Welche Frage wohin führt: die Karte des Bereichs Tageslichtlampe
Wer nach einer Tageslichtlampe sucht, kommt meist mit einer von sechs Fragen: Wie hell muss sie sein? Ist sie ein Medizinprodukt? Brauche ich eher einen Lichtwecker? Wie lange sitze ich davor? Schadet sie den Augen? Und wer bezahlt sie? Jede dieser Fragen hat in diesem Bereich eine eigene Seite. Die Tabelle zeigt, welche.
| Ihre Frage | Seite | Art |
|---|---|---|
| Wie hell muss eine Tageslichtlampe sein, und bei welchem Abstand gilt die Zahl? | Tageslichtlampen mit 10.000 Lux | Vergleich |
| Ist meine Lampe ein Medizinprodukt, und woran erkenne ich das? | Lichttherapie-Lampen als Medizinprodukt | Vergleich |
| Ich will morgens mit Licht aufwachen. Welcher Lichtwecker? | Lichtwecker im Vergleich | Vergleich |
| Wie lange täglich, in welchem Abstand, zu welcher Uhrzeit? | Lichttherapie richtig anwenden | Ratgeber |
| Schadet das Licht den Augen? Wer sollte vorher fragen? | Nebenwirkungen der Lichttherapie | Ratgeber |
| Zahlt die Krankenkasse? Kann ich die Lampe absetzen? | Lichttherapie und Krankenkasse | Ratgeber |
Die Karte liest sich von links nach rechts: erst die eigene Frage, dann die Seite. Die drei Vergleiche stellen jeweils fünf Geräte nebeneinander und gleichen ab, was in Angebot und Anleitung steht. Die drei Ratgeber kommen ohne Produkte aus und stützen sich auf Leitlinie, Behörden und Gesetzestexte.
Die Reihenfolge der Tabelle folgt den Fragen, wie sie in der Suche am häufigsten auftauchen. Für diesen Bereich wurden über tausend Suchvorschläge zu Tageslichtlampe, Lichttherapie und Lichtwecker gesammelt und in Bündel sortiert: Lux und Abstand, Medizinprodukt, Lichtwecker, Anwendung und Dauer, Augen und Risiken, Krankenkasse. Jedes Bündel hat seine Seite bekommen.
Wer noch nicht weiß, welche Frage seine ist, beginnt am besten mit der Anwendung. Der Ratgeber Lichttherapie richtig anwenden erklärt, wie viel Licht für eine Sitzung nötig ist und in welchem Abstand, und daraus ergibt sich fast von selbst, welche Lampe man braucht. Wer schon eine Lampe hat, findet dort auch, wie die erste Woche aussehen sollte.
Wer ein bestimmtes Gerät kaufen will, beginnt mit dem passenden Vergleich. Für eine Lampe am Frühstückstisch ist es der Vergleich der Tageslichtlampen mit 10.000 Lux, für eine Lampe, die Teil einer Behandlung sein soll, der Vergleich der Medizinprodukte, für das Aufwachen der Vergleich der Lichtwecker. Die übrigen Abschnitte dieser Übersicht erklären, was die sechs Seiten verbindet.
Der Befund, der alle sechs Seiten verbindet: Zahlen ohne Bezug
Wer die sechs Seiten nebeneinanderlegt, findet in jeder dasselbe Muster. Die Zahl, auf die es ankommt, steht entweder gar nicht da oder ohne den Bezug, der sie verständlich macht. Eine Luxzahl ohne Abstand, ein Medizinprodukt ohne Kennnummer, ein Lichtwecker ohne Helligkeit, eine Sitzungsdauer ohne Tabelle, eine Sicherheitsaussage ohne Daten für Vorerkrankte, eine Kassenleistung ohne Eintrag im Verzeichnis.
Die Werte als Liste
- Tageslichtlampen: Luxzahl mit Abstand (von 32): 11 von 32 Prozent
- Tageslichtlampen: Medizinprodukt im Angebot (von 36): 8 von 36 Prozent
- Tageslichtlampen: Krankheitswort ohne bekannte Einstufung (von 36): 11 von 36 Prozent
- Lichtwecker: Helligkeit in Lux (von 40): 3 von 40 Prozent
- Tageslichtlampen: Kennnummer neben CE (von 36): 1 von 36 Prozent
- Tageslichtlampen: photobiologische Norm (von 36): 0 von 36 Prozent
Die Grafik fasst die Auszählungen der drei Vergleiche zusammen. Elf von 32 Tageslichtlampen nennen ihre Luxzahl mit einem Abstand, acht von 36 bezeichnen sich als Medizinprodukt, eine von 36 nennt eine Kennnummer neben dem CE-Zeichen, keine eine photobiologische Norm. Von 40 Lichtweckern nennen drei eine Helligkeit in Lux. Dafür nennen elf Tageslichtlampen eine Krankheit wie Depression, ohne dass eine Einstufung bekannt ist.
Gezählt wurde jeweils, was im Angebot steht: Titel, Aufzählung, Datenfelder und Beschreibung. Was nur in einer Anleitung steht, zählt für das Angebot nicht, weil man es beim Kauf nicht sieht. Die Anleitungen der ausgewählten Geräte wurden trotzdem gelesen, und die Vergleiche zeigen jeweils in einer eigenen Spalte, was dort steht und was im Angebot fehlt.
Dieser Befund ist kein Vorwurf an einzelne Hersteller, sondern eine Beschreibung des Marktes, wie er sich am Prüftag in den Angeboten zeigte. Manche Hersteller liefern die fehlenden Angaben in ihren Anleitungen nach, und dort finden sich oft genau die Tabellen und Hinweise, die im Angebot fehlen. Das Problem ist, dass man sie vor dem Kauf suchen muss, und bei vielen günstigen Geräten gibt es keine.
Auffällig ist, dass die bekannten Hersteller nicht immer besser abschneiden. Ein Markenhersteller nennt in einem Angebot eine Sonnenaufgangsdauer, die seine eigene Anleitung nicht bestätigt; ein anderer führt bei einer Lampe ein Datenfeld, das zu einem anderen Gerät passt. Umgekehrt nennen manche günstige Angebote einen Abstand, wo teurere schweigen. Die Unterlage zählt, nicht der Name.
Die folgenden sechs Abschnitte führen den Befund aus, je einen für jede Seite. Jeder nennt die eine Zahl, die dort fehlt oder ohne Bezug steht, und was daraus für den Kauf oder die Anwendung folgt. Wer nur einen davon liest, sollte den lesen, der zu seiner Frage passt.
Lux ohne Abstand: 21 von 32 Lampen sagen nicht, wo ihre Zahl gilt
Die Luxzahl ist die bekannteste Angabe auf einer Tageslichtlampe, und sie steht auf jeder. Für den Vergleich der Tageslichtlampen mit 10.000 Lux wurden 32 Angebote gelesen; 21 davon nennen keinen Abstand, in dem die Zahl gilt. Ohne Abstand lässt sich aber nicht berechnen, wie lange man vor der Lampe sitzen muss, denn die Beleuchtungsstärke fällt mit der Entfernung deutlich ab.
Wie deutlich, zeigen die Anleitungen. Die Beurer TL 80 nennt 10.000 Lux bei ca. 20 Zentimetern, 5.000 Lux bei ca. 35 und 2.500 Lux bei ca. 50 Zentimetern. Die medisana LT 460, die im Titel 10.000 Lux nennt, liefert laut ihrer Anleitung bei 20 Zentimetern etwa 5.000 Lux, also die Hälfte. Drei Angebote nennen für dieselbe Zahl sogar zwei verschiedene Abstände.
Die Spanne der Messabstände in den Angeboten ist groß. Die kürzesten liegen bei 10 Zentimetern, andere bei 13, 15, 20 oder 25 Zentimetern. Zwischen dem kürzesten und dem längsten liegt der Faktor 2,5, und zwei Lampen mit derselben Zahl im Titel können am Auge deshalb sehr verschieden hell sein. Der Vergleich ordnet seine fünf Lampen deshalb nach dem, was bei 20 Zentimetern ankommt.
Für den Kauf folgt daraus eine einfache Regel: Die Luxzahl ist nur mit Abstand eine Information. Wer eine Lampe sucht, sucht zuerst nach der Tabelle aus Lux, Abstand und Dauer, und erst dann nach der Zahl im Titel. Fehlt die Tabelle, ist die Zahl eine Behauptung, die man nicht nachrechnen kann.
Das Wort „bis“ verdient dabei besondere Aufmerksamkeit. „Bis 10.000 Lux“ heißt in der Regel, dass die Zahl beim kürzesten Abstand gilt, den der Hersteller gemessen hat. Bei einer Lampe aus dem Vergleich nennt die Anleitung für denselben Wert 10 Zentimeter und für 20 Zentimeter etwa die Hälfte. Wer „bis“ liest, sollte mit dem eigenen Abstand rechnen, nicht mit dem Titel.
Wer seinen Platz kennt, kann das Problem umgehen: am Frühstückstisch oder Schreibtisch den Abstand zwischen Augen und Lampe messen und dann eine Lampe wählen, deren Anleitung für genau diesen Abstand einen Wert nennt. Wie viel Platz eine Lampe neben einem Bildschirm braucht, gibt die Kaufberatung für Schreibtische als Anhaltspunkt.
Medizinprodukt ohne Beleg: acht Einstufungen, eine Kennnummer
Die zweite Zahl betrifft die Einstufung. Nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte ist ein Gerät ein Medizinprodukt, wenn der Hersteller ihm einen medizinischen Zweck gibt, etwa die Behandlung oder Linderung einer Krankheit. Für den Vergleich der Lichttherapie-Lampen als Medizinprodukt wurden 36 Angebote gelesen: Acht nennen die Einstufung, alle von einem Hersteller; 16 nennen eine Krankheit wie Depression, Winterdepression oder SAD.
Das Muster ist auffällig. Die Lampen mit Einstufung sprechen vorsichtig von Lichtmangelerscheinungen, die ohne Einstufung oft von Depression. Bei elf Angeboten mit einem Krankheitswort ist keine Einstufung bekannt. Eine Kennnummer neben dem CE-Zeichen, die bei einem Medizinprodukt der Klasse IIa die Beteiligung einer Benannten Stelle zeigt, nennt ein einziges Angebot.
Die Verordnung über Medizinprodukte enthält dazu einen Artikel, der Irreführung verbietet. Bei Kennzeichnung und Bewerbung dürfen keine Angaben verwendet werden, die über Zweckbestimmung, Sicherheit und Leistung irreführen können, etwa indem sie einen falschen Eindruck hinsichtlich der Behandlung erwecken oder nicht über Risiken informieren. Ob ein bestimmtes Angebot dagegen verstößt, entscheiden Behörden; der Käufer kann prüfen, ob das Versprechen durch eine Einstufung gedeckt ist.
Für den Kauf ist die Einstufung vor allem ein Hinweis auf Unterlagen. Ein Hersteller, der seine Lampe als Medizinprodukt einstuft, muss eine Anleitung mit Zweckbestimmung und Risiken liefern. Wer eine Lampe als Teil einer Behandlung nutzen will, ist mit einem solchen Gerät besser bedient, nicht weil es heller ist, sondern weil man weiß, was es kann und für wen es nicht geeignet ist.
Wie weit Angebot und Unterlage auseinanderliegen können, zeigt ein Beispiel aus dem Vergleich. Eine runde Designleuchte eines Spezialherstellers wird im Angebot mit Lichttherapie gegen SAD beworben, die Vergleichstabelle desselben Herstellers im selben Angebot führt sie aber nicht als Medizinprodukt. Ihr Angebot nennt 10.000 Lux aus 20 Zentimetern, ihre Anleitung 10.000 Lux bei 0 Zentimetern, also direkt an der Leuchtfläche, und 3.000 Lux bei einer Armlänge.
Dieselbe Lücke zwischen Werbung und Zulassung findet sich bei anderen Gesundheitsgeräten. Bei Uhren, die Blutdruck messen, versprechen viele Angebote Messwerte ohne Zulassung; wie das dort aussieht, beschreibt die Seite zur Blutdruckmessung mit der Smartwatch.
Lichtwecker ohne Lux: gezählt werden Klänge, nicht das Licht
Bei Lichtweckern ist der Befund noch deutlicher. Für den Vergleich der Lichtwecker wurden 40 Angebote gelesen. Drei nennen eine Helligkeit in Lux, alle von einem Hersteller und ohne Abstand; keines nennt Lumen, eine Farbtemperatur oder den Stromverbrauch im Bereitschaftsbetrieb. Dafür nennen 16 die Zahl ihrer Klänge und 17 die Zahl ihrer Helligkeitsstufen.
Bei der Dauer sind die Angebote gesprächiger. 26 von 40 nennen eine Sonnenaufgangsdauer, meist eine Spanne bis 60 Minuten. Die Hersteller mit Anleitung stellen ab Werk 30 Minuten ein. Wie hell es am Ende dieser halben Stunde ist, steht aber fast nirgends, und so bleibt offen, ob ein langer Sonnenaufgang mit wenig Licht mehr bewirkt als ein kurzer mit viel.
Auch die Anleitungen sind sparsam. Eine nennt 800 Lux bei ca. 10 Zentimetern, einem Abstand, in dem niemand schläft. Eine andere nennt den Abstand zum Kopf, 40 bis 50 Zentimeter, aber keine Luxzahl. Und bei einem Markenhersteller nennt ein Angebot einen Sonnenaufgang von 5 bis 60 Minuten, die eigene Anleitung 20 bis 40.
Ein Lichtwecker ist sogar als Medizinprodukt eingestuft: Der Lumie Bodyclock Spark 100 nennt in Angebot und Anleitung die Klasse I. Das ist eine niedrigere Klasse als bei Tageslichtlampen für die Therapie, die nach den Anleitungen der Spezialhersteller meist in Klasse IIa eingestuft sind. Eine Luxzahl nennt auch dieser Wecker nicht, nur Stufen von 1 bis 5.
Ein Lichtwecker ist keine Tageslichtlampe. Er weckt mit einigen hundert Lux, während man noch schläft, und er ersetzt keine Sitzung vor der Lampe. Wer beides will, kann beides kombinieren: den Wecker für das Aufwachen, die Lampe für die halbe Stunde am Frühstückstisch. Für die Frage, wie gut ein Wecker das Aufwachen erleichtert, zählen Dauer, Abstand und Bedienung mehr als die Zahl der Klänge.
Für das Aufwachen kann ein Lichtwecker trotzdem einen Unterschied machen. Eine Metaanalyse aus dem Jahr 2005 fand für die Dämmerungssimulation bei saisonal abhängiger Depression in fünf Studien eine Verringerung der Symptome. Welche Helligkeit die Geräte in diesen Studien hatten, lässt sich aus der Zusammenfassung nicht ablesen, und ein Wecker aus dem Handel ist nicht dasselbe wie ein Gerät aus einer Studie.
Wer nachts aufsteht und nur ein wenig Licht braucht, ist mit einem Lichtwecker oft schon versorgt, denn viele haben ein gedämpftes Nachtlicht. Wer mehr will, findet im Vergleich der Nachtlichter mit Bewegungsmelder Geräte, die nur bei Bedarf und in Bodennähe leuchten.
Anwendung ohne Tabelle: zwei Anleitungen machen die Dosis rechenbar
Die Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression nennt für die Lichttherapie mindestens 2.500 Lux, besser 10.000 Lux und mehr, und 30 Minuten bis 2 Stunden in den frühen Morgenstunden. Wie lange man bei der eigenen Lampe sitzen muss, ergibt sich daraus nicht, denn das hängt am Abstand.
Unter den Anleitungen, die für diesen Bereich gelesen wurden, führen zwei eine vollständige Tabelle aus Lux, Abstand und Dauer: die der Beurer TL 80 und die der TL 45. Sie nennen eine halbe Stunde bei ca. 20 Zentimetern, eine Stunde bei 30 bis 35 und zwei Stunden bei 45 bis 50 Zentimetern. Der Ratgeber Lichttherapie richtig anwenden macht daraus einen Rechner und einen Zeitplan für den Morgen.
Die übrigen Regeln der Anwendung sind in den Quellen erstaunlich einheitlich: morgens, direkt nach dem Aufwachen, mindestens sieben Tage in Folge, mit kürzeren Sitzungen beginnen, die Augen offen halten, aber nicht dauerhaft ins Licht starren. Lesen, Frühstücken und Arbeiten sind dabei erlaubt. Wer diese Regeln kennt, braucht nur noch den Abstand und die Tabelle seiner Lampe.
Einige Hersteller erlauben mehr Spielraum, als man denkt. Lumie schreibt, es sei nicht schädlich, das Licht länger als empfohlen zu nutzen, und die tägliche Dosis könne in einer oder in mehreren kürzeren Sitzungen kommen. Wer morgens nur wenig Zeit hat, kann mittags ergänzen. Ob das so wirkt wie eine Sitzung am Stück, sagen die Quellen dieses Bereichs allerdings nicht.
Wer morgens schlecht in Gang kommt, weil die Nacht unruhig war, hat womöglich ein anderes Problem als Licht. Was Geräte am Handgelenk über den Schlaf messen und wie belastbar das ist, ordnet die Seite zum Schlaftracking mit dem Fitness-Tracker.
Sicherheit ohne Daten: die Lücke bei Augenerkrankungen
Die Frage nach den Augen beantwortet eine systematische Übersicht von Brouwer und Kollegen aus dem Jahr 2017. Sie wertete 43 Arbeiten aus und fand keine Belege für Augenschäden durch Lichttherapie, mit Ausnahme eines Fallberichts bei einem lichtsensibilisierenden Antidepressivum. Augenbeschwerden wurden bei etwa 0 bis 45 Prozent der Teilnehmenden berichtet, meist mild.
Die Einschränkung steht in derselben Übersicht: Das Ergebnis gilt für körperlich gesunde Menschen ohne Medikamente. Für Menschen mit Augenerkrankungen oder erhöhter Lichtempfindlichkeit fehlen Daten. Genau für diese Gruppe nennen die Hersteller Gegenanzeigen, und das Bundesamt für Strahlenschutz rät bei Augenerkrankungen zur augenärztlichen Klärung.
Die Leitlinie fasst die Nebenwirkungen knapp zusammen: Im Wesentlichen könnten Augen- und Kopfschmerzen auftreten, die aber kurzzeitig und mild seien. Sie schreibt aber auch, die Sicherheitsaspekte seien in den Studien schlecht berichtet worden. Die Liste der Nebenwirkungen ist also das, was berichtet wurde, nicht unbedingt alles, was vorkommt.
Der Ratgeber zu den Nebenwirkungen der Lichttherapie stellt acht verbreitete Annahmen den Quellen gegenüber, von „Lichttherapie schädigt die Augen“ bis „bei grauem Star verboten“, und sagt bei jeder, ob sie hält. Er enthält auch einen Assistenten, der sagt, wer vorher ärztlich klären sollte.
Ein Begriff aus diesem Ratgeber taucht auch in den Anleitungen auf: die „freie Gruppe“. Sie stammt aus der Normung der photobiologischen Sicherheit und bedeutet, dass eine Lampe keine photobiologische Gefährdung darstellt. Eine Anleitung im Bereich führt für jede gemessene Gefährdungsart, von UV bis Blaulicht, die freie Gruppe auf; in den 36 gelesenen Angeboten nannte keines eine solche Norm.
Für die meisten Menschen ist die Botschaft beruhigend: Die Nebenwirkungen sind nach der Leitlinie meist kurzzeitig und mild, vor allem Augen- und Kopfschmerzen in den ersten Tagen. Für die übrigen ist sie eine Aufforderung: vor der ersten Sitzung fragen, nicht danach.
Dazu passt, was das BfS zur Verantwortung schreibt: Für die Sicherheit der Geräte, auch im Hinblick auf Netzhautschäden durch Blaulicht, sei der Hersteller verantwortlich, und aus seinen Informationen solle hervorgehen, dass das Gerät weder UV- noch Infrarotstrahlung abgibt. Wer eine Lampe ohne solche Informationen hat, kann das nicht prüfen und sollte umso vorsichtiger mit dem direkten Blick sein.
Kassenleistung ohne Eintrag: keine Tageslichtlampe im Hilfsmittelverzeichnis
Die letzte Zahl betrifft das Geld. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gliedert die Hilfsmittel, die von der Leistungspflicht der Kassen umfasst sind, in 38 Produktgruppen. Eine Tageslichtlampe steht am 17.10.2026 nicht darin. Die einzige Lichttherapie im Verzeichnis ist die häusliche UV-Therapie der Haut, mit einem UV-B-Kamm als Produkt; also genau das UV-Licht, das eine Tageslichtlampe nicht abgeben soll.
Die Produktgruppe 06 „Bestrahlungsgeräte“ führt am Prüftag zwei Positionen: einen UV-B-Kamm mit Schmalband-UV-B bei 311 Nanometern und eine Abrechnungsposition für Reparatur und Wartung. Eine Suche nach dem Wort „Licht“ in der Gliederung des Verzeichnisses fand außerdem Sensoren mit Lichtsteuerung, Blitz- und Vibrationswecker für Menschen mit Hörbehinderung und Lichtschutzgläser, aber keine Tageslichtlampe.
Das Merkblatt des IGeL-Monitors führt die Lichttherapie bei saisonaler Depression als individuelle Gesundheitsleistung, die Versicherte selbst bezahlen; Sitzungen in einer Praxis kosten nach dem Merkblatt je 6 bis 12 Euro. Den Nutzen bewertet es als „tendenziell positiv“.
Für die Steuer gilt eine Regel, die viele überrascht: Krankheitskosten wirken sich nur aus, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen, die nach dem Einkommensteuergesetz je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte liegt. Eine einzelne Lampe überschreitet diese Grenze selten; zusammen mit anderen Krankheitskosten des Jahres kann sie mitzählen.
Der Ratgeber Lichttherapie und Krankenkasse klärt die Begriffe Medizinprodukt, Hilfsmittel und IGeL, beschreibt einen Antrag bei der Kasse und den Weg über die Steuer. Dort zeigt sich eine Regel, die viele übersehen: Für eine Lampe, die als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens gelten kann, verlangt das Steuerrecht ein amtsärztliches Gutachten, und zwar vor dem Kauf.
Für die meisten bedeutet das: Die Lampe wird selbst bezahlt. Wer weitere Krankheitskosten im selben Jahr hat, kann über die Steuer etwas zurückholen, wenn er den Nachweis rechtzeitig besorgt.
Wer trotzdem einen Antrag stellen will, muss drei Hürden aus § 33 SGB V nehmen: Die Lampe muss den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, sie muss im Einzelfall erforderlich sein, und sie darf kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens sein. Die dritte Hürde ist bei einer Lampe besonders hoch, weil eine Lampe auf den ersten Blick genau das ist.
Die Dosis in einer Zahl: Lux mal Minuten
Hinter allen Seiten dieses Bereichs steht eine einfache Rechnung. Eine Verbraucherorganisation schrieb 2025, für eine Lichttherapie brauche es etwa 10.000 Lux auf der Netzhaut für 30 Minuten täglich; mit schwächerem Licht gehe es auch, dann länger, etwa 75 Minuten bei 4.000 Lux. Die Herstellertabellen rechnen genauso: eine halbe Stunde bei 10.000 Lux, eine Stunde bei 5.000, zwei Stunden bei 2.500.
Die Dosis ist also ein Produkt aus Helligkeit und Zeit. Wer weniger Licht hat, sitzt länger; wer mehr hat, ist schneller fertig. Mehr als die Dosis bringt nach den Quellen dieses Bereichs keinen belegten Vorteil, und wer näher rückt, um schneller fertig zu sein, riskiert mehr Blendung. Die richtige Lampe ist deshalb die, die bei dem eigenen Abstand in der eigenen verfügbaren Zeit die Dosis liefert.
Für die Planung des Morgens heißt das: Zuerst die verfügbare Zeit festlegen, dann den Abstand am Platz messen, dann die Lampe wählen, deren Tabelle bei diesem Abstand in dieser Zeit die Dosis liefert. Wer die Reihenfolge umdreht und zuerst die Lampe kauft, muss den Morgen an die Lampe anpassen statt umgekehrt, und das gelingt über einen ganzen Winter selten.
Daraus ergibt sich, warum die Luxzahl ohne Abstand so wenig hilft. Wer eine Lampe mit 10.000 Lux im Titel kauft und sie in 50 Zentimetern aufstellt, rechnet mit einer halben Stunde und braucht nach den Tabellen zwei Stunden. Der Unterschied entscheidet darüber, ob die Sitzung in den Morgen passt. Wie das im Einzelnen aussieht, rechnet der Ratgeber zur Anwendung mit einem eigenen Rechner vor.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung. Wer morgens zwanzig Minuten am Frühstückstisch hat und dort 35 Zentimeter von der Lampe entfernt sitzt, erreicht nach der Tabelle der Beurer TL 80 ein Drittel der Dosis, denn bei diesem Abstand verlangt sie eine Stunde. Rückt er auf 20 Zentimeter heran, erreicht er zwei Drittel. Der Abstand ist der Hebel, den man am leichtesten verstellen kann.
Was die Leitlinie empfiehlt und was nicht
Die Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression enthält zwei Empfehlungen zur Lichttherapie. Bei Depressionen mit saisonalem Muster soll ein Therapieversuch mit Lichttherapie angeboten werden, das ist der stärkste Empfehlungsgrad. Bei Depressionen ohne saisonales Muster kann er angeboten werden. Die Aussagesicherheit der Evidenz schätzt die Leitliniengruppe für die saisonale Form als moderat ein, für die nicht-saisonale als sehr niedrig.
Die Leitlinie begründet die starke Empfehlung auch damit, dass das Schadenspotenzial gering und die Lichttherapie sehr einfach umzusetzen sei, etwa durch kostengünstige Lichttherapie-Lampen am Arbeitsplatz. In der Regel erfolge sie zusätzlich und unterstützend zu anderen Behandlungen; bei leichten und rein saisonalen Formen sei auch ein erster Versuch mit Licht allein denkbar.
In ihrer Evidenzbeschreibung zitiert die Leitlinie eine Bewertung des IQWiG aus dem Jahr 2020. Über alle Geräte gerechnet waren die Remissionsraten mit Lichttherapie gegenüber Placebo nicht signifikant besser; in der Analyse der Studien mit Lichtlampen war der Effekt signifikant, 46 gegenüber 25 Prozent, nicht aber für Stirnlampen. Deshalb konzentriert sich dieser Bereich auf Lampen.
Was die Leitlinie nicht sagt: welche Lampe man kaufen soll, wer sie bezahlt und wie man sie bei Augenerkrankungen einsetzt. Diese Fragen beantworten die Seiten dieses Bereichs, soweit es Quellen dafür gibt. Für die Vorbeugung vor den ersten Beschwerden fand eine Cochrane-Übersicht nur eine kleine Studie, und die Evidenz war sehr niedrig.
Die Cochrane-Übersicht zur Vorbeugung fand unter 3.745 Arbeiten eine einzige Studie mit 46 Personen, die ihre Kriterien erfüllte, und stufte die Evidenz als sehr niedrig ein. Ihr Schluss: Die Entscheidung für oder gegen einen vorbeugenden Beginn solle sich stark an den Vorlieben der Betroffenen orientieren. Wer im Herbst früh beginnen will, darf das, aber er kann sich nicht auf Studien stützen.
Wer nur trübe Wintermorgen kennt und keine Erkrankung hat, ist nicht die Zielgruppe der Leitlinie. Für ihn ist eine Lampe eine Anschaffung für das Wohlbefinden, und dieselben Regeln zu Abstand, Dauer und Uhrzeit helfen ihm, das Licht sinnvoll zu nutzen.
Wie viel Licht eine Tageslichtlampe bringt: der Vergleich mit dem Alltag
Das Bundesamt für Strahlenschutz nennt Vergleichswerte, die helfen, die Zahlen auf den Lampen einzuordnen. Allgemeinbeleuchtung in Wohnräumen liegt bei etwa 100 bis 300 Lux, Bürobeleuchtung bei etwa 500 Lux. Ein bedeckter Himmel mittags im Winter bringt etwa 6.000 Lux, ein bedeckter Sommertag etwa 20.000 Lux.
Eine Tageslichtlampe mit 10.000 Lux in kurzem Abstand bringt also ein Vielfaches des Wohnzimmerlichts ans Auge, aber nicht mehr als ein trüber Sommertag draußen. Der Unterschied liegt in der Konzentration: Draußen kommt das Licht vom ganzen Himmel, vor der Lampe aus einer kleinen Fläche in 20 bis 50 Zentimetern. Deshalb rät das BfS, nicht längere Zeit aus kurzer Distanz in eine so helle Quelle zu blicken.
Daraus ergibt sich auch, warum eine gewöhnliche helle Lampe nicht wie eine Tageslichtlampe wirkt. Eine Leuchte im Wohnzimmer bringt einige hundert Lux ans Auge, eine Tageslichtlampe in 20 Zentimetern zehntausend. Selbst eine sehr helle Deckenleuchte kommt nicht in diese Größenordnung, weil das Licht sich im Raum verteilt, bevor es das Auge erreicht.
Das BfS nennt auch die Lichtfarbe, die meist verwendet wird: Tageslichtweiß mit 6.500 Kelvin. Besonders wirksam sei Blaulicht um 480 Nanometer, weil es die lichtempfindlichen Zellen der Netzhaut anrege, die die innere Uhr stellen. Lampen mit warmem Licht sind für den Abend gedacht, nicht für die Sitzung.
Viele Lampen bieten heute mehrere Lichtfarben. Bei einer davon, der Beurer TL 45, gilt nach der Anleitung nur die Therapie-Einstellung mit 6.500 Kelvin als Medizinprodukt; die Einstellungen mit 4.300 und 3.000 Kelvin sind zum Arbeiten und Entspannen gedacht. Wer die Lampe für eine Sitzung nutzt, wählt die kalte Einstellung, für den Abend die warme.
Ein Lichtwecker liegt mit einigen hundert Lux in der Größenordnung von Raumlicht. Er wirkt nicht über die Menge, sondern über den Übergang von dunkel zu hell während des Schlafs. Wer die beiden Geräte vergleicht, vergleicht also nicht zwei Helligkeiten, sondern zwei Arten, Licht zu nutzen.
Tageslichtlampe, Lichtwecker, Lichtbrille: drei Geräte, drei Zwecke
In der Suche nach Lichttherapie tauchen drei Gerätearten auf, die oft verwechselt werden. Die Tageslichtlampe steht auf dem Tisch und liefert in einer Sitzung von einer halben bis zwei Stunden die Dosis, die die Leitlinie meint. Der Lichtwecker steht auf dem Nachttisch und macht das Zimmer vor dem Aufstehen hell. Die Lichtbrille trägt man am Kopf.
Für die Lichtbrille ist die Datenlage dünn. Die Leitlinie nennt Lichtbrillen und Lichtmasken unter den Geräten, schreibt aber, die beste Evidenz liege für Lichtlampen vor; in einer von ihr zitierten Auswertung war der Effekt für Stirnlampen nicht signifikant. Eine Verbraucherorganisation schrieb 2025, Lichtbrillen lieferten wenig Licht und seien keine geeignete Alternative. Dieser Bereich vergleicht deshalb keine Lichtbrillen.
Ein vierter Begriff stiftet zusätzlich Verwirrung: Lichttherapie für die Haut. UV-Bestrahlungsgeräte, etwa ein UV-B-Kamm mit 311 Nanometern, werden bei Hauterkrankungen eingesetzt und stehen als einzige Lichtgeräte im Hilfsmittelverzeichnis. Mit einer Tageslichtlampe gegen Winterdepression haben sie nichts zu tun, denn diese soll gerade kein UV abgeben.
Wer zwischen den Geräten schwankt, klärt zuerst seine Frage. Geht es ums Aufwachen, ist es der Lichtwecker. Geht es um eine Dosis Licht am Morgen, ist es die Tageslichtlampe. Geht es um die Haut, ist es ein anderes Thema, das dieser Bereich nicht behandelt.
Für die Wahl zwischen Lampe und Wecker hilft ein einfacher Test: Wer morgens nach dem Aufstehen eine halbe Stunde am Tisch sitzt und sich tagsüber gedrückt fühlt, gehört eher zur Lampe. Wer abends gut einschläft, morgens aber im Dunkeln kaum aus dem Bett kommt und danach wach ist, gehört eher zum Wecker. Wer beides kennt, kann beides kombinieren.
Was eine gute Unterlage enthält: fünf Angaben vor dem Kauf
Aus den sechs Seiten lässt sich eine kurze Liste ableiten, was eine Anleitung oder ein Angebot enthalten sollte, damit man eine Lampe sicher und wirksam nutzen kann. Keine der gelesenen Lampen erfüllt alle Punkte im Angebot, einige erfüllen die meisten in der Anleitung.
Erstens eine Tabelle aus Lux, Abstand und Dauer, damit sich die Sitzung planen lässt. Zweitens die Einstufung als Medizinprodukt, wenn die Lampe für eine Behandlung gedacht ist, am besten mit Kennnummer neben dem CE-Zeichen. Drittens die Gegenanzeigen: Augenerkrankungen, Medikamente, Lichtempfindlichkeit. Viertens eine photobiologische Einstufung, etwa die freie Gruppe nach IEC 62471 oder IEC 60601-2-57. Fünftens ein Hersteller mit Anschrift.
Von den Lampen, die für diesen Bereich ausgewählt wurden, erfüllt keine alle fünf Punkte im Angebot. In den Anleitungen kommen zwei Lampen nahe heran: Eine nennt Tabelle, Einstufung, Gegenanzeigen, Strahlungstabelle und Hersteller, aber keine Kennnummer im Text; eine andere nennt Tabelle, Einstufung, Gegenanzeigen und Hersteller, aber keine Strahlungstabelle. Bei den günstigen Lampen fehlt meist die Anleitung ganz.
Bei Lichtweckern sind es andere Angaben: die Dauer des Sonnenaufgangs, die Helligkeit am Ende mit Abstand, das Verhalten nach einem Stromausfall und, wenn möglich, der Verbrauch im Bereitschaftsbetrieb. Die Seite zum Vergleich der Lichtwecker zeigt, wie selten diese Angaben im Angebot stehen und wo man sie in den Anleitungen findet.
Die Liste ist kein Prüfsiegel. Sie hilft nur, Lampen zu erkennen, deren Unterlagen eine Entscheidung tragen. Wer eine Lampe ohne diese Angaben kauft, kauft nicht unbedingt eine schlechte Lampe, aber eine, über die er weniger weiß.
Wer vor dem Kauf ärztlich fragen sollte
Das BfS rät generell, optische Strahlung zu therapeutischen Zwecken nicht ohne ärztliche Rücksprache einzusetzen. Vorsicht sei geboten bei Erkrankungen mit erhöhter Lichtempfindlichkeit der Haut, bei Medikamenten, die lichtempfindlich machen können, etwa manchen Antibiotika, entzündungshemmenden Mitteln oder hochdosiertem Johanniskraut, und bei Augenerkrankungen wie grünem Star, grauem Star oder Netzhauterkrankungen.
Die Hersteller ergänzen die Liste: Beurer nennt Schmerzmittel, Blutdrucksenker und Antidepressiva, Diabetes und Migräneanfälligkeit; Lumie eine diagnostizierte Depression und Augenoperationen; Philips manisch-depressive Erkrankungen. Wer sich in einem dieser Punkte wiederfindet, fragt vor der ersten Sitzung.
Für diese Gruppen fehlen nach einer systematischen Übersicht aus dem Jahr 2017 Sicherheitsdaten, und die Hersteller ziehen daraus verschieden strenge Schlüsse. Beurer rät bei grauem und grünem Star von der Anwendung ab, das BfS rät zur augenärztlichen Klärung, die Übersicht sieht keine theoretische Grundlage für strenge Gegenanzeigen, verlangt aber Studien. Die Entscheidung fällt im Einzelfall.
Für alle anderen gilt: Die Lichttherapie ist nach den Quellen nebenwirkungsarm, aber nicht nebenwirkungsfrei. Mit kürzeren Sitzungen beginnen, nicht ins Licht starren, die Sitzung auf den Morgen legen. Die ausführliche Fassung steht im Ratgeber zu den Nebenwirkungen der Lichttherapie.
Die Hersteller beschreiben die häufigsten Beschwerden ähnlich: Augen- und Kopfschmerzen nach den ersten Anwendungen, die mit der Gewöhnung nachlassen. Ihre Mittel dagegen sind einfach: Abstand vergrößern, Helligkeit verringern, Sitzung verkürzen, nicht ins Licht starren, notfalls einige Tage pausieren. Wer diese Mittel kennt, bricht nicht beim ersten Kopfschmerz ab.
Wer neben der Lampe zu Mitteln greift, die ebenfalls die Stimmung oder den Schlaf beeinflussen sollen, sollte auch deren Versprechen prüfen. Was in Einschlafsprays steckt und was belegt ist, ordnet der Vergleich der Einschlafsprays.
Frühstückstisch, Schreibtisch, Nachttisch: wo die Geräte stehen
Eine Tageslichtlampe gehört an einen Ort, an dem man morgens ohnehin sitzt. Die Anleitungen beschreiben die Sitzung als etwas, das neben dem Frühstück, dem Lesen oder der Arbeit läuft. Der Frühstückstisch ist der naheliegende Platz, der Schreibtisch der zweitbeste, und der Abstand an diesem Platz bestimmt, welche Lampe passt.
Ein Lichtwecker gehört auf den Nachttisch, nach einer Herstelleranleitung 40 bis 50 Zentimeter vom Kopf entfernt, mit der Lichtseite zum Gesicht. Ein helles Display stört nachts mehr, als der Wecker morgens hilft; viele Geräte lassen es dimmen oder ganz abschalten.
Bei einem Stromausfall verhalten sich die Wecker verschieden. Bei einem bleibt die Uhrzeit nach der Anleitung bis zu acht Stunden gespeichert, bei einem anderen 30 Minuten, ein drittes hat einen Akku, ein viertes eine Batterie nur für die Einstellungen. Wer sich auf den Wecker verlassen muss, stellt zur Sicherheit einen zweiten am Smartphone.
Beide Geräte brauchen Strom, aber wenig. Für eine Tageslichtlampe mit Leuchtstoffröhren ergab der Rechner im Vergleich zu 10.000 Lux rund zwei Euro für einen Winter mit einer halben Stunde täglich, für LED-Lampen deutlich weniger. Ein Lichtwecker zieht übers Jahr vor allem im Bereitschaftsbetrieb Strom; selbst beim Höchstwert der EU-Verordnung sind es wenige Euro.
Und der Raum spielt mit. Eine Lampe sollte nicht in einem sonst dunklen Zimmer leuchten, ein Lichtwecker wirkt am besten in einem dunklen Schlafzimmer. Wer im Winter wegen trockener Heizungsluft schlecht schläft, findet im Ratgeber zum Luftbefeuchter im Schlafzimmer einen anderen Hebel.
Der Winter in sechs Schritten: welche Seite wann hilft
Die sechs Seiten dieses Bereichs folgen einer Reihenfolge, die sich über einen Winter erstreckt. Die Zeitachse zeigt sie, mit dem Hinweis, welcher Schritt welche Frage beantwortet.
Die Stationen als Liste
- Herbst: Frage klären — Geht es um trübe Morgen oder um eine Erkrankung? Bei Beschwerden zuerst in die Praxis.
- Vor dem Kauf: Augen, Medikamente, Kosten — Gegenanzeigen klären; wer den Steuerweg offenhalten will, braucht gegebenenfalls ein Gutachten vor dem Kauf.
- Kauf: Lampe mit Tabelle — Eine Lampe wählen, deren Unterlagen Lux, Abstand und Dauer verbinden und eine Einstufung nennen.
- Woche 1: Sieben Tage in Folge — Morgens, mit kürzeren Sitzungen beginnen und steigern, Abstand nach der Tabelle.
- Woche 2: Wirkung prüfen — Protokoll lesen: regelmäßig, richtige Dosis, richtige Uhrzeit? Bei Beschwerden Abstand vergrößern.
- Frühling: Reduzieren — Mit längeren Tagen die Sitzungen verringern; im nächsten Herbst wieder mit der ersten Woche beginnen.
Der hervorgehobene Schritt ist der, den die meisten überspringen. Vor dem Kauf werden drei Fragen geklärt, die sich danach nicht mehr nachholen lassen: ob es Gegenanzeigen gibt, ob die Lampe Teil einer Behandlung sein soll und ob man den Steuerweg offenhalten will. Die letzte Frage braucht ein Gutachten von vor dem Kauf.
Die Zeitachse ist ein Vorschlag, kein Muss. Wer seit Jahren eine Lampe nutzt und keine neuen Gegenanzeigen hat, beginnt im Herbst einfach mit der ersten Woche. Wer zum ersten Mal über Lichttherapie nachdenkt, nimmt sich für die Schritte vor dem Kauf Zeit, denn sie lassen sich später nicht nachholen.
Die Schritte danach sind die Anwendung: eine Woche mit täglichen Sitzungen, eine Prüfung nach zwei Wochen, ein regelmäßiger Rhythmus über den Winter und ein Ausklingen im Frühling. Der Ratgeber zur Anwendung beschreibt jeden davon, mit den Zahlen aus den Anleitungen.
Ein Morgen mit beiden Geräten: Lichtwecker und Tageslichtlampe
Wer beide Geräte nutzt, verbindet zwei Arten von Licht. Der Lichtwecker beginnt nach den Anleitungen eine halbe Stunde vor der Weckzeit zu glimmen, rot, dann gelb, dann heller, und weckt mit einigen hundert Lux. Der Philips HF3531 nennt im Angebot bis zu 300 Lux, die Anleitung einen Abstand von 40 bis 50 Zentimetern zum Kopf. Der Wecker macht den Übergang von dunkel zu hell, aber er liefert keine Dosis.
Die Tageslichtlampe übernimmt danach. Am Frühstückstisch, eine halbe Stunde bei 10.000 Lux oder eine Stunde bei 5.000, je nach Abstand. Die Anleitungen empfehlen die Anwendung unmittelbar nach dem Aufwachen, und genau das ermöglicht die Kombination: Wer vom Licht geweckt wird, ist früher wach und hat mehr Zeit für die Sitzung.
Notwendig ist die Kombination nicht. Wer nur leichter aufwachen will, braucht den Wecker; wer eine Lichttherapie machen will, braucht die Lampe. Wer unsicher ist, beginnt mit dem Gerät, das zu seinem Problem passt, und ergänzt das andere, wenn es nicht reicht. Was die Lichtwecker leisten und wo ihre Zahlen stehen, zeigt der Vergleich der Lichtwecker in diesem Bereich.
Ein Punkt verbindet beide Geräte: die Uhrzeit. Der Wecker arbeitet am Morgen, die Lampe ebenfalls. Am Abend sollte keines von beiden hell leuchten; Lumie rät, etwa drei Stunden vor dem Schlafengehen helles Licht zu meiden. Der Sonnenuntergang, den viele Lichtwecker anbieten, dimmt das Licht beim Einschlafen und schaltet es dann aus.
Auch beim Strom ergänzen sich die Geräte. Ein Lichtwecker hängt Tag und Nacht am Netz, verbraucht aber vor allem im Bereitschaftsbetrieb wenig; eine Tageslichtlampe leuchtet nur während der Sitzung, dann aber mit mehr Leistung. Zusammen kosten beide nach den Rechnern der Vergleiche wenige Euro im Jahr, und für die Kaufentscheidung spielt der Strom keine Rolle.
Lichttherapie am Arbeitsplatz
Die Leitlinie nennt ausdrücklich kostengünstige Lichttherapie-Lampen am Arbeitsplatz als Beispiel dafür, wie einfach die Lichttherapie umzusetzen sei. Für viele ist der Schreibtisch tatsächlich der einzige Ort, an dem sie morgens eine halbe Stunde oder länger sitzen.
Am Arbeitsplatz gelten dieselben Regeln wie zu Hause: Abstand nach der Tabelle, Licht von vorn oder leicht seitlich, nicht dauerhaft hineinsehen. Die Lampe sollte so stehen, dass sie andere nicht blendet und nicht auf dem Bildschirm spiegelt. Wer bei 50 Zentimetern sitzt, braucht nach den Tabellen der Hersteller deutlich länger als bei 20.
Ein Vorteil des Arbeitsplatzes ist die Zeit. Wer ohnehin eine Stunde oder länger am Schreibtisch sitzt, kann eine Lampe mit weniger Licht bei größerem Abstand nutzen und trotzdem die Dosis erreichen. Ein Nachteil ist der Bildschirm: Er steht oft dort, wo die Lampe am besten stünde. Eine Lampe seitlich neben dem Bildschirm, mit der Leuchtfläche zum Gesicht, ist meist der beste Kompromiss.
Welche Regeln für Bildschirmarbeitsplätze gelten, wenn dort eine zusätzliche Lampe steht, ordnet die Seite zum Bildschirmarbeitsplatz und was dort wirklich gilt. Ob der Arbeitgeber eine solche Lampe stellt, ist eine Frage an den Betrieb, nicht an die Kasse.
Welche Seite zuerst? Der Wegweiser in vier Fragen
Der Assistent führt in vier Fragen zur Seite, die für die eigene Lage am wichtigsten ist.
Welche Seite dieses Bereichs zuerst?
Die erste passende Regel gewinnt.
Ergebnis
Lichtwecker im Vergleich
Fünf Lichtwecker im Abgleich von Angebot und Anleitung: Dauer, Helligkeit, Abstand, Stromausfall.
Alle Wege dieses Assistenten im Klartext
- Wenn Gesundheit: Ja oder unklar, dann Nebenwirkungen der Lichttherapie. Zuerst klären, ob und wie Lichttherapie infrage kommt. Der Ratgeber nennt Gegenanzeigen und wer vorher fragen sollte.
- Wenn Ziel: Leichter aufwachen, dann Lichtwecker im Vergleich. Fünf Lichtwecker im Abgleich von Angebot und Anleitung: Dauer, Helligkeit, Abstand, Stromausfall.
- Wenn Ziel: Wer bezahlt, dann Lichttherapie und Krankenkasse. Hilfsmittel, IGeL und Steuer: was die Kasse zahlt und wann das Gutachten vor dem Kauf kommen muss.
- Wenn Lampe: Ja, dann Lichttherapie richtig anwenden. Abstand, Dauer und Uhrzeit nach Leitlinie und Herstellertabellen, mit Rechner und Zeitplan.
- Wenn Behandlung: Ja, dann Lichttherapie-Lampen als Medizinprodukt. Fünf Lampen nach Einstufung, Kennnummer, Gegenanzeigen und Abstand.
- In jedem anderen Fall: Tageslichtlampen mit 10.000 Lux. Fünf Lampen nach dem, was bei 20 Zentimetern am Auge ankommt, mit Dosis und Stromrechner.
Wegweiser über die sechs Seiten dieses Bereichs, Stand 17.10.2026.
Die Frage nach der Gesundheit steht vorn, weil sie über alles andere entscheidet. Wer eine Augenerkrankung hat, sollte nicht zuerst eine Lampe vergleichen, sondern klären, ob er eine nutzen darf. Danach entscheidet das Ziel: Aufwachen, Sitzung oder Geld.
Wer keine der Fragen eindeutig beantworten kann, beginnt mit dem Vergleich der Tageslichtlampen mit 10.000 Lux. Er erklärt die Zahl, um die sich der ganze Bereich dreht, und von dort führen Verweise zu allen anderen Seiten.
Wer mehrere Fragen hat, liest die Seiten in der Reihenfolge der Zeitachse: zuerst Nebenwirkungen und Kosten, weil sie vor dem Kauf geklärt sein müssen, dann den passenden Vergleich, zuletzt die Anwendung. So bleibt kein Schritt offen, der sich nach dem Kauf nicht mehr nachholen lässt.
Sechs Fehler beim Kauf und wo sie erklärt sind
Aus den sechs Seiten lassen sich sechs typische Fehler ableiten, die beim Kauf oder in den ersten Wochen passieren. Jeder ist auf einer Seite ausführlich beschrieben.
Erstens: nach der Zahl im Titel kaufen. Eine Lampe mit 10.000 oder 20.000 Lux im Titel sagt meist nicht, bei welchem Abstand. Wer nach der Tabelle aus Lux, Abstand und Dauer sucht, statt nach der größten Zahl, kauft eine Lampe, mit der er rechnen kann. DerVergleich der Tageslichtlampen mit 10.000 Lux zeigt, welche Lampen das leisten.
Zweitens: ein Krankheitswort für eine Einstufung halten. „Gegen Depressionen“ im Titel heißt nicht, dass die Lampe als Medizinprodukt eingestuft ist; bei elf von 36 Angeboten mit einem solchen Wort ist keine Einstufung bekannt. Woran man eine echte Einstufung erkennt, erklärt der Vergleich der Lichttherapie-Lampen als Medizinprodukt.
Drittens: einen Lichtwecker als Therapie kaufen. Ein Lichtwecker erleichtert das Aufwachen, aber er liefert keine Dosis für eine Sitzung. Wer eine Lichttherapie will, braucht eine Tageslichtlampe. Worauf es beim Wecker ankommt, steht imVergleich der Lichtwecker im Abgleich von Angebot und Anleitung.
Viertens: zur falschen Zeit sitzen. Eine Sitzung am Abend kann den Schlaf stören, eine am späten Vormittag wirkt nach den Quellen weniger planbar als eine direkt nach dem Aufwachen. Wie man die Sitzung in den Morgen legt, beschreibt der Ratgeberzur richtigen Anwendung der Lichttherapie.
Fünftens: die Augen nicht klären. Wer eine Augenerkrankung hat oder lichtempfindlich machende Medikamente nimmt, sollte vor der ersten Sitzung fragen. Welche Gegenanzeigen die Quellen nennen und wo Daten fehlen, steht im Ratgeber zu denRisiken und Gegenanzeigen der Lichttherapie.
Sechstens: erst kaufen, dann die Kasse fragen. Wer die Kosten über die Kasse oder die Steuer geltend machen will, muss das vor dem Kauf klären; für die Steuer braucht es unter Umständen ein Gutachten von vor dem Kauf. Wie das geht, beschreibt der Ratgeberzu Krankenkasse, Hilfsmittel und Steuer.
Was dieser Bereich nicht behandelt
Einige Themen, die in der Suche nach Lichttherapie auftauchen, sind hier bewusst ausgelassen. Lichttherapie für die Haut, etwa mit UV-B-Geräten nach ärztlicher Anordnung, ist eine eigene Behandlung mit eigenen Geräten und eigenen Risiken. Rotlicht- und Infrarotlampen zielen auf die Haut, nicht auf das Auge. Die Lichttherapie bei Neugeborenengelbsucht ist ein eigenes medizinisches Thema.
Auch Lichtbrillen werden hier nicht verglichen, weil die Datenlage für sie dünn ist. Für Kinder nennen die Quellen dieses Bereichs keine eigenen Regeln außer Altersgrenzen in den Anleitungen. Für Menschen mit einer bipolaren Störung gilt eine eigene Leitlinie, die für diesen Bereich nicht ausgewertet wurde.
Ebenfalls ausgelassen sind Lampen, die vor allem als Raumbeleuchtung gedacht sind, auch wenn sie das Wort Tageslicht im Namen tragen. Eine Deckenleuchte mit tageslichtweißem Licht ist keine Tageslichtlampe im Sinne dieses Bereichs, weil sie die Dosis am Auge nicht erreicht. Dasselbe gilt für Schreibtischleuchten ohne Angabe zur Beleuchtungsstärke am Auge.
Und schließlich ersetzt keine dieser Seiten ein ärztliches Gespräch. Sie helfen, die richtigen Fragen zu stellen und eine Lampe zu erkennen, deren Unterlagen eine Entscheidung tragen. Die Entscheidung über eine Behandlung fällt in der Praxis.
Wer eine Diagnose hat, nutzt diese Seiten am besten als Vorbereitung auf das Gespräch: mit den Fragen zu Gegenanzeigen, mit der Information, welche Lampe welche Unterlagen hat, und mit dem Wissen, was die Kasse übernimmt und was nicht. So lässt sich in der Praxis gezielt besprechen, ob und wie eine Lampe zur Behandlung passt.
Wer im Winter neben dem Licht auch an Vitamin D denkt, findet dazu keine Seite in diesem Bereich, denn eine Tageslichtlampe gibt kein UV ab und bildet kein Vitamin D in der Haut. Eine Einordnung der Präparate gibt der Vergleich der Vitamin-D3-K2-Präparate.
Wie die Seiten entstanden sind
Alle Seiten dieses Bereichs wurden am 17.10.2026 erstellt. Für die drei Vergleiche wurden Amazon-Suchen ausgewertet und die Detailseiten vollständig gelesen: 32 und 36 Tageslichtlampen für die beiden Lampenvergleiche, 40 Lichtwecker für den Weckervergleich. Gezählt wurde, welche Angaben in Titel, Aufzählung, Datenfeldern und Beschreibung stehen.
Für die je fünf ausgewählten Geräte wurden die Gebrauchsanweisungen gelesen, soweit sie zugänglich waren, und mit den Angeboten abgeglichen. Wo eine Anleitung fehlte oder nicht lesbar war, steht das auf der jeweiligen Seite. Gemessen wurde kein Gerät; alle Zahlen stammen aus Angeboten, Anleitungen oder Quellen.
Bei der Auswahl zählte nicht der Preis, sondern die Frage, die jede Seite beantworten soll. Für den Vergleich zu 10.000 Lux wurden Lampen gewählt, die verschiedene Arten zeigen, die Luxzahl anzugeben; für den Vergleich der Medizinprodukte Lampen mit und ohne Einstufung; für die Lichtwecker Geräte mit und ohne Anleitung. Jede Seite nennt eine Empfehlung und die Bedingungen, unter denen sie gilt.
Für die Ratgeber wurden die Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression, die Seite des Bundesamts für Strahlenschutz, Merkblätter des IGeL-Monitors, eine Cochrane-Übersicht, eine systematische Übersicht zur Augensicherheit, das Hilfsmittelverzeichnis und die einschlägigen Gesetzestexte gelesen. Jede Seite nennt ihre Quellen am Ende und sagt, was sich nicht herausfinden ließ.
Die Seiten verweisen aufeinander, wo sich ihre Themen berühren. Der Vergleich zu 10.000 Lux verweist für die Einstufung auf den Vergleich der Medizinprodukte, dieser für die Kosten auf den Ratgeber zur Krankenkasse, und alle drei Ratgeber verweisen für die Wahl des Geräts auf die Vergleiche. Diese Übersicht ist der Ort, an dem alle Wege zusammenlaufen.
Die offene Frage: wie viel Licht günstige Lampen am Auge liefern
Nach dieser Recherche bleibt eine Frage, die keine der Seiten beantworten kann: Wie viel Licht liefern die vielen günstigen Lampen ohne Anleitung tatsächlich in dem Abstand, in dem man vor ihnen sitzt? 21 von 32 Angeboten nennen keinen Abstand, und für die meisten davon gibt es keine Unterlage, in der er stehen könnte.
Beantworten könnten sie zwei Stellen. Die Hersteller, indem sie für ihre Lampe eine Tabelle aus Lux, Abstand und Dauer veröffentlichen, wie es zwei Anleitungen in diesem Bereich vormachen. Und Prüfstellen oder Verbraucherorganisationen, indem sie die Beleuchtungsstärke bei festen Abständen messen und veröffentlichen. Eine Verbraucherorganisation hat 2025 Lampen geprüft und allgemein festgestellt, dass viele ihre Zielwerte nur aus sehr kurzer Distanz erreichen; welche Lampen das im Einzelnen sind, steht hinter einer Bezahlschranke.
Bis diese Zahlen vorliegen, hilft nur der Umweg über die Unterlagen: eine Lampe wählen, deren Anleitung den Abstand nennt, und mit der Tabelle rechnen. Wer eine Lampe ohne Tabelle hat, beginnt mit kurzem Abstand und kurzer Dauer und beobachtet, ob die Sitzung wirkt. Das ist keine Messung, aber die beste Annäherung, die ohne Messgerät möglich ist.
Die zweite offene Frage ist die nach der Sicherheit bei Augenerkrankungen. Auch sie können nur Studien beantworten, und die Übersicht von 2017 hat sie ausdrücklich gefordert. Bis dahin gilt die Vorsicht der Hersteller und des BfS. Beide Fragen zeigen, wo dieser Bereich an seine Grenzen kommt: dort, wo niemand gemessen oder untersucht hat.
Beide Fragen sind lösbar. Für die erste genügt ein Luxmeter und ein Zollstock, für die zweite braucht es Studien mit Menschen, die Augenerkrankungen haben. Bis jemand sie beantwortet, sind die Unterlagen der Hersteller und die Vorsicht der Behörden die beste Grundlage, die es gibt, und die Seiten dieses Bereichs zeigen, wo man sie findet.

