Nummer 34 und Nummer 35: zwei Gerätearten im Anhang der Verordnung
Im Anhang der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung stehen die beiden Geräte direkt untereinander. Nummer 34 ist der Laubbläser, Nummer 35 der Laubsammler. Die Nummern stammen aus der europäischen Richtlinie 2000/14/EG über Geräusche von Geräten im Freien, und dort sind beide genau beschrieben. Ein Laubbläser ist eine motorgetriebene Maschine zur Entfernung von Laub und anderem Material von Rasenflächen, Pfaden, Wegen und Straßen durch einen Hochgeschwindigkeitsluftstrom. Ein Laubsammler ist eine motorgetriebene Maschine zum Sammeln von Laub mit Hilfe eines Sauggeräts, das einen Unterdruck erzeugt, mit Saugdüse und Sammelbehälter.
Beide Definitionen enden mit demselben Zusatz: Das Gerät kann tragbar, also handgeführt, oder nicht tragbar, aber beweglich sein. Auch ein fahrbarer Laubsauger auf Rädern ist also ein Laubsammler im Sinne der Richtlinie, und auch für ihn gelten Kennzeichnung und Sperrzeiten. Unterlagen zu fahrbaren Geräten waren nicht Teil dieser Recherche; alle 17 gelesenen Geräte sind handgeführt. Der eine bewegt das Laub also, der andere nimmt es auf. Was im Handel Laubsauger heißt, ist im Gesetz der Laubsammler. Das klingt nach Wortklauberei, hat aber eine Folge für jede Kaufentscheidung: Die Frage „Laubbläser oder Laubsauger?“ ist eine Frage nach der Arbeit, die das Gerät erledigen soll. Soll das Laub woanders hin, genügt ein Luftstrom. Soll es weg, braucht es Unterdruck, eine Düse und einen Behälter.
Im Handel stellt sich die Frage allerdings selten in dieser Reinheit. Unter den 17 Laubsaugern, deren Unterlagen für die drei Vergleiche dieses Themenbereichs gelesen wurden, ist keiner ein reiner Sammler. Alle 17 können auch blasen. Wer im Geschäft vor der Wahl steht, wählt also in Wahrheit zwischen einem reinen Bläser und einem Kombigerät, das beides kann, und bezahlt das Saugen mit Gewicht, Lautstärke und Zubehör, das beim Blasen nur stört.
Diese Seite folgt deshalb einem Entscheidungsweg. Nach den Begriffen kommen vier Gabelungen: wohin das Laub soll, auf welchem Boden es liegt, wie viel es ist und ob es nass ist. Danach stehen die Nachteile beider Bauarten, belegt aus den Anleitungen der Hersteller, und die Lösung ohne Gerät. Geräte stehen hier keine zur Wahl; welche Kombigeräte am leisesten sind, wie lange sie mit einer Akkuladung arbeiten und wie gut sie häckseln, steht auf der Übersichtsseite zu Laubsaugern und den drei Vergleichen dahinter.
Was die Richtlinie aus dem Kombigerät macht
Die Richtlinie kennt das Gerät, das beides kann. Im Anhang III, wo sie festlegt, wie Laubbläser und Laubsammler zu messen sind, steht bei beiden derselbe Satz: Kann ein Laubbläser auch als Laubsammler verwendet werden, so ist er in beiden Betriebsarten zu prüfen, maßgeblich ist der höhere Wert. Dasselbe gilt umgekehrt für den Laubsammler, der auch blasen kann. Der garantierte Schallleistungspegel, der auf dem Gerät stehen muss, ist also bei einem Kombigerät immer der Wert der lauteren Betriebsart. Was garantiert heißt, legt die Richtlinie in Artikel 3 fest: ein Schallleistungspegel, der nach Anhang III bestimmt wurde und die Unsicherheiten aus Produktionsschwankungen und Messverfahren enthält, und dessen Einhaltung der Hersteller bestätigt.
Geprüft wird nach der Richtlinie mit dem Auslass des Laubbläsers oder dem Einlass des Laubsammlers 50 Millimeter, plus oder minus 25, über dem Mittelpunkt einer gedachten Halbkugel, bei der vom Hersteller angegebenen Nenndrehzahl und dem Nennluftdurchsatz, mindestens 15 Sekunden lang. Handgeführte Geräte werden dabei von einer Person gehalten oder an einer Vorrichtung befestigt. Die Messung selbst folgt der Grundnorm EN ISO 3744, die Messumgebung der ISO 11094; im Streitfall wird im Freien auf einem künstlichen Bodenbelag gemessen. Deshalb sind die Werte verschiedener Hersteller vergleichbar: Sie stehen alle unter denselben Bedingungen.
Einige Hersteller gehen über die Pflicht hinaus und nennen beide Betriebsarten getrennt. Gardena garantiert für den PowerJet Collect 18V 93 dB(A) beim Blasen und 95 beim Saugen, Bosch für den UniversalGardenTidy 97 und 99. Auf dem Gerät muss nach der Richtlinie der höhere Wert stehen, also der des Saugens. Die übrigen Hersteller nennen nur einen Wert und schreiben nicht dazu, aus welcher Betriebsart er stammt; nach der Prüfregel ist es die lautere. Für den Kauf heißt das: Die Zahl auf dem Typenschild eines Kombigeräts beschreibt den Saugbetrieb, wenn er lauter ist, und wer das Gerät überwiegend als Bläser nutzt, ist im Alltag leiser unterwegs, als das Schild sagt.
| Merkmal | Laubbläser | Laubsammler (Laubsauger) |
|---|---|---|
| Nummer in Richtlinie und Verordnung | 34, Spalte 2 des Anhangs | 35, Spalte 2 des Anhangs |
| Was das Gerät tut | entfernt Laub mit einem Hochgeschwindigkeitsluftstrom | sammelt Laub mit Unterdruck, Saugdüse und Sammelbehälter |
| Messpunkt bei der Geräuschprüfung | Auslass des Blasaggregats 50 ± 25 mm über der Halbkugelmitte | Einlass des Sammlers 50 ± 25 mm über der Halbkugelmitte |
| Kombigerät | in beiden Betriebsarten prüfen, der höhere Wert zählt | in beiden Betriebsarten prüfen, der höhere Wert zählt |
| Grenzwert für die Lautstärke | keiner, nur Kennzeichnung | keiner, nur Kennzeichnung |
| zusätzliche Sperrzeiten in Wohngebieten | werktags 7 bis 9, 13 bis 15, 17 bis 20 Uhr | dieselben |
Wie leicht die beiden Begriffe verwechselt werden, zeigt ausgerechnet eine Konformitätserklärung. Bosch ordnet in der Erklärung vom 8. September 2023 für den UniversalGardenTidy den Saugbetrieb der Produktkategorie 34 zu und den Blasbetrieb der 35. Nach dem Anhang ist 34 der Laubbläser und 35 der Laubsammler; die Zuordnung ist vertauscht. Am Gerät ändert das nichts, an der Lehre schon: Wer Laubbläser und Laubsauger auseinanderhalten will, sollte sich auf die Begriffe der Richtlinie stützen, nicht auf die Papiere.
Kann ein Laubbläser auch Laub saugen?
Ein reiner Laubbläser nicht. Ihm fehlen Saugrohr, Fangsack und der Weg, auf dem das Laub durch das Gebläse in den Sack gelangt. Ein Kombigerät kann es, und so gut wie jedes Gerät, das im Handel als Laubsauger verkauft wird, ist ein Kombigerät. Man stellt es um: bei Einhell und Makita mit einem Umschalthebel, bei Gardena über einen Schnellmodus namens Quick Mode, bei Husqvarna mit einem Vakuum-Kit, das laut Herstellerseite zum 120iBV gehört. Ryobi beschreibt den OBV18 im Datenblatt als 2-in-1-Gerät, das per Schalter vom Blasen aufs Saugen wechselt.
Beim Umbau wechselt mehr als die Luftrichtung. Im Saugbetrieb sitzt bei den meisten Geräten ein längeres Saugrohr vorn, oft mit Rollen am Ende, und hinten oder unten hängt der Sack. Bosch lässt den Motor im Saugbetrieb nur anlaufen, wenn Saugrohr und Auffangsack richtig montiert sind. Gardena verlangt den Fangsack sogar beim Blasen. Einhell rät, vor dem Umschalten auf Blasen den Sack zu leeren, weil bereits Gesaugtes sonst wieder austreten kann. Auch Makita verlangt für den DUB187, den Staubsack beim Blas- wie beim Saugbetrieb an der Maschine zu befestigen. Wer ein Kombigerät vor allem als Bläser nutzen will, trägt den Sack also bei manchen Geräten trotzdem mit.
Umgekehrt kann jedes Kombigerät blasen, aber nicht jeder Bläser lässt sich zum Sauger aufrüsten. Wer heute einen reinen Bläser kauft, sollte deshalb wissen, ob er später saugen will. Ein Vakuum-Kit wie bei Husqvarna ist die Ausnahme, nicht die Regel, und die Unterlagen reiner Bläser waren nicht Gegenstand dieser Seite. Husqvarna nennt den 120iBV in der Anleitung ein Laubblas- und Laubsauggerät und beschreibt beide Betriebsarten getrennt: Als Bläser entferne es Schmutzpartikel und Rasenschnitt von Wegen, Einfahrten und Innenhöfen, als Sauger nehme es trockenes Material auf, Blätter, Gras, kleine Zweige und Papierstücke.
Vom Bläser zum Sauger: was beim Umschalten passiert
Wie ein Kombigerät vom Blasen aufs Saugen wechselt, ist bei jedem Hersteller anders gelöst, und die Lösung entscheidet, wie oft man im Alltag wirklich wechselt. Einhell dreht beim VENTURRO 18/210 einen Umschalthebel, und zwar laut Anleitung auch bei laufendem Gerät. Makita zieht beim DUB187 einen Umschalthebel ganz nach unten zum Blasen und ganz nach oben zum Saugen; wird viel Sand aufgesaugt, könne der Hebel schwergängig werden, dann solle man ihn bei ausgeschaltetem Gerät zwei- bis dreimal umlegen.
Gardena verwendet beim PowerJet Collect ein einziges Saug-Blasrohr mit Laufrad und wechselt über den Schnellmodus, ohne Werkzeug; der Fangsack bleibt dabei in beiden Betriebsarten montiert. Bosch tauscht beim UniversalGardenTidy die Blasdüse gegen das Saugrohr mit Auffangsack und lässt den Motor nur anlaufen, wenn die jeweils nötigen Teile richtig sitzen. Worx löst beim WG583E.9 zum Saugen Gebläserohr und Lüftergehäusedeckel und setzt Saugrohr mit Rädern und Auffangbehälter an. Husqvarna rüstet den 120iBV mit einem Vakuum-Kit zum Sauger auf.
Für die Entscheidung heißt das: Wer oft zwischen Blasen und Saugen wechselt, etwa erst Laub vom Kies auf den Rasen bläst und es dort aufsaugt, sollte auf einen Wechsel ohne Umbau achten, wie bei Einhell, Makita oder Gardena. Wer Blasen und Saugen an verschiedenen Tagen erledigt, kommt auch mit einem Umbau zurecht, wie ihn Bosch und Worx verlangen. Ein Gerät, bei dem der Wechsel lästig ist, wird im Alltag meist nur in einer Betriebsart benutzt.
Ein Sonderfall ist der Ryobi RBV3000CESV, der laut Angebot neben Blasen und Saugen eine dritte Betriebsart kennt, in der beide Funktionen kombiniert sind; die Anleitung nennt dafür ein eigenes Gewicht von 5,1 Kilogramm. Ob das im Garten einen Vorteil bringt, beschreiben weder Angebot noch Anleitung.
Was das Saugen kostet: Gewicht in der Hand
Vier Hersteller nennen das Gewicht ihres Kombigeräts getrennt nach Betriebsart, und bei allen vieren ist der Saugbetrieb schwerer. Die Differenz ist das Gewicht von Saugrohr und Sack, das man beim Saugen zusätzlich trägt, noch ohne Laub darin. Sie reicht von 0,6 bis 1,3 Kilogramm.
Die Werte als Liste
- Bosch UniversalGardenTidy: 3,4 → 4,7 kg kg
- Worx WG583E.9:2,9 → 3,8 kg kg
- Black+Decker BEBLV300: 3,6 → 4,4 kg kg
- Ryobi RBV3000CESV: 4,1 → 4,7 kg kg
Beim Worx bleibt die Differenz mit Akkus gleich, 4,2 gegen 5,1 Kilogramm, weil die Akkus in beiden Betriebsarten im Gerät sitzen. Die übrigen Hersteller nennen ein einziges Gewicht ohne Betriebsart, Husqvarna 4,6 Kilogramm ohne Akku für den 120iBV, Gardena 3,56 Kilogramm mit Fangsack für den PowerJet Collect; bei ihnen lässt sich der Aufpreis des Saugens am Gewicht nicht ablesen. Ein Kilogramm klingt nach wenig. Am Ende eines langen Rohrs, über eine halbe Stunde getragen, ist es das nicht. Dazu kommt das Laub im Sack, für das kein Hersteller eine Zahl nennt, weil es von Laubart und Feuchte abhängt. Black+Decker spricht das in der Anleitung offen an und rät, die Rucksackgurte so anzulegen, dass man das zusätzliche Gewicht halten kann, wenn sich der Beutel füllt.
Die Hersteller bieten Hilfen gegen dieses Gewicht an, die beim reinen Bläser entfallen: Rollen am Saugrohr oder an der Düse bei Einhell, Makita, Ryobi und Worx, einen Schultergurt bei fast allen, bei Black+Decker einen Rucksack für das Laub. Wer nur bläst, trägt nichts davon. Eine Übersicht der Gewichte aller Akku-Kombigeräte mit und ohne Akku steht auf der Seite zu Laubsaugern mit Akku.
Was das Saugen kostet: zwei Dezibel
Die beiden Hersteller, die getrennte Geräuschwerte nennen, kommen auf dieselbe Differenz. Beim Gardena PowerJet Collect sind es garantiert 93 dB(A) beim Blasen und 95 beim Saugen, beim Bosch UniversalGardenTidy 97 und 99. Am Ohr nennt Gardena 80 und 82 dB(A), Bosch 83 und 86. Zwei Dezibel mehr Schallleistung entsprechen rund dem 1,6-Fachen der abgestrahlten Schallenergie. Gardenas 80 dB(A) am Ohr im Blasbetrieb liegen genau auf dem unteren Auslösewert, den die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung für Beschäftigte über einen Achtstundentag setzt, die 82 beim Saugen darüber; für den Garten gilt die Verordnung nicht, als Maßstab taugt sie.
Warum das Saugen lauter ist, schreibt keiner der beiden Hersteller. Für die Kaufentscheidung genügt das Ergebnis: Ein Kombigerät ist im Saugbetrieb lauter als im Blasbetrieb, und auf dem Typenschild steht nach der Prüfregel der Richtlinie der lautere Wert. Ein reiner Bläser, dessen garantierter Wert gleich hoch ist wie der eines Kombigeräts, ist deshalb im Blasbetrieb nicht unbedingt lauter als das Kombigerät beim Blasen; verglichen werden müssten die Blaswerte, und die nennen nur wenige.
Eine Rangliste der leisesten Kombigeräte nach dem garantierten Wert und eine Erklärung der drei Geräuschzahlen in jeder Anleitung steht auf der Seite zu leisen Laubsaugern. Dort liegt die Spanne der 16 belegten Werte zwischen 95 und 110 dB(A).
Erste Gabelung: Wohin soll das Laub?
Die Entscheidung beginnt nicht beim Gerät, sondern beim Ziel. Es gibt drei Möglichkeiten. Das Laub bleibt im Garten, unter Hecken, in Beeten oder auf einem Haufen in der Ecke. Es kommt auf den Kompost. Oder es verlässt den Garten, in der Tonne, im Sack oder auf dem Anhänger. Je nachdem, wohin es soll, braucht es einen Luftstrom, einen Behälter oder beides.
Die Wege als Liste
- Was passiert mit dem Laub?
- Es bleibt im Garten, auf einem Haufen oder unter Hecken → Laubbläser oder Rechen; ein Behälter ist überflüssig
- Es kommt auf den eigenen Kompost → Kombigerät mit Häckselfunktion, weil zerkleinertes Laub weniger Platz braucht
- Es kommt in Säcke oder die Tonne → Kombigerät mit großem Fangsack oder Bläser plus Rechen
- Es liegt im Pool oder im Lichtschacht → kein Laubgerät, sondern Pool- oder Nasssauger
Für den eigenen Kompost spricht vieles für das Kombigerät. Die Hersteller begründen das Häckseln genau damit: Einhell rät in der Anleitung, organische Abfälle der Kompostierung zuzuführen, Gardena nennt eine kürzere Kompostierzeit, Ryobi weniger Wege zum Kompost. Ein Verhältnis von 10:1 bedeutet nach Herstellerangabe ein Zehntel des Volumens. Wer allerdings einen großen Kompost hat und das Laub ohnehin aufschichtet, gewinnt durch das Häckseln wenig. Und wer ein Kombigerät vor allem als Bläser nutzen will, sollte wissen, dass manche Hersteller den Sack auch dann verlangen: Beim Gardena PowerJet Collect muss der Fangsack laut Anleitung im Blas- wie im Saugbetrieb angebracht sein.
Bleibt das Laub im Garten, genügt der Luftstrom. Ein Bläser schiebt es von Rasen und Wegen unter die Hecke oder auf einen Haufen. Husqvarna schreibt in der Anleitung des 120iBV dazu einen nüchternen Satz: Das Gerät solle nicht zum Verlagern großer Laubhaufen benutzt werden, weil das sehr zeitaufwendig sei und unnötigen Lärm verursache. Der Bläser ist also für das Zusammentragen gedacht, nicht für das Umsetzen eines fertigen Haufens.
Soll das Laub in Säcke, kommt es auf den Weg an. Ein Kombigerät füllt den Sack direkt, ein Bläser schiebt das Laub zu einem Haufen, den man mit Rechen oder Laubgreifer einsackt. Wer Küchenabfälle und Laub getrennt sammelt, findet die passenden Gefäße für die Küche auf der Seite zu Kompostbehältern für die Küche; das Laub landet am Ende auf demselben Haufen.
Zweite Gabelung: Auf welchem Boden liegt das Laub?
Der Belag entscheidet mehr, als die meisten Ratgeber schreiben, und die Anleitungen sind hier deutlich. Rasen, Pflaster und Wege verträgt jede Bauart. Kies, Splitt und Beete sind die Grenze, und zwar vor allem für das Saugen. Einhell untersagt für den VENTURRO den Einsatz auf unbefestigten, trockenen Flächen wie losem Splitt, Kiesflächen und trockenen Beeten. Gardena verbietet für den ErgoJet 3000 das Aufsaugen von Steinen, Kies und Glassplittern. Makita nennt Kiesel unter den Fremdkörpern, die nicht in die Maschine gelangen dürfen.
Beim Blasen ist das Bild ein anderes. Gardena empfiehlt für den PowerJet Collect die niedrige Drehzahl ausdrücklich zum Blasen von leichtem Laub auf Kieselsteinen. Greenworks rät, die niedrige Geschwindigkeit für trockene Gegenstände und die hohe für schwere wie Kies zu verwenden. Black+Decker verlangt dagegen, das Gerät vor dem Überqueren von Kieswegen auszuschalten. Die Hersteller sind sich also nicht einig, wie man mit Kies umgeht, aber einig darin, dass er nicht in den Sauger gehört. Husqvarna warnt allgemein vor hochgeschleuderten Steinen und Unrat, die Augen treffen können; auf Kies ist diese Gefahr beim Blasen am größten.
Für Beete mit Rindenmulch gilt dasselbe. Bosch verbietet Äste über fünf Millimeter und Tannenzapfen, Einhell lässt nur Laub, Gras und kleine Zweige zu. Rindenmulch steht in keiner Liste zulässiger Materialien, und ein Sauger würde ihn mit dem Laub aufnehmen und zerkleinern.
Für Pflaster, Terrassen und Einfahrten ist dagegen ausdrücklich der Bläser gebaut. Gardena beschreibt den ErgoJet 3000 als Blasgerät, das Schmutzpartikel und Grasabschnitte von Gehwegen, Einfahrten und Innenhöfen fortbläst und Schmutz aus Ecken, Fugen und Lücken zwischen Ziegeln oder Mauersteinen entfernt. Husqvarna nennt für den Blasbetrieb fast wörtlich dasselbe: Wege, Einfahrten, Innenhöfe, Fugen und Spalten zwischen Fliesen. Aus Fugen holt ein Luftstrom, was eine Saugdüse nicht erreicht.
Die Folge für die Entscheidung: Wer viele Kiesflächen und Beete hat, braucht eher einen Bläser, der das Laub von dort auf den Rasen schiebt, und saugt erst auf dem Rasen oder dem Pflaster. Wer nur Rasen und Wege hat, kann ohne Einschränkung saugen. Ein Kombigerät erlaubt beides, verlangt aber, dass man den Betrieb je nach Fläche wechselt.
Dritte Gabelung: Wie viel Laub und wie oft?
Die Menge entscheidet über den Sack. Die Fangsäcke der Kombigeräte in diesem Themenbereich fassen zwischen 25 Litern beim Makita DUB187 und 72 Litern im Rucksack des Black+Decker BEBLV300; dazwischen liegen 30 Liter beim Gardena PowerJet Collect, 35 bis 45 Liter bei den meisten anderen und 50 Liter beim Bosch UniversalGardenTidy 3000. Ein voller Sack muss geleert werden, und jedes Leeren unterbricht die Arbeit. Einhell gibt dem VENTURRO dafür ein Sichtfenster im Sack mit, an dem man den Füllstand sieht; Makita verlangt, den Staubsack zu leeren, bevor er ganz voll ist, weil sonst eine Funktionsstörung droht.
Das Häckseln vergrößert die Menge, die in einen Sack passt, nach Herstellerangabe um das Zehn- bis Sechzehnfache. Ein 45-Liter-Sack mit 16:1 fasst rechnerisch 720 Liter lockeres Laub, einer mit 10:1 450. Belegt ist das nicht, und kein Hersteller beschreibt, wie er das Verhältnis ermittelt. Einhell und Black+Decker schreiben zudem, dass die Saugleistung bei vollem Sack spürbar nachlässt; man leert also früher, als die Rechnung nahelegt.
Bei großen Mengen hat der Bläser einen Vorteil, den kein Sack aufwiegt: Er arbeitet ohne Unterbrechung, bis der Haufen fertig ist. Danach kommt der Rechen, oder man saugt den Haufen mit einem Kombigerät in wenigen Sackfüllungen auf. Diese Arbeitsteilung, erst blasen, dann saugen, empfiehlt sich für große Gärten auch deshalb, weil das Gerät die meiste Zeit im leiseren Blasbetrieb läuft und der Sack nur für den Haufen gebraucht wird.
Wer viel Laub häckseln und sammeln will, findet die Säcke, Häckselverhältnisse und die Frage, wo diese Zahlen tatsächlich belegt sind, auf der Seite zu Laubsaugern mit Häcksler. Dort zeigt sich, dass das Häckselverhältnis nur bei einem von fünf Herstellern in allen Unterlagen gleich lautet.
Vierte Gabelung: Ist das Laub trocken oder nass?
Hier fällt die Entscheidung oft gegen das Saugen. Alle gelesenen Anleitungen beschränken das Saugen auf trockenes Material oder verbieten den Betrieb bei Nässe. Gardena nennt für den PowerJet Collect und den ErgoJet 3000 trockenes Material, Husqvarna trockenes Material und kein Arbeiten bei Regen, Makita verbietet, nasses Laub einzusaugen, Einhell widerspricht sich in der Anleitung zwischen „leicht feucht“ und „keine feuchten Materialien“.
Beim Blasen ist nasses Laub dagegen ausdrücklich vorgesehen. Gardena empfiehlt für den PowerJet Collect die hohe Drehzahl ausdrücklich für großes und nasses Laub. Black+Decker verspricht auf der Herstellerseite, die Blasfunktion trage selbst hartnäckigste nasse Blätter zusammen. Dass dieselben Hersteller den Sauger bei Nässe nicht einsetzen lassen, ist kein Widerspruch: Beim Blasen läuft das Laub nicht durch das Gerät.
Für einen Garten, in dem das Laub im November selten trocken liegt, ist das ein Argument für den Bläser oder für ein Kombigerät, das man in dieser Zeit nur als Bläser nutzt. Das nasse Laub wird zusammengeblasen und mit dem Rechen aufgenommen oder bleibt liegen, bis es abgetrocknet ist. Für Laub, das nass in Lichtschächten, auf Kellertreppen oder in Rinnen klebt, ist ein Nasssauger gebaut, der Laub, Wasser und Schmutz nach Regen gemeinsam aufnimmt.
Husqvarna wird beim Wetter am deutlichsten. Das Gerät solle niemals bei schlechtem Wetter benutzt werden, bei Nebel, Regen, Feuchtigkeit oder an feuchten Orten, bei starkem Wind, großer Kälte oder Gewittergefahr; zudem nur bei Tageslicht oder guter Beleuchtung. Einhell schließt für den VENTURRO neben Flüssigkeiten auch Schnee ausdrücklich aus. Bei Kabelgeräten kommt der Strom hinzu. Netzkabel und Verlängerung liegen im nassen Gras, und die Hersteller verlangen oder empfehlen einen Fehlerstromschutzschalter. Bei Akkugeräten fällt das weg; Regen soll man ihnen trotzdem nicht aussetzen, so steht es bei Husqvarna, Ryobi und Makita.
Igel, Kröten, Haustiere: was vor dem Einschalten zu tun ist
Im Laub leben Tiere, und die Hersteller schreiben das in ihre Anleitungen, für Bläser wie für Sauger. Einhell verlangt für den VENTURRO, vor der Benutzung die Fläche auf verborgene Objekte abzusuchen, und nennt ausdrücklich kleine Tiere und harte Fremdkörper. Bosch formuliert es für den UniversalGardenTidy ebenso: die Umgebung vor der Benutzung auf kleine Tiere und harte Gegenstände prüfen. Gardena schreibt für den PowerJet Collect, den Arbeitsbereich gründlich nach Wildtieren zu untersuchen, weil sie durch die laufende Maschine verletzt werden können.
Beim Saugen ist das Risiko offensichtlicher, weil alles, was in die Düse gerät, durch das Häckselwerk läuft. Beim Blasen ist es nicht null: Ein Luftstrom mit über 200 Kilometern pro Stunde bewegt mehr als Laub, und was unter einem Haufen liegt, wird mitbewegt. Die Prüfung vor dem Einschalten gilt also für beide Bauarten, und sie ist am wichtigsten dort, wo Laub schon länger liegt, unter Hecken, in Ecken und auf Beeten.
Für Haustiere und Menschen nennen die Hersteller einen Abstand. Ryobi verlangt für den OBV18 und den RBV3000CESV, Zuschauer, Kinder und Haustiere 15 Meter vom Arbeitsbereich fernzuhalten. Gardena warnt, dass Häckselgut niemals in Richtung Umstehender wehen dürfe. Wer Kinder oder Hunde im Garten hat, arbeitet also, während sie drinnen sind.
Ob das Laub als Unterschlupf im Garten bleiben sollte, ist eine andere Frage, und die Anleitungen beantworten sie nicht. Sie behandeln Laub als Material, das bewegt oder aufgenommen werden soll. Wer es liegen lassen will, unter Hecken oder auf Beeten, landet in der ersten Gabelung beim Bläser oder beim Rechen, nicht beim Sauger.
Vier Fragen, eine Bauart
Die vier Gabelungen lassen sich in einer Abfolge zusammenfassen. Der Assistent unten gibt für jede Kombination eine Bauart aus, keine Marke; welche Geräte innerhalb der Bauart in Frage kommen, steht auf den drei Vergleichsseiten dieses Themenbereichs.
Laubbläser, Kombigerät oder gar kein Gerät?
Die Regeln folgen den vier Gabelungen dieser Seite. Die erste passende Regel gilt.
Ergebnis
Rechen und Besen
Kein Gerät nötig: Das Laub bleibt im Garten, die Menge ist klein, Sperrzeiten gelten für Rechen nicht.
Alle Wege dieses Assistenten im Klartext
- Wenn Ziel: Es bleibt im Garten und Menge: Ein Baum, kleine Fläche, dann Rechen und Besen. Kein Gerät nötig: Das Laub bleibt im Garten, die Menge ist klein, Sperrzeiten gelten für Rechen nicht.
- Wenn Ziel: Es bleibt im Garten, dann Reiner Laubbläser. Ein Luftstrom genügt; Saugrohr und Sack wären nur zusätzliches Gewicht.
- Wenn Nässe: Oft nass, dann Bläser, Saugen nur an trockenen Tagen. Alle Anleitungen beschränken das Saugen auf trockenes Material; Blasen ist bei Nässe ausdrücklich vorgesehen.
- Wenn Boden: Kies, Splitt, Beete, dann Kombigerät, auf Kies nur im Blasbetrieb. Laub vom Kies auf Rasen oder Pflaster blasen und dort saugen; Steine gehören laut Anleitungen nicht in den Sauger.
- Wenn Ziel: Auf den Kompost, dann Kombigerät mit Häckselfunktion. Zerkleinertes Laub braucht weniger Platz; die Hersteller begründen das Häckseln mit dem Kompost.
- Wenn Ziel: In Säcke oder die Tonne und Menge: Mehrere Bäume, große Fläche, dann Kombigerät mit großem Sack, erst blasen, dann saugen. Säcke von 25 bis 72 Litern; große Mengen erst zusammenblasen, dann den Haufen saugen.
- Wenn Ziel: In Säcke oder die Tonne, dann Kombigerät. Das Laub geht direkt in den Sack; auf kleiner Fläche reicht auch ein Bläser mit Rechen.
- In jedem anderen Fall: Keine Regel trifft. Für diese Kombination ist keine Bauart hinterlegt.
Einordnung dieser Seite nach Richtlinie 2000/14/EG, 32. BImSchV und den Anleitungen der Hersteller, Stand 04.10.2026.
Bei den meisten Gärten läuft die Abfolge auf das Kombigerät hinaus, weil das Laub weg soll und das Kombigerät auch blasen kann. Der reine Bläser gewinnt dort, wo das Laub im Garten bleibt, und der Rechen dort, wo die Fläche klein ist. Kein Ergebnis empfiehlt, nasses Laub zu saugen.
Zwei Beispiele zeigen, wie die Abfolge im Alltag ausgeht. Ein Reihenhausgarten mit Terrasse, kleinem Rasen und einem Obstbaum: Das Laub soll weg, die Menge ist klein, der Belag ist Pflaster und Rasen. Hier reichen Rechen und Besen, und wer ein Gerät will, kommt mit einem Bläser aus, der die Terrasse und die Fugen freibläst, wie es Gardena und Husqvarna für den Blasbetrieb beschreiben.
Ein Grundstück mit Kieseinfahrt, großem Rasen und mehreren Bäumen: Das Laub soll auf den Kompost, die Menge ist groß, ein Teil liegt auf Kies. Hier passt ein Kombigerät mit Häckselfunktion, das auf der Einfahrt nur bläst und auf dem Rasen saugt. Wer dabei die Arbeitsteilung erst blasen, dann saugen einhält, kommt mit weniger Sackfüllungen aus und lässt das Gerät die meiste Zeit im leiseren Betrieb laufen.
Welche Nachteile hat ein Laubsauger?
Die Nachteile stehen in den Anleitungen, man muss sie nur zusammentragen. Der erste ist das Gewicht: Im Saugbetrieb tragen die Geräte, die es ausweisen, 0,6 bis 1,3 Kilogramm mehr als beim Blasen, ohne Laub. Der zweite ist die Lautstärke: Wo getrennte Werte vorliegen, ist das Saugen zwei Dezibel lauter, und auf dem Typenschild steht nach der Richtlinie dieser lautere Wert.
Der dritte Nachteil ist das Verstopfen. Einhell warnt, zu viele Blätter auf einmal könnten Rohr und Häckselwerk verstopfen, und beschreibt das Freimachen mit einem Holzstock bei abgezogenem Akku. Bosch nennt in der Fehlertabelle einen vollen Sack und einen blockierten Anschlussstutzen. Wer schneller saugen will, als das Gerät häckseln kann, steht also öfter still. Und der Sauger will geführt werden: Einhell verlangt, den Gurt so einzustellen, dass das Saugrohr knapp über dem Boden läuft, und gibt dafür Führungsrollen am unteren Rohrende mit. Das Freimachen ist dabei mehr als ein Handgriff: Einhell verlangt Schutzhandschuhe, einen gezogenen Akku und einen Stillstand aller beweglichen Teile, bevor man mit dem Holzstock an Rohr und Häckselwerk geht. Bei einem Bläser gibt es kein Häckselwerk, das verstopfen kann.
Der vierte ist die Pflege. Gardena verlangt für den PowerJet Collect, den Fangsack nach jedem Benutzen zu leeren und zu reinigen, Einhell, ihn nach der Arbeit umzustülpen und zu reinigen, damit sich weder Schimmel noch Gerüche bilden. Ein Bläser hat keinen Sack, der riecht. Der Sack ist zudem ein Verschleißteil: Bosch rät, den Auffangsack regelmäßig auf Abnutzung und Verschleiß zu prüfen, Gardena führt für den PowerJet Collect einen Ersatz-Fangsack als Zubehör für einen beschädigten Sack. Und der fünfte ist die Empfindlichkeit gegenüber dem, was mit dem Laub kommt: Steine, Kies, Zapfen und Äste dürfen nicht hinein, Nässe auch nicht.
Gegen diese Nachteile steht ein Vorteil, den der Bläser nicht hat: Das Laub ist danach weg. Es liegt im Sack, zerkleinert, und muss nicht noch einmal angefasst werden. Ob das die Nachteile aufwiegt, hängt an den vier Gabelungen weiter oben.
Warum kein Laubsauger?
Es gibt Gärten, in denen ein Laubsauger mehr Arbeit macht, als er spart. Der erste ist der kleine Garten mit einem einzigen Baum, in dem der Rechen schneller ist als das Aufbauen von Saugrohr und Sack. Der zweite ist der Garten mit viel Kies und Beeten, in dem das Saugen laut Anleitungen auf einem Teil der Fläche gar nicht erlaubt ist. Der dritte ist der Garten, in dem das Laub ohnehin liegen bleiben soll, unter Hecken oder als Winterschutz auf Beeten; dort braucht es keinen Behälter.
Ein vierter Grund ist das Wasser. Wer das meiste Laub aus dem Schwimmbecken holen muss, hat mit einem Laubsauger nichts gewonnen, denn keiner der gelesenen Laubsauger nennt Wasser als zulässiges Material, Bosch und Ryobi schließen Flüssigkeiten ausdrücklich aus. Für Laub am Beckenboden und an der Oberfläche ist ein Poolsauger gebaut.
Wer beruflich oder stundenlang am Stück arbeiten will, liest außerdem die Anleitung genau: Gardena schreibt für den PowerJet Collect, er sei nicht für den Langzeitbetrieb im professionellen Einsatz geeignet. Und schließlich die Zeit. Laubbläser und Laubsammler dürfen in Wohngebieten werktags nur von 9 bis 13 und von 15 bis 17 Uhr laufen, sonn- und feiertags gar nicht. Für Bläser und Sauger gelten dieselben Zeiten; der Rechen ist an keine gebunden. Wer nur am Sonntag Zeit für den Garten hat, braucht kein Gerät, das dann stillstehen muss.
Welche Nachteile hat ein Laubbläser?
Auch der Bläser hat Nachteile, und auch sie stehen in den Anleitungen. Der erste ist der Staub. Ryobi rät, bei staubigen Bedingungen die Oberfläche zu befeuchten, Husqvarna ebenso. Ein Luftstrom mit über 200 Kilometern pro Stunde wirbelt mehr auf als Laub, und was aufgewirbelt wird, landet irgendwo.
Der zweite sind Fremdkörper. Gardena und Husqvarna warnen, der starke Luftstrom könne Steine, Glas oder Draht wegschleudern und den Bediener oder Passanten verletzen. Husqvarna verlangt zudem, sich zu vergewissern, keinen Unrat auf fremde Grundstücke geblasen zu haben, und rät, auf die Windrichtung zu achten, weil es einfacher sei, mit dem Wind zu arbeiten. Wer gegen den Wind bläst, bläst einen Teil der Arbeit zurück. Vor dem Start verlangt Husqvarna, den Arbeitsbereich zu inspizieren und lose Gegenstände wie Steine, Glasscherben, Nägel, Drähte und Schnüre zu entfernen, und nennt eine Sicherheitszone von 15 Metern.
Der dritte Nachteil ist, dass der Bläser die Arbeit nicht beendet. Das Laub liegt danach auf einem Haufen und muss aufgenommen werden, mit dem Rechen, mit den Händen oder mit einem Sauger. Greenworks schreibt in der Anleitung sogar, man solle Rechen und Besen verwenden, um festsitzendes Material vor dem Blasen zu lösen. Ein Bläser ersetzt den Rechen also nicht, er ergänzt ihn.
Der Lärm ist kein Nachteil des Bläsers gegenüber dem Sauger, im Gegenteil. Wo Hersteller beide Betriebsarten ausweisen, ist der Blasbetrieb zwei Dezibel leiser. Für Nachbarn gelten dieselben Sperrzeiten, für das Gehör dieselben Ratschläge: Gehörschutz verlangen die Anleitungen bei beiden Betriebsarten.
Luftgeschwindigkeit oder Luftmenge: was beim Blasen zählt
Beim Bläser werben die Hersteller mit zwei Größen, und beide sind nötig. Die Luftgeschwindigkeit, meist in Kilometern pro Stunde oder Metern pro Sekunde, sagt, wie hart der Strahl auf ein einzelnes Blatt trifft. Die Luftmenge, in Kubikmetern pro Stunde oder Minute oder in Litern pro Sekunde, sagt, wie viel Luft pro Zeit bewegt wird und damit, wie breit der Strahl einen Haufen schiebt. Husqvarna nennt zusätzlich eine dritte Größe, die Blaskraft in Newton, 7,2 beim 120iBV. Gardena gibt für den PowerJet Collect ebenfalls eine Kraft an, allerdings als Saugkraft, 5,4 Newton. Beide Zahlen sind für sich genommen schwer einzuordnen, weil die übrigen Hersteller keine Kraft angeben; sie zeigen aber, dass auch die Messgröße selbst nicht einheitlich ist.
Die Angaben der Hersteller reichen weit. Beim Blasen nennen sie Geschwindigkeiten zwischen 165 und 404 Kilometern pro Stunde, wobei die höchste Zahl nur in Werbetexten steht. Die Luftmengen reichen von 150 Kubikmetern pro Stunde beim Ryobi OBV18 im Blasbetrieb bis 16 Kubikmetern pro Minute, also 960 pro Stunde, beim Ryobi RBV3000CESV. Für den Vergleich muss man die Einheiten angleichen: Meter pro Sekunde mal 3,6 ergibt Kilometer pro Stunde, Kubikmeter pro Minute mal 60 Kubikmeter pro Stunde, Liter pro Sekunde mal 3,6 ebenfalls Kubikmeter pro Stunde.
Für das Saugen zählt fast nur die Luftmenge im Saugbetrieb, und die nennen nicht alle Hersteller getrennt. Einhell gibt für den VENTURRO 18/210 500 Kubikmeter pro Stunde beim Saugen und 180 beim Blasen an, ein Hinweis darauf, dass dieselbe Maschine je nach Betriebsart sehr unterschiedlich viel Luft bewegt. Bei zwei weiteren Geräten zeigt sich dasselbe Muster. Makita nennt für den DUB187 4,2 Kubikmeter pro Minute beim Blasen und 6,1 beim Saugen, Ryobi für den OBV18 2,5 und 6. Bei allen drei Geräten, die beide Werte nennen, bewegt der Saugbetrieb mehr Luft als der Blasbetrieb; Ryobi, der auch beide Geschwindigkeiten nennt, gibt dem Blasstrahl mit 201 gegen 165 Kilometer pro Stunde die höhere. Wer zwei Kombigeräte vergleicht, achtet deshalb darauf, ob die Zahl für das Saugen oder das Blasen gilt.
Eine Mindestzahl, ab der ein Bläser „stark genug“ ist, nennt keine Norm und kein Hersteller.
Rund, flach oder konzentriert: die Düse
Die Zahlen im Datenblatt gelten für eine bestimmte Düse, und das schreiben nur wenige Hersteller dazu. Husqvarna nennt für den 120iBV Luftstrom und Luftgeschwindigkeit ausdrücklich mit der runden Standarddüse, 7,36 Kubikmeter pro Minute und 48 Meter pro Sekunde, und führt eine Flachdüse als Zubehör. Ryobi legt dem RBV3000CESV laut Angebot eine flache Düse bei, Black+Decker dem BEBLV300 laut Herstellerseite eine Konzentrierdüse.
Was eine flache oder konzentrierte Düse an Geschwindigkeit und Luftmenge ändert, nennt keiner der Hersteller in Zahlen. Wer zwei Bläser vergleicht, vergleicht deshalb am besten die Werte mit Standarddüse und behandelt Zusatzdüsen als Zubehör, nicht als Leistungsangabe. Für trockenes Laub auf Rasen reichen die niedrigen Stufen, die Gardena für leichtes Laub empfiehlt; für nasses oder festsitzendes Laub die hohen. Die Stufe ist deshalb wichtiger als die Höchstzahl im Datenblatt. Die Hersteller regeln sie unterschiedlich: Bosch stufenlos zwischen 165 und 285 Kilometern pro Stunde, Einhell mit einem Drehzahlregler, Gardena in drei festen Drehzahlen von 8.000 bis 12.500 Umdrehungen pro Minute und einem Boost mit 14.500, der nach 15 Sekunden abschaltet.
Akku, Kabel oder Benzin: was der Antrieb an der Entscheidung ändert
Für die Frage Bläser oder Sauger spielt der Antrieb eine Nebenrolle, für die Wahl des Geräts eine große. Die Verordnung unterscheidet nicht nach Antrieb; Laubbläser und Laubsammler stehen im Anhang ohne Zusatz, und die Sperrzeiten gelten für Akku, Kabel und Benzin gleich. Ein Benzingerät war unter den 17 gelesenen nicht, deshalb kann diese Seite zu Benzinmotoren nichts aus Unterlagen sagen.
Zwischen Akku und Kabel liegen die Unterschiede bei Reichweite, Laufzeit und Gewicht. Ein Kabelgerät läuft, solange die Steckdose Strom liefert, braucht aber eine Verlängerung; Bosch erlaubt höchstens 30 Meter, auf der Kabeltrommel mit Fehlerstromschutzschalter 60. Ein Akkugerät ist frei beweglich, aber nach einer Ladung zu Ende; die Hersteller nennen, wo überhaupt, zwischen 8 Minuten und, mit dem größten Husqvarna-Akku im Energiesparmodus, gut eineinhalb Stunden.
Husqvarna unterscheidet in der Laufzeittabelle des 120iBV Einsatzarten, darunter leichtes Blasen und Saugen und schwaches Blasen, und rechnet im Energiesparmodus, also auf einer niedrigen Stufe. Wie stark sich Blasen und Saugen bei der Laufzeit unterscheiden, nennt kein Hersteller getrennt; die Stufe bestimmt sie in jedem Fall mehr als die Betriebsart.
Wo im Garten keine Steckdose liegt, entscheidet das oft schon die Antriebsfrage. Wie man eine Steckdose ins Beet bringt, ohne den Garten aufzugraben, steht auf der Seite zur Gartensteckdose mit Erdspieß. Wer bereits Akkus eines Werkzeugsystems besitzt, hat die Antriebsfrage dagegen meist schon beantwortet.
Wenn schon ein Akku im Regal liegt
Ein vorhandenes Akkusystem verschiebt die Entscheidung oft vom Bläser zum Kombigerät, weil der teure Teil, der Akku, schon da ist. Die Hersteller binden ihre Geräte dabei streng: Einhell lässt den VENTURRO nur mit Power-X-Change-Akkus laufen, Makita den DUB187 nur mit den in der Anleitung genannten LXT-Akkus, Worx verlangt für den WG583E.9 zwei gleiche PowerShare-Akkus mit gleichem Ladestand. Gardena setzt beim PowerJet Collect auf das markenübergreifende System POWER FOR ALL.
Nicht jedes Akkugerät im Haus gehört zu einem solchen System. Manche kleinen Schrauber haben einen fest eingebauten Akku, wie ein Blick auf die Mini-Akkuschrauber zeigt; sie helfen bei der Wahl des Laubgeräts nicht weiter. Wer prüfen will, ob ein Akku zu einem System gehört, sieht nach, ob er sich abnehmen lässt und eine Typbezeichnung trägt.
Gleiche Sperrzeiten für Bläser und Sauger
Wer hofft, mit einem Bläser länger arbeiten zu dürfen als mit einem Sauger, wird enttäuscht. § 7 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung nennt die Nummern 34 und 35 im selben Satz: Laubbläser und Laubsammler dürfen in Wohngebieten an Werktagen zusätzlich von 7 bis 9, von 13 bis 15 und von 17 bis 20 Uhr nicht betrieben werden, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. Für beide bleiben werktags sechs Stunden. Ausnahmen im Einzelfall kann die nach Landesrecht zuständige Behörde zulassen; bei Gefahr durch Unwetter oder Schneefall braucht es dafür keine Zulassung, auf Verlangen muss man die Behörde aber unterrichten.
Die Ausnahme gilt für beide gleich: Geräte mit dem EU-Umweltzeichen sind von den zusätzlichen Sperrzeiten befreit. In den Unterlagen der 17 gelesenen Laubsauger taucht dieses Zeichen nicht auf. Strengere Regeln der Länder und Gemeinden bleiben unberührt, ebenso die Ausnahmen bei Gefahr durch Unwetter oder Schneefall. Die Sperrzeiten gelten in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten, Gebieten für die Fremdenbeherbergung und auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten; Dorf-, Misch- und Gewerbegebiete nennt die Vorschrift nicht.
Für die Wahl der Bauart heißt das: Die Uhrzeit spricht weder für den Bläser noch für den Sauger. Sie spricht nur für den Rechen, der an keine Sperrzeit gebunden ist, und für eine Arbeitsweise, die innerhalb der sechs Stunden fertig wird.
Rechen, Besen, Kehrmaschine: wann gar kein Gerät die bessere Wahl ist
Die Lösung ohne Gerät wird in den meisten Vergleichen übergangen, obwohl sie in der Suche auftaucht: Laubbläser oder Rechen, Laubbläser oder Besen, Laubbläser oder Kehrmaschine. Sie verdient einen ehrlichen Vergleich, denn sie gewinnt öfter, als man denkt.
| Frage | Rechen und Besen | Laubbläser | Kombigerät im Saugbetrieb |
|---|---|---|---|
| Sperrzeiten nach § 7 | keine | werktags nur 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr | wie der Bläser |
| Gehörschutz | nicht nötig | verlangt | verlangt |
| nasses Laub | möglich | vorgesehen, auf hoher Stufe | laut allen Anleitungen nicht |
| Kies und Beete | möglich, mit Vorsicht | je nach Hersteller, niedrige Stufe | laut mehreren Anleitungen ausgeschlossen |
| Laub danach weg | nach dem Einsacken | nein, liegt auf einem Haufen | ja, im Sack |
| Kosten im Betrieb | keine | Strom und Verschleiß | Strom, Verschleiß, Fangsack |
Für Rechen und Besen braucht es weder Gehörschutz noch Schutzbrille, die die Anleitungen der Geräte verlangen. Der Rechen gewinnt bei kleinen Flächen, bei nassem Laub und bei allen, die zu Zeiten arbeiten wollen, in denen Geräte stillstehen müssen. Greenworks empfiehlt ihn in der Anleitung sogar als Vorarbeit für den Bläser, und Husqvarna erinnert daran, den Arbeitsbereich sauber zu hinterlassen; mit dem Rechen liegt das Laub am Ende ohnehin dort, wo man es haben will. Er verliert bei großen Flächen und vielen Bäumen, und bei allen, denen die Arbeit körperlich schwerfällt. Und er verliert an einer Stelle, an der der Bläser ausdrücklich stark ist: in Fugen zwischen Pflastersteinen, Fliesen und Ziegeln, aus denen Gardena und Husqvarna den Schmutz mit dem Luftstrom holen lassen.
Eine handgeschobene Kehrmaschine schließt die Lücke auf befestigten Flächen, auf Pflaster und Einfahrten. Unterlagen zu Kehrmaschinen waren nicht Teil dieser Recherche, deshalb kann diese Seite keine Zahlen zu ihnen nennen. Für Rasen und Beete taugt sie nicht.
Die Nicht-Kauf-Option ist also nicht nur die billigste, sondern unter bestimmten Bedingungen die richtige: kleine Fläche, viel Nässe, Arbeit am Wochenende. Wer zwei dieser drei Bedingungen erfüllt, sollte mit dem Rechen anfangen und erst kaufen, wenn er nach einem Herbst merkt, dass er nicht reicht.
Gerät für den ganzen Garten: was nach dem Laub kommt
Ein Kombigerät oder ein Bläser wird im Herbst gebraucht und steht den Rest des Jahres. Das hat Folgen für die Lagerung. Einhell verlangt einen dunklen, trockenen und frostfreien Ort mit 5 bis 30 Grad und rät, das Gerät in der Originalverpackung aufzubewahren, Gardena einen trockenen, geschlossenen und frostsicheren Ort, Bosch einen sicheren, trockenen Platz außerhalb der Reichweite von Kindern. Akkus soll man laut Makita nachladen, wenn sie länger als sechs Monate liegen, und laut Husqvarna zwischen 5 und 40 Grad laden. Husqvarna verlangt außerdem, die Ausrüstung in einem verschließbaren Raum zu lagern, unzugänglich für Kinder und Unbefugte, und Akkus getrennt von Metallgegenständen wie Nägeln, Schrauben oder Schmuck aufzubewahren.
Eine Garage, die im Winter friert, erfüllt die Vorgaben von Einhell und Gardena nicht. Wer seine Gartengeräte dort aufbewahrt, holt zumindest Akkus und Ladegerät ins Haus oder hält die Garage frostfrei; was ein Heizlüfter dafür braucht, rechnet die Seite zu Heizlüftern für Garage und Werkstatt vor.
Wer seine Gartengeräte im Herbst ohnehin winterfest macht, hängt den Laubsauger an das Ende dieser Liste: Sack leeren und reinigen, Saugrohr ausklopfen, Akku abnehmen und ins Haus bringen. Wie das beim Wasser im Garten geht, vom Schlauch bis zum Hahn, steht auf der Seite zum Gartenschlauch, der winterfest gemacht wird.
Für die Wahl zwischen Bläser und Sauger heißt das: Ein reiner Bläser ist kleiner und braucht weniger Platz im Regal, ein Kombigerät bringt Rohre und einen Sack mit, die mit verstaut werden wollen. Wer wenig Stauraum hat, rechnet auch das in die Entscheidung ein.
Prüfliste: Bläser, Kombigerät oder Rechen in zwölf Fragen
Die Liste fasst die Gabelungen und Nachteile zusammen. Sie funktioniert ohne den Rest der Seite und lässt sich vor dem ersten Ladenbesuch abarbeiten.
- Wohin soll das Laub: bleibt es im Garten, kommt es auf den Kompost oder muss es weg?
- Wie groß ist die Fläche, und wie viele Bäume werfen Laub ab?
- Wie viel davon ist Kies, Splitt oder Beet, wo laut mehreren Anleitungen nicht gesaugt werden darf?
- Ist das Laub zur Arbeitszeit meist trocken, oder liegt es oft nass?
- Liegt eine Steckdose in Reichweite, und wie lang müsste die Verlängerung sein?
- Gibt es schon Akkus eines Werkzeugsystems im Haus?
- Wie viel Gewicht lässt sich eine halbe Stunde lang tragen, mit Saugrohr und Sack?
- Wann wird gearbeitet: werktags zwischen 9 und 13 oder 15 und 17 Uhr, oder am Wochenende?
- Wie wichtig ist die Lautstärke, für die Nachbarn und für das eigene Gehör?
- Wie viel Platz ist im Regal für Rohre und Sack?
- Soll das Laub zerkleinert werden, und wenn ja, wohin kommt das Häckselgut?
- Reicht nach ehrlicher Rechnung ein Rechen?
Wer die erste, dritte und vierte Frage beantwortet hat, weiß meist schon, ob es ein Bläser, ein Kombigerät oder gar keins wird. Die übrigen Fragen entscheiden, welches Gerät innerhalb der Bauart. Wer die Liste ein zweites Mal nach dem ersten Herbst durchgeht, sieht, ob die Entscheidung gehalten hat: ob der Rechen gereicht hat, ob das Kombigerät wirklich gesaugt hat oder vor allem geblasen, und ob der Sack zu klein war.
Was die Unterlagen offenlassen
Drei Fragen, die für die Wahl zwischen Bläser und Sauger wichtig wären, beantworten die Unterlagen nicht. Die erste ist, wie viel Fläche ein Gerät in einer bestimmten Zeit schafft, als Bläser und als Sauger. Nur Ryobi nennt überhaupt eine Fläche, bis zu 400 Quadratmeter mit einem 5-Ah-Akku beim OBV18, und nicht, in welcher Betriebsart.
Die zweite ist, wie viel Staub ein Bläser aufwirbelt. Die Anleitungen raten zum Befeuchten bei staubigen Bedingungen und zur Staubmaske, nennen aber keine Werte. Die dritte ist, wie viel ein Kombigerät in beiden Betriebsarten tatsächlich lauter ist, wenn nicht beide Werte angegeben sind; die Richtlinie verlangt nur den höheren, und die meisten Hersteller nennen nur diesen. Offen bleibt auch, was Flach- und Konzentrierdüsen an Geschwindigkeit und Luftmenge ändern, und ob Laubbläser und Laubsauger Insekten und Kleintieren unterschiedlich schaden; die Anleitungen verlangen nur, die Fläche vorher nach Tieren abzusuchen.
Diese Seite beruht auf Unterlagen, nicht auf eigener Erprobung: auf der Richtlinie 2000/14/EG, der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung und den Anleitungen, Erklärungen und Herstellerseiten der 17 Laubsauger aus den drei Vergleichen dieses Themenbereichs, gelesen am 04.10.2026. Reine Laubbläser ohne Saugfunktion, fahrbare Laubsauger, Benzingeräte und Kehrmaschinen wurden nicht gesondert ausgewertet; zu ihnen nennt diese Seite deshalb keine Zahlen.
Der nächste Schritt: die Seite, die jetzt dran ist
Wer nach den vier Gabelungen beim Kombigerät gelandet ist, und das sind die meisten, steht vor der nächsten Frage, und die hängt am Antrieb. Für fast alle, die schon Akkus eines Werkzeugsystems besitzen oder keine Steckdose in Reichweite haben, ist das die Seite zu Laubsaugern mit Akku. Sie ordnet fünf Kombigeräte nach dem Akkusystem und rechnet vor, wie lange eine Ladung reicht und wie viel Fläche das bedeutet.
Genau diese Seite ist jetzt dran, weil die Laufzeit die Frage ist, an der sich ein Kombigerät im Alltag bewährt oder nicht. Sie zeigt auch, dass nur drei von fünf Herstellern überhaupt eine Laufzeit nennen, und wie man die fehlende Zahl mit einer Stoppuhr selbst ermittelt. Ein Bläser verzeiht einen kleinen Akku, ein Sauger nicht. Wer dagegen am Kabel arbeiten will und viel Laub häckseln möchte, springt zur Seite zu Laubsaugern mit Häcksler; wer vor allem leise arbeiten will, zur Seite zu leisen Laubsaugern.
Warum nicht gleich die Frage nach den erlaubten Zeiten? Weil sie für Bläser und Sauger dieselbe Antwort hat und die Wahl der Bauart nicht verändert. Werktags 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr gilt für beide. Sie wird erst wichtig, wenn das Gerät gekauft ist und der erste Samstag ansteht; dann lohnt der Blick in die Regeln des eigenen Landes und der Gemeinde. Wer bei der vierten Gabelung gemerkt hat, dass sein Laub oft nass liegt, nutzt das Kombigerät ohnehin oft als Bläser; auch dann zeigt die Laufzeitseite, wie man die Laufzeit des eigenen Geräts mit der Stoppuhr misst.
- Richtlinie 2000/14/EG, Anhang I Nr. 34 und 35 und Anhang III Teil B, abgerufen am 04.10.2026.
- Anhang der 32. BImSchV, Laubbläser Nr. 34 und Laubsammler Nr. 35, abgerufen am 04.10.2026.
- § 7 der 32. BImSchV, Betrieb in Wohngebieten, abgerufen am 04.10.2026.
- Bosch: UniversalGardenTidy 2300, Gewicht als Sauger und als Bläser, abgerufen am 04.10.2026.
- Husqvarna: 120iBV, Laubbläser mit Vakuum-Kit, abgerufen am 04.10.2026.
- Gardena: PowerJet Collect 18V P4A solo, Saugen und Blasen, abgerufen am 04.10.2026.
Außerdem gelesen: die Anleitungen, Konformitätserklärungen und Herstellerseiten der 17 Laubsauger aus den Vergleichen zu Akku-Laubsaugern, Laubsaugern mit Häcksler und leisen Laubsaugern, darunter die Bosch-Erklärung F 016 L94 695 vom 08.09.2023 und die Anleitungen von Greenworks, Husqvarna, Einhell, Black+Decker, Gardena und Ryobi.

