Redaktioneller Ratgeber
Wohnen & Haushalt

Mobiles Klimagerät leise: die Dezibelangabe gegen den Registerwert gehalten

Datenbasiert · kein Hands-on-Test

Mobiles Klimagerät leise: Was die Angebote an Dezibel versprechen und was für dieselben Modelle im EU-Register steht. Fünf Einschlauchgeräte im Belegabgleich.

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Aktualisiert 03.09.2026
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Matthias König
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Stand des Artikels
Veröffentlicht
01.07.2026
Aktualisiert
03.09.2026

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Soweit im Beitrag nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, handelt es sich um eine redaktionelle Einordnung und nicht automatisch um einen eigenen Praxistest jedes Produkts.

In der Produktbeschreibung eines der fünf Geräte auf dieser Seite steht ein Satz, der die ganze Warengruppe erklärt. Er lautet sinngemäß, das Gerät sei mit 65 dB(A) besonders leise im Vergleich zu den meisten anderen Modellen. Fünfundsechzig Dezibel sind aber kein guter Wert, sondern der Höchstwert: Mehr darf ein mobiles Klimagerät mit einem Abluftschlauch nach der Ökodesign-Verordnung seit dem 1. Januar 2013 überhaupt nicht haben. Wer damit wirbt, wirbt mit der Einhaltung einer Obergrenze. Diese Seite hält deshalb bei fünf Angeboten die Werbeaussage gegen den Wert, der für dasselbe Gerät in der europäischen Produktdatenbank hinterlegt ist.

Was das Wort leise in dieser Warengruppe wert ist

Die Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 206/2012 setzt in Anhang I, Tabelle 3 für Ein- und Zweischlauchgeräte einen Höchst-Schallleistungspegel von 65 dB(A) innen fest. Die Vorgabe gilt seit dem 1. Januar 2013 und kennt keine Staffelung nach Leistung. Ein Gerät, das lauter ist, darf nicht in den Verkehr gebracht werden. Wie eng dieser Rahmen den Markt beschreibt, zeigt die Datenbank selbst: Von 2.236 verschiedenen Registriernummern, die am Prüftag für Einschlauchgeräte hinterlegt waren, deklarieren 1.379 exakt diese 65 dB(A). Das sind 61,7 Prozent. Nur drei Einträge liegen darüber, und alle drei stammen von Geräten, die eher in die Werkstatt gehören als ins Schlafzimmer.

Rechnet man die benachbarten Werte hinzu, wird das Bild noch enger. 89,0 Prozent aller eingetragenen Einschlauchgeräte liegen bei 63 dB(A) oder darüber. Bei 55 dB(A) oder darunter liegen 59 Einträge, bei 53 dB(A) oder darunter noch 39 — und in dieser kleinen Restmenge stecken Werte wie 6, 19 und 24 dB(A), die keine Messwerte sein können, sondern Erfassungsfehler in den Meldungen der Hersteller. Wer in dieser Warengruppe eine Zahl mit einer Fünf vorne liest, liest damit fast immer etwas anderes als den Wert, der amtlich hinterlegt ist.

Das ist kein Vorwurf an die Bauart. Ein Einschlauchgerät hat den Verdichter im Wohnraum stehen, während ein Splitgerät ihn nach draußen verlagert. Der Lärm bleibt bauartbedingt drinnen. Wer wissen will, warum das so ist und was dabei mit der Raumluft geschieht, findet die Erklärung in unserem Beitrag dazu, wie ein mobiles Klimagerät arbeitet. Für diese Seite zählt nur die Folge daraus: Der Schallwert ist die eine Zahl, an der sich die Werbeaussage messen lässt, und es gibt eine amtliche Quelle, die sie führt.

Fünf Angebote, fünf Zahlen und die Frage, wo sie herkommen

Die Übersicht zeigt bewusst nur vier Dinge: was das Angebot verspricht, was für dasselbe Modell im Register steht, an welcher Stelle die Zahl im Angebot zu finden war und was beim Abgleich herauskommt. Alles Weitere steht unten bei den einzelnen Geräten. Stand der Abfrage ist der 3. September 2026.

GerätDie beworbene ZahlDer hinterlegte WertFundort im AngebotErgebnisNachsehen
Olsen & Smith 9.000 BTUOlsen & Smith53 Dezibelkein Eintrag auffindbarDatenblatt des Angebots, Zeile Geräuschpegelnicht prüfbarAngebot ansehen
TROTEC PAC 2020 ETROTEC55 dB(A)63 dB(A)Datenblatt und Vergleichsraster im selben AngebotAbweichung von acht DezibelAngebot ansehen
Olimpia Splendid Slim 8 WWBOlimpia Splendid62 dB(A) Schallleistung62 dB(A)Datentabelle des Herstellers im Angebot, Zeile SchallleistungdeckungsgleichAngebot ansehen
Home Deluxe KIMO 9000Home Deluxe64 Dezibel im Datenblatt, 65 dB(A) in der Beschreibung64 dB(A)zwei verschiedene Stellen im selben Angebotzwei Werte im selben AngebotAngebot ansehen
AEG Comfort 6000 AXP40U340CWAEG64 dB(A) mit Fußnote auf eine Messnorm64 dB(A)Produktbeschreibung mit Fußnote, zusätzlich im Datenblattdeckungsgleich, mit genannter MessnormAngebot ansehen

Die Spalte mit dem hinterlegten Wert stammt aus der europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung. Zugeordnet wurde über die Modellbezeichnung aus dem Angebot; bei einem der fünf war das nicht möglich, weil das Angebot keine führt.

Dezibel allein ist noch keine Angabe

Es gibt zwei völlig verschiedene Größen, die beide in Dezibel angegeben werden. Der Schalldruckpegel beschreibt, was an einem bestimmten Ort ankommt, und hängt deshalb vom Abstand und vom Raum ab. Der Schallleistungspegel beschreibt, wie viel Schallenergie eine Quelle insgesamt abstrahlt, und ist eine Eigenschaft des Gerätes. Die Ökodesign-Verordnung und die Energielabel-Verordnung arbeiten ausschließlich mit der zweiten Größe. Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 206/2012 definiert den Schallleistungspegel ausdrücklich als den A-bewerteten Schallleistungspegel in dB(A), gemessen unter genormten Nennbedingungen.

Der Unterschied ist keine Wortklauberei. Für dasselbe Gerät liegt der Schalldruck in einem Meter Abstand typischerweise rund zehn bis zwölf Dezibel unter der Schallleistung. Wer also eine Zahl mit einer Fünf vorne liest und eine Zahl mit einer Sechs vorne im Register findet, hat es womöglich gar nicht mit einem Widerspruch zu tun, sondern mit zwei verschiedenen Größen. Genau deshalb ist es entscheidend, ob ein Angebot die Größe nennt. Tut es das nicht, ist die Zahl mehrdeutig, und mehrdeutige Zahlen lassen sich nicht vergleichen.

Unter den fünf Angeboten schreibt genau eines das Wort Schallleistung hin: Olimpia Splendid, in einer eigenen Datentabelle. Ein zweites, AEG, nennt die Zahl ohne das Wort, setzt aber eine Fußnote dahinter, die auf die europäische Norm für Geräuschprüfungen an Klimageräten verweist — und diese Norm bestimmt einen Schallleistungspegel. Damit sind zwei von fünf Angaben eindeutig zugeordnet. Die drei übrigen schreiben Geräuschpegel oder Lärm und dahinter eine nackte Zahl.

Der Abgleich, Gerät für Gerät

Die Reihenfolge folgt der beworbenen Zahl, von der niedrigsten zur höchsten. Das ist keine Rangfolge nach Güte, sondern nach Versprechen — und genau daran wird sichtbar, dass die niedrigsten Versprechen die schwächsten Belege haben.

Olsen & Smith Mobile Klimaanlage 9.000 BTU, Einschlauchgerät mit Abluftschlauch, Entfeuchtung und Schlafmodus

Olsen & Smith Mobile Klimaanlage 9.000 BTU, Einschlauchgerät mit Abluftschlauch, Entfeuchtung und Schlafmodus

Olsen & Smith · Modellbezeichnung im Angebot: AIR CONDITIONER AC · Einschlauchgerät mit einem Abluftschlauch

Das Datenblatt schreibt Geräuschpegel 53 Dezibel und Lärm 53 Dezibel. Ob damit der Schalldruck am Ohr oder die Schallleistung des Gerätes gemeint ist, steht an keiner Stelle des Angebots.

Angebot ansehen

Von den fünf Angeboten nennt dieses den niedrigsten Schallwert und liefert zugleich die wenigsten Anhaltspunkte, ihn zu prüfen. Die Zeile Modellnummer im Datenblatt lautet AIR CONDITIONER AC, also nicht wie ein Modellbezeichner, sondern wie eine Warengruppe. Ohne Modellbezeichner gibt es keinen Weg in die EU-Produktdatenbank, und eine Abfrage über den Markennamen blieb in der gesamten Produktgruppe ohne Ergebnis. Damit bleibt eine Zahl stehen, die sich weder bestätigen noch widerlegen lässt.

Beworbener Schallwert53 Dezibel, ohne Angabe der Messgröße und ohne Messnorm
Wert in der EU-Produktdatenbankunter dieser Marke war am Prüftag in der gesamten Produktgruppe der Luftkonditionierer kein Datensatz auffindbar
Modellbezeichnung im AngebotAIR CONDITIONER AC, damit kein Bezeichner, mit dem sich ein Registereintrag suchen ließe
Kühlleistung laut Angebot9.000 BTU in der Überschrift, an anderer Stelle desselben Angebots 2.470 Watt, was rund 8.430 BTU entspricht
Luftdurchsatz laut Angebot280 Kubikmeter je Stunde, als einziges der fünf Angebote überhaupt beziffert
Beworbene Raumflächebis 20 Quadratmeter, ohne Angabe einer Raumhöhe
KältemittelR-290 laut Datenblatt, ohne Angabe der Füllmenge
Abmessungen und Gewicht31,8 mal 37,3 mal 88 Zentimeter, 21 Kilogramm

Spricht dafür: Der Lieferumfang mit starrem Schiebefensteradapter, 24-Stunden-Timer und Fernbedienung ist im Angebot vollständig aufgezählt. Als einziges der fünf Angebote nennt dieses einen Luftdurchsatz in Kubikmetern je Stunde. Der Aufbau ohne feste Installation ist Schritt für Schritt beschrieben und braucht kein Werkzeug.

Spricht dagegen: Der Schallwert von 53 Dezibel liegt unter dem, was in der Produktdatenbank für diese Bauart üblich ist, und ist mangels Modellbezeichner nicht nachprüfbar. Das Angebot nennt zwei Kühlleistungen, die nicht zusammenpassen: 9.000 BTU in der Überschrift und 2.470 Watt im Fließtext. Die Garantie ist im Datenblatt mit einem Jahr angegeben und liegt damit unter dem, was die anderen vier Anbieter einräumen.

Nachtbetrieb: Schlafmodus als besonderes Merkmal genannt, ohne eine einzige Zahl dazu

Wer dahintersteht. Die Marke ist nach der eigenen Unternehmensauskunft ein eingetragenes Zeichen der Amity Luggage & Bags Limited mit der britischen Registernummer 08725536; Verkauf und Kundendienst liegen bei der USB International Limited mit der Registernummer 04036237. Als Anschrift für Lager und Rücksendungen nennt der Markenauftritt Unit 5, Russel House, Hornsby Way, Southfields Business Park, Basildon, England SS15 6TF. Ein Gründungsjahr nennt der Markenauftritt an keiner Stelle; belegt sind allein die beiden britischen Registernummern der vertreibenden Gesellschaft und der Markeninhaberin.

Erreichbarkeit und Zusagen. Als Kontaktwege führt der Markenauftritt eine Sammeladresse für den Kundendienst und die Rufnummer plus 44 208 536 6699 auf. Der Anbieter gibt als Erreichbarkeit Montag bis Freitag von 11 bis 16 Uhr an, also fünf Stunden an Werktagen und keine Erreichbarkeit am Wochenende. Das Datenblatt im Angebot führt unter Garantie für das Produkt ein Jahr; eine darüber hinausgehende Zusage ist weder im Angebot noch auf dem Markenauftritt zu finden.

Prüfgrundlage, Herkunft, Masse, Markteintritt. Eine Messnorm für den Schallwert nennt das Angebot nicht, und ein Registereintrag, aus dem sich die Prüfbedingungen ergäben, war unter dieser Marke nicht auffindbar. Als Herkunftsland führt das Datenblatt China, während Markeninhaberin und Vertrieb ihren Sitz in Großbritannien haben. Das Datenblatt nennt 21 Kilogramm bei einer Bauhöhe von 88 Zentimetern; damit ist es das schlankste und zugleich höchste Gerät dieser Auswahl. Als Startjahr führt das Datenblatt 2025; ein Datum des Inverkehrbringens aus einer amtlichen Quelle liegt nicht vor.

TROTEC PAC 2020 E WiFi, mobiles Einschlauchgerät mit 7.000 BTU, App-Steuerung und Rollladenfensterblende

TROTEC PAC 2020 E WiFi, mobiles Einschlauchgerät mit 7.000 BTU, App-Steuerung und Rollladenfensterblende

TROTEC · Modellbezeichnung im Angebot: PAC 2020 E · Einschlauchgerät, im Register als Single Duct geführt

Das Angebot führt den Wert zweimal: im Datenblatt als Geräuschpegel 55 Dezibel und im herstellereigenen Vergleichsraster als Schallwerte 55 dB(A). Im Registereintrag zu genau dieser Modellbezeichnung stehen 63 dB(A).

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Hier klaffen Angebot und Register am weitesten auseinander. Acht Dezibel sind keine Kleinigkeit: Der Schallleistungspegel ist logarithmisch aufgebaut, rund zehn Dezibel entsprechen etwa einer Verdoppelung der empfundenen Lautstärke. Wer 55 dB(A) liest und ein Gerät mit 63 dB(A) aufstellt, hört deutlich mehr als erwartet. Das Angebot nennt weder eine Messgröße noch eine Messnorm, sodass sich nicht einmal sagen lässt, ob die 55 auf einer anderen Größe beruhen oder schlicht eine andere Zahl sind.

Beworbener Schallwert55 dB(A), zweimal im selben Angebot genannt, ohne Angabe der Messgröße
Wert in der EU-Produktdatenbank63 dB(A) Schallleistungspegel innen im Kühlbetrieb
RegistriernummerEPREL 2358387, eingetragen auf die Trotec GmbH
Nennkühlleistung2,1 Kilowatt laut Registereintrag, 7.000 BTU laut Angebot
Energieeffizienzverhältnis EER2,6 laut Registereintrag, damit knapp in der Klasse A
Stromverbrauch je 60 Minuten0,8 Kilowattstunden laut Registereintrag
KältemittelR290 mit einem Treibhauspotenzial von 3, Füllmenge 140 Gramm laut Angebot
Abmessungen und Gewicht35 mal 70,1 mal 34,8 Zentimeter, 22 Kilogramm

Spricht dafür: Der Registereintrag ist über die im Angebot genannte Modellbezeichnung eindeutig auffindbar, was in dieser Warengruppe die Ausnahme ist. Mit 2,1 Kilowatt bei 0,8 Kilowattstunden je Stunde liegt das Gerät im sparsameren Drittel der eingetragenen Einschlauchgeräte. Zwei Jahre Herstellergarantie und eine App-Steuerung sind im Datenblatt ausgewiesen.

Spricht dagegen: Der im Angebot zweimal genannte Schallwert weicht um acht Dezibel vom eingetragenen Wert ab. Das Angebot nennt weder die Messgröße noch eine Messnorm zu seinem Schallwert. Einen Nachtmodus führt das Angebot nicht, obwohl es sich ausdrücklich an Schlafzimmer richtet.

Nachtbetrieb: im abgerufenen Angebotstext nicht genannt

Wer dahintersteht. Als Registrant führt die EU-Produktdatenbank die Trotec GmbH; als Anlaufstelle für Produktkonformität ist im selben Eintrag eine Adresse der Dantherm Group hinterlegt, zu der das Unternehmen gehört. Der Registereintrag nennt die Grebbener Straße 7 in 52525 Heinsberg als Anschrift des Registranten. Ein Gründungsjahr ist im Registereintrag nicht hinterlegt, und die Unternehmensseiten der Marke beantworteten am Prüftag jede Abfrage mit einer Zugriffssperre; belegt ist allein, dass der älteste hier eingesehene Eintrag dieser Marke den 1. April 2019 als Markteintritt nennt.

Erreichbarkeit und Zusagen. Der Registereintrag nennt die Rufnummer plus 49 2452 962 0 und verweist als Anlaufstelle auf die Unternehmensseite der Marke. Servicezeiten nennt weder der Registereintrag noch das Angebot, und die Unternehmensseite war am Prüftag nicht abrufbar. Das Datenblatt im Angebot nennt zwei Jahre Herstellergarantie und damit ein Jahr mehr als die gesetzliche Mindestgewährleistung verlangt.

Prüfgrundlage, Herkunft, Masse, Markteintritt. Das Angebot nennt keine Messnorm für seinen Schallwert; die Registrierung selbst erfolgte nach der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011, die den Schallleistungspegel in dB(A) verlangt. Als Herkunftsland führt das Datenblatt China, während der Registrant seinen Sitz im Rheinland hat. Das Datenblatt nennt 22 Kilogramm bei 35 mal 70,1 mal 34,8 Zentimetern. Der Registereintrag nennt den 14. Mai 2025 als Beginn des Inverkehrbringens, das Datenblatt dagegen 2020 als Startjahr.

Olimpia Splendid Dolceclima Slim 8 WWB, mobiles Einschlauchgerät mit 8.000 BTU und schmalem Gehäuse
Unsere Empfehlung

Olimpia Splendid Dolceclima Slim 8 WWB, mobiles Einschlauchgerät mit 8.000 BTU und schmalem Gehäuse

Olimpia Splendid · Modellbezeichnung im Angebot: 02568 · Einschlauchgerät, im Register als Single Duct geführt

Dieses Angebot ist das einzige der fünf, das die Messgröße beim Namen nennt. In der Datentabelle steht wörtlich Schallleistung 62 dB(A), daneben der Wert eines Schwestermodells mit 64 dB(A). Der Registereintrag zur Modellnummer 02568 nennt exakt dieselben 62 dB(A).

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Wenn eine Seite den Abgleich von Werbung und Register zum Gegenstand hat, dann ist dieses Gerät ihr Musterfall. Es nennt die Zahl, es nennt die Größe, zu der die Zahl gehört, und die Zahl stimmt. Der Wert selbst ist unspektakulär: 62 dB(A) sind drei Dezibel unter der gesetzlichen Obergrenze und liegen im unteren Fünftel dessen, was für diese Bauart eingetragen ist. Leise im Wortsinn ist auch dieses Gerät nicht. Es ist nur das einzige, bei dem man vor dem Kauf weiß, woran man ist.

Beworbener Schallwert62 dB(A), ausdrücklich als Schallleistung bezeichnet
Wert in der EU-Produktdatenbank62 dB(A) Schallleistungspegel innen im Kühlbetrieb
RegistriernummerEPREL 2174471, eingetragen auf die Olimpia Splendid S.p.A.
Nennkühlleistung2,1 Kilowatt laut Registereintrag, 8.000 BTU laut Angebot
Energieeffizienzverhältnis EER2,6 laut Registereintrag
Stromverbrauch je 60 Minuten0,8 Kilowattstunden laut Registereintrag
KältemittelR290 mit einem Treibhauspotenzial von 3
Abmessungen und Gewicht29,3 mal 29,5 mal 70,5 Zentimeter, 21 Kilogramm

Spricht dafür: Als einziges der fünf Angebote benennt es die Messgröße und schreibt Schallleistung statt nur Dezibel. Der beworbene Wert und der Eintrag in der EU-Produktdatenbank stimmen auf das Dezibel überein. Das schmale Gehäuse mit 29,3 Zentimetern Tiefe passt auch neben ein Bett, ohne den Weg zu versperren.

Spricht dagegen: Auch 62 dB(A) sind kein leiser Wert, sondern nur drei Dezibel unter der gesetzlichen Obergrenze für diese Bauart. Einen Nachtmodus nennt das Angebot nicht, obwohl der Zuschnitt des Gerätes auf Schlafräume zielt. Die Lieferzeit lag am Prüftag bei ein bis zwei Monaten, was für eine kurzfristige Anschaffung ausscheidet.

Nachtbetrieb: im abgerufenen Angebotstext nicht genannt

Wer dahintersteht. Registrant ist die Olimpia Splendid S.p.A., ein italienischer Hersteller für Klimatisierung, Heizung und Luftbehandlung. Der Registereintrag nennt die via Industriale 1/3 in 25060 Cellatica in der Provinz Brescia. Das Unternehmen datiert sich auf der eigenen Unternehmensseite auf das Jahr 1956 und spricht dort von fast siebzig Jahren im Markt.

Erreichbarkeit und Zusagen. Der Registereintrag nennt die Rufnummer plus 39 030 3195100 und ein technisches Büro als Anlaufstelle; die Unternehmensseite führt zusätzlich eigene Servicezentren und eine Ersatzteilsuche. Feste Servicezeiten nennt weder der Registereintrag noch das Angebot; die Unternehmensseite verweist stattdessen auf die regionalen Servicezentren. Das Datenblatt im Angebot nennt zwei Jahre Herstellergarantie.

Prüfgrundlage, Herkunft, Masse, Markteintritt. Eine Messnorm nennt auch dieses Angebot nicht, es benennt aber als einziges die Messgröße; die Registrierung erfolgte nach der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011. Als Herkunftsland führt das Datenblatt China, während der Registrant seinen Sitz in der Lombardei hat. Das Datenblatt nennt 21 Kilogramm bei 29,3 mal 29,5 mal 70,5 Zentimetern. Der Registereintrag nennt den 28. Oktober 2024 als Beginn des Inverkehrbringens.

Home Deluxe KIMO, mobiles Einschlauchgerät mit 9.000 BTU, Digitaldisplay und Steuerung über das heimische Funknetz

Home Deluxe KIMO, mobiles Einschlauchgerät mit 9.000 BTU, Digitaldisplay und Steuerung über das heimische Funknetz

Home Deluxe · Modellbezeichnung im Angebot: KIMO, Artikelnummer 73362 · Einschlauchgerät, im Register als Single Duct geführt

Dieses Angebot trägt zwei Schallwerte. Das Datenblatt nennt 64 Dezibel, die Produktbeschreibung desselben Angebots schreibt Geräuschpegel 65 dB (A) und wirbt im selben Satz damit, das Gerät sei mit 65 dB (A) besonders leise im Vergleich zu den meisten anderen Modellen. Im Register stehen 64 dB(A).

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Der Satz aus der Produktbeschreibung ist der Kern dieser ganzen Seite. Er bewirbt einen Wert als besonders leise, der zugleich die gesetzliche Obergrenze für diese Bauart ist. Höher darf ein Einschlauchgerät seit dem 1. Januar 2013 gar nicht sein. Dazu kommt, dass der Registereintrag 64 dB(A) führt, das Datenblatt ebenfalls 64 und nur die Beschreibung 65. Ein Dezibel mehr oder weniger ist hörbar kaum von Belang; die Werbeaussage daneben ist es sehr wohl.

Beworbener Schallwert64 Dezibel im Datenblatt und 65 dB(A) in der Produktbeschreibung, beide im selben Angebot
Wert in der EU-Produktdatenbank64 dB(A) Schallleistungspegel innen im Kühlbetrieb
RegistriernummerEPREL 2360673, eingetragen auf die Home Deluxe GmbH
Nennkühlleistung2,6 Kilowatt laut Registereintrag, 9.000 BTU laut Angebot
Energieeffizienzverhältnis EER2,6 laut Registereintrag
Stromverbrauch je 60 Minuten1,0 Kilowattstunde laut Registereintrag
KältemittelR290 mit einem Treibhauspotenzial von 3, Füllmenge 180 Gramm laut Angebot
Abmessungen und Gewicht29,5 mal 69,3 mal 30,3 Zentimeter, 26 Kilogramm

Spricht dafür: Der Registereintrag ist über die Modellbezeichnung eindeutig auffindbar und stimmt mit dem Datenblatt überein. Die Entfeuchtungsleistung ist mit bis zu 24 Litern je Tag beziffert, was in dieser Auswahl selten ist. Fensterabdichtung, Abluftrohrsatz und Montagematerial liegen dem Gerät nach der Beschreibung bei.

Spricht dagegen: Die Beschreibung bewirbt 65 dB(A) als besonders leise, obwohl das der gesetzliche Höchstwert für diese Bauart ist. Das Angebot nennt zwei verschiedene Schallwerte an zwei Stellen und keine Messgröße. Unter Garantie für das Produkt trägt das Datenblatt den Eintrag keine Angaben.

Nachtbetrieb: Schlafmodus genannt mit dem Zusatz noch leiser, ohne jede Zahl

Wer dahintersteht. Registrant ist die Home Deluxe GmbH, im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 12855 eingetragen; als Geschäftsführer nennt das Impressum Alexander Thoss. Das Impressum nennt Am Alten Markt 34 in 32361 Preußisch Oldendorf, der Registereintrag dagegen den Schanzeweg 2 in 32312 Lübbecke; die beiden amtlichen Anschriften weichen voneinander ab. Ein Gründungsjahr nennt das Impressum nicht; belegt ist allein die Eintragung beim Amtsgericht Bad Oeynhausen unter der Nummer HRB 12855.

Erreichbarkeit und Zusagen. Impressum und Registereintrag nennen übereinstimmend die Rufnummer plus 49 5743 6181 0 sowie eine allgemeine Kontaktadresse des Unternehmens. Servicezeiten stehen weder im Impressum noch im Angebot; das Unternehmen verweist auf ein Kontaktformular. Das Datenblatt trägt unter Garantie für das Produkt den Eintrag keine Angaben, sodass allein die gesetzliche Gewährleistung greift.

Prüfgrundlage, Herkunft, Masse, Markteintritt. Eine Messnorm nennt das Angebot nicht, obwohl es zwei verschiedene Schallwerte führt; registriert ist das Gerät nach der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011. Als Herkunftsland führt das Datenblatt China, während der Registrant in Ostwestfalen sitzt. Das Datenblatt nennt 26 Kilogramm bei 29,5 mal 69,3 mal 30,3 Zentimetern. Der Registereintrag nennt den 2. Juli 2025 als Beginn des Inverkehrbringens.

AEG Comfort 6000 AXP40U340CW, mobiles Einschlauchgerät mit 14.000 BTU, Entfeuchtung und App-Steuerung

AEG Comfort 6000 AXP40U340CW, mobiles Einschlauchgerät mit 14.000 BTU, Entfeuchtung und App-Steuerung

AEG · Modellbezeichnung im Angebot: AXP40U340CW · Einschlauchgerät, im Register als Single Duct geführt

Das Angebot schreibt einen niedrigen Geräuschpegel von 64 dB(A) und setzt dahinter eine Fußnote, die eine Messnorm für Geräuschprüfungen nennt. Der Registereintrag zur Modellnummer führt ebenfalls 64 dB(A).

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Das größte Gerät dieser Auswahl ist zugleich das einzige, das sagt, unter welchen Bedingungen sein Schallwert entstanden ist. Die Fußnote verweist auf die Norm für Geräuschprüfungen an Klimageräten, und genau diese Norm bestimmt einen Schallleistungspegel. Damit ist die Angabe auch ohne das Wort Schallleistung eindeutig zugeordnet. Der Preis dafür sind 64 dB(A) bei 4,0 Kilowatt und 1,6 Kilowattstunden je Stunde: viel Leistung, viel Strom, viel Geräusch.

Beworbener Schallwert64 dB(A), als einziges der fünf Angebote mit Verweis auf eine Messnorm
Wert in der EU-Produktdatenbank64 dB(A) Schallleistungspegel innen im Kühlbetrieb
RegistriernummerEPREL 1955378, eingetragen auf die AB Electrolux
Nennkühlleistung4,0 Kilowatt laut Registereintrag, 14.000 BTU laut Angebot
Energieeffizienzverhältnis EER2,6 laut Registereintrag
Stromverbrauch je 60 Minuten1,6 Kilowattstunden laut Registereintrag, der höchste Wert dieser Auswahl
KältemittelR290 mit einem Treibhauspotenzial von 3
Abmessungen und Gewicht41,5 mal 49,3 mal 80,2 Zentimeter, 34 Kilogramm

Spricht dafür: Als einziges der fünf Angebote nennt es die Messnorm, unter der der Schallwert entstanden ist. Beworbener Wert und Registereintrag stimmen überein. Mit 4,0 Kilowatt Nennkühlleistung deckt es deutlich größere Räume ab als die übrigen vier.

Spricht dagegen: Mit 64 dB(A) liegt es nur ein Dezibel unter der gesetzlichen Obergrenze und ist das lauteste Gerät dieser Auswahl. Der Stromverbrauch von 1,6 Kilowattstunden je Stunde ist doppelt so hoch wie bei den beiden kleinsten Geräten hier. Ein Herkunftsland nennt das Datenblatt nicht, und einen Nachtmodus führt das Angebot ebenfalls nicht.

Nachtbetrieb: im abgerufenen Angebotstext nicht genannt

Wer dahintersteht. Registrant ist die AB Electrolux, die die Marke AEG im Bereich der Hausgeräte führt. Als Kontaktstelle für die Produktdatenbank nennt der Eintrag eine Anschrift in der al. Powstańców Śląskich 26 in 30-570 Kraków. Ein Gründungsjahr ist im Registereintrag nicht hinterlegt, und die deutschen Serviceseiten der Marke lieferten am Prüftag nur die Startseite aus, während jede Unterseite die Verbindung abbrach.

Erreichbarkeit und Zusagen. Der Registereintrag nennt die Rufnummer plus 48 12 296 99 44 und eine eigene Adresse für Fragen zur Produktdatenbank; die deutsche Markenseite führt daneben einen eigenen Kundendienstbereich mit Reparaturbuchung und Bedienungsanleitungen. Servicezeiten waren am Prüftag nicht abrufbar, weil die Unterseiten der deutschen Markenseite die Verbindung abbrachen. Das Datenblatt im Angebot nennt zwei Jahre; die Markenseite bietet daneben kostenpflichtige Garantieverlängerungen an.

Prüfgrundlage, Herkunft, Masse, Markteintritt. Als einziges der fünf Angebote nennt dieses eine Messnorm und verweist dazu in einer Fußnote auf die europäische Norm für Geräuschprüfungen an Klimageräten in der Fassung von 2013. Ein Herkunftsland nennt das Datenblatt nicht, und auch der Registereintrag führt dazu kein Feld. Das Datenblatt nennt 34 Kilogramm bei 41,5 mal 49,3 mal 80,2 Zentimetern und damit das schwerste Gerät dieser Auswahl. Der Registereintrag nennt den 25. Dezember 2023 als Beginn des Inverkehrbringens, das Datenblatt 2023 als Startjahr.

Ohne Modellbezeichner endet jede Prüfung

Vier der fünf Angebote nennen eine Modellbezeichnung, die sich in der Produktdatenbank wiederfinden lässt: PAC 2020 E, 02568, KIMO und AXP40U340CW. Bei allen vier führte die Abfrage zu genau einem Datensatz, und in allen vier Fällen ließ sich der Schallwert damit gegenprüfen. Beim fünften steht in der Zeile Modellnummer der Eintrag AIR CONDITIONER AC. Das ist keine Bezeichnung, das ist die Warengruppe auf Englisch. Eine Abfrage über den Markennamen lieferte in der gesamten Produktgruppe der Luftkonditionierer keinen einzigen Datensatz.

Damit ist ausgerechnet das Angebot mit dem niedrigsten beworbenen Wert dasjenige, das sich nicht überprüfen lässt. 53 Dezibel wären in dieser Warengruppe eine Ausnahme: Nur 39 von 2.236 Registriernummern liegen bei diesem Wert oder darunter, und ein Teil davon sind erkennbar fehlerhafte Meldungen. Wir behaupten nicht, dass die Zahl falsch ist. Wir stellen fest, dass sich das mit den Mitteln, die einer Käuferin zur Verfügung stehen, nicht klären lässt.

Dasselbe Angebot nennt an zwei Stellen zwei verschiedene Kühlleistungen — 9.000 BTU in der Überschrift und 2.470 Watt im Fließtext, was rund 8.430 BTU entspricht. Solche Widersprüche innerhalb eines Angebots sind in dieser Warengruppe kein Einzelfall; wie weit die Zahlen dabei auseinandergehen können, haben wir für die Kühlleistung an anderer Stelle ausgeführt, nämlich beim mobilen Klimagerät für kleine Zimmer. Für den Schallwert gilt dieselbe Regel: Wo zwei Zahlen stehen, ist keine belegt.

Warum im Register so oft dieselbe Zahl steht

Die Häufung bei 65 dB(A) hat einen einfachen Grund: Es gibt keinen Anreiz, weniger zu deklarieren. Die Verordnung verlangt einen Höchstwert, kein Sparziel. Ein Hersteller, der bei der Meldung den zulässigen Grenzwert einträgt, ist auf der sicheren Seite, auch wenn sein Gerät in der Messung besser abschneidet. Auf dem Energielabel taucht der Wert zwar auf, aber er beeinflusst die Effizienzklasse nicht. Die Klasse hängt allein am Energieeffizienzverhältnis.

Beim Energieeffizienzverhältnis wiederholt sich das Muster in noch klarerer Form, nur an einer anderen Zahl. Anhang I, Tabelle 6 der Verordnung (EU) Nr. 206/2012 verlangt von Einschlauchgeräten seit dem 1. Januar 2014 ein EER von mindestens 2,60 — außer das Kältemittel hat ein Treibhauspotenzial von höchstens 150, dann genügen 2,34. Fast alle heutigen Geräte laufen mit Propan, dessen Treibhauspotenzial mit 3 angegeben wird; für sie gilt also die niedrigere Schwelle. Trotzdem deklarieren 1.655 von 2.088 eingetragenen Propangeräten exakt 2,60. Bei 2,34 steht kein einziges.

Die naheliegende Erklärung steht nicht in der Ökodesign-Verordnung, sondern in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011. Deren Anhang II, Tabelle 2 setzt für Einschlauchgeräte die Effizienzklasse A bei einem EER von 2,60 bis unter 3,10 an. Ein Gerät, das genau die gesetzliche Mindestanforderung von 2,34 erfüllt, bekäme damit die Klasse C und wäre im Regal unverkäuflich. 2,60 ist also nicht die Untergrenze der Zulässigkeit, sondern die Untergrenze des guten Buchstabens. Was das für die Stromrechnung bedeutet, rechnen wir im Beitrag zum Stromverbrauch mobiler Klimageräte durch.

Der Nachtbetrieb und der Wert, den niemand veröffentlicht

Zwei der fünf Angebote nennen einen Nachtbetrieb. Olsen & Smith führt einen Schlafmodus unter den besonderen Merkmalen auf. Home Deluxe schreibt, im Schlafmodus sei das Gerät noch leiser. Beide bleiben es bei der Ankündigung: Keines von beiden nennt eine Zahl, um wie viele Dezibel der Modus den Betrieb absenkt. Die drei übrigen Angebote erwähnen einen Nachtbetrieb überhaupt nicht, obwohl zwei von ihnen Schlafzimmer ausdrücklich als Einsatzort nennen.

Das wäre halb so wichtig, wenn sich die Zahl anderswo nachlesen ließe. Sie lässt sich nicht. Die europäische Produktdatenbank führt für Ein- und Zweischlauchgeräte genau ein Schallfeld für den Kühlbetrieb, und dieses eine Feld gilt für die genormten Nennbedingungen: höchste Stufe, festgelegte Innen- und Außentemperatur. Für einen abgesenkten Betrieb ist kein Feld vorgesehen, weder in der Datenbank noch in den Angaben, die Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 206/2012 verlangt. Damit gibt es zu dem Betriebszustand, mit dem in dieser Warengruppe geworben wird, keine einzige veröffentlichte Kennzahl — weder vom Hersteller noch vom Register.

Das ist der eigentliche Befund dieser Seite. Nicht, dass die Geräte laut sind — das sind sie bauartbedingt und das steht in den Unterlagen. Sondern dass der eine Zustand, in dem sie leise sein sollen, in keiner Unterlage vorkommt. Wer ein Gerät wegen seines Nachtmodus kauft, kauft eine Eigenschaft, zu der es keine Angabe gibt, keine Messvorschrift und keine Kontrolle.

Der Name, den die Verordnung vorschreibt und den keiner benutzt

Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthält eine Vorschrift, die selten zitiert wird: Einschlauchgeräte müssen in der Verpackung, in der Produktdokumentation und in jedem Werbematerial, ob elektronisch oder auf Papier, als lokale Klimageräte bezeichnet werden. Der Grund ist sachlich. Ein Einschlauchgerät bläst warme Luft aus dem Raum nach draußen und zieht dafür durch jede Ritze Außenluft nach. Es kühlt daher zuverlässig nur seine unmittelbare Umgebung, nicht die Wohnung. Der vorgeschriebene Name soll genau davor warnen.

Keines der fünf Angebote auf dieser Seite verwendet diese Bezeichnung. Sie heißen mobile Klimaanlage, Klimagerät, tragbare Klimaanlage oder schlicht Air Conditioner. Der Begriff lokales Klimagerät existiert im deutschen Handel durchaus — einzelne Hersteller führen ihn seit Jahren im Produktnamen — nur eben nicht bei diesen fünf. Bemerkenswert daran ist weniger der Verstoß als das, was er verdeckt: Der Name, der auf die Grenze der Bauart hinweist, fällt genau dort weg, wo mit Schlafzimmern und ganzen Wohnräumen geworben wird.

Wie stark die Nachströmung ins Gewicht fällt, hängt vor allem daran, wie das Fenster abgedichtet ist. Ein offen stehender Fensterflügel mit lose eingelegtem Schlauch macht aus einem Kühlgerät eine Heizung mit Umweg. Was dabei zu tun ist, steht in der Anleitung zum Einbau des Abluftschlauchs. Für den Geräuschpegel hat das einen doppelten Effekt: Je schlechter die Abdichtung, desto länger läuft der Verdichter, und desto länger ist das Gerät auf seiner lautesten Stufe.

Wann ein Einschlauchgerät die falsche Anschaffung ist

Wer ein Gerät sucht, das nachts im selben Raum läuft, in dem geschlafen wird, sollte die Zahlen dieser Seite ernst nehmen. Der niedrigste in der Datenbank hinterlegte Wert der fünf beträgt 62 dB(A) Schallleistung. Das entspricht in einem Meter Abstand grob einem Schalldruck um die 50 Dezibel und damit einem dauerhaft wahrnehmbaren Grundgeräusch. Für einen leichten Schläfer ist das keine Randbedingung, sondern der entscheidende Punkt. Ein Splitgerät mit ausgelagertem Verdichter ist in dieser Hinsicht eine andere Klasse, verlangt aber einen baulichen Eingriff und die Zustimmung der Vermieterin.

Ebenso wenig taugen diese Geräte, wenn das Fenster sich nicht sinnvoll abdichten lässt. Bei einem Dachflächenfenster, einer Sprossenverglasung oder einem denkmalgeschützten Kastenfenster kann die Nachströmung so groß werden, dass die Kühlleistung im Raum kaum ankommt. Und sie taugen nicht als Dauerlösung für ein Homeoffice, in dem telefoniert wird: Ein Gerät mit 63 bis 65 dB(A) Schallleistung ist auf jeder Gegenseite einer Freisprecheinrichtung zu hören.

Eine Warnung gehört ausdrücklich dazu, weil sie in dieser Warengruppe akut ist: Die Stiftung Warentest hat im August 2026 vor Angeboten gewarnt, die als Klimagerät beworben werden, in Wahrheit aber weder Verdichter noch Kältekreis besitzen. Alle fünf Geräte dieser Seite haben einen Abluftschlauch und ein eingetragenes Kältemittel; genau daran erkennt man den Unterschied. Ein Gerät ohne Abluftschlauch kann einem Raum keine Wärme entziehen, sondern nur Wasser verdunsten.

Was der Abgleich ergibt und was daraus folgt

Alle fünf Angebote nennen einen Schallwert — das ist die Auswahlbedingung dieser Seite und im Markt keine Selbstverständlichkeit. Bei der Frage, was die Zahl bedeutet, bleibt davon wenig übrig. Ein Angebot schreibt das Wort Schallleistung hin. Ein zweites nennt die Messnorm und lässt die Größe damit erschließen. Drei schreiben Geräuschpegel oder Lärm und eine Zahl. Beim Abgleich mit dem Register stimmen drei von vier prüfbaren Angaben überein, eine weicht um acht Dezibel ab, und beim fünften Gerät fehlt der Modellbezeichner, mit dem sich überhaupt etwas nachschlagen ließe.

Aus diesem Bild ergibt sich die Auszeichnung fast von selbst. Wir zeichnen das Gerät von Olimpia Splendid aus, weil es als einziges beides tut: Es nennt die Messgröße, und sein Wert deckt sich mit dem Eintrag im Register. Das ist ausdrücklich keine Aussage darüber, welches Gerät am leisesten arbeitet — das wissen wir nicht, und niemand veröffentlicht die Zahlen, mit denen man es beantworten könnte. Es ist eine Aussage darüber, welcher Anbieter überprüfbare Angaben macht. In einer Warengruppe, in der 61,7 Prozent aller Einträge auf dem gesetzlichen Höchstwert sitzen, ist das die einzige Unterscheidung, die trägt.

Ein Wort zum Zeitpunkt. Diese Seite entsteht im September, also weit außerhalb der Saison. Das ist für einen Abgleich von Unterlagen der bessere Moment als der Juli: Lieferzeiten und Sortimente sind ruhig, und die Registereinträge ändern sich über den Winter kaum. Für die Anschaffung selbst gilt dasselbe in anderer Form — wer jetzt kauft, kauft ohne Zeitdruck, muss dafür aber bei mehreren dieser Geräte mit Lieferfristen von Wochen bis Monaten rechnen. Welche Bauform überhaupt zur Wohnung passt, sortiert unsere Übersicht zu mobilen Klimageräten.

Was unsere Einschätzung ändern würde: eine Angabe zum Schallleistungspegel im abgesenkten Betrieb, gemessen nach einer benannten Norm und veröffentlicht an einer Stelle, die sich nachschlagen lässt. Ein einziger Hersteller, der das täte, würde die Rangfolge dieser Seite umwerfen. Ebenso würde uns ein Registereintrag umstimmen, der die 53 Dezibel des ersten Gerätes belegt. Wir haben danach gesucht und ihn nicht gefunden; gefunden zu werden ist aber Sache des Anbieters, nicht unsere.

Wie wir vorgegangen sind

Grundlage sind zwei Datenbestände. Der erste sind die fünf Angebote selbst, jedes am Prüftag vollständig abgerufen und im Datenblatt, in den Merkmalslisten und in der Produktbeschreibung nach jeder Dezibelangabe durchsucht. Der zweite ist die öffentliche Schnittstelle der europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung, aus der alle Datensätze zu Ein- und Zweischlauchgeräten geholt wurden.

Zur Zählweise gehört eine Anmerkung, weil sie das Ergebnis verschiebt. Die Schnittstelle meldete am Prüftag 2.932 Datensätze für Einschlauchgeräte, lieferte über die Seitenabfrage aber nur 2.236 verschiedene Registriernummern aus; rund 690 Einträge kamen doppelt. Zwei vollständige Durchläufe brachten dieselben 2.236 Nummern hervor. Alle Anteile auf dieser Seite beziehen sich deshalb auf verschiedene Registriernummern, nicht auf gelieferte Datensätze. Für Zweischlauchgeräte lagen 231 Nummern vor, ohne Doppelungen — auf zehn Einschlauchgeräte kommt damit knapp eines mit zwei Schläuchen.

Die Zuordnung von Angebot zu Registereintrag erfolgte über die Modellbezeichnung aus dem Datenblatt und wurde jeweils gegen Nennkühlleistung, Kältemittel und Effizienzklasse gegengeprüft. Wo diese drei Angaben nicht zusammenpassten, wurde der Eintrag verworfen. Es liegt kein eigener Messaufbau zugrunde und kein Gerät in unseren Händen; verglichen werden Angaben mit Angaben.

Matthias König

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Matthias König

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Aktualisierung und Quellenanzeigen
Veröffentlicht
01.07.2026
Zuletzt aktualisiert
03.09.2026
Verfügbarkeit geprüft
03.09.2026

Datenbasis: Herstellerangaben und Produktdatenblätter, öffentlich einsehbare Händlerdaten zu Preis und Verfügbarkeit sowie die aggregierte Bewertungslage. Vor jeder Aktualisierung prüfen wir, ob die verlinkten Produkte noch bestellbar sind, und tauschen aus, was nicht mehr lieferbar ist.

Quellen dieser Einordnung

  1. 1. Europäische Kommission, Produktseite Luftkonditionierer und Komfortventilatorenenergy-efficient-products.ec.europa.eu

    Beschreibt Geltungsbereich, Energielabel und die europäische Produktdatenbank für diese Warengruppe und nennt ausdrücklich, dass der Schallleistungspegel innen in dB(A) auf dem Label steht und in der Datenbank hinterlegt ist.

  2. 2. Verordnung (EU) Nr. 206/2012, Anhang I, im Volltextlegislation.gov.uk

    Tabelle 3 setzt den Höchst-Schallleistungspegel für Ein- und Zweischlauchgeräte auf 65 dB(A) innen; Tabelle 6 nennt die Mindestwerte für das Energieeffizienzverhältnis mit 2,60 beziehungsweise 2,34 bei niedrigem Treibhauspotenzial des Kältemittels.

  3. 3. Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011, Artikel 3 und Anhang IIlegislation.gov.uk

    Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g verlangt die Bezeichnung als lokales Klimagerät in Verpackung, Dokumentation und jeder Werbung; Anhang II Tabelle 2 legt die Effizienzklassen für Einschlauchgeräte fest, wobei die Klasse A bei einem Verhältnis von 2,60 beginnt.

  4. 4. Stiftung Warentest, Klimageräte im Test vom 27.05.2026test.de

    Die Untersuchung befasst sich ausdrücklich mit Splitgeräten, also Anlagen mit Außen- und Innenteil ohne Abluftschlauch; mobile Monoblockgeräte mit Abluftschlauch sind nicht Gegenstand dieser Prüfung.

  5. 5. Stiftung Warentest, Warnung vor einer angeblichen Klimaanlagetest.de

    Die Redaktion hat ein als Klimagerät beworbenes Angebot bestellt und darin statt eines Kältekreises einen gewöhnlichen Rechnerlüfter gefunden; die Seite trägt das Datum 14.08.2026.

  6. 6. Olimpia Splendid, Unternehmensseiteolimpiasplendid.it

    Belegt Gründungsjahr 1956 und Sitz des Herstellers, dessen Registereintrag als einziger dieser Auswahl mit der im Angebot ausdrücklich als Schallleistung bezeichneten Zahl übereinstimmt.

Was zuletzt geändert wurde

  • 03.09.2026: Vollständige Überarbeitung. Alle fünf zuvor verlinkten Produkte waren am Prüftag nicht mehr kaufbar und wurden zweimal unabhängig nachgeprüft: drei Kennungen (B095RVKMVV, B0CM8RNDHY, B0CZZPLZTT) antworteten mit HTTP 404 bei rund 2.300 Byte, B0DTPYY5QL lud vollständig und meldete im Verfügbarkeitsblock derzeit nicht verfügbar, und der De'Longhi Pinguino Silent (B0D4F9RD2V) lud ebenfalls vollständig, führte aber keine Kaufbox mehr, sondern nur noch die Übersicht aller Angebote.
  • 03.09.2026: Fünf neue Geräte aufgenommen, ausgewählt nach der Bedingung, dass das Angebot überhaupt einen Schallwert veröffentlicht: Olsen & Smith 9.000 BTU, TROTEC PAC 2020 E WiFi, Olimpia Splendid Dolceclima Slim 8 WWB, Home Deluxe KIMO 9000 und AEG Comfort 6000 AXP40U340CW. Jedes Angebot wurde auf eine echte Kaufbox, auf stille Umleitung über Canonical und Artikelkennung sowie auf den ersten nicht leeren Verfügbarkeitshinweis geprüft.
  • 03.09.2026: Die Seite auf einen Belegabgleich umgestellt. Für jedes Gerät wird die beworbene Dezibelangabe gegen den Schallleistungspegel gehalten, der für dieselbe Modellbezeichnung in der europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung hinterlegt ist. Vier der fünf Modelle ließen sich eindeutig zuordnen (Registriernummern 2358387, 2174471, 2360673 und 1955378); beim fünften nennt das Angebot als Modellnummer die Warengruppe auf Englisch, und eine Abfrage über den Markennamen ergab in der gesamten Produktgruppe keinen Datensatz.
7 ältere Änderungen anzeigen
  • 03.09.2026: Marktzahlen am Prüftag selbst erhoben. Die Schnittstelle meldete 2.932 Datensätze für Einschlauchgeräte, lieferte über die Seitenabfrage aber nur 2.236 verschiedene Registriernummern; rund 690 Einträge kamen doppelt, und zwei vollständige Durchläufe brachten dieselbe Menge hervor. Von diesen 2.236 Nummern deklarieren 1.379 exakt 65 dB(A), also 61,7 Prozent; nur drei liegen darüber, 89,0 Prozent liegen bei 63 dB(A) oder darüber, und lediglich 39 Nummern liegen bei 53 dB(A) oder darunter. Für Zweischlauchgeräte lagen 231 Nummern ohne Doppelungen vor.
  • 03.09.2026: Rechtsgrundlagen im Volltext gegengelesen. Anhang I Tabelle 3 der Verordnung (EU) Nr. 206/2012 setzt den Höchst-Schallleistungspegel für Ein- und Zweischlauchgeräte auf 65 dB(A) innen, gültig seit dem 1. Januar 2013. Tabelle 6 derselben Verordnung verlangt seit dem 1. Januar 2014 ein Energieeffizienzverhältnis von mindestens 2,60, bei einem Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial von höchstens 150 dagegen nur 2,34. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 verlangt, dass Einschlauchgeräte in Verpackung, Dokumentation und jedem Werbematerial als lokale Klimageräte bezeichnet werden; keines der fünf Angebote hält sich daran.
  • 03.09.2026: Die Häufung beim Wert 2,60 aufgeklärt. Von 2.088 eingetragenen Propangeräten deklarieren 1.655 exakt 2,60, obwohl für sie die niedrigere Schwelle von 2,34 gilt; bei 2,34 steht kein einziger Eintrag. Anhang II Tabelle 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 setzt für Einschlauchgeräte die Effizienzklasse A bei 2,60 bis unter 3,10 an — die Häufung folgt damit der Klassengrenze, nicht der Ökodesign-Untergrenze.
  • 03.09.2026: Sämtliche Preisnennungen aus dem Fließtext und aus den Produktbeschreibungen entfernt, die eigene Überschrift erster Ordnung ausgebaut, Titel und Beschreibung im Kopfbereich der Komponente gestrichen und nur die kanonische Adresse belassen. Article-, FAQPage- und ItemList-Auszeichnung samt Bewertungsdaten entfernt. Elf interne Verweise von einfachen Verweisen auf die Routenkomponente umgestellt, die Seitenbreite auf das Portalraster gesetzt und die Zahl der Abschnitte zweiter Ordnung von vierzehn auf elf gesenkt.
  • 03.09.2026: Titel und Auszug richtiggestellt. Der alte Titel versprach eine Schallgrenze, der alte Auszug führte fünf Modelle mit Namen auf, eines davon als Sieger, jeweils mit einem Schallwert. Keines dieser fünf Geräte steht noch auf der Seite, und keiner der genannten Werte ließ sich in der Produktdatenbank belegen; Modellnamen und Werte werden hier nicht wiederholt, weil die Änderungshistorie auf der Seite ausgegeben wird. Die niedrigste in der Produktdatenbank hinterlegte Schallleistung der neuen Auswahl beträgt 62 dB(A).
  • 03.09.2026: Vier Quellen am Prüftag einzeln über ihre Direktadresse mit Browser-Kopfzeilen abgerufen und im frei zugänglichen Teil gegengelesen, dazu die beiden Rechtstexte im Volltext. Die Untersuchung der Stiftung Warentest vom 27.05.2026 prüft ausdrücklich Splitgeräte mit Außen- und Innenteil ohne Abluftschlauch; mobile Monoblockgeräte kommen darin nicht vor. Die Warnung derselben Redaktion trägt auf der Seite das Datum 14.08.2026 und betrifft ein als Klimagerät beworbenes Angebot ohne Kältekreis.
  • 03.09.2026: Fünf Produktbilder auf den eigenen Bildspeicher geladen und per Abruf gegengeprüft.

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