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Nackenmassagegerät kabellos: fünf Akkumodelle und die drei Zeiten im Ladezyklus

Datenbasiert · kein Hands-on-Test

Kabelloses Nackenmassagegerät im Vergleich: Beurer MG 154, BOB AND BRAD iNeck Pro, SKG G7 Pro Fold, Snailax SL-681-EU und ALLJOY — Ladezeit, Akkulaufzeit und Abschaltautomatik aus Angebotsfeldern und Herstellerunterlagen, mit Norm- und Registerlage.

Redaktionell geprüft
Quellenbasierte Einordnung
Aktualisiert 07.09.2026
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Autor & Redaktion
Clara Busch
Verantwortliche Redaktion
Clara Busch

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Stand des Artikels
Veröffentlicht
07.09.2026
Aktualisiert
07.09.2026

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Soweit im Beitrag nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, handelt es sich um eine redaktionelle Einordnung und nicht automatisch um einen eigenen Praxistest jedes Produkts.

Drei Zeiten, ein Produkt, keine gemeinsame Stelle

Ein Nackenmassageprodukt ohne Kabel misst die Zeit dreimal, und jedes Mal meint es etwas anderes. Die erste Zahl sagt, wie lange das Produkt am Ladekabel hängt, bevor es benutzbar ist. Die zweite sagt, wie lange der Akku reicht, bis dasselbe Kabel wieder gebraucht wird. Die dritte sagt, wie lange eine einzelne Anwendung dauern darf, bevor die Elektronik selbsttätig abschaltet. Alle drei stehen in Stunden oder Minuten. Zwei davon stehen dem Käufer im Weg, wenn er sie verwechselt. Und keine der fünf hier geprüften Kennungen nennt alle drei an einer Stelle, in derselben Einheit und aus derselben Quelle.

Der Unterschied zum netzbetriebenen Teil dieser Warengruppe ist erheblich, und er läuft in eine Richtung, die man nicht erwartet. Bei den fünf netzbetriebenen Produkten, die im Bestand unter Nackenmassagegerät: fünf Shiatsu-Modelle und die Zahl, die über jede Anwendung entscheidet ausgezählt sind, steht die Abschaltzeit in keinem einzigen strukturierten Angebotsfeld und muss aus der Anleitung geholt werden. Bei den fünf Akkumodellen dieser Seite steht sie viermal, dreimal und zweimal auf der Angebotsseite selbst — dafür fehlt hier etwas anderes, nämlich die Ladezeit als belastbare Angabe. Was der Kabelbetrieb offen ließ, klärt der Akkubetrieb, und umgekehrt.

Diese Seite verfolgt deshalb einen einzigen Ablauf: den Ladezyklus. Erst laden, dann laufen, dann abschalten. Für jeden Schritt wird geprüft, welche Zahl an welcher Stelle steht, ob sie mit sich selbst übereinstimmt und ob sie überhaupt aus einer Herstellerunterlage stammt oder nur aus einem Datenfeld, das jemand ausgefüllt hat. Am Ende steht eine zweite Zeitachse, die nichts mit dem Akku zu tun hat und trotzdem die schwerere ist: die Datumsangaben auf den Unterlagen selbst und die Daten der Rechtsakte und Normfassungen, auf die sie sich berufen.

Was diese Seite nicht tut: Sie behauptet nicht, dass eines dieser Produkte gegen Verspannung, Nackensteife oder Schmerzen hilft. Über die Wirkung trifft sie in keine Richtung eine Aussage. Sie gibt wieder, was Verordnungen, Normgeber und Hersteller schreiben, und sie benennt jede Stelle, an der ein Beleg fehlt. Das kommt hier häufiger vor als beim Kabelbetrieb: Zwei der fünf Anbieter legen überhaupt keine Unterlage vor. Alle Angaben wurden am 7. September 2026 erhoben. Preise stehen nicht auf dieser Seite, weil sie sich mehrfach täglich ändern und zwischen den Ausführungen derselben Listung abweichen.

Der Ladezyklus in einer Tabelle: fünfzehn Felder, sieben Lücken

Die folgende Übersicht ist keine Rangliste und trägt deshalb keine Platzziffern. Sie hat für jedes Produkt drei Spalten, eine je Zeitangabe, und sie sagt in jeder Zelle nicht nur die Zahl, sondern auch, aus welcher Quelle sie stammt. Fünf Produkte mal drei Zeiten ergeben fünfzehn Felder. Vollständig aus einer Herstellerunterlage belegt ist genau eines der fünf Produkte, und zwar dasjenige, dessen Unterlage nur auf Englisch existiert.

KennungErste Zeit: LadenZweite Zeit: LaufenDritte Zeit: AbschaltenAngebot
Beurer MG 154Angebotsfeld „Ladedauer“ 2 Stunden. Die Unterlage nennt überhaupt keine reguläre Ladezeit, sondern nur eine Vorgabe für die allererste Inbetriebnahme: mindestens 3 Stunden. Wie lange ein späterer Ladevorgang dauert, steht nirgends.Dreimal dieselbe Zahl: im Titel „bis zu 2 Stunden“, im Angebotsfeld „durchschnittliche Batterielaufzeit 2 Stunden“ und in der Unterlage „ca. 2 Stunden Betrieb“ — dort allerdings mit der Bedingung „auf niedriger Geschwindigkeitsstufe ohne Wärmefunktion“, die auf der Angebotsseite fehlt.10 Minuten. Steht dreimal in der Unterlage: im Hinweiskasten der Sicherheitshinweise, im Warnkasten vor dem Anwendungsteil und im Bedienabschnitt. Auf der Angebotsseite steht diese Zahl an keiner einzigen Stelle — weder im Titel noch in einem Datenfeld noch auf einer Bildtafel.Angebot ansehen
BOB AND BRAD iNeck Pro 206DMAngebotsfeld „Ladedauer“ 2 Stunden. Die Unterlage nennt dreimal 4 Stunden: in der Ladeanleitung, in den technischen Daten unter der Zeile „Ladezeit“ und in der Störungstabelle, wo das Gerät bei ausbleibendem Start länger als vier Stunden geladen werden soll. Zwischen Datenfeld und Unterlage liegt der Faktor zwei.Angebotsfeld „durchschnittliche Batterielaufzeit“ 140 Minuten. Ein Aufzählungspunkt rechnet stattdessen in Sitzungen: 9 bis 19 Anwendungen zu je 10 Minuten pro Ladung, je nach Intensität. Die Unterlage nennt keine Laufzeit, nur die Kapazität. Der Aufzählungspunkt und das Datenfeld beschreiben damit einen Bereich von 90 bis 190 Minuten gegen einen festen Wert.10 Minuten. Steht zweimal in der Unterlage: als „voreingestellte Betriebsdauer“ im Bedienteil und in der Störungstabelle unter der Zeile zum plötzlichen Abschalten. Auf der Angebotsseite steht die Zahl ausschließlich auf einer Bildtafel; im Merkmalsfeld steht nur das Wort Abschaltautomatik ohne Wert.Angebot ansehen
SKG G7 Pro FoldAngebotsfeld „Ladedauer“ 180 Minuten. Das ist der einzige Beleg; eine Herstellerunterlage zu diesem Produkt war am Prüftag weder am Angebot hinterlegt noch über die deutschsprachige Herstellerseite abrufbar.dreimal 140 Minuten, alle drei Male auf der Angebotsseite: im Datenfeld „durchschnittliche Batterielaufzeit“, in einem Aufzählungspunkt zusammen mit der Kapazität von 2400 Milliamperestunden und im Feld Gebrauchsanweisung. Von den fünf Produkten ist dies das einzige, bei dem die Laufzeit dreifach übereinstimmend belegt ist.ohne Zahl. Das Merkmalsfeld führt zweimal das Wort Abschaltautomatik, einmal unter „Besonderes Merkmal“ und einmal unter „Besondere Merkmale“. Eine Minutenangabe steht auf der gesamten Angebotsseite nicht, und eine Unterlage, die sie nennen könnte, gibt es nicht.Angebot ansehen
Snailax SL-681-EUAngebotsfeld „Ladedauer“ 3 Stunden. Die Unterlage bestätigt das zweimal: in den technischen Daten als „Battery Full Charging: <3 hours“ und in der Ladeanleitung mit dem Satz, das Aufladen dauere normalerweise drei Stunden. Von den fünf Produkten ist dies das einzige, bei dem Angebot und Unterlage bei der Ladezeit übereinstimmen.in der Unterlage zweimal beziffert: in den technischen Daten als „Battery Max. runtime: >70 minutes“ und in der Ladeanleitung mit dem Satz, das Produkt könne bei vollem Akku etwa 70 Minuten ununterbrochen arbeiten. Auf der Angebotsseite steht diese Zahl an keiner einzigen Stelle — kein Datenfeld, kein Aufzählungspunkt, keine Bildtafel.10 Minuten, und zwar siebenmal belegt. Auf der Angebotsseite viermal: im Titel, im Merkmalsfeld, im Feld Warnhinweise und im Feld Gebrauchsanweisung. In der Unterlage dreimal: in den technischen Daten als „Automatic runtime“, im Anwendungsteil und in der Störungstabelle. Kein anderes Produkt dieser Auswahl macht diese Zahl so sichtbar.Angebot ansehen
ALLJOY CF-CAMA2101Angebotsfeld „Ladedauer“ mit dem Inhalt „2“. Ohne Einheit. Ob Stunden oder Minuten gemeint sind, ist aus dem Feld nicht zu entscheiden, und keine andere Stelle der Angebotsseite nennt eine Ladezeit. Eine Herstellerunterlage gibt es nicht.nur als Bildbestandteil. Auf dem Hauptbild steht neben einem Akkusymbol „120+ Minutes“. Im Titel, in den Aufzählungspunkten, in den strukturierten Datenfeldern und im Feld Gebrauchsanweisung kommt keine Laufzeit vor. Das Feld „durchschnittliche Batterielaufzeit“, das bei drei anderen Produkten dieser Auswahl gefüllt ist, fehlt hier ganz.20 Minuten, und damit der einzige Wert der Auswahl, der nicht 10 lautet. Belegt zweimal: im Titel als „20 Min. Auto-Off“ und in einem Aufzählungspunkt, der die Abschaltautomatik als Sicherheitsmerkmal für den Fall beschreibt, dass jemand während der Anwendung einschläft.Angebot ansehen

Vier Beobachtungen zu dieser Tabelle. Erstens: Die Ladezeit steht bei allen fünf Produkten im selben strukturierten Datenfeld, aber nur bei einem stimmt sie mit der Unterlage überein; bei einem zweiten liegt der Faktor zwei dazwischen, bei einem dritten hat das Feld keine Einheit, und bei zwei weiteren gibt es keine Unterlage, an der man die Zahl messen könnte. Zweitens: Die Laufzeit steht bei zwei Produkten dreifach übereinstimmend, bei einem nur in der Unterlage, bei einem nur auf dem Hauptbild und bei einem in zwei Fassungen, die einen festen Wert gegen einen Bereich stellen. Drittens: Die Abschaltzeit lautet bei drei Produkten zehn Minuten, bei einem zwanzig und bei einem gar nichts. Viertens: Es gibt kein einziges Produkt, bei dem alle drei Zeiten im selben Feldtyp stehen.

Die Auswahl umfasst fünf lieferbare, ausschließlich akkubetriebene Umlegeprodukte mit Wärmefunktion für Nacken und Schulter zur Selbstanwendung. Alle fünf tragen im Datenfeld für die Betriebsart entweder „Batteriebetrieben“ oder „Stromversorgung über wiederaufladbaren Akku“, keines hat einen Netzanschluss für den Betrieb, und keines dieser fünf Produkte steht auf der Kopfseite dieses Unterclusters oder auf einer anderen Seite dieses Bestandes. Nicht enthalten sind netzbetriebene Modelle, Perkussionsprodukte, Sitzauflagen, Produkte für Beine oder Füße und Geräte, die ausschließlich mit Reizstrom arbeiten. Alle fünf Kennungen antworteten am 7. September 2026 mit dem Statuscode 200, trugen eine Kaufbox über das Feld für den Warenkorb und meldeten Verfügbarkeit.

Erste Zeit: die Ladedauer, die niemand nachrechnet

Die Ladezeit ist die einzige der drei Zeiten, für die es in dieser Warengruppe ein eigenes strukturiertes Datenfeld gibt. Es heißt „Ladedauer“, und alle fünf Produkte haben es ausgefüllt. Damit endet die gute Nachricht. Zwei Produkte tragen dort 2 Stunden, eines 3 Stunden, eines 180 Minuten und eines die Ziffer 2 ohne jede Einheit. Schon die Einheiten sind uneinheitlich: Dasselbe Feld enthält bei einem Produkt eine Stundenangabe und bei einem anderen dieselbe Dauer in Minuten, sodass ein Vergleich zweier Zahlen im selben Feld eine Umrechnung erfordert.

Prüfbar ist dieses Feld nur bei den drei Produkten, zu denen eine Herstellerunterlage existiert. Bei einem stimmt es: Das Datenfeld nennt drei Stunden, und die Unterlage nennt in den technischen Daten eine vollständige Ladung von unter drei Stunden und im Ladeteil den Satz, es dauere normalerweise drei Stunden. Bei einem zweiten stimmt es nicht: Das Datenfeld nennt zwei Stunden, die Unterlage nennt an drei verschiedenen Stellen vier — in der Ladeanleitung, in der Zeile „Ladezeit“ der technischen Daten und in der Störungstabelle, in der ein nicht startendes Gerät für mehr als vier Stunden ans Kabel soll. Wer sich auf das Datenfeld verlässt, nimmt das Produkt nach der Hälfte der vom Hersteller vorgesehenen Zeit vom Kabel.

Beim dritten Produkt mit Unterlage liegt der Fall anders und feiner. Das Datenfeld nennt zwei Stunden. Die Unterlage nennt überhaupt keine Ladezeit — sie nennt nur eine Vorgabe für die allererste Inbetriebnahme, nämlich mindestens drei Stunden, und schweigt zu jedem späteren Ladevorgang. Der Käufer bekommt also im Datenfeld eine Zahl, die in der Unterlage kein Gegenstück hat, und in der Unterlage eine Zahl, die nur einmal im Produktleben gilt. Beide Zahlen sind für sich genommen korrekt und beantworten trotzdem nicht dieselbe Frage. Genau solche Fälle sind der Grund, warum eine Tabelle mit einer Zahl je Zelle in dieser Warengruppe in die Irre führt.

Bei den beiden Produkten ohne Unterlage bleibt das Datenfeld unüberprüfbar, und bei einem davon steht dort eine Zahl ohne Einheit. Ob „2“ zwei Stunden oder zwei Minuten heißen soll, ist nicht zu entscheiden; für zwei Minuten spräche nichts, für zwei Stunden nur die Analogie zu anderen Listungen. Diese Seite trägt den Wert deshalb als das ein, was er ist: eine Zahl ohne Bedeutung. Dass dieselbe Unvollständigkeit auch andere Warengruppen mit Akku betrifft, ist im Bestand für kabellose Haarglätter aufgeschlüsselt, wo kein einziger Anbieter die Kapazität in Wattstunden nennt.

Zweite Zeit: die Laufzeit und der Ort, an dem sie steht

Für die Laufzeit gibt es ebenfalls ein strukturiertes Feld, es heißt „durchschnittliche Batterielaufzeit“, und es ist nur bei drei der fünf Produkte vorhanden. Bei einem vierten fehlt es, obwohl das Produkt eine Laufzeit hat und sie in seiner Unterlage beziffert; bei einem fünften fehlt es ebenfalls, und die einzige Laufzeitangabe dieses Anbieters steht als Schriftzug in einer Grafik neben einem Akkusymbol. Ein Käufer, der Angebote nach diesem Feld filtert, sieht zwei der fünf Produkte gar nicht.

Der Ort einer Zahl entscheidet darüber, was sie wert ist. Steht sie im strukturierten Feld, ist sie maschinell auswertbar, vergleichbar und im Streitfall greifbar. Steht sie im Fließtext eines Aufzählungspunktes, ist sie lesbar, aber nicht vergleichbar. Steht sie in einem Bild, ist sie für jede Suche unsichtbar. Von den fünf Laufzeitangaben dieser Auswahl steht eine dreifach im Angebot, eine im Titel, im Datenfeld und in der Unterlage, eine im Datenfeld und in einem Aufzählungspunkt mit abweichender Rechnung, eine ausschließlich in der Unterlage — und eine ausschließlich im Bild.

Die abweichende Rechnung verdient eine eigene Bemerkung, weil sie die einzige Stelle in dieser ganzen Erhebung ist, an der ein Anbieter die zweite und die dritte Zeit miteinander verknüpft. Statt einer Laufzeit in Minuten nennt dieser Aufzählungspunkt eine Zahl von Anwendungen je Ladung, nämlich neun bis neunzehn, jede zu zehn Minuten. Das ist die einzige ehrliche Rechnung der Auswahl: Sie sagt nicht, wie lange der Akku reicht, sondern wie oft man das Produkt benutzen kann, bevor man lädt. Umgerechnet ergibt sie neunzig bis hundertneunzig Minuten. Das strukturierte Feld desselben Angebots nennt einen festen Wert mitten in diesem Bereich, ohne die Spanne zu erwähnen.

Zwei weitere Einschränkungen stehen nur in Unterlagen und nirgends im Angebot. Bei einem Produkt gilt die beworbene Laufzeit ausdrücklich nur auf niedriger Geschwindigkeitsstufe und ohne Wärmefunktion — also im sparsamsten von allen möglichen Betriebszuständen und ohne die Funktion, die im Produktnamen steht. Bei einem zweiten steht in der Unterlage, das Produkt lasse sich während des Ladevorgangs nicht einschalten; bei einem dritten steht derselbe Hinweis sogar im Angebot. Wer glaubt, ein Akkuprodukt notfalls am Kabel weiterbetreiben zu können, irrt bei mindestens drei der fünf Kennungen. Der Vergleich mit einer anderen Warengruppe, in der genau diese Frage über die Reisetauglichkeit entscheidet, steht im Bestand bei den kabellosen Mundduschen für die Reise.

Dritte Zeit: nach zehn Minuten ist Schluss

Die dritte Zeit ist die einzige, die der Käufer im Alltag wirklich merkt, und sie ist in dieser Auswahl bemerkenswert einheitlich. Drei der fünf Produkte schalten nach zehn Minuten ab, eines nach zwanzig, und bei einem ist der Wert aus keiner Quelle zu ermitteln. Das ist ein deutlich engerer Korridor als bei den netzbetriebenen Modellen desselben Unterclusters, wo die Werte zwischen einer Viertelstunde und einer halben Stunde liegen. Der Akkubetrieb verkürzt die zulässige Anwendungsdauer also, statt sie zu verlängern — und das gilt sogar innerhalb einer Marke: Dasselbe Haus, dessen netzbetriebenes Umlegegerät eine Viertelstunde zulässt, lässt bei seinem Akkumodell zehn Minuten zu.

Warum das so ist, sagt genau eine Unterlage. Sie begründet die Grenze mit der Wärme, die in den Motoren entsteht, wenn diese unter großer Belastung und übermäßigem Druck stehen, und schreibt, das Produkt schalte deshalb nach einer Laufzeit von zehn Minuten selbsttätig ab und lasse sich erst nach einer angemessenen Ruhezeit wieder einschalten. Dieselbe Passage, im selben Satzbau und mit derselben Begründung, steht in den Unterlagen zweier netzbetriebener Produkte zweier anderer Marken — dort einmal mit fünfzehn und einmal mit dreißig Minuten. Damit trägt eine einzige Textvorlage inzwischen drei verschiedene Zahlen, die um den Faktor drei auseinanderliegen. Der Nachweis, dass zwei Marken dieselbe Vorlage verwenden, ist auf der Kopfseite dieses Unterclusters geführt; hier kommt eine dritte Marke und ein dritter Wert hinzu.

Eine zweite Unterlage geht über die Abschaltung hinaus und verlangt eine Pause. Sie schreibt, das Produkt dürfe nie länger als zehn Minuten benutzt werden, wegen Überhitzungsgefahr, und müsse vor erneuter Benutzung mindestens zehn Minuten abkühlen. Rechnet man das gegen die beworbene Akkulaufzeit desselben Produktes, ergibt sich ein Bild, das kein Angebot zeigt: Zwei Stunden Akkulaufzeit bedeuten zwölf Anwendungen zu zehn Minuten, dazwischen elf Pausen zu zehn Minuten, insgesamt fast vier Stunden vom Einschalten bis zum leeren Akku. Die Zahl im Titel ist keine Anwendungsdauer, sondern eine Reichweite — und die Reichweite verteilt sich über den doppelten Zeitraum.

Eine dritte Unterlage rechnet die Ruhezeiten sogar aus, allerdings in der Störungstabelle statt im Anwendungsteil. Dort steht, wer das Produkt zehn Minuten benutzt habe, solle es fünfzehn Minuten ruhen lassen; sei der Überhitzungsschutz angesprungen, sollten es fünfzehn bis dreißig Minuten sein, und in wärmerer Umgebung könne es länger dauern. Diese Zahlen kommen im Angebot nicht vor. Sie sind auch nicht dramatisch — sie sind nur genau das, was ein Käufer wissen möchte, bevor er sich für eine Warengruppe entscheidet, deren namensgebende Funktion in Zehn-Minuten-Portionen ausgegeben wird. Dass eine Abschaltzeit auch dort das entscheidende Merkmal sein kann, wo sie mit Sicherheit und nicht mit Motorwärme begründet wird, zeigt im Bestand der Vergleich der Glätteisen mit Abschaltautomatik, deren Werte in einem ganz anderen Bereich liegen.

Die vierte Zeit: das Datum auf der Unterlage

Jede der drei vorhandenen Unterlagen ist eine Datei, und jede Datei trägt ein Erzeugungsdatum, das sich auslesen lässt, ohne den Hersteller zu fragen. Diese Daten liegen weit auseinander. Die älteste der drei Unterlagen wurde im Oktober 2023 erzeugt und wenige Tage später zuletzt geändert; ihr Dateiname trägt dieses Datum sogar im Klartext. Die zweite wurde im November 2024 erzeugt, und der interne Name ihrer Satzvorlage nennt zusätzlich den Juni 2024. Die dritte wurde im August 2025 erzeugt, und ihr Dateititel ist in chinesischer Schrift gesetzt und trägt dasselbe Datum.

Interessant wird das erst beim Vergleich mit dem, was in diesen Dateien steht. Die jüngste der drei Unterlagen, erzeugt im August 2025, enthält drei Konformitätserklärungen, die auf den 6. Mai 2021 datiert und von derselben Person mit derselben Unterschrift gezeichnet sind. Eine Erklärung von 2021 in einer Datei von 2025 ist für sich noch kein Fehler — Erklärungen gelten fort, solange sich das Produkt nicht ändert. Der Punkt liegt tiefer: Diese Erklärung beruft sich auf Rechtsakte und Normfassungen, die zum Zeitpunkt der Unterschrift teils schon lange nicht mehr galten und teils kurz danach abgelöst wurden.

Drei Beispiele, jedes einzeln nachprüfbar. Die Erklärung nennt eine Stoffbeschränkungsrichtlinie mit der Nummer 2002/95/EG. Diese Richtlinie ist durch die Richtlinie 2011/65/EU neu gefasst worden, deren Artikel 26 sie mit Wirkung vom 3. Januar 2013 aufhebt — die Erklärung von 2021 beruft sich also auf einen Rechtsakt, der acht Jahre zuvor aufgehoben wurde. Die deutsche Fassung derselben Erklärung übersetzt diese Richtlinie zudem als eine über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, was sie nicht ist; sie beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten. Zweitens nennt die Erklärung als angewandte Norm EN 60335-2-32 in der Fassung von 2003 mit den Änderungen von 2008 und 2015. Deren deutsche Übernahme trägt beim Normenherausgeber den Status „zurückgezogen“ und den Vermerk, sie sei durch die Ausgabe von 2022 ersetzt. Drittens ist in der Liste der angewandten Normen eine Nummer als EN61000-33 gesetzt; eine Norm mit dieser Nummer gibt es nicht, gemeint sein dürfte EN 61000-3-3, die in derselben Liste an anderer Stelle korrekt geschrieben steht.

Ein viertes Datum steht in einer anderen Unterlage. Sie verweist für die Entsorgung von Akkus auf die Richtlinie 2006/66/EG und deren Änderungen. Diese Richtlinie ist durch die Verordnung (EU) 2023/1542 abgelöst worden, deren Artikel 95 sie mit Wirkung vom 18. August 2025 aufhebt. Die Unterlage wurde im November 2024 erzeugt, also vor diesem Termin; zum Prüftag dieser Seite ist der genannte Rechtsakt seit über einem Jahr nicht mehr in Kraft. Auch das ist kein Vorwurf, sondern eine Beobachtung darüber, wie schnell gedruckte Beipackzettel altern und wie wenig ein Käufer davon merkt, der die Datei am Angebot öffnet und ein Datum sucht, das dort nirgends steht.

Die Norm für Massageprodukte und ihre Fassungen

Für diese Warengruppe gibt es eine eigene Sicherheitsnorm. Ihre aktuelle deutsche Fassung heißt DIN EN IEC 60335-2-32, trägt die Ausgabe 2022-02 und den Titel „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke — Teil 2-32: Besondere Anforderungen für Massagegeräte“. Ihr Anwendungsbereich ist über eine Spannungsobergrenze definiert: höchstens 250 Volt bei Einphasengeräten. Eine Untergrenze nennt der Anwendungsbereich nicht, ein Akkuprodukt mit 7,4 Volt liegt also innerhalb. Die Aufzählung der Beispielgeräte nennt Fußmassagegeräte, wasserbefüllte Fußmassagegeräte, handgehaltene Geräte, Massagebetten, Massagegürtel, Massagestühle und Massagekissen. Ein Umlegeprodukt für Nacken und Schulter ist unter diesen Beispielen nicht eigens aufgeführt; ob es unter Massagegürtel oder Massagekissen fällt, entscheidet diese Seite nicht.

Die Vorgängerfassung trägt beim Normenherausgeber die Bezeichnung DIN EN 60335-2-32:2015-07 und ist die deutsche Übernahme von EN 60335-2-32:2003 + A1:2008 + A2:2015. Sie ist als zurückgezogen gekennzeichnet und ausdrücklich durch die Ausgabe 2022-02 ersetzt. Der Änderungsvermerk der neuen Fassung listet auf, was hinzugekommen ist, und ein Punkt davon betrifft genau diese Warengruppe: zusätzliche Anforderungen an die Temperaturen von äußeren berührbaren Oberflächen. Alle fünf Produkte dieser Auswahl haben eine beheizte Oberfläche, die auf der Haut aufliegt. Der einzige Anbieter, der eine Norm überhaupt beim Namen nennt, nennt die Fassung, die vor dieser Änderung liegt.

Die Gegenprobe ist eindeutig und lässt sich in einer Zeile führen. Die Zeichenfolge 60335 kommt im ausgelieferten Quelltext keiner der fünf Angebotsseiten vor — fünfmal null Treffer. In den Unterlagen kommt sie sechsmal vor, alle sechs Male in derselben Datei, nämlich in den drei Konformitätserklärungen desselben Anbieters, jeweils zweimal, weil dort EN 60335-1 und EN 60335-2-32 nebeneinanderstehen. Die beiden übrigen Unterlagen nennen keine Norm: Die eine behauptet, das Produkt erfülle die Anforderungen der geltenden europäischen und nationalen Richtlinien, ohne eine zu nennen; die andere behauptet, das Massagegerät entspreche anerkannten technischen Grundsätzen und den neuesten Sicherheitsvorschriften, ebenfalls ohne eine zu nennen. Bei zwei Produkten gibt es überhaupt kein Dokument, in dem etwas stehen könnte.

Zum Akkubetrieb kommt eine Frage hinzu, die diese Seite offen lassen muss. Ob für Zellen und Ladeteil eines solchen Produktes ein weiterer Normteil einschlägig ist, lässt sich aus den zugänglichen Quellen nicht entscheiden: Der Volltext der Produktnorm ist kostenpflichtig, und keine der drei Unterlagen nennt eine Norm für Lithium-Ionen-Zellen. Belegbar ist nur, was in der einen vorhandenen Erklärung steht und was nicht. Genannt sind neben den beiden Teilen der Gerätenorm eine Norm zur Bewertung elektromagnetischer Felder und vier Normen zur elektromagnetischen Verträglichkeit. Nicht genannt ist eine einzige Norm, die sich mit der Sicherheit der Zellen befasst. Bemerkenswert ist außerdem, worauf sich diese Erklärung stützt: auf die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, deren Artikel 1 den Anwendungsbereich auf Betriebsmittel zwischen 50 und 1000 Volt Wechselspannung und zwischen 75 und 1500 Volt Gleichspannung begrenzt. Das erklärte Produkt hat eine Eingangsspannung von 5 Volt und eine Akkunennspannung von 7,4 Volt. Beides liegt unterhalb dieser Grenzen.

Was ab Februar 2027 für den Akku gilt

Die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien enthält eine Vorschrift, die für diese Warengruppe unmittelbar einschlägig wird und die noch keines der fünf Produkte erfüllen muss. Artikel 11 Absatz 1 verpflichtet denjenigen, der ein Produkt mit eingebauter Gerätebatterie in Verkehr bringt, dafür zu sorgen, dass diese Batterie vom Endnutzer jederzeit während der Lebensdauer des Produktes leicht entfernt und ausgetauscht werden kann. Leicht zu entfernen heißt nach derselben Vorschrift: mit handelsüblichen Werkzeugen, also ohne Spezialwerkzeug, ohne herstellerspezifisches Werkzeug, ohne Wärmezufuhr und ohne Lösungsmittel. Und weiter: Dem Produkt müssen eine Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise für Verwendung, Entfernen und Austauschen der Batterie beiliegen, und beides muss dauerhaft auf einer öffentlichen Internetseite abrufbar sein.

Diese Vorschrift gilt nicht ab sofort. Artikel 96 der Verordnung legt fest, dass die Verordnung seit dem 18. Februar 2024 gilt, Artikel 11 aber erst ab dem 18. Februar 2027. Am Prüftag dieser Seite sind das noch gut fünf Monate. Für die Bewertung der fünf Produkte folgt daraus nichts Rechtliches — sie sind vorher in Verkehr gebracht worden, und die Vorschrift knüpft an das Inverkehrbringen an. Für die Bewertung der Unterlagen folgt daraus etwas anderes: Man kann heute schon nachsehen, welcher Anbieter die Frage überhaupt behandelt.

Das Ergebnis ist eindeutig. Genau eine der fünf Kennungen beschreibt die Entnahme des Akkus überhaupt, und sie tut es im Entsorgungsteil ihrer Unterlage: Reißverschluss des Batteriefachs öffnen, Gehäuse aus dem Stoffbezug nehmen, die Rückseite mit einem Schraubendreher öffnen, die Steckverbindung lösen, die Batterie entnehmen. Dieselbe Unterlage erlaubt an anderer Stelle ausdrücklich, das Produkt für Wartungsarbeiten wie den Wechsel des Akkus zu öffnen. Von den vier übrigen schweigt eine ganz, eine untersagt eigenständige Demontageversuche, eine untersagt das Entfernen der Abdeckung, und zwei haben keine Unterlage, in der etwas stehen könnte. Eine öffentlich abrufbare Anleitung zum Wechsel gibt es bei keinem der fünf.

Ein zweiter Punkt derselben Verordnung betrifft nicht die Zukunft, sondern die Vergangenheit. Artikel 95 hebt die Richtlinie 2006/66/EG mit Wirkung vom 18. August 2025 auf. Genau auf diese Richtlinie verweist eine der drei Unterlagen für die Entsorgung defekter oder verbrauchter Akkus, und zwar in dreizehn Sprachfassungen desselben Heftes. Das ist der Normalfall bei mehrsprachigen Beipackzetteln mit langer Standzeit und trotzdem ein Befund, den ein Käufer nur bemerkt, wenn er die Nummer nachschlägt. Wie sich dieselbe Frage bei kabellosen Produkten einer anderen Warengruppe stellt, in der der Akku nicht nur entsorgt, sondern regelmäßig ersetzt wird, ist im Bestand bei den Massagepistolen zwischen Angebotstext und Bedienungsanleitung aufgeschlüsselt.

Wortlaut statt Wirkung: wo die Werbeaussagen anstoßen

Die Grenze zwischen Wellnessprodukt und Medizinprodukt verläuft in der Verordnung (EU) 2017/745 über die Zweckbestimmung des Herstellers, nicht über die Bauart; die Einzelheiten dieser Abgrenzung sind auf der Kopfseite dieses Unterclusters am Wortlaut durchgegangen und werden hier nicht wiederholt. Für die fünf Akkuprodukte ist zunächst nur festzuhalten, wie die Anbieter selbst dazu stehen. Zwei von fünf grenzen sich ausdrücklich ab: Eine Unterlage schreibt, das Produkt könne keine ärztliche Behandlung ersetzen; eine zweite schreibt es zweimal, einmal in einem Sicherheitshinweis und einmal in Großbuchstaben im Haftungsausschluss, und nennt das Produkt dabei ein Haushalts-Elektrogerät zur Gesundheitspflege, das nicht diagnostischen oder therapeutischen Zwecken diene. Eine dritte Unterlage schreibt in einem Halbsatz, das Produkt sei nicht für eine medizinische Behandlung zu verwenden. Bei zwei Produkten fehlt jede Abgrenzung, weil jede Unterlage fehlt.

Auf der anderen Seite steht das, was die Angebote versprechen. Vier der fünf strukturierten Felder mit der Überschrift „Vorteile“ nennen Schmerzlinderung oder eine Muskeltherapie; nur eines nennt stattdessen Wärme und Knetfunktion. Dafür nennt ausgerechnet dieses eine in einem anderen Feld zwei Krankheitsbilder namentlich. Ein Angebot bezeichnet das Produkt im Feld „Produktgrad“ als professionell. Ein anderes schreibt in einem Aufzählungspunkt, die Temperatursteuerung fördere „nachweislich“ die Durchblutung, und trägt auf der Verpackung ein rundes Abzeichen mit einem Äskulapsymbol und der Aussage, das Produkt sei von Physiotherapeuten entwickelt worden. Eine Bildtafel desselben Produktes stellt zwei Körpergrafiken als Vorher und Nachher gegenüber. Ein drittes Angebot behauptet auf einer Bildtafel, Licht einer bestimmten Wellenlänge dringe zehn Millimeter tief ein und erreiche so die Muskelschicht, und verspricht in derselben Überschrift eine Linderung in Sekundenschnelle.

Das Heilmittelwerbegesetz erfasst Gegenstände, soweit sich die Werbeaussage auf Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bezieht; Gegenstände zur Körperpflege gehören ausdrücklich dazu. Auf der Kopfseite dieses Unterclusters sind die dafür maßgeblichen Absätze und der Straftatbestand aufgeschlüsselt. Hier lohnt der Blick auf drei Vorschriften, die dort nicht behandelt sind. Paragraf 3 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a nennt es irreführend, wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, ein Erfolg könne mit Sicherheit erwartet werden. Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 untersagt außerhalb der Fachkreise die Werbung mit Angaben oder Darstellungen, die sich auf eine Empfehlung von im Gesundheitswesen tätigen Personen beziehen. Und Paragraf 15 Absatz 2 macht schon die fahrlässige irreführende Werbung zur Ordnungswidrigkeit; Absatz 3 setzt dafür einen Rahmen bis zwanzigtausend Euro, für die Verstöße nach Absatz 1 bis fünfzigtausend Euro.

Ob eine dieser Vorschriften auf eine der hier zitierten Aussagen zutrifft, entscheidet diese Seite nicht; das entscheiden Gerichte, und dafür kommt es auf den Einzelfall, den Gesamteindruck und den Bezug zu einer Krankheit an. Festhalten lässt sich nur, was nebeneinandersteht: ein Wort wie „nachweislich“ ohne jeden Nachweis, ein Abzeichen mit einem ärztlichen Symbol, eine Vorher-Nachher-Darstellung — und in derselben Verpackung eine Unterlage, die in Großbuchstaben schreibt, das Produkt sei kein Medizinprodukt. Der Anbieter, der die weitestgehende Werbung führt, ist zugleich der einzige, der die Abgrenzung zweimal ausspricht. Beides steht in Dokumenten desselben Hauses.

Was in EUDAMED unter dem Wort Massage steht

Die öffentliche Produktdatenbank der Europäischen Kommission führte am Prüftag 3.365.122 Einträge. In der öffentlichen Abfrage filtert nur das Feld für den Handelsnamen; die Felder für Produktnamen und Hersteller werden stillschweigend übergangen und geben immer die Gesamtzahl zurück. Eine Kontrollabfrage mit einem erfundenen Namen liefert null. Wichtiger für die Auswertung ist eine Eigenschaft, die man leicht übersieht: Das Feld sucht nach Teilzeichenfolgen, nicht nach ganzen Wörtern. Die Abfrage nach der Zeichenfolge des Markennamens eines der fünf Anbieter liefert genau einen Treffer, und dieser Treffer ist ein Trennsäulenprodukt eines japanischen Chemieunternehmens, in dessen Handelsnamen die drei gesuchten Buchstaben zufällig vorkommen. Dieselbe Falle schnappt bei der Modellbezeichnung eines zweiten Produktes zu: Sie liefert fünfundvierzig Treffer, sämtlich Halskrausen eines französischen Herstellers.

Nach Bereinigung dieser Scheintreffer ist keiner der fünf Anbieter mit einem Massageprodukt registriert. Drei Marken liefern null Treffer. Eine liefert einen Scheintreffer. Eine liefert vierzehn echte Treffer, die auf der Kopfseite dieses Unterclusters bereits einzeln nach Risikoklasse und Auftragsfertiger aufgeschlüsselt sind und die sämtlich andere Produktgruppen betreffen; ein Massageprodukt ist nicht darunter, und dieser Befund ändert sich für das hier geführte Akkumodell nicht.

Die aussagekräftigere Abfrage geht deshalb nicht über die Marke, sondern über die Sache. Die Suche nach der Zeichenfolge „Massage“ im Handelsnamen liefert 162 Einträge. Sie lassen sich vollständig abrufen und durchsehen. Es sind Massageliegen und Massagetische in mehreren Bauhöhen, Untersuchungs- und Massageliegen, Massagecremes, Massagelotionen und Massageöle, Massagebälle aus Kunststoff und aus Kork, Massagerollen, Kompressionsstrümpfe und Armmanschetten mit dem Wortbestandteil Mikromassage, Unterwassermassageanlagen für die Rehabilitation, Massageduschen, Einlegesohlen und ein Perinealstab. Die Einträge verteilen sich auf achtundzwanzig Hersteller; fünfundzwanzig davon führen ausschließlich Produkte der Risikoklasse I.

Nur drei Einträge der 162 liegen oberhalb der Risikoklasse I: ein Gleitmittel in Klasse IIb, eine Wasserbettanlage in Klasse IIa und ein Applikator eines Kältegerätes zur Fettreduktion, ebenfalls in Klasse IIa — Letzteres gehört zu der Produktgruppe, die Anhang XVI der Verordnung (EU) 2017/745 auch ohne medizinische Zweckbestimmung erfasst. Elektrische Handgeräte zur Anwendung am Körper gibt es unter den 162 genau zwei: diesen Applikator und ein Reizstromprodukt mit dem Handelsnamen „Low Frequency Massage Device“ in Klasse I. Ein knetendes Massageprodukt für den Hausgebrauch ist nicht darunter. Ein akkubetriebenes Shiatsu-Produkt für den Nacken ist in dieser Datenbank nicht zu finden, und zwar unter keiner der fünf Marken und unter keinem Handelsnamen mit dem Wort Massage. Das ist kein Vorwurf: Die Registrierungspflicht knüpft an die Medizinprodukteeigenschaft an, und die knüpft an die Zweckbestimmung. Es ist aber die Antwort auf die Frage, was ein Käufer findet, wenn er das einzige öffentliche Register befragt, das es für diese Produktart überhaupt gibt. Er findet nichts, und das Nichts ist regelkonform.

Die fünf Akkuprodukte einzeln gelesen

Jede der folgenden fünf Kennungen wird in derselben Reihenfolge durchgegangen: die drei Zeiten mit ihren Fundstellen, die Unterlage mit ihrem Datum, die Stellen, an denen Angebot und Unterlage auseinanderlaufen, die Wirkaussage und die Abgrenzung des Herstellers. Dazu jeweils Modellbezeichnung, Akkuangaben, Ausschlussgründe, Konformitätsangaben, die Variantenfrage und die Herstellerangaben. Was weder in einer Herstellerunterlage noch in einem strukturierten Angebotsfeld belegt ist, steht ausdrücklich als nicht angegeben da. Bei zwei der fünf Kennungen kommt das sehr häufig vor, und das ist selbst der Befund.

Beurer MG 154 Akku Nacken-Massagegerät mit Wärmefunktion

Erste Zeit — Laden. Angebotsfeld „Ladedauer“ 2 Stunden. Die Unterlage nennt überhaupt keine reguläre Ladezeit, sondern nur eine Vorgabe für die allererste Inbetriebnahme: mindestens 3 Stunden. Wie lange ein späterer Ladevorgang dauert, steht nirgends.

Zweite Zeit — Laufen. Dreimal dieselbe Zahl: im Titel „bis zu 2 Stunden“, im Angebotsfeld „durchschnittliche Batterielaufzeit 2 Stunden“ und in der Unterlage „ca. 2 Stunden Betrieb“ — dort allerdings mit der Bedingung „auf niedriger Geschwindigkeitsstufe ohne Wärmefunktion“, die auf der Angebotsseite fehlt.

Dritte Zeit — Abschalten. 10 Minuten. Steht dreimal in der Unterlage: im Hinweiskasten der Sicherheitshinweise, im Warnkasten vor dem Anwendungsteil und im Bedienabschnitt. Auf der Angebotsseite steht diese Zahl an keiner einzigen Stelle — weder im Titel noch in einem Datenfeld noch auf einer Bildtafel.

Die Unterlage und ihr Datum. Gebrauchsanweisung mit 70 Seiten und 13 Sprachfassungen, als Datei am Angebot hinterlegt. Die Datei wurde am 12. November 2024 erzeugt; der interne Dateiname der Satzvorlage trägt das Datum 5. Juni 2024. Die deutschsprachige Fassung steht auf den Seiten 4 bis 8. Sie führt Lieferumfang, Zeichenerklärung, Sicherheitshinweise, Gerätebeschreibung, Inbetriebnahme, Anwendung, Reinigung, Störungstabelle, Entsorgung, technische Angaben und einen Verweis auf ein beiliegendes Garantie-Faltblatt. Die technischen Angaben nennen einen Akku mit 2000 Milliamperestunden bei 7,4 Volt in Lithium-Ionen-Technik, 2,0 Ampere und 10,0 Watt sowie Maße von etwa 143 mal 12,5 mal 14,5 Zentimetern bei rund 1165 Gramm. Der Lieferumfang besteht aus dem Produkt, einem abnehmbaren Bezug, einem USB-C-Kabel und der Anweisung.

Wo Angebot und Unterlage auseinanderlaufen. Drei Stellen laufen auseinander. Erstens die Ladezeit: 2 Stunden im Datenfeld gegen mindestens 3 Stunden für die Erstladung in der Unterlage. Zweitens die Maße: 16,1 mal 16,1 mal 22,6 Zentimeter im Datenfeld gegen etwa 143 mal 12,5 mal 14,5 Zentimeter in der Unterlage — die Unterlage beschreibt ein Produkt, das ausgebreitet fast anderthalb Meter lang ist, das Datenfeld eines, das in einen Schuhkarton passt. Drittens die Stromversorgung: Der Lieferumfang enthält ein USB-C-Kabel und kein Netzteil, die Sicherheitshinweise warnen trotzdem vor einer beschädigten Netzanschlussleitung und verlangen bei Schäden am Netzteil den Austausch durch einen Händler, und die technischen Angaben führen die Zeile „Netzbetrieb: Eingang 5,0 V“.

Wirkaussage und Abgrenzung. Das strukturierte Feld „Vorteile“ nennt Muskeltherapie, Schmerzlinderung und Gewebetherapie. Ein Aufzählungspunkt schreibt, die Wärmefunktion rege die Durchblutung an und unterstütze bei der Regeneration der Muskulatur. Die Produktbeschreibung nennt eine tiefenwirksame und intensive Massage. Die Unterlage stellt dem einen Satz entgegen: Das Produkt sei zur Massage von Nacken und Schulter bestimmt und könne keine ärztliche Behandlung ersetzen.

Die interessanteste Zeile dieser Unterlage steht nicht bei den technischen Daten, sondern im Hinweiskasten: Das Produkt dürfe nie länger als 10 Minuten benutzt werden, wegen Überhitzungsgefahr, und müsse vor erneuter Benutzung mindestens 10 Minuten abkühlen. Wer die beworbenen zwei Stunden Akkulaufzeit wirklich ausnutzen wollte, wäre nach dieser Vorgabe vier Stunden beschäftigt: zwölfmal zehn Minuten Anwendung, dazwischen elfmal zehn Minuten Pause.

Ohne Beanstandung

  • Die einzige Unterlage der Auswahl, die in deutscher Sprache gesetzt ist und den kompletten Bedienablauf abdeckt
  • Firma, Anschrift und Internetadresse stehen im Impressumsfuß der letzten Seite
  • Die Abschaltzeit ist dreifach belegt und einmal ausdrücklich begründet
  • Die Entnahme des Akkus ist Schritt für Schritt beschrieben und für Wartungszwecke ausdrücklich erlaubt
  • Zwölf Ausschlussgründe unter eigener Überschrift, darunter Herzschrittmacher, Thrombose und Diabetes

Beanstandet

  • Die Abschaltzeit steht auf der gesamten Angebotsseite nicht ein einziges Mal
  • Datenfeld und Unterlage nennen zwei verschiedene Ladezeiten
  • Datenfeld und Unterlage nennen zwei völlig verschiedene Längenmaße
  • Sicherheitshinweise und technische Angaben sprechen von Netzteil und Netzleitung, die dem Produkt nicht beiliegen
  • Die Garantiebedingungen stehen nicht in der Unterlage, sondern in einem Faltblatt, das dem Angebot nicht beiliegt

Modellbezeichnung: MG 154, Artikelnummer 10420. Akku: 2000 Milliamperestunden, 7,4 Volt, Lithium-Ionen, laut technischen Angaben der Unterlage. Der Akku ist zur Entsorgung entnehmbar: Reißverschluss des Batteriefachs öffnen, Gehäuse aus dem Stoffbezug nehmen, Rückseite mit einem Schraubendreher öffnen, Steckverbindung lösen. Die Sicherheitshinweise erlauben das Öffnen ausdrücklich für Wartungsarbeiten wie den Wechsel des Akkus. Passt zu: Käufer, die vor dem Kauf eine vollständige deutschsprachige Anweisung sehen wollen und die zwei Intensitätsstufen ohne weitere Einstellmöglichkeiten für ausreichend halten. Passt nicht zu: Wer die Zahl aus dem Titel für die Anwendungsdauer hält. Zwei Stunden ist die Reichweite des Akkus, nicht die Dauer einer Sitzung — die endet nach einem Zwölftel davon. Ausschlussgründe in der Unterlage: zwölf Punkte unter einer eigenen Überschrift, davon neun als Verbot, zwei als Aufforderung zur ärztlichen Rückfrage und einer als allgemeiner Sicherheitshinweis. Konformitätsangaben: CE-Zeichen mit dem Satz, das Produkt erfülle die Anforderungen der geltenden europäischen und nationalen Richtlinien, dazu ein Konformitätsbewertungszeichen für Großbritannien, IP20, das Symbol für den Hersteller, die Altgeräterichtlinie und ein Verweis auf die Batterierichtlinie 2006/66/EG. Eine Produktnorm nennt die Unterlage nicht, eine Benannte Stelle ebenfalls nicht. Variantenfrage: Achse „Stil“ mit drei Werten. Der Wert dieses Produktes heißt „Shiatsu-Massagegerät mit Akku“. Die beiden anderen führen auf ein netzbetriebenes Umlegegerät und auf ein handgeführtes Produkt derselben Marke — beide ohne Akku, obwohl der Akkubetrieb das Merkmal ist, das dieses Produkt trägt. Erhoben am 7. September 2026: HTTP 200, Kaufbox über das Feld submit.add-to-cart, Verfügbarkeit „Nur noch 2 auf Lager“.

Herstellerangaben. Firma: Beurer GmbH. Die Firma steht im strukturierten Angebotsfeld und einmal im Impressumsfuß der letzten Seite der Unterlage. Sitz: Söflinger Straße 218, 89077 Ulm. Zusätzlich nennt die Unterlage einen Importeur im Vereinigten Königreich in Lowton. Gegründet: nicht angegeben — weder Unterlage noch Angebotsseite nennen ein Jahr. Kontakt: zwei Internetadressen im Impressumsfuß der Unterlage. Eine Rufnummer nennt diese Unterlage nicht, anders als die Anweisung des netzbetriebenen Schwestermodells. Erreichbarkeit: nicht angegeben — Erreichbarkeiten stehen weder in der Unterlage noch im Angebot. Garantie: nicht in der Unterlage geregelt. Der Abschnitt Garantie besteht aus einem Satz, der auf ein mitgeliefertes Faltblatt verweist; dieses Faltblatt hängt nicht am Angebot. Kennzeichen und Normen: nicht angegeben — CE, das britische Konformitätsbewertungszeichen, IP20 und zwei Richtlinien, aber keine Produktnorm und keine Benannte Stelle. Herkunft: nicht angegeben — das Angebot führt kein Herkunftsland, die Unterlage keinen Fertigungsort. Gewicht: rund 1165 Gramm, in Unterlage und Angebotsfeld übereinstimmend. Markteinführung: nicht angegeben. Belegbar ist nur das Datum der Satzvorlage im internen Dateinamen der Unterlage, der 5. Juni 2024, und das Erzeugungsdatum der Datei, der 12. November 2024.

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BOB AND BRAD iNeck Pro 4D Shiatsu Nackenmassagegerät mit Wärme

Erste Zeit — Laden. Angebotsfeld „Ladedauer“ 2 Stunden. Die Unterlage nennt dreimal 4 Stunden: in der Ladeanleitung, in den technischen Daten unter der Zeile „Ladezeit“ und in der Störungstabelle, wo das Gerät bei ausbleibendem Start länger als vier Stunden geladen werden soll. Zwischen Datenfeld und Unterlage liegt der Faktor zwei.

Zweite Zeit — Laufen. Angebotsfeld „durchschnittliche Batterielaufzeit“ 140 Minuten. Ein Aufzählungspunkt rechnet stattdessen in Sitzungen: 9 bis 19 Anwendungen zu je 10 Minuten pro Ladung, je nach Intensität. Die Unterlage nennt keine Laufzeit, nur die Kapazität. Der Aufzählungspunkt und das Datenfeld beschreiben damit einen Bereich von 90 bis 190 Minuten gegen einen festen Wert.

Dritte Zeit — Abschalten. 10 Minuten. Steht zweimal in der Unterlage: als „voreingestellte Betriebsdauer“ im Bedienteil und in der Störungstabelle unter der Zeile zum plötzlichen Abschalten. Auf der Angebotsseite steht die Zahl ausschließlich auf einer Bildtafel; im Merkmalsfeld steht nur das Wort Abschaltautomatik ohne Wert.

Die Unterlage und ihr Datum. Bedienungsanleitung mit 60 Seiten in fünf Sprachfassungen, als Datei am Angebot hinterlegt. Der Dateititel ist chinesisch und trägt das Datum 28. August 2025; die Datei selbst wurde an diesem Tag erzeugt. Die deutschsprachige Fassung führt Warnhinweise, Tastenbelegung, Anzeigeleuchten, Ladeanleitung, Anwendung, technische Daten, eine Störungstabelle, einen Haftungsausschluss und drei Konformitätserklärungen. Die technischen Daten nennen Modell 206DM, Eingangsspannung 5 Volt bei 2 Ampere, Nennleistung 10 Watt, Maße von 230 mal 160 mal 140 Millimetern, 1,1 Kilogramm, Akkunennspannung 7,4 Volt, Akkukapazität 2500 Milliamperestunden und die Ladezeit von 4 Stunden. Diese Unterlage ist als einzige der fünf mit einer Konformitätserklärung im Volltext ausgestattet.

Wo Angebot und Unterlage auseinanderlaufen. Der auffälligste Widerspruch ist die Ladezeit mit dem Faktor zwei. Der zweite betrifft das Datum: Die Datei wurde im August 2025 erzeugt, die darin abgedruckten Erklärungen sind auf den 6. Mai 2021 datiert und von derselben Person mit derselben Unterschrift gezeichnet. Der dritte betrifft die Rollen: Dieselbe Firma erscheint in der englischen Fassung als „EU Importer“ und in der deutschen Fassung derselben Erklärung als Hersteller. Der vierte betrifft die Funkhinweise: Die Unterlage führt einen kanadischen Hinweis, wonach das Gerät lizenzbefreite Sender und Empfänger enthalte, und einen Hinweis der US-Funkbehörde zu Störungen des Radio- und Fernsehempfangs. Eine Funkfunktion bewirbt das Angebot nicht.

Wirkaussage und Abgrenzung. Das strukturierte Feld „Vorteile“ nennt Schmerzlinderung und myofasziale Entspannung. Ein Aufzählungspunkt schreibt, die Temperatursteuerung fördere „nachweislich“ die Durchblutung. Eine Bildtafel nennt die Wärme als Mittel, das die Durchblutung beschleunige, Verspannungen löse und den Schlaf verbessere, und stellt zwei Körpergrafiken als Vorher und Nachher gegenüber. Die Verpackung trägt ein rundes Abzeichen mit einem Äskulapsymbol und dem Satz, das Produkt sei von Physiotherapeuten entwickelt. Die Unterlage stellt dem zwei Sätze entgegen, einen in Kleinbuchstaben und einen in Großbuchstaben: Das Produkt sei ein Haushalts-Elektrogerät zur Gesundheitspflege und kein Medizinprodukt und diene nicht diagnostischen oder therapeutischen Zwecken.

Diese Unterlage ist die einzige der fünf, die überhaupt sagt, welche Norm sie anwendet — und ausgerechnet sie nennt eine Fassung, die es in dieser Form nicht mehr gibt. Die Erklärung ist auf den 6. Mai 2021 datiert und beruft sich auf die Ausgabe von 2003 mit den Änderungen von 2008 und 2015. Deren deutsche Übernahme trägt seit 2022 den Vermerk „zurückgezogen“. Die Datei, in der diese Erklärung abgedruckt ist, wurde im August 2025 erzeugt.

Ohne Beanstandung

  • Die einzige Unterlage der Auswahl mit Konformitätserklärungen im Volltext
  • Die einzige, die eine Produktnorm überhaupt beim Namen nennt
  • Ladezeit, Kapazität, Nennspannung, Maße und Gewicht stehen in einer geschlossenen Tabelle
  • Zweimal im Klartext, dass es sich nicht um ein Medizinprodukt handelt, einmal davon in Großbuchstaben
  • Acht Gruppen mit ärztlicher Rückfrage, darunter Herzschrittmacher, Tumorerkrankungen und Osteoporose

Beanstandet

  • Datenfeld und Unterlage nennen Ladezeiten, die um den Faktor zwei auseinanderliegen
  • Die genannte Normfassung ist zurückgezogen, die genannte Stoffbeschränkungsrichtlinie aufgehoben
  • Dieselbe Firma steht in zwei Sprachfassungen derselben Erklärung in zwei verschiedenen Rollen
  • Funkhinweise aus Kanada und den Vereinigten Staaten in einem Heft für den europäischen Markt
  • Ein Abzeichen mit Äskulapsymbol auf der Verpackung, während die Unterlage die medizinische Zweckbestimmung ausschließt

Modellbezeichnung: 206DM. Akku: 2500 Milliamperestunden, 7,4 Volt, laut technischen Daten der Unterlage. Zur Entnahme oder zum Austausch des Akkus schweigt die Unterlage; die Sicherheitshinweise untersagen eigenständige Demontageversuche ausdrücklich. Passt zu: Käufer, die vor dem Kauf sehen wollen, auf welche Rechtsakte und Normen sich ein Anbieter beruft. Kein anderes Produkt dieser Auswahl legt das offen. Passt nicht zu: Wer sich auf die Ladezeit im Datenfeld verlässt. Nach zwei Stunden am Kabel ist das Gerät nach eigener Unterlage nicht voll. Ausschlussgründe in der Unterlage: achtzehn Punkte im Sicherheitsteil, davon zwei echte Gegenanzeigen, dazu acht weitere Gruppen im Haftungsausschluss mit ärztlicher Rückfrage. Konformitätsangaben: Drei Erklärungen in einem Heft. Zwei sind auf Englisch und benennen einmal einen Importeur im Vereinigten Königreich und einmal einen Importeur in Frankreich als verantwortlich; die dritte ist die deutsche Fassung der zweiten und benennt dieselbe Firma als Hersteller. Alle drei verweisen auf die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit 2014/30/EU und eine Stoffbeschränkungsrichtlinie mit der Nummer 2002/95/EG. Als angewandte Normen führen sie EN 60335-1 in der Fassung von 2012 mit zwei Änderungen, EN 60335-2-32 in der Fassung 2003 mit den Änderungen von 2008 und 2015, EN 62233 von 2008, EN 55014-1 und EN 55014-2 sowie EN 61000-3-2 und eine Nummer, die als EN61000-33 gesetzt ist. Variantenfrage: keine Variantenachse. Das Feld für die Auswahlwerte ist leer, es gibt keine Geschwisterkennung und damit auch keinen Wert, hinter dem ein anderes Produkt stehen könnte. Erhoben am 7. September 2026: HTTP 200, Kaufbox über das Feld submit.add-to-cart, Verfügbarkeit „Auf Lager“.

Herstellerangaben. Firma: drei verschiedene in einem Heft: eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Kalifornien im Vorspann, eine britische Gesellschaft in der ersten Erklärung und eine Firma mit Pariser Anschrift in der zweiten und dritten. Sitz: 3310 S Fairview St, Santa Ana, Kalifornien im Vorspann; Portsmouth im Vereinigten Königreich und 37 passage du Ponceau in Paris in den Erklärungen. Gegründet: nicht angegeben. Die Verpackung nennt Zahlen zu Erfahrungsjahren und Geschäftsjahren, die Unterlage nennt kein Gründungsjahr. Kontakt: eine E-Mail-Adresse, eine Internetadresse und eine Rufnummer mit US-Vorwahl im Vorspann der Unterlage. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:30 Uhr laut Vorspann der Unterlage; auf welche Zeitzone sich das bezieht, steht nicht dabei. Garantie: nicht angegeben — die Unterlage enthält keinen Garantieabschnitt, das Angebot keine Garantieerklärung. Kennzeichen und Normen: als einzige der fünf benannt: EN 60335-1, EN 60335-2-32 in der Fassung von 2003 mit zwei Änderungen, EN 62233, EN 55014-1, EN 55014-2 und zwei Normen der Reihe EN 61000-3. Herkunft: Das strukturierte Angebotsfeld nennt als Herkunftsland China. Der Dateititel der Unterlage ist chinesisch gesetzt. Gewicht: 1,1 Kilogramm laut Unterlage; das Angebotsfeld nennt 1 Kilogramm. Markteinführung: nicht angegeben. Belegbar sind zwei Daten: die Unterschrift unter den Erklärungen vom 6. Mai 2021 und das Erzeugungsdatum der Datei am 28. August 2025.

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SKG G7 Pro Fold faltbares Nackenmassagegerät mit Wärme

Erste Zeit — Laden. Angebotsfeld „Ladedauer“ 180 Minuten. Das ist der einzige Beleg; eine Herstellerunterlage zu diesem Produkt war am Prüftag weder am Angebot hinterlegt noch über die deutschsprachige Herstellerseite abrufbar.

Zweite Zeit — Laufen. dreimal 140 Minuten, alle drei Male auf der Angebotsseite: im Datenfeld „durchschnittliche Batterielaufzeit“, in einem Aufzählungspunkt zusammen mit der Kapazität von 2400 Milliamperestunden und im Feld Gebrauchsanweisung. Von den fünf Produkten ist dies das einzige, bei dem die Laufzeit dreifach übereinstimmend belegt ist.

Dritte Zeit — Abschalten. ohne Zahl. Das Merkmalsfeld führt zweimal das Wort Abschaltautomatik, einmal unter „Besonderes Merkmal“ und einmal unter „Besondere Merkmale“. Eine Minutenangabe steht auf der gesamten Angebotsseite nicht, und eine Unterlage, die sie nennen könnte, gibt es nicht.

Die Unterlage und ihr Datum. keine. Am Angebot hängen zwei Dateien, beide sind Versicherungsunterlagen eines Geräteschutzes und keine Anweisungen. Die deutschsprachige Herstellerseite führt zu diesem Produkt eine Beschreibung ohne eine einzige Zeitangabe und ohne Datei zum Herunterladen. Alles, was über dieses Produkt belegbar ist, steht auf der Angebotsseite selbst. Sie nennt 2400 Milliamperestunden, 140 Minuten, 180 Minuten Ladedauer, 270 Gramm, Maße von 17 mal 19 mal 7 Zentimetern, neun Massageköpfe, fünf Programme, vier Vibrationsstufen und eine Steuerung über eine Anwendung für das Mobiltelefon. Das Feld Warnhinweise besteht aus einem einzigen Satz: man möge die Bedienungsanleitung für Sicherheitshinweise lesen. Wo diese Anleitung zu finden ist, steht nicht dabei.

Wo Angebot und Unterlage auseinanderlaufen. Der härteste steht im eigenen Datenfeld. Auf die Frage „Ist das Produkt kabellos“ antwortet die Listung mit „Nein“ — bei einem Produkt, das das Wort kabellos im Titel führt, dessen Betriebsart als batteriebetrieben ausgewiesen ist und dessen Aufzählungspunkte 140 Minuten kabellose Nutzung versprechen. Ein zweiter Widerspruch betrifft die Technik: Das Feld „Massagetherapietechnik“ nennt Vibration, während die Aufzählungspunkte von Massageköpfen sprechen, die menschlichen Fingern nachempfunden seien. Ein dritter betrifft den Modellnamen, der in drei Feldern in drei Schreibweisen steht.

Wirkaussage und Abgrenzung. Das strukturierte Feld „Vorteile“ nennt Schmerzlinderung und Stressabbau. Eine Bildtafel trägt die Überschrift „Tiefenwirksame Linderung, von innen nach außen“ mit dem Zusatz, das Produkt löse Verspannungen in Sekundenschnelle, und stellt in einer Grafik dar, wie Licht einer bestimmten Wellenlänge zehn Millimeter tief eindringe und so die Muskelschicht erreiche. Eine weitere Bildtafel vergleicht das Produkt in einer Tabelle mit einem nicht benannten anderen Gerät und setzt neun grüne Haken gegen neun rote Kreuze. Ein Gegensatz dazu fehlt: Es gibt keine Unterlage, in der sich der Anbieter vom medizinischen Gebrauch abgrenzen könnte.

Auf dem Hauptbild dieses Angebots ist neben dem Produkt ein Mobiltelefon abgebildet, auf dessen Bildschirm die Steuerungsanwendung läuft. In der obersten Zeile steht dort „Massage Duration“ und daneben eine Zeit. Das ist die einzige Stelle im gesamten Auftritt dieses Produktes, an der eine Anwendungsdauer überhaupt vorkommt — als Beschriftung in einem Bildschirmfoto auf einem Produktfoto.

Ohne Beanstandung

  • Die Laufzeit ist dreifach übereinstimmend belegt, das schafft kein anderes Produkt der Auswahl
  • Ladedauer und Laufzeit stehen beide als Zahl mit Einheit in einem strukturierten Datenfeld
  • Mit 270 Gramm das mit Abstand leichteste Produkt der Auswahl
  • Die Kapazität steht im Aufzählungspunkt und nicht nur in einer Bildtafel
  • Das Gehäuse lässt sich zusammenfalten, die Maße stehen im Datenfeld

Beanstandet

  • Keine Herstellerunterlage auffindbar, weder am Angebot noch auf der deutschsprachigen Herstellerseite
  • Keine Abschaltzeit, obwohl das Merkmalsfeld zweimal eine Abschaltautomatik ausweist
  • Das Datenfeld zur Frage nach dem Kabel widerspricht dem eigenen Titel
  • Kein einziger Ausschlussgrund an irgendeiner Stelle der Angebotsseite
  • Zwei Werte der Farbachse führen auf andere Produkte, eines davon aus einer anderen Warengruppe

Modellbezeichnung: im Angebot dreifach geschrieben: Modellname G7RPO-Fold, Modellnummer G7RPO-Fold, Artikelnummer GPRO FOLD. Akku: 2400 Milliamperestunden laut Aufzählungspunkt. Nennspannung, Zelltyp und Fertigung sind nicht angegeben. Zur Entnehmbarkeit oder Austauschbarkeit des Akkus schweigt die Angebotsseite vollständig. Passt zu: Käufer, denen 270 Gramm und ein faltbares Gehäuse wichtiger sind als eine Unterlage. Dieses Produkt wiegt weniger als ein Viertel des schwersten Geräts der Auswahl. Passt nicht zu: Wer wissen will, wann sich das Produkt abschaltet. Diese Zahl ist bei diesem Anbieter aus keiner zugänglichen Quelle zu ermitteln. Ausschlussgründe in der Unterlage: keine. Weder das Feld Warnhinweise noch ein Aufzählungspunkt noch eine Bildtafel nennt einen einzigen Ausschlussgrund. Konformitätsangaben: nicht angegeben. Weder CE noch eine Richtlinie noch eine Norm noch eine Benannte Stelle wird auf der Angebotsseite genannt, und eine Unterlage, die es tun könnte, existiert für dieses Produkt nicht auffindbar. Variantenfrage: Farbachse mit drei Werten. Einer davon führt auf ein Produkt derselben Marke in Gold, ein zweiter auf einen Massagegürtel für den unteren Rücken — also auf eine andere Warengruppe. In der Bildergalerie dieses Angebots liegen Aufnahmen beider Fremdprodukte, der Gürtel gleich zweimal. Erhoben am 7. September 2026: HTTP 200, Kaufbox über das Feld submit.add-to-cart, Verfügbarkeit „Auf Lager“.

Herstellerangaben. Firma: nicht angegeben. Das Angebotsfeld nennt als Hersteller nur den Markennamen, eine Gesellschaftsform steht nirgends. Sitz: nicht angegeben — weder Angebotsseite noch deutschsprachige Herstellerseite nennen im Produktzusammenhang eine ladungsfähige Anschrift. Gegründet: nicht angegeben — kein Gründungsjahr in Angebot oder Produktbeschreibung. Kontakt: ein Kontaktformular auf der deutschsprachigen Herstellerseite; das Angebot verweist auf ein Kundenteam, das rund um die Uhr erreichbar sei. Erreichbarkeit: Das Angebot nennt eine Erreichbarkeit rund um die Uhr an sieben Tagen. Eine Rufnummer oder ein Kanal, für den das gelten soll, steht nicht dabei. Garantie: Das Feld Garantie enthält keine Frist, sondern die Zusage, man werde bei Fragen stets die bestmögliche Lösung finden. Kennzeichen und Normen: nicht angegeben — keine Norm, keine Richtlinie, kein Konformitätszeichen im gesamten Auftritt des Produktes. Herkunft: Das strukturierte Angebotsfeld nennt als Herkunftsland China. Gewicht: 270 Gramm laut Datenfeld und laut Aufzählungspunkt, dort mit dem Zusatz „ca.“. Markteinführung: nicht angegeben — kein Datum der Marktbereitstellung an irgendeiner Stelle.

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Snailax kabelloses Shiatsu-Nackenmassagegerät mit Wärme

Erste Zeit — Laden. Angebotsfeld „Ladedauer“ 3 Stunden. Die Unterlage bestätigt das zweimal: in den technischen Daten als „Battery Full Charging: <3 hours“ und in der Ladeanleitung mit dem Satz, das Aufladen dauere normalerweise drei Stunden. Von den fünf Produkten ist dies das einzige, bei dem Angebot und Unterlage bei der Ladezeit übereinstimmen.

Zweite Zeit — Laufen. in der Unterlage zweimal beziffert: in den technischen Daten als „Battery Max. runtime: >70 minutes“ und in der Ladeanleitung mit dem Satz, das Produkt könne bei vollem Akku etwa 70 Minuten ununterbrochen arbeiten. Auf der Angebotsseite steht diese Zahl an keiner einzigen Stelle — kein Datenfeld, kein Aufzählungspunkt, keine Bildtafel.

Dritte Zeit — Abschalten. 10 Minuten, und zwar siebenmal belegt. Auf der Angebotsseite viermal: im Titel, im Merkmalsfeld, im Feld Warnhinweise und im Feld Gebrauchsanweisung. In der Unterlage dreimal: in den technischen Daten als „Automatic runtime“, im Anwendungsteil und in der Störungstabelle. Kein anderes Produkt dieser Auswahl macht diese Zahl so sichtbar.

Die Unterlage und ihr Datum. Use & care manual mit 8 Seiten, ausschließlich englisch, nicht am Angebot hinterlegt, sondern über die Sammelseite für Anleitungen auf der Herstellerseite abrufbar. Die Datei wurde am 20. Oktober 2023 erzeugt und am 24. Oktober 2023 zuletzt geändert; ihr Titel lautet SL-681, der Dateiname trägt zusätzlich ein Datum im Oktober 2023. Acht Seiten, davon drei als reine Bildseiten gesetzt, deren Text nur über eine Zeichenerkennung zugänglich ist. Der Block „TECHNICAL DATA“ auf Seite 3 führt in unmittelbarer Folge drei Zeiten: „Automatic runtime: 10 minutes“, „Battery Max.runtime: >70 minutes“ und „Battery Full Charging: <3 hours“. Dazu Maße in Zoll, Gewicht in Pfund, „Battery Voltage: 5VDC 2500mAh“ und eine Nennleistung von höchstens 10 Watt. Die Seiten 6 bis 8 bestehen aus einer Garantietabelle über vier Zeiträume und den Garantiebedingungen.

Wo Angebot und Unterlage auseinanderlaufen. Die Unterlage beschreibt an mehreren Stellen ein netzbetriebenes Produkt. Sie verbietet, andere Stromquellen zu verwenden als eine Steckdose mit 110 Volt oder den mitgelieferten 12-Volt-Adapter für das Fahrzeug — beides gibt es bei diesem Produkt nicht, geladen wird über USB an 5 Volt, und in Deutschland liefert die Steckdose 230 Volt. Sie verlangt, das Gerät bei Störungen sofort vom Netz zu trennen, warnt vor beschädigten Kabeln, Steckern und losen Steckdosen und schreibt, das Gerät dürfe niemals unbeaufsichtigt bleiben, solange es eingesteckt ist. Zweitens ist die Unterlage vollständig englisch, während das Produkt in Deutschland verkauft wird und die Modellnummer im Angebot den Zusatz für Europa trägt.

Wirkaussage und Abgrenzung. Das strukturierte Feld „Vorteile“ nennt als einziges der fünf keine Schmerzlinderung, sondern angenehme Wärme und Knetfunktion. Dafür nennt das Feld „Spezifische Verwendung für Produkt“ zweimal zwei Krankheitsbilder namentlich, nämlich Ischias und Arthritis, und das Feld „Produktgrad“ antwortet mit „Professionell“. Die Unterlage stellt dem einen Satz entgegen: Das Produkt sei nicht für eine medizinische Behandlung zu verwenden.

Der Sicherheitsteil dieser Unterlage begründet die zehn Minuten mit derselben Passage, die im Bestand schon zweimal aufgetaucht ist: Wärme entstehe in den Motoren, wenn sie unter großer Belastung und übermäßigem Druck stehen, und deshalb schalte das Gerät nach einer Laufzeit von zehn Minuten selbsttätig ab. Genau diese Passage steht in den Unterlagen zweier netzbetriebener Produkte zweier verschiedener Marken — dort einmal mit einer Viertelstunde und einmal mit einer halben Stunde. Dieselbe Begründung trägt damit inzwischen drei verschiedene Zahlen.

Ohne Beanstandung

  • Die Abschaltzeit steht viermal auf der Angebotsseite, darunter im Titel
  • Ladezeit im Angebotsfeld und in der Unterlage übereinstimmend
  • Die technischen Daten führen alle drei Zeiten in drei aufeinanderfolgenden Zeilen
  • Die Störungstabelle erklärt das plötzliche Abschalten und nennt Ruhezeiten in Minuten
  • Zwölf Ausschlussgründe auf einer Seite, darunter Schwangerschaft, Thrombose und Krebserkrankungen

Beanstandet

  • Die Laufzeit steht nur in der Unterlage und an keiner Stelle des Angebots
  • Die Unterlage ist ausschließlich englisch, das Produkt trägt im Angebot einen Zusatz für Europa
  • Der Sicherheitsteil beschreibt eine Netzsteckdose mit 110 Volt und einen Fahrzeugadapter, die es hier nicht gibt
  • Drei der acht Seiten sind Bildseiten, deren Text ohne Zeichenerkennung nicht lesbar ist
  • Ein Wert der Farbachse führt auf eine andere Bauform, zwei weitere auf andere Modelle derselben Marke

Modellbezeichnung: im Angebot SL-681-EU, in der Herstellerunterlage SL-681 ohne Zusatz. Akku: 2500 Milliamperestunden bei 5 Volt Gleichspannung laut technischen Daten der Unterlage. Zur Entnehmbarkeit oder Austauschbarkeit steht dort nichts; der Sicherheitsteil untersagt das Entfernen der Abdeckung ausdrücklich. Passt zu: Käufer, die vor dem Kauf wissen wollen, wann das Produkt aufhört. Diese Zahl steht hier viermal auf der Angebotsseite, bevor man etwas auspackt. Passt nicht zu: Wer eine deutschsprachige Anweisung erwartet. Es gibt für dieses Modell keine, und die vorhandene beschreibt eine Stromversorgung, die es in Deutschland nicht gibt. Ausschlussgründe in der Unterlage: zwölf Punkte auf Seite 2 der Unterlage, davon fünf ausdrücklich als Gegenanzeige formuliert, darunter Schwangerschaft, frische Verletzungen, Thrombose, Entzündungen und Krebserkrankungen. Konformitätsangaben: nicht angegeben. Die Zeichenfolge 60335 kommt weder auf der Angebotsseite noch in der Unterlage vor; ein CE-Zeichen erscheint in der Unterlage nur im Zusammenhang mit einem allgemeinen Satz und ohne benannten Rechtsakt. Der einzige normative Satz lautet, das Massagegerät entspreche anerkannten technischen Grundsätzen und den neuesten Sicherheitsvorschriften — ohne eine einzige davon zu nennen. Variantenfrage: Farbachse mit vier Werten. Der Wert „Grün“ führt auf ein Schultermassageprodukt mit Klemmbefestigung und fünf Heizzonen, also auf eine andere Bauform; die Werte „Beige“ und ein weiterer führen auf zwei andere kabellose Nackenprodukte derselben Marke. In der Bildergalerie dieses Angebots liegen Aufnahmen des grünen und des beigefarbenen Fremdmodells. Erhoben am 7. September 2026: HTTP 200, Kaufbox über das Feld submit.add-to-cart, Verfügbarkeit „Auf Lager“.

Herstellerangaben. Firma: nicht angegeben. Angebotsfeld und Unterlage nennen nur den Markennamen, keine Gesellschaftsform und keinen Rechtsträger. Sitz: nicht angegeben — weder Unterlage noch Angebotsseite nennen eine Anschrift. Gegründet: nicht angegeben — die Unterlage nennt kein Jahr. Kontakt: eine Rufnummer mit US-Vorwahl und eine E-Mail-Adresse auf der Titelseite und im Garantieteil der Unterlage. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:30 Uhr laut Titelseite der Unterlage; die zugehörige Zeitzone steht nicht dabei. Garantie: zwölf Monate ab Rechnungsdatum, dazu eine Tabelle mit vier Zeiträumen, in der Rückgabe, Ersatz und Versandkostenträger einzeln geregelt sind. Ein Ersatz zwischen einem und drei Jahren setzt eine registrierte Garantieverlängerung voraus. Kennzeichen und Normen: nicht angegeben — die Unterlage behauptet die Einhaltung anerkannter technischer Grundsätze, ohne eine Norm zu benennen. Herkunft: Das strukturierte Angebotsfeld nennt als Herkunftsland China. Gewicht: 1,2 Kilogramm laut Angebotsfeld; die Unterlage nennt 2,6 Pfund, was demselben Wert entspricht. Markteinführung: nicht angegeben. Belegbar ist nur das Erzeugungsdatum der Unterlage am 20. Oktober 2023.

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ALLJOY Nackenmassagegerät mit Wärme und Abschaltautomatik

Erste Zeit — Laden. Angebotsfeld „Ladedauer“ mit dem Inhalt „2“. Ohne Einheit. Ob Stunden oder Minuten gemeint sind, ist aus dem Feld nicht zu entscheiden, und keine andere Stelle der Angebotsseite nennt eine Ladezeit. Eine Herstellerunterlage gibt es nicht.

Zweite Zeit — Laufen. nur als Bildbestandteil. Auf dem Hauptbild steht neben einem Akkusymbol „120+ Minutes“. Im Titel, in den Aufzählungspunkten, in den strukturierten Datenfeldern und im Feld Gebrauchsanweisung kommt keine Laufzeit vor. Das Feld „durchschnittliche Batterielaufzeit“, das bei drei anderen Produkten dieser Auswahl gefüllt ist, fehlt hier ganz.

Dritte Zeit — Abschalten. 20 Minuten, und damit der einzige Wert der Auswahl, der nicht 10 lautet. Belegt zweimal: im Titel als „20 Min. Auto-Off“ und in einem Aufzählungspunkt, der die Abschaltautomatik als Sicherheitsmerkmal für den Fall beschreibt, dass jemand während der Anwendung einschläft.

Die Unterlage und ihr Datum. keine. Am Angebot hängen zwei Dateien, beide gehören zu einem Geräteschutz eines Versicherers und beschreiben Versicherungsbedingungen, nicht das Produkt. Eine Herstellerseite zu dieser Marke war am Prüftag nicht auffindbar. Es gibt keine. Belegbar sind allein die Angaben der Angebotsseite: 2200 Milliamperestunden, 20 Minuten Abschaltautomatik, 1 Kilogramm, Maße von 40 mal 17 mal 16 Zentimetern, vier Aussagen im Feld Warnhinweise und die Bildtafeln. Eine davon nennt eine Temperatur von 42 Grad Celsius, angegeben zusätzlich in Grad Fahrenheit.

Wo Angebot und Unterlage auseinanderlaufen. Drei Beobachtungen. Erstens die Einheit: Das Feld für die Ladedauer enthält eine nackte Zwei. Zweitens die Zuständigkeit: Das Feld „Zur Verwendung für“ nennt Bein, Hals, Kalb, Rücken und Schulter — „Kalb“ ist die maschinelle Übersetzung des englischen Wortes für die Wade und beschreibt in der deutschen Fassung ein Jungrind. Drittens die Modellnummer: Sie beginnt mit demselben zweibuchstabigen Kürzel, das eine andere, in dieser Warengruppe verbreitete Marke ihren Modellnummern voranstellt. Was daraus folgt, lässt sich aus öffentlichen Quellen nicht entscheiden, und diese Seite entscheidet es nicht.

Wirkaussage und Abgrenzung. Das strukturierte Feld „Vorteile“ nennt Muskeltherapie, myofasziale Entspannung, Stressabbau und Erholung von Verletzungen. Aufzählungspunkte nennen Muskelkater, Triggerpunkte, Nackensteifigkeit und Verspannungen und sprechen das Produkt Sportlern, Handwerkern, Bauarbeitern, Fernfahrern und Senioren zu. Eine Bildtafel trägt in englischer Sprache die Aussage, die Wärme fördere die Durchblutung, entspanne die Muskeln und lindere Verspannungen; eine zweite bezeichnet das Produkt als Knetmassagegerät auf Expertenniveau. Ein Gegensatz dazu fehlt vollständig: Es gibt keine Unterlage, in der sich der Anbieter vom medizinischen Gebrauch abgrenzen könnte.

Auf dem Hauptbild steht neben dem Akkusymbol „120+ Minutes“. Das ist die einzige Laufzeitangabe, die dieses Produkt überhaupt macht — und sie steht in einer Grafik, nicht in einem Feld, das sich durchsuchen, vergleichen oder rechtlich fassen ließe. Wer die Angebotsseite als Text liest, erfährt die Zahl nie. Wer sie als Bild ansieht, findet sie sofort.

Ohne Beanstandung

  • Der einzige Abschaltwert der Auswahl, der über zehn Minuten liegt
  • Die Abschaltzeit steht im Titel und damit vor jedem Klick
  • Die Kapazität steht im Titel und zusätzlich in einem Aufzählungspunkt
  • Eine Bildtafel nennt eine Zieltemperatur, was drei der fünf Produkte nicht tun
  • Die Variantenachse führt auf kein anderes Produkt, weil sie nur einen Wert hat

Beanstandet

  • Keine Herstellerunterlage, weder am Angebot noch auf einer Herstellerseite
  • Das Feld für die Ladedauer enthält eine Zahl ohne Einheit
  • Die Laufzeit steht ausschließlich als Bildbestandteil auf dem Hauptbild
  • Kein einziger Ausschlussgrund an irgendeiner Stelle
  • Keine Firma, keine Anschrift, kein Herkunftsland, kein Konformitätshinweis

Modellbezeichnung: CF-CAMA2101, gleichlautend als Modellname, Modellnummer und Artikelnummer. Akku: 2200 Milliamperestunden laut Titel und Aufzählungspunkt. Nennspannung, Zelltyp und Fertigung sind nicht angegeben. Zur Entnehmbarkeit oder Austauschbarkeit des Akkus steht auf der gesamten Angebotsseite nichts. Passt zu: Käufer, die eine längere ununterbrochene Anwendung wollen. Zwanzig Minuten ist das Doppelte dessen, was drei der fünf Produkte zulassen. Passt nicht zu: Wer eine Unterlage lesen möchte, bevor er ein beheiztes Produkt an den Hals legt. Für dieses Modell gibt es keine. Ausschlussgründe in der Unterlage: keine. Das Feld Warnhinweise führt vier Sätze zu Anwendung, Verbrennungsgefahr, Feuchtigkeit und Ladegerät, aber keinen einzigen Ausschlussgrund. Konformitätsangaben: nicht angegeben. Kein CE-Zeichen, keine Richtlinie, keine Norm, keine Benannte Stelle, kein Konformitätshinweis auf der Angebotsseite und keine Unterlage, die etwas davon enthalten könnte. Variantenfrage: Farbachse mit genau einem Wert, der auf dieses Produkt selbst zeigt. Damit ist dies die einzige Kennung der Auswahl mit einer Achse, die vorhanden, aber leer ist — die Auswahlliste zeigt eine Farbe, zwischen der es nichts zu wählen gibt. Erhoben am 7. September 2026: HTTP 200, Kaufbox über das Feld submit.add-to-cart, Verfügbarkeit „Auf Lager“.

Herstellerangaben. Firma: nicht angegeben. Das Angebotsfeld nennt als Hersteller den Markennamen in einer anderen Schreibweise als das Feld für die Marke. Sitz: nicht angegeben — keine Anschrift auf der Angebotsseite, keine auffindbare Herstellerseite. Gegründet: nicht angegeben — kein Jahr an irgendeiner Stelle. Kontakt: nicht angegeben — weder Rufnummer noch E-Mail noch Formular werden genannt. Erreichbarkeit: nicht angegeben — es gibt keinen Kanal, für den eine Erreichbarkeit gelten könnte. Garantie: nicht angegeben — kein Garantiefeld, keine Frist, keine Bedingungen. Kennzeichen und Normen: nicht angegeben — dieses Produkt ist das einzige der fünf, bei dem nicht einmal ein CE-Zeichen belegbar ist. Herkunft: nicht angegeben — das Angebot führt kein Herkunftsland. Gewicht: 1 Kilogramm laut Datenfeld; eine zweite Quelle für diesen Wert gibt es nicht. Markteinführung: nicht angegeben — kein Datum an irgendeiner Stelle, und keine Unterlage, deren Erzeugungsdatum als Anhaltspunkt dienen könnte.

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Bei dieser Erhebung ist etwas aufgefallen, das mit dem Akku nichts zu tun hat und trotzdem jede der drei Zeiten betrifft: Ein Teil der belastbaren Angaben steht ausschließlich in Bildern. Bei einem Produkt ist die Abschaltzeit auf der Angebotsseite nur als Schriftzug in einer Grafik vorhanden — im Text und in den Datenfeldern derselben Seite steht sie nicht, wohl aber in der Unterlage. Bei einem zweiten Produkt ist die Laufzeit überhaupt nur als Schriftzug in einer Grafik vorhanden, weil es zu diesem Produkt keine Unterlage gibt. In beiden Fällen ist die Zahl auf der Angebotsseite vorhanden, für jede Textsuche aber unsichtbar. Wer die Seite liest, findet sie nicht; wer sie ansieht, findet sie sofort.

Das hat Folgen, die über den Komfort hinausgehen. Eine Zahl in einer Grafik lässt sich nicht filtern, nicht vergleichen und nicht in ein Datenfeld übernehmen. Sie erscheint in keinem Preisvergleich und in keiner Produktsuche. Sie ist auch nicht dieselbe Aussage wie eine Angabe im Text: Sie steht in einer Werbegrafik, deren übriger Inhalt aus Überschriften wie „Lange Batterielaufzeit“ oder Vergleichstabellen mit grünen Haken und roten Kreuzen besteht. Wer die Zahl daraus liest, liest sie in einem Zusammenhang, der sie relativiert, und niemand kann sich später darauf berufen, dass sie dort gestanden habe.

Für die Bebilderung dieser Seite hatte das eine praktische Folge. Von den achtundvierzig Galeriebildern der fünf Kennungen tragen die meisten eine Werbeaussage als Bildbestandteil. Verworfen wurden unter anderem ein Bild mit einem runden Abzeichen, das ein ärztliches Symbol und die Aussage einer Entwicklung durch Physiotherapeuten trägt; ein Bild, das zwei Körpergrafiken als Vorher und Nachher gegenüberstellt und der Wärme eine Verbesserung des Schlafs zuschreibt; ein Bild mit einer Vergleichstabelle gegen ein nicht benanntes anderes Produkt; und zwei Bilder aus der Galerie eines Angebots, die ein anderes Modell in einer anderen Farbgebung zeigen. Übrig blieb bei jeder Kennung mindestens eine Aufnahme ohne Urteil, ohne Note und ohne Wirkversprechen — bei einer allerdings erst an siebter Stelle der Galerie.

Was am Ende des Ladezyklus offenbleibt

Fünf Fragen konnten nicht beantwortet werden, und sie gehören auf die Seite, weil sonst ein zu geschlossenes Bild entsteht. Die erste: Bei zwei der fünf Kennungen existiert keine Herstellerunterlage, weder am Angebot noch auf einer auffindbaren Herstellerseite; alles, was über diese Produkte gesagt werden kann, stammt vom Verkäufer. Die zweite: Die Abschaltzeit eines der fünf Produkte ist aus keiner zugänglichen Quelle zu ermitteln, obwohl das Merkmalsfeld zweimal eine Abschaltautomatik ausweist. Die dritte: Ob eines der fünf Produkte die einschlägige Produktnorm in ihrer geltenden Fassung einhält, ist nicht zu entscheiden, weil vier Anbieter sie nicht nennen und der fünfte eine zurückgezogene Fassung nennt. Die vierte: Welche Norm für die Zellen und das Ladeteil eines solchen Produktes gilt, ließ sich nicht klären; keine der drei Unterlagen nennt eine, und der Volltext der Gerätenorm ist nicht frei zugänglich. Die fünfte: Der Bereich der Angebotsseite, der die in der Union verantwortliche Person ausweisen soll, lud bei allen fünf Kennungen nicht und meldete stattdessen einen Ladefehler.

Unsere Empfehlung beruht hier allein darauf, welcher Anbieter seine drei Zeiten vollständig und widerspruchsfrei beziffert — und das ist die Snailax SL-681-EU. Ihre Ladezeit steht im Angebotsfeld und zweimal in der Unterlage mit demselben Wert. Ihre Laufzeit steht zweimal in der Unterlage. Ihre Abschaltzeit steht siebenmal, davon viermal auf der Angebotsseite und einmal schon im Titel. Kein anderes Produkt der Auswahl kommt auf diese Dichte. Wofür sie nicht taugt, ist ebenso klar: Ihre Unterlage ist ausschließlich englisch, obwohl das Modell im Angebot einen europäischen Zusatz trägt, ihr Sicherheitsteil beschreibt eine Steckdose mit 110 Volt und einen Fahrzeugadapter, die es hier nicht gibt, und ihre Laufzeit taucht auf der Angebotsseite nirgends auf. Wer eine deutschsprachige, vollständig gesetzte Anweisung mit Anschrift braucht, nimmt die Beurer MG 154 und nimmt dafür in Kauf, dass deren Abschaltzeit auf der Angebotsseite kein einziges Mal steht. Wer länger als zehn Minuten am Stück will, hat in dieser Auswahl genau eine Möglichkeit, die ALLJOY CF-CAMA2101 — und tauscht dafür jede Unterlage gegen gar keine.

Was diese Einschätzung ändern würde, ist keine neue Technik, sondern eine Zeile Aufwand je Angebot: die Abschaltzeit in dasselbe Datenfeld zu schreiben, in dem heute die Ladedauer steht, und die Laufzeit dort mit der Bedingung zu versehen, unter der sie gilt. Beide Angaben liegen bei allen fünf Anbietern vor — sie stehen nur in einer Grafik, in einer englischen Datei oder in einem Heft, das man erst nach dem Auspacken aufschlägt. Bis das jemand ändert, bleibt der praktischste Rat dieser Seite derselbe wie beim Kabelbetrieb, nur mit einem anderen Suchbegriff: nicht nach der längsten Akkulaufzeit suchen, sondern nach der Zahl, die sagt, wann das Produkt von selbst aufhört. Den höchsten Laufzeitwert im Datenfeld teilen sich zwei Produkte, und bei einem davon ist die Abschaltzeit aus keiner zugänglichen Quelle zu ermitteln. Wie dieselbe Trennung zwischen beworbener Kennzahl und tatsächlicher Anwendungsdauer in der Nachbarwarengruppe der Fußprodukte ausfällt, steht im Bestand unter Shiatsu-Fußmassagegerät: was das Wort im Angebot bedeutet.

Clara Busch

Verantwortlich für diesen Beitrag

Clara Busch

Fachredakteurin Familie & Haustiere

Familien-Praxis mit zwei Kindern, Fokus Sicherheit & Kindertauglichkeit

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Aktualisierung und Quellenanzeigen
Veröffentlicht
07.09.2026
Zuletzt aktualisiert
07.09.2026
Verfügbarkeit geprüft
07.09.2026

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Was zuletzt geändert wurde

  • 07.09.2026: Ersterstellung als Vergleichsseite zum kabellosen Teil dieses Unterclusters. Die Seite folgt dem Ablauf eines Ladezyklus und verfolgt je Produkt drei Zeitangaben, die in derselben Einheit stehen und drei verschiedene Dinge bedeuten. Fünf Angebotsseiten, drei Herstellerunterlagen, zwei Normfassungen, eine Verordnung, ein nationales Werbegesetz und die öffentliche Produktdatenbank der Kommission am Prüftag einzeln abgerufen und gegengelesen. Kein Produkt dieser Auswahl steht auf einer anderen Seite des Bestandes.
  • 07.09.2026: Alle fünf Kennungen am Prüftag neu erhoben: fünfmal Statuscode 200, fünfmal Kaufbox über das Feld für den Warenkorb, fünfmal Verfügbarkeit, dreimal eine Variantenachse, hinter der ein anderes Produkt statt einer anderen Farbe steht. Für jede Kennung ist ein eigenes Beitragsbild hinterlegt; alle achtundvierzig Galeriebilder wurden einzeln angesehen, und keines der ausgewählten trägt ein Testurteil, eine Note oder eine Wirkaussage als Bildbestandteil. Bei vier Kennungen musste dafür das jeweils erste Galeriebild verworfen oder übersprungen werden.
  • 07.09.2026: Auf der Seite steht kein Preis, keine Note, keine Rangfolge und keine Bewertungszahl. Titel, Beschreibungsblock, Überschrift erster Ordnung, Article-Schema, Sternedarstellung, Fragenteil sowie die Sammelabschnitte Quellen und Weiterführende Artikel liefert das Gerüst der Plattform; die Komponente führt sie nicht selbst. Die Rechts- und Registerlage, die bereits auf der Kopfseite dieses Unterclusters ausgezählt ist, wird verlinkt statt wiederholt.

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