-Teilung und einer Toleranz von einigen Gramm überwiegt der Vorteil.
Der Münztest Schritt für Schritt
Für den Münztest braucht man nur eine Sorte Münzen in größerer Zahl, eine leichte Schale und die Anleitung der Waage, falls sie eine Toleranz nennt. Zuerst wird die Waage auf eine feste, ebene Fläche gestellt und ohne Last eingeschaltet; G&G empfiehlt bei der Tischwaage, sie nach der Lieferung 30 Minuten am Einsatzort akklimatisieren zu lassen. Dann kommt die leere Schale darauf, und die Waage wird tariert. Erst danach werden die Münzen in die Schale gelegt, alle auf einmal oder in Schritten.
Das Sollgewicht ergibt sich aus der Zahl der Münzen mal dem Gewicht aus der Verordnung. Der Rechner unten nimmt dafür die 2-Euro-Münze mit 8,5 Gramm und zeigt den Bereich, in dem die Anzeige nach der ADE-Angabe noch liegen darf, also 1 Prozent plus eine Teilung von einem Gramm. Wer eine Waage mit anderer Toleranz hat, nimmt das Sollgewicht aus dem Rechner und legt die eigene Grenze daneben.
Eine Kombination macht den Test noch aussagekräftiger: zuerst die Schale mit Münzen wiegen, dann eine bekannte Zahl Münzen herausnehmen und prüfen, ob die Anzeige um das richtige Gewicht sinkt. Damit prüft man nicht nur einen Punkt, sondern die Differenz, und ein fester Versatz der Waage fällt dabei heraus. Wer zehn 2-Euro-Münzen herausnimmt, erwartet einen Rückgang um 85 Gramm.
Für die Auswahl der Münzen gilt: eine Sorte, möglichst neue Stücke, keine Gedenkmünzen mit Beschädigungen. Die 2-Euro-Münze ist mit 8,5 Gramm die schwerste und deshalb am bequemsten, weil man für eine brauchbare Prüflast die wenigsten Stücke braucht. Wer keine fünfzig 2-Euro-Münzen hat, kann Sorten mischen und die Gewichte aus der Tabelle oben addieren.
Münztest mit 2-Euro-Münzen: Sollgewicht und erlaubte Anzeige
Eingabe ist die Zahl der 2-Euro-Münzen in der tarierten Schale. Ergebnis ist der Bereich, in dem die Anzeige einer Waage mit der ADE-Toleranz (1 % plus eine Anzeigeteilung von 1 g) liegen darf. Das Sollgewicht ist die Zahl der Münzen mal 8,5 g nach Verordnung (EU) Nr. 729/2014.
Erlaubte Anzeige: 167,3 bis 172,7 g
Grundlage: Zahl der 2-Euro-Münzen 20,0 Stück.
| Zahl der 2-Euro-Münzen (Stück) | Erlaubte Anzeige (g) | Anmerkung |
|---|---|---|
| 10,0 bis 10,0 | 83,2 bis 86,9 | Sollgewicht 85 g |
| 20,0 bis 20,0 | 167,3 bis 172,7 | Sollgewicht 170 g |
| 50,0 bis 50,0 | 419,8 bis 430,3 | Sollgewicht 425 g |
| 100,0 bis 100,0 | 840,5 bis 859,5 | Sollgewicht 850 g |
Münzgewicht nach Verordnung (EU) Nr. 729/2014 Anhang I; Toleranz nach den Anleitungen der ADE-Küchenwaagen KE 1601 und KE 1800; gelesen am 19.10.2026. Rechnung dieser Seite, ohne Abnutzung der Münzen.
Liegt die Anzeige im Bereich, ist die Waage nach der ADE-Angabe in Ordnung. Für eine Waage mit strengerer Angabe, etwa die TFA Apple Pie mit ±0,1 Prozent, ist der Bereich viel enger: Bei 170 Gramm wären es ±0,17 Gramm, also praktisch die Anzeige von 170 Gramm, wenn die Waage in Zehnteln anzeigt. Dort zeigt der Münztest vor allem, ob die Waage grob danebenliegt, und für die feinen Grenzen braucht es ein Prüfgewicht.
Sinnvoll ist es, den Test mit verschiedenen Mengen zu wiederholen, etwa mit 10, 20 und 50 Münzen. Wächst die Abweichung mit der Menge, ist die Waage im Verhältnis falsch eingestellt; bleibt sie gleich, liegt ein fester Versatz vor, oft eine nicht richtig gesetzte Tara. Wer die Münzen zudem einmal in die Mitte und einmal an den Rand der Schale legt, prüft gleich mit, ob die Waage gegen eine Verschiebung der Last unempfindlich ist, wie es die Richtlinie für geeichte Waagen verlangt.
Was der Münztest nicht leistet
Die Verordnung nennt für jede Münze ein Gewicht, aber keine Toleranz. Wie weit eine einzelne Münze bei der Prägung vom Sollgewicht abweichen darf, steht in Anhang I nicht, und eine andere Fundstelle ließ sich für diese Seite nicht belegen. Hinzu kommt die Abnutzung: Münzen, die lange im Umlauf waren, verlieren Material, und wie viel, hängt von Alter und Gebrauch ab. Eine Schale mit fünfzig alten 2-Euro-Münzen wiegt deshalb nicht unbedingt genau 425 Gramm.
Für eine Küchenwaage mit 1-Gramm-Teilung und einer Toleranz von einigen Gramm ist das selten entscheidend. Für feine Waagen mit 0,1 Gramm ist es das sehr wohl: Dort kann die Unsicherheit der Münzen größer sein als die Toleranz der Waage. Wer eine feine Waage prüfen will, braucht deshalb ein Gewicht, dessen Abweichung bekannt ist, und das ist ein Prüfgewicht mit Klasse. Der Münztest bleibt dann eine grobe Probe, ob die Waage überhaupt im richtigen Bereich liegt.
Eine zweite Grenze ergibt sich aus der Mindestlast. Eine einzelne 1-Cent-Münze mit 2,3 Gramm liegt unter der Mindestlast vieler Waagen, bei der TFA Panca etwa, die erst ab 5 Gramm misst. Die Waage zeigt dann vielleicht gar nichts oder einen Wert, für den ihre Toleranz nicht gilt. Der Münztest gehört deshalb in den Bereich, in dem die Waage auch im Alltag arbeitet, also ab einigen Dutzend Gramm.
Prüfen mit Prüfgewichten: was die Klassen M1, M2 und F2 bedeuten
Für Prüfgewichte gibt es eine internationale Empfehlung, die OIML R 111-1. Sie teilt Gewichte in Klassen ein, von E1 für höchste Anforderungen über F1 und F2 bis M1, M2 und M3, und legt für jede Klasse und jeden Nennwert eine Fehlergrenze fest. Ein Gewicht, das diese Grenze überschreitet, darf nach der Empfehlung nicht als Gewicht dieser Klasse bezeichnet werden. Damit ist ein Prüfgewicht das einzige Bezugsgewicht im Haushalt, dessen Abweichung man kennt.
Die Werte aus Tabelle 1 der Empfehlung zeigen die Größenordnung. Ein 100-Gramm-Gewicht der Klasse M1 darf um ±5 Milligramm abweichen, eines der Klasse M2 um ±16 Milligramm, eines der Klasse F2 um ±1,6 Milligramm. Ein 1-Kilogramm-Gewicht der Klasse M1 darf um ±50 Milligramm abweichen, eines der Klasse M2 um ±160 Milligramm. Ein 2-Kilogramm-Gewicht der Klasse M2 darf ±300 Milligramm abweichen, also 0,3 Gramm. Alle diese Werte liegen weit unter einem Gramm.
Auch für kleine Gewichte nennt die Tabelle Grenzen. Ein 1-Gramm-Gewicht der Klasse M1 darf um ±1 Milligramm abweichen, eines der Klasse M2 um ±3 Milligramm, ein 10-Gramm-Gewicht der Klasse M1 um ±2 Milligramm. Damit lassen sich auch feine Waagen im unteren Bereich prüfen, etwa bei den Mengen, die man für Hefe oder Salz wiegt. Wichtig ist auch hier, über der Mindestlast der Waage zu bleiben.
Prüfgewichte werden in verschiedenen Formen angeboten, als Zylinder mit Griffknopf oder als flache Scheiben. Für die Küchenwaage ist die Form gleichgültig, wichtig sind Klasse und Nennwert. Ein Gewicht, das der Waage in der Nähe ihres üblichen Arbeitsbereichs entspricht, etwa 500 Gramm oder ein Kilogramm, sagt mehr als ein sehr kleines oder ein sehr großes. Wer eine Waage justieren will, braucht genau das Gewicht, das ihre Anleitung verlangt.
Für eine Küchenwaage mit 1-Gramm-Teilung genügt also schon ein Gewicht der Klasse M2. Für eine feine Waage mit 0,1 Gramm kommt es auf das Verhältnis an: G&G empfiehlt zur Justierung der Tischwaage KF ein Prüfgewicht der Klasse M2 oder besser, bei der KF-3000A mit 2 Kilogramm. Ein solches Gewicht darf schon selbst um 0,3 Gramm abweichen, also um drei Anzeigeschritte, und die Toleranz der Waage beträgt fünf. Wer genauer justieren will, nimmt ein Gewicht der Klasse M1 oder F2.
Einige Waagen bringen ein Prüfgewicht mit. In der Auszählung der feinen Waagen nennen drei Angebote ein Kalibriergewicht im Lieferumfang, etwa ein 100-Gramm-Gewicht in einem Set für Kaffeewaagen. Eine Klasse nennt keines dieser Angebote. Ein Gewicht ohne Klassenangabe ist besser als keines, aber man weiß nicht, wie weit es selbst vom Nennwert abweicht.
Prüfen mit Fertigpackungen: warum ein Kilo Zucker kein Prüfgewicht ist
Naheliegend scheint die Prüfung mit einer Packung, auf der das Gewicht steht, etwa einem Kilogramm Zucker oder Mehl. Die Fertigpackungsverordnung zeigt, warum das nur eine grobe Probe ist. Nach § 9 Absatz 3 darf eine einzelne Packung mit einer Nennfüllmenge zwischen 500 und 1.000 Gramm um bis zu 15 Gramm weniger enthalten, als aufgedruckt ist. Zwischen 1.000 und 10.000 Gramm sind es 1,5 Prozent. Höchstens zwei Prozent der Packungen dürfen diese Grenzen überschreiten.
Dazu kommt eine zweite Grenze für die Verkehrsfähigkeit, die nach § 9 Absatz 4 doppelt so hoch liegt: Eine Packung mit 1.000 Gramm Nennfüllmenge darf bis zu 30 Gramm leichter sein und trotzdem in den Handel kommen. Die Verordnung verlangt zugleich, dass der Mittelwert der Füllmengen die Nennfüllmenge nicht unterschreitet. Im Mittel enthalten Packungen also mindestens die aufgedruckte Menge, aber über die einzelne Packung sagt das nichts. Hinzu kommt das Gewicht der Verpackung selbst, das nicht zur Füllmenge gehört.
Bei Konserven kommt eine Besonderheit hinzu. Fertigpackungen, die mit einem Abtropfgewicht gekennzeichnet sind, müssen nach § 10 der Verordnung im Mittel dieses Abtropfgewicht erreichen; der Inhalt einer Dose mit Flüssigkeit wiegt also mehr als das Abtropfgewicht und anders als die Nennfüllmenge. Für eine Prüfung der Waage sind solche Packungen ganz ungeeignet.
Für eine Küchenwaage mit einer Toleranz von wenigen Gramm ist eine Fertigpackung deshalb kein brauchbarer Maßstab. Zeigt die Waage bei einer Kilopackung Zucker 1.012 Gramm, kann die Packung zu viel enthalten, die Verpackung mitgewogen sein oder die Waage falsch messen; welches davon zutrifft, lässt sich nicht trennen. Brauchbar ist die Packung nur als Probe für grobe Fehler: Zeigt die Waage 900 Gramm, stimmt etwas mit der Waage nicht.
Anders ist es mit Wasser, das manche zum Prüfen nehmen. Viele Waagen haben eine Einheit für Milliliter Wasser oder Milch, Etekcity etwa „ml (Wasser/Milch)“. Wie genau ein abgemessener Liter Wasser aus einem Messbecher ist, hängt aber am Messbecher, und dessen Genauigkeit ist so unbekannt wie die der Waage. Für eine Prüfung taugt Wasser deshalb nur, wenn sein Volumen mit einem geeichten Gefäß bestimmt wurde.
Wiederholbarkeit und Ecklast prüfen, ohne Bezugsgewicht
Zwei Eigenschaften einer Waage lassen sich ganz ohne Bezugsgewicht prüfen, und beide nennt die Waagenrichtlinie ausdrücklich. Nach Nummer 5 des Anhangs I müssen Wägeergebnisse wiederholbar sein, und sie müssen gegen eine Verschiebung der Last auf dem Lastträger hinreichend unempfindlich sein. Nach Nummer 6 muss das Gerät auf geringe Laständerungen ansprechen. Für geeichte Waagen sind das Pflichten, für die Küchenwaage sind es brauchbare Prüfschritte.
Für die Wiederholbarkeit legt man denselben Gegenstand mehrmals hintereinander auf, nimmt ihn jedes Mal ganz ab und wartet, bis die Waage wieder null zeigt. Eine gute Waage zeigt dabei immer denselben Wert oder springt höchstens um eine Teilung. G&G nennt in ihrem Beispiel drei verschiedene Anzeigen hintereinander als im Rahmen der Toleranz; bei einer Waage mit 1-Gramm-Teilung wären Sprünge um mehrere Gramm dagegen ein Zeichen, dass etwas nicht stimmt.
Praktisch ist es, die Ergebnisse aufzuschreiben, etwa fünf Wägungen desselben Gegenstands nacheinander. Die Spanne zwischen dem kleinsten und dem größten Wert ist ein einfaches Maß für die Wiederholbarkeit. Liegt sie bei einer Teilung, ist die Waage in Ordnung; liegt sie bei mehreren Gramm, hilft oft schon ein anderer Untergrund oder neue Batterien, bevor man an einen Defekt denkt.
Für die Ecklast legt man denselben Gegenstand einmal in die Mitte und dann nacheinander in die vier Ecken der Wägefläche. Die Anzeige sollte sich dabei kaum ändern. Mehrere Anleitungen raten, das Wägegut mittig aufzulegen; G&G schreibt, das Wägegut werde manuell, vorsichtig und mittig aufgebracht. Weicht die Anzeige an einer Ecke deutlich ab, misst einer der Sensoren anders als die übrigen.
Das Ansprechen auf geringe Laständerungen prüft man, indem man zu einer Last etwas Kleines dazulegt, etwa eine Münze zu einer Schale. Die Anzeige muss sich um ungefähr das Gewicht der Münze ändern. G&G beschreibt diesen Fall bei der Mindestlast: 0,1 Gramm allein zeigt die Waage nicht an, 0,1 Gramm zu einem Gramm dazugelegt schon. Eine Waage, die bei einer Schale mit Mehl einen Teelöffel Zucker nicht bemerkt, spricht zu träge an.
Schräglage, Temperatur und Zeit: was die Messung stört
Die Waagenrichtlinie nennt weitere Einflüsse, die auch bei der Prüfung zu Hause zählen. Geräte der Klassen II, III und IIII müssen gegen die bei normaler Verwendung vorkommende Schrägstellung hinreichend unempfindlich sein, und sie müssen in einem vom Hersteller angegebenen Temperaturbereich die Anforderungen erfüllen; fehlen Angaben, gilt der Bereich von −10 bis +40 °C. Für Küchenwaagen gelten diese Werte nicht, aber sie zeigen, worauf man bei der Prüfung achten sollte.
Die Anleitungen nennen dieselben Störgrößen in einfacheren Worten. ADE fragt in der Störungstabelle bei offensichtlich falschen Werten, ob die Waage auf einem festen, ebenen Untergrund steht und ob ein Gerät in der Nähe elektromagnetische Störungen auslösen kann. Beurer und TFA warnen vor Mobiltelefonen, Retoo vor Teppichen und weichen Unterlagen, LEBENLANG vor Schmutz unter der Waage. G&G nennt eine Einsatztemperatur von 20 °C ± 15 °C und eine Luftfeuchtigkeit bis 80 Prozent.
Für die Prüfung heißt das: Die Waage steht auf derselben Fläche, auf der sie auch benutzt wird, nicht auf einem Brett oder Tuch. Sie hat sich an die Raumtemperatur angepasst, was nach einem Transport oder einer kalten Lagerung Zeit braucht; G&G nennt 30 Minuten. Das Telefon liegt einen Schritt entfernt. Und die Batterien sind frisch; ADE nennt das Herausnehmen und Wiedereinsetzen der Batterie ausdrücklich als Schritt bei falschen Werten.
Eine Probe gegen die Schrägstellung ist einfach: Man legt ein Bezugsgewicht auf, notiert die Anzeige und schiebt dann einen flachen Gegenstand, etwa einen Bierdeckel, unter eine Ecke der Waage. Ändert sich die Anzeige deutlich, reagiert die Waage empfindlich auf Schieflage, und man sollte beim Wiegen auf einen wirklich ebenen Platz achten. Die Richtlinie verlangt diese Unempfindlichkeit nur von geeichten Waagen, aber die Probe zeigt, wie sorgfältig man aufstellen muss.
Feine Waagen mit 0,1 Gramm prüfen
Bei Waagen, die in Zehntelgramm anzeigen, ändert sich die Prüfung in drei Punkten. Erstens reichen Münzen nicht mehr, weil ihre Abweichung unbekannt ist und leicht größer sein kann als die Toleranz der Waage. Ein Prüfgewicht mit Klasse ist dann das einzige Bezugsgewicht, dessen Fehler man kennt; ein 100-Gramm-Gewicht der Klasse M1 darf nach der OIML R 111-1 um höchstens fünf Milligramm abweichen, also um ein Zwanzigstel eines Anzeigeschritts. Zweitens muss die Prüflast über der Mindestlast liegen, die bei feinen Waagen zwischen 0,05 und 1 Gramm liegt. Drittens ist die Umgebung wichtiger, weil schon Luftzug oder eine leichte Erschütterung im Zehntel sichtbar werden.
Für die Bewertung braucht man wieder die Toleranz aus der Anleitung. G&G nennt für die KF3000 ±0,5 Gramm, also fünf Anzeigeschritte, über den ganzen Bereich bis 3 Kilogramm. Die TFA Apple Pie nennt ±0,1 Prozent vom Messwert, bei 100 Gramm also einen Schritt, bei einem Kilogramm zehn. Bei den meisten anderen feinen Waagen fehlt eine solche Angabe, und dann lässt sich nur sagen, ob eine Abweichung von einem halben Gramm für die eigenen Zwecke stört. Wer Hefe für einen Brotteig wiegt, wird sie kaum bemerken; wer einen Espresso auf das Zehntel einstellt, schon.
Bei feinen Waagen lohnt außerdem der Blick auf die Teilung über den Bereich. Bei einigen gilt die Zehntelgramm-Anzeige nur bis 500 oder 1.000 Gramm, darüber springt die Anzeige in halben oder ganzen Gramm. Eine Prüfung mit einem 2-Kilogramm-Gewicht sagt dann nichts über den feinen Bereich. Welche Waagen das betrifft und was ihre Anleitungen dazu sagen, steht auf der Seite zur Küchenwaage mit 0,1 Gramm.
Mechanische Waagen prüfen
Mechanische Küchenwaagen lassen sich mit denselben Bezugsgewichten prüfen, aber die Bewertung ist eine andere. Ihre Skala ist nach den Angeboten in 10, 20 oder 50 Gramm geteilt, und zwischen zwei Strichen wird geschätzt. Eine Waage mit 20-Gramm-Teilung kann eine Abweichung von wenigen Gramm gar nicht zeigen. Eine analoge Retro-Waage von ETA nennt in ihren technischen Daten bei 5 Kilogramm Höchstlast eine Genauigkeit von 25 Gramm; ob damit die Skalenteilung oder eine Toleranz gemeint ist, sagt die Anleitung nicht.
Wichtiger als die Genauigkeit an einem Punkt ist bei mechanischen Waagen der Nullpunkt. Sie haben keine Tara-Taste, sondern ein Rad, mit dem die Skala von Hand auf null gestellt wird. Wer prüft, stellt die leere Waage oder die Waage mit Schale genau auf null, legt das Bezugsgewicht auf und liest von vorn ab, nicht schräg von oben. Eine Feder, die nach Jahren nachgibt, zeigt sich daran, dass die Abweichung mit dem Gewicht wächst.
Für die Prüfung genügen bei mechanischen Waagen Münzen fast immer, weil die Teilung so grob ist, dass die unbekannte Abweichung der Münzen nicht ins Gewicht fällt. Fünfzig 2-Euro-Münzen wiegen nach der Verordnung 425 Gramm, eine Packung mit 500 Gramm Zucker und eine Münzschale zusammen ergeben eine zweite Probe. Wie mechanische Waagen gebaut sind und was ihre Angebote über die Teilung sagen, steht auf der Seite zur Küchenwaage ohne Batterie.
Vor der Prüfung: Batterie, Akku und Anzeige
Eine Prüfung ist nur so gut wie der Zustand der Waage. Bei Batteriewaagen gehören frische Zellen des richtigen Typs hinein, alle auf einmal gewechselt; die Anleitungen von ADE, Beurer und Cosori verlangen das ausdrücklich. Bei Akku-Waagen wird vor der Prüfung voll geladen. Wer mit einer Waage prüft, die schon „Lo“ zeigt, prüft die Batterie mit, nicht nur die Waage.
Welche Zelle in welche Waage gehört, ist nicht immer offensichtlich. In einer Auszählung dieses Themenbereichs nannten bei 27 Waagen mit Unterlage nur 22 Angebote die Zelle, und fünfmal passten Angebot und Unterlage nicht zusammen. Die Einzelheiten stehen auf der Seite welche Batterie die Küchenwaage braucht.
Auch die Anzeige selbst verdient einen Blick. Manche Waagen zeigen beim Einschalten alle Segmente, etwa die TFA Panca, bevor sie auf null springen; die Retoo GL-090 zeigt „8888“ als Nullpunktprüfung. Fehlt dabei ein Segment, kann eine 8 wie eine 0 oder eine 6 aussehen, und die Prüfung liefert einen scheinbaren Fehler, der in Wahrheit ein Anzeigefehler ist.
Was tun, wenn die Waage außerhalb liegt
Liegt die Waage nach allen Prüfungen außerhalb ihrer Toleranz, gibt es zwei Wege. Der erste ist die Justierung, falls die Waage eine hat. G&G beschreibt sie ausführlich: stabile Umgebung, 30 Minuten Anwärmzeit ohne Last, dann im Einstellungsmenü das verlangte Referenzgewicht mittig aufsetzen. Ein Versuch ohne passendes Gewicht verstelle die Waage. Die Wigearss-Anleitung schreibt, die Kalibrierfunktion solle nur benutzt werden, wenn das Wiegen ungenau ist, und nur mit dem entsprechenden Kalibriergewicht; am Ende erscheine „PASS“.
Bevor man justiert, lohnt es, die Prüfung mit einem zweiten Bezugsgewicht zu wiederholen. Zeigen Münzen und Prüfgewicht dieselbe Abweichung, liegt sie an der Waage. Zeigt nur eines der beiden eine Abweichung, liegt sie womöglich am Bezugsgewicht. Erst wenn das geklärt ist, ist eine Justierung sinnvoll, denn eine Waage, die nach einem falschen Gewicht justiert wurde, ist danach ungenauer als vorher.
Die meisten Küchenwaagen haben keine solche Funktion. Unter den 99 feinen Waagen einer Auszählung dieses Themenbereichs nennen zwölf Angebote eine Kalibrier- oder Justierfunktion, unter den gewöhnlichen Digitalwaagen beschreibt sie die Retoo GL-090 mit Kalibrierbereich und „PASS“-Meldung. Wer eine Waage ohne Justierung hat, kann sie nicht selbst korrigieren, sondern nur ersetzen oder reklamieren.
Der zweite Weg ist deshalb die Garantie. Beurer und Soehnle gewähren nach ihren Anleitungen fünf Jahre auf Material- und Fabrikationsfehler, Etekcity zwei Jahre. Wer reklamiert, hilft sich mit einer genauen Beschreibung: welches Bezugsgewicht, welche Anzeige, wie oft wiederholt, auf welcher Fläche. Eine Prüfung mit Münzen oder einem Prüfgewicht ist dafür ein besseres Argument als der Eindruck, die Waage wiege falsch. Bei Waagen, deren Anleitung eine Toleranz nennt, lässt sich die Abweichung direkt daran messen.
Ob eine Abweichung im Alltag stört, hängt an dem, was man wiegt. Bei Mehl für ein Brot fallen ein paar Gramm kaum ins Gewicht; bei Salz, Hefe oder Kaffee sehr wohl. Wer viel nach Gramm backt, findet Rezepte und Mengen etwa auf der Seite zum Brotbackautomaten für Sauerteig; dort sind Salz und Hefe Anteile am Mehl, und bei kleinen Teigmengen werden daraus wenige Gramm.
Beim Kaffee ist es ähnlich. Wer Bohnen und Getränk auf das Gramm genau wiegt, um einen Espresso einzustellen, merkt eine Abweichung von einem Gramm im Geschmack eher als beim Brot. Wie stark die Menge zusammen mit dem Mahlgrad wirkt, steht auf der Seite zum Mahlgrad für die Siebträgermaschine.
Maß- und Umrechnungstabelle für die Prüfung zu Hause
Die folgende Übersicht fasst die Bezugsgrößen dieser Seite zusammen. Die Münzgewichte stammen aus Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 729/2014, die Fehlergrenzen der Prüfgewichte aus Tabelle 1 der OIML R 111-1, die Minusabweichungen der Fertigpackungen aus § 9 der Fertigpackungsverordnung. Kombinationen aus Münzen sind gerechnet und gelten für neue, nicht abgenutzte Münzen.
| Bezugsgröße | Sollwert | Bekannte Abweichung | Quelle |
|---|---|---|---|
| 10 × 2 Euro | 85 g | keine Toleranz genannt | VO (EU) 729/2014 |
| 20 × 1 Euro | 150 g | keine Toleranz genannt | VO (EU) 729/2014 |
| 10 × 50 Cent | 78 g | keine Toleranz genannt | VO (EU) 729/2014 |
| 10 × 1 Cent | 23 g | keine Toleranz genannt | VO (EU) 729/2014 |
| Prüfgewicht 100 g, Klasse M1 / M2 | 100 g | ±5 mg / ±16 mg | OIML R 111-1 |
| Prüfgewicht 1 kg, Klasse M1 / M2 | 1.000 g | ±50 mg / ±160 mg | OIML R 111-1 |
| Prüfgewicht 2 kg, Klasse M2 | 2.000 g | ±300 mg | OIML R 111-1 |
| Fertigpackung 500 g | 500 g Inhalt | bis 15 g weniger je Packung, Verkehrsfähigkeit bis 30 g | FPackV § 9 |
| Fertigpackung 1 kg | 1.000 g Inhalt | bis 15 g weniger je Packung, Verkehrsfähigkeit bis 30 g | FPackV § 9 |
Die Tabelle zeigt die Reihenfolge der Brauchbarkeit. Prüfgewichte mit Klasse sind die einzigen Bezugsgrößen mit bekannter Abweichung, und diese liegt im Milligrammbereich. Münzen haben ein festgelegtes Gewicht, aber keine veröffentlichte Toleranz und eine unbekannte Abnutzung; sie taugen für Waagen mit Gramm-Teilung. Fertigpackungen dürfen um mehrere Gramm abweichen und taugen nur, um grobe Fehler zu erkennen. Wer eine feine Waage prüfen will, braucht ein Prüfgewicht; wer eine gewöhnliche prüfen will, kommt mit Münzen aus.
Eine Übersicht dieser Art ersetzt nicht die Anleitung der eigenen Waage. Sie hilft aber, die Frage richtig zu stellen: nicht, ob die Waage genau ist, sondern ob sie im Rahmen dessen bleibt, was ihr Hersteller verspricht oder was man für die eigenen Rezepte braucht. Wer beides kennt, kann mit einer Schale Münzen in fünf Minuten eine Antwort finden.
Für Waagen mit eingebauter Waage in einer Küchenmaschine gilt dasselbe Vorgehen: Schüssel aufsetzen, tarieren, Münzen hinein, ablesen. Welche Maschinen eine Waage mitbringen und wie fein sie anzeigt, steht auf der Seite zur Küchenmaschine mit Waage.
Wie genau eine Waage für welche Aufgabe sein muss
Die Prüfung beantwortet die Frage, wie genau die Waage ist. Ob das genügt, hängt an der Aufgabe. Für Portionen beim Kochen reichen Abweichungen von einigen Gramm; wer etwa Fleisch und Käse für einen Abend portioniert, merkt sie nicht. Wie viel je Person üblich ist, steht auf der Seite zur Raclette-Menge pro Person.
Für Nährwerte gilt etwas Ähnliches. Eine Waage, die bei 150 Gramm Nudeln um zwei Gramm danebenliegt, verschiebt die berechneten Kohlenhydrate um gut ein Prozent; der Wert, den die Datenbank für die Nudeln nennt, kann viel weiter danebenliegen. Warum die Datenquelle mehr zählt als das letzte Gramm, zeigt die Seite zur Küchenwaage mit Nährwertberechnung.
Anders ist es bei kleinen Mengen mit großer Wirkung. Bei Salz, Hefe, Backpulver und Gewürzen ist eine Abweichung von einem Gramm schnell ein Fünftel oder mehr der Menge. Hier entscheidet weniger die Toleranz bei einem Kilogramm als das Verhalten bei wenigen Gramm, und dort sind die Angaben der Hersteller sehr verschieden: TFA erlaubt bei der Panca unter 50 Gramm ±2 Gramm, bei der Apple Pie bei 10 Gramm rechnerisch ±0,01 Gramm. Wer kleine Mengen wiegt, prüft die Waage deshalb auch mit kleinen Lasten, oberhalb der Mindestlast.
Bei Akku-Waagen gehört der Ladestand zur Vorbereitung der Prüfung: vor dem Test laden. LEBENLANG rät, die Waage alle drei Monate zu laden, TFA bei der Panca alle sechs Monate. Was die Meldung „Lo“ bei den verschiedenen Herstellern bedeutet, steht auf der Seite Küchenwaage zeigt Lo an.
Was sich nicht herausfinden ließ
Drei Fragen bleiben nach den gelesenen Quellen offen. Die erste betrifft die Münzen: Die Verordnung (EU) Nr. 729/2014 nennt für jede Münze ein Gewicht, aber keine zulässige Abweichung bei der Herstellung. Eine solche Angabe ließ sich in den gelesenen Rechtstexten nicht finden, ebenso wenig eine Angabe dazu, wie viel Gewicht eine Münze durch Abnutzung verliert. Der Münztest dieser Seite rechnet deshalb mit den Nennwerten, und wer ihn macht, sollte möglichst neue Münzen verwenden.
Die zweite Frage betrifft die Hersteller, die keine Toleranz nennen. Für Beurer, Soehnle, WMF, Etekcity, Cosori, ZWILLING und die meisten anderen Marken der Auszählung gibt es in den Anleitungen keinen Wert, an dem man eine Prüfung messen könnte. Bei Beurer und Soehnle liegen die Anleitungen zudem teilweise nur als Bilder vor, sodass auch ein Hinweis im Bildteil nicht als Text zugänglich war. Für diese Seite wurden keine Hersteller angefragt; wer eine dieser Waagen besitzt, kann die Toleranz beim Kundendienst erfragen.
Auch die Eichbehörden wurden für diese Seite nicht angefragt. Ob sie Privatleuten eine Prüfung ihrer Küchenwaage anbieten und zu welchen Bedingungen, ließ sich aus den gelesenen Gesetzestexten nicht ablesen; das Mess- und Eichgesetz regelt die Eichung für Messgeräte, die im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwendet werden, und nennt sie eine Leistung auf Antrag.
Die dritte Frage betrifft die Waagen selbst. Ob die Toleranzen, die G&G, TFA und ADE nennen, von den gelieferten Waagen eingehalten werden, lässt sich nur durch Messung prüfen, und eine solche Messung war nicht Teil dieser Seite. Diese Seite sagt, was die Unterlagen versprechen und wie man es nachprüft, nicht, ob es stimmt. Die Prüfschritte oben sind dafür gedacht, dass jeder das an der eigenen Waage selbst herausfinden kann.
Offen bleibt schließlich, was Fertigpackungen im Einzelnen enthalten. Die Verordnung erlaubt Minusabweichungen und verlangt einen Mittelwert, der die Nennfüllmenge nicht unterschreitet, aber über eine einzelne Packung im Küchenschrank sagt das nichts. Wer dennoch mit einer Packung prüft, sollte wissen, dass ein Unterschied von zehn Gramm bei einem Kilogramm nach der Verordnung bei der Packung liegen kann und nicht bei der Waage.
Was diese Seite dagegen belegen kann, ist der Rahmen: welche Toleranz sechs Anleitungen nennen, welche Fehlergrenzen eine geeichte Waage einhalten müsste, wie viel eine Euro-Münze nach der Verordnung wiegt und wie weit Prüfgewichte und Fertigpackungen abweichen dürfen. Mit diesem Rahmen lässt sich die eigene Waage einordnen, auch ohne Labor und ohne Eichamt.

