Was niemand untersucht hat: Lichttherapie bei kranken Augen
Die Frage, ob Lichttherapie den Augen schadet, hat eine Arbeitsgruppe um Annelies Brouwer im Jahr 2017 nach eigener Angabe erstmals systematisch untersucht. Die Übersicht von Brouwer und Kollegen sichtete 6.708 Arbeiten, prüfte 161 im Volltext und wertete 43 aus, die über Augenbeschwerden oder augenärztliche Untersuchungen berichteten. Ihr Ergebnis für gesunde Menschen ist beruhigend. Ihr Ergebnis für alle anderen ist eine Lücke.
Die Autoren schreiben, die Ergebnisse sprächen dafür, dass Lichttherapie für körperlich gesunde Menschen ohne Medikamente sicher für die Augen sei. Die Sicherheit bei Menschen mit vorbestehenden Augenveränderungen oder erhöhter Lichtempfindlichkeit müsse weiter untersucht werden. Genau diese Menschen sind es, denen die Hersteller in ihren Anleitungen von der Anwendung abraten oder eine augenärztliche Untersuchung empfehlen.
Die Lücke ist nicht die einzige. Die Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression schreibt in ihrem Kapitel zur Lichttherapie, die Sicherheitsaspekte seien in den Primärstudien schlecht berichtet worden. Die Cochrane-Übersicht zur Vorbeugung aus dem Jahr 2019, auf die sich die Leitlinie ebenfalls stützt, fand in ihrer einzigen Studie keine Angaben zu unerwünschten Ereignissen. Wer nach Nebenwirkungen der Lichttherapie fragt, fragt also in ein Feld, in dem vieles nicht gemessen wurde.
Daraus folgt kein Alarm, aber eine Vorsicht. Was belegt ist, betrifft vor allem gesunde Erwachsene. Was für Menschen mit grauem Star, Netzhauterkrankungen, Diabetes oder lichtsensibilisierenden Medikamenten gilt, beruht auf Vorsichtsregeln der Hersteller und Behörden, nicht auf Studien. Dieser Ratgeber stellt die verbreiteten Annahmen über Risiken neben die Quellen und sagt bei jeder, ob sie hält, teilweise hält oder nicht hält.
Die Leitlinie selbst zieht aus der Datenlage einen klaren Schluss für die Behandlung: Weil das Schadenspotenzial gering und die Lichttherapie einfach umzusetzen sei, spricht sie eine starke Empfehlung für die saisonale Depression aus. Das ist kein Widerspruch zur Lücke. Für die meisten Menschen überwiegt nach der Leitlinie der Nutzen, und für die Gruppen, über die wenig bekannt ist, gelten die Vorsichtsregeln dieses Ratgebers.
Wie man eine Lampe richtig benutzt, damit die bekannten Beschwerden selten bleiben, beschreibt der Ratgeber Lichttherapie richtig anwenden. Hier geht es um die Frage davor: Was kann passieren, und für wen ist das Risiko nicht geklärt?
Acht Behauptungen, acht Belege: die Übersicht
Die Tabelle fasst die Behauptungen zusammen, die in Angeboten, Foren und Suchanfragen zu Lichttherapie und Risiken auftauchen, und stellt ihnen gegenüber, was die Quellen dieses Ratgebers sagen. Die Abschnitte danach führen jede Zeile aus.
Das Ergebnis jeder Zeile folgt einer einfachen Regel. „Hält nicht“ heißt, die Quellen widersprechen der Behauptung für die Gruppe, über die sie Aussagen machen. „Hält teilweise“ heißt, ein Teil stimmt, ein anderer nicht. „Nicht entschieden“ heißt, die Quellen widersprechen sich oder es fehlen Daten. Wo nur Hersteller etwas sagen und keine Studie gelesen wurde, steht das ausdrücklich dabei.
| Behauptung | Was die Quellen sagen | Ergebnis |
|---|---|---|
| Lichttherapie schädigt die Augen | Keine Belege für Augenschäden bei körperlich Gesunden ohne Medikamente; ein Fallbericht unter einem lichtsensibilisierenden Antidepressivum | hält nicht |
| Tageslichtlampen geben UV-Strahlung ab | Geräte sollen weder UV noch Infrarot abgeben; Lichttherapiegeräte haben einen UV-Filter | hält nicht, wenn die Unterlagen es belegen |
| Blaulicht aus LEDs ist gefährlich | Sichtbare LEDs erreichten im BAuA-Bericht höchstens Risikogruppe 2; beim nahen Hineinstarren Grenzwert teils nach 10 Sekunden überschritten | hält teilweise |
| Lichttherapie hat keine Nebenwirkungen | Augen- und Kopfschmerzen, kurzzeitig und mild; Schlafprobleme und Übelkeit möglich | hält nicht |
| Mehr Licht ist immer besser | Nicht längere Zeit aus kurzer Distanz in die Lampe blicken; längere Sitzung laut Lumie nicht schädlich | hält teilweise |
| Mit Antidepressiva verträgt sich Licht nicht | Zusätzliche Wirkung möglich; manche Medikamente machen lichtempfindlich, ärztlich klären | hält teilweise |
| Bei grauem Star ist Lichttherapie verboten | Hersteller raten ab, BfS rät zur augenärztlichen Klärung; Studienlage für Vorerkrankte fehlt | nicht entschieden |
| Lichttherapie kann die Stimmung kippen lassen | Hersteller nennen manisch-depressive Erkrankungen und diagnostizierte Depression als Grund zur Vorsicht | Hinweis der Hersteller, Studien hier nicht gelesen |
Auffällig ist, wie selten ein klares „hält“ vorkommt. Die meisten Annahmen sind zu grob: Sie machen aus einer Vorsicht ein Verbot oder aus einer seltenen Beschwerde eine Gefahr. Andere sind zu sorglos, etwa die Annahme, Lichttherapie habe gar keine Nebenwirkungen. Die Quellen liegen dazwischen.
Zwei Zeilen sind ausdrücklich offen. Ob Menschen mit grauem Star eine Lichttherapie machen dürfen, entscheiden die Quellen nicht einheitlich: Die Hersteller raten ab, das BfS rät zur Klärung, die Übersicht von 2017 sieht in theoretischen Überlegungen keine Grundlage für strenge Gegenanzeigen, verlangt aber weitere Studien. Und zur Frage, ob Licht die Stimmung kippen lassen kann, liegen hier nur Warnhinweise der Hersteller vor, keine Studie.
Behauptung 1: „Lichttherapie schädigt die Augen“
Diese Sorge ist die häufigste, und die Übersicht von 2017 gibt die deutlichste Antwort. Es habe keine Belege für Augenschäden durch Lichttherapie gegeben, mit Ausnahme eines Fallberichts: Bei einer Person, die mit dem lichtsensibilisierenden Antidepressivum Clomipramin behandelt wurde, entwickelte sich eine Erkrankung der Makula, also der Stelle des schärfsten Sehens auf der Netzhaut.
Das Ergebnis gilt mit einer Einschränkung, die die Autoren selbst nennen: für körperlich gesunde Menschen ohne Medikamente. Für sie sprechen die ausgewerteten Studien gegen einen Schaden. Für Menschen mit Augenerkrankungen oder Medikamenten, die lichtempfindlich machen, reichen die Daten nicht. Der eine Fallbericht zeigt, warum das wichtig ist.
Das BfS schreibt, auch Menschen ohne Augenerkrankung sollten nicht längere Zeit aus kurzer Distanz in eine so helle Lichtquelle blicken. Das ist kein Widerspruch zur Übersicht, sondern die Bedingung, unter der sie gilt. In den untersuchten Studien saßen die Teilnehmenden vor der Lampe und blickten nicht dauerhaft hinein, und so beschreiben es auch die Anleitungen.
Die Pressemitteilung der Stiftung Warentest vom November 2025 kommt für die Lampen ihres Tests zu einem ähnlichen Ergebnis: Sie stellten auch bei längerer Nutzung keine direkte Gefahr für Augen oder Haut dar. Das ist eine Aussage über die geprüften Geräte, nicht über jede Lampe im Handel, aber sie passt zum Befund der Übersicht.
Dieselbe Mitteilung nennt einen Befund, der für die Augen indirekt wichtig ist: Viele Lampen erreichten die Zielwerte nur aus sehr kurzer Distanz, teils unter 10 Zentimetern. Wer mit einer solchen Lampe die Dosis erreichen will, rückt sehr nah heran und hat die helle Fläche mitten im Blickfeld. Das ist genau die Lage, vor der das BfS warnt. Eine Lampe mit belegtem Wert bei 20 oder mehr Zentimetern macht es leichter, den Rat zu befolgen.
Ergebnis: Die Behauptung hält für gesunde Erwachsene nicht. Für Menschen mit Augenerkrankungen oder lichtsensibilisierenden Medikamenten ist sie nicht widerlegt, sondern offen. Für sie gilt die Vorsicht der Hersteller und des BfS, bis Studien etwas anderes zeigen.
Augenbeschwerden in Studien: zwischen null und 45 Prozent
Die Übersicht von 2017 unterscheidet zwischen Schäden und Beschwerden. Beschwerden an den Augen, darunter Unbehagen und Sehprobleme, wurden in den Studien bei etwa 0 bis 45 Prozent der Teilnehmenden berichtet. Die Spanne ist breit, weil die Studien sehr verschieden waren: verschiedene Lampen, verschiedene Dauer, verschiedene Arten, nach Beschwerden zu fragen.
Wie groß die Studien waren, die zu dieser Spanne führen, nennt die Zusammenfassung nicht im Einzelnen. Sicher ist, dass sie aus vielen kleinen Untersuchungen stammt, die verschiedene Dinge gemessen haben: manche fragten nach Beschwerden, andere untersuchten die Augen augenärztlich. Eine einzige Zahl für die Häufigkeit von Augenbeschwerden gibt es deshalb nicht, und wer eine liest, sollte fragen, aus welcher Studie sie stammt.
Ein Befund daraus ist bemerkenswert: In den einzelnen Studien zeigte sich kein offensichtlicher Zusammenhang zwischen dem Auftreten der Beschwerden und der Lichtdosis. Mehr Licht führte also nicht erkennbar zu mehr Beschwerden. Das spricht dafür, dass die Beschwerden auch mit der Gewöhnung, dem Blick ins Licht und der Art der Sitzung zu tun haben, nicht nur mit der Helligkeit.
Die Leitlinie fasst die Beschwerden knapp zusammen: Im Wesentlichen könnten Augen- und Kopfschmerzen auftreten, die aber kurzzeitig und mild seien. Das Merkblatt des IGeL-Monitors zur Vorbeugung schreibt, Schäden seien bei körperlich gesunden Menschen selten, manchmal komme es zu Kopf- oder Augenschmerzen.
Die Hersteller beschreiben dasselbe aus ihrer Sicht. Beurer schreibt in der Anleitung der TL 45, nach den ersten Anwendungen könnten Augen- und Kopfschmerzen auftreten, die in den weiteren Sitzungen ausblieben, weil sich das Nervensystem an die neuen Reize gewöhnt habe. Lumie rät bei leichten Augenschmerzen, den Abstand zu vergrößern, die Helligkeit zu verringern oder die Lampe eine Weile auszuschalten.
Wer solche Beschwerden hat, ist also in guter Gesellschaft, und sie sind kein Zeichen eines Schadens. Wer sie über die ersten Tage hinaus hat oder wer Sehstörungen bemerkt, die nicht nach der Sitzung verschwinden, sollte die Sitzungen unterbrechen und die Augen untersuchen lassen. Die Übersicht sagt nichts darüber, ob anhaltende Beschwerden auf etwas anderes hinweisen; die Vorsicht ist deshalb angebracht.
Dass die Übersicht keinen Zusammenhang mit der Dosis fand, hat eine praktische Folge. Eine kürzere Sitzung allein beseitigt die Beschwerden nicht unbedingt. Die Hersteller nennen deshalb mehrere Hebel zugleich: Abstand, Helligkeit, Blickrichtung und Pausen. Wer einen Hebel ohne Erfolg probiert hat, versucht den nächsten, bevor er aufgibt.
Behauptung 2: „Tageslichtlampen geben UV-Strahlung ab“
Viele verbinden das Wort Tageslicht mit Sonne und damit mit UV-Strahlung. Für Lichttherapielampen gilt das nicht, wenn sie richtig gebaut sind. Das Bundesamt für Strahlenschutz schreibt, aus den Herstellerinformationen solle eindeutig hervorgehen, dass das Gerät weder UV-Strahlung noch Infrarot-Strahlung abgibt. Die Leitlinie schreibt, Lichttherapiegeräte besäßen einen UV-Filter, um die Augen nicht zu schädigen.
Die Anleitungen der eingestuften Geräte belegen das mit unterschiedlicher Genauigkeit. Beurer schreibt für die TL 80 und die TL 45, die Strahlungsleistungen außerhalb des sichtbaren Bereichs, also Infrarot und UV, seien so gering, dass sie für Auge und Haut unbedenklich seien. Die Anleitung der TL 45 führt dazu Messwerte für UV-A am Auge und aktinisches UV für Haut und Auge, jeweils in der freien Gruppe.
Die Anleitung der Philips EnergyUp nennt die Norm IEC 62471, nach der die Lampe geprüft sei. Die Lumie Vitamin L ist nach ihrer Anleitung ein Medizinprodukt der Klasse IIa, nennt aber keine photobiologische Norm. Die Genauigkeit reicht also von einer vollständigen Tabelle mit Messwerten bis zu einem einzigen Satz. Wer mehr wissen will, als die Anleitung sagt, kann beim Hersteller nach der Einstufung fragen.
In den Angeboten steht „UV-frei“ sehr häufig, aber fast nie mit einem Beleg. Für den Vergleich der Tageslichtlampen mit 10.000 Lux wurden 32 Angebote gelesen; 23 davon erwähnten UV; einen Prüfbericht oder eine Messung nannte keines der fünf dort verglichenen Angebote. Wer sicher sein will, sucht die Angabe in der Anleitung, nicht im Titel; welche Lampen dort was belegen, zeigt der Vergleich der Tageslichtlampen mit 10.000 Lux.
Eine Folge der UV-Freiheit wird oft übersehen: Eine Tageslichtlampe bräunt nicht und bildet kein Vitamin D in der Haut. Sie bringt Licht ans Auge. Wer über Vitamin D im Winter nachdenkt, findet im Vergleich der Vitamin-D3-K2-Präparate eine eigene Einordnung.
Ergebnis: Die Behauptung hält nicht für Lampen, deren Unterlagen die UV-Freiheit belegen. Für Lampen ohne Unterlagen lässt sie sich weder bestätigen noch widerlegen; „UV-frei“ im Titel ist eine Behauptung des Verkäufers, kein Messwert.
Behauptung 3: „Blaulicht aus LEDs ist gefährlich“
Diese Annahme hat einen wahren Kern. Ein Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus dem Jahr 2013 hat die photobiologische Sicherheit von LEDs untersucht. Die Norm DIN EN 62471 teilt Lichtquellen in die freie Gruppe ohne photobiologische Gefährdung und in die Risikogruppen 1 bis 3 ein. Leuchtdioden mit sichtbarem Licht erreichten im Bericht höchstens die Risikogruppe 2, und zwar wegen der photochemischen Gefährdung der Netzhaut durch Blaulicht.
Der Bericht ist für den Arbeitsschutz geschrieben, nicht für die Lichttherapie. Er beschreibt LEDs als Lichtquellen in Arbeitsstätten und Geräten und bewertet, wie lange man ohne Gefährdung hineinsehen kann. Für eine Tageslichtlampe ist er dennoch nützlich, weil er erklärt, was die Einstufungen auf den Anleitungen bedeuten und warum eine einzelne helle LED etwas anderes ist als eine große, gleichmäßig leuchtende Fläche.
Der Bericht nennt auch eine Zahl, die man kennen sollte: Beim nahen Hineinschauen in weiße oder blaue LEDs könne der Grenzwert bereits nach zehn Sekunden überschritten sein. Das betrifft das direkte Starren in eine einzelne, helle Lichtquelle aus kurzer Distanz, nicht das Sitzen vor einer flächigen Lampe mit Streuscheibe. Aber es zeigt, warum die Anleitungen davon abraten, dauerhaft in die Lampe zu sehen.
Das BfS schreibt, für die Sicherheit der Geräte, auch im Hinblick auf photochemische Netzhautschäden, sei der Hersteller verantwortlich. Die Anleitung der Beurer TL 45 zeigt, wie das belegt aussieht: eine Tabelle nach der Norm IEC 60601-2-57 mit Werten für Blaulicht, thermische Belastung der Netzhaut, UV und Infrarot, für alle drei Lichtfarben, und in jeder Zeile die freie Gruppe. Die Beurer TL 80 nennt die Einstufung als freie Gruppe ohne Tabelle.
Dass Blaulicht trotzdem gewollt ist, erklärt das BfS ebenfalls. Licht stelle als Zeitgeber die innere Uhr, und vermittelt würden diese Reaktionen über lichtempfindliche Zellen in der Netzhaut. Besonders wirksam sei Blaulicht um 480 Nanometer, weil es das Pigment Melanopsin in diesen Zellen am stärksten anrege. Die Wirkung der Lichttherapie und die Frage nach ihrer Sicherheit betreffen also dasselbe Licht.
Bei den meisten günstigen Lampen fehlt eine solche Angabe ganz. Für den Vergleich der Lichttherapie-Lampen als Medizinprodukt wurden 36 Angebote gelesen, und keines nannte eine photobiologische Norm. Was das für die Auswahl einer Lampe bedeutet, zeigt der Vergleich der Lichttherapie-Lampen als Medizinprodukt.
Ergebnis: Die Behauptung hält teilweise. Blaulicht ist für die Wirkung gewollt, das BfS nennt Wellenlängen um 480 Nanometer als besonders wirksam. Gefährlich wird es beim langen Starren aus kurzer Distanz, und ob eine bestimmte Lampe sicher ist, zeigt nur ihre Einstufung. Eine Lampe in der freien Gruppe ist nach der Norm ohne photobiologische Gefährdung.
Was „freie Gruppe“ auf einer Anleitung bedeutet
Der Begriff taucht in Anleitungen auf, ohne erklärt zu werden. Er stammt aus der Normung der photobiologischen Sicherheit. Der BAuA-Bericht beschreibt die Einteilung: Lampen der freien Gruppe stellen keine photobiologische Gefährdung dar, Lampen der Risikogruppen 1 bis 3 steigende Gefährdungen, die sich nach der Zeit richten, die man ohne Schaden hineinsehen kann.
Für Lichttherapiegeräte gibt es eine eigene Norm, IEC 60601-2-57, auf die sich die Beurer-Anleitungen beziehen. Die Anleitung der TL 45 prüft danach sechs Gefährdungsarten: UV-A für das Auge, aktinisches UV für Haut und Auge, Infrarot für das Auge, thermische Gefährdung für die Haut, Blaulicht und thermische Belastung der Netzhaut. Für jede steht ein Messwert und eine Einstufung.
Die Anleitung der TL 45 nennt außerdem eine Grenze der kurzen Wellenlänge von 445 Nanometern für alle drei Lichtfarben. Die Angabe beschreibt, wo das Spektrum der Lampe zur kurzwelligen, blauvioletten Seite hin endet. Für den Käufer ist das eine der wenigen Zahlen, die zeigen, wo das Spektrum einer Lampe beginnt.
Ein Satz aus derselben Anleitung zeigt, wie Helligkeit und Sicherheit zusammenhängen: Die Angabe zur Beleuchtungsstärke von 10.000 Lux diene ausschließlich zu Informationszwecken, in Bezug auf die Norm sei die Lichtquelle als freie Gruppe klassifiziert. Eine Lampe kann also sehr hell und trotzdem in der freien Gruppe sein, weil die Norm nicht nur die Menge, sondern auch die Art des Lichts und seine Verteilung bewertet.
Für den Käufer ist die freie Gruppe die einzige Angabe, die die Frage nach dem Blaulicht beantwortet. Steht sie in der Anleitung, ist die Lampe nach der Norm ohne photobiologische Gefährdung. Steht sie nicht da, weiß man es nicht. Deshalb lohnt es sich, die Anleitung vor dem Kauf zu lesen.
Behauptung 4: „Lichttherapie hat keine Nebenwirkungen“
Diese Behauptung findet sich in manchen Angeboten sinngemäß, etwa als „sanft“ oder „natürlich“. Die Quellen widersprechen ihr. Die Leitlinie nennt Augen- und Kopfschmerzen als die wesentlichen Nebenwirkungen. Die Verbraucherorganisation nennt in ihrer Mitteilung Schlafprobleme, Kopfschmerzen und Übelkeit. Das IGeL-Merkblatt nennt Kopf- und Augenschmerzen.
Die Angebote selbst sagen zu Nebenwirkungen fast nichts. Für die Vergleiche dieses Bereichs wurden die Detailseiten von 36 Tageslichtlampen gelesen. In den fünf Angeboten, die im Vergleich der Lichttherapie-Lampen als Medizinprodukt geprüft wurden, stand keine Gegenanzeige, auch nicht bei denen, deren Anleitung sie ausführlich nennt. Wer nur das Angebot liest, erfährt von den Risiken nichts.
Die Leitlinie ordnet diese Nebenwirkungen als kurzzeitig und mild ein, und sie begründet ihre starke Empfehlung für die Behandlung der saisonalen Depression auch damit, dass das Schadenspotenzial gering sei. Gering ist aber nicht null. Wer mit der Erwartung beginnt, es könne nichts passieren, bricht beim ersten Kopfschmerz womöglich ab, statt den Abstand zu ändern.
Die Hersteller nennen dieselben Beschwerden in ihren Anleitungen. Die Philips-Anleitung zur EnergyUp führt Kopfschmerzen, Augenschmerzen und Übelkeit als mögliche Nebenwirkungen. Beurer nennt Augen- und Kopfschmerzen nach den ersten Anwendungen. Die Übereinstimmung zwischen Leitlinie, Verbraucherorganisation und Herstellern ist groß, und sie betrifft immer dieselben drei oder vier Beschwerden.
Bemerkenswert ist der Hinweis der Leitlinie, die Sicherheitsaspekte seien in den Studien schlecht berichtet worden. Die Liste der Nebenwirkungen ist also nicht vollständig, sondern das, was berichtet wurde. Seltene Beschwerden fallen in kleinen Studien leicht durch das Raster.
Ergebnis: Die Behauptung hält nicht. Lichttherapie hat Nebenwirkungen, sie sind nach den Quellen meist mild und vorübergehend. Wer sie kennt, kann reagieren, bevor er aufgibt.
Wer Nebenwirkungen bemerkt, kann sie mit dem Protokoll festhalten, das auch für die Wirkung nützlich ist: Datum, Uhrzeit, Abstand, Dauer und die Beschwerde. Nach einigen Tagen zeigt sich, ob die Beschwerden mit einer bestimmten Einstellung zusammenhängen, etwa mit einem kleinen Abstand oder einer späten Sitzung. Dieses Protokoll ist auch die beste Grundlage für ein Gespräch in der Praxis, weil es zeigt, was tatsächlich passiert ist.
Kopfschmerzen, Übelkeit, Unruhe: was in den ersten Tagen vorkommt
Die meisten Beschwerden treten am Anfang auf. Beurer schreibt das ausdrücklich: Nach den ersten Anwendungen könnten Augen- und Kopfschmerzen auftreten, die in den weiteren Sitzungen ausblieben. medisana nennt für die LT 460 bei Nebenwirkungen eine Pause von einigen Tagen und danach einen neuen Versuch.
Die Hersteller nennen dafür einfache Mittel. Abstand vergrößern, Helligkeit verringern, Sitzung verkürzen, nicht dauerhaft ins Licht sehen. Beurer rät, mit kürzerer Bestrahlung zu beginnen und sie im Lauf einer Woche zu steigern. Das ist keine Behandlung der Nebenwirkung, sondern ihre Vermeidung: Wer am ersten Tag mit voller Dosis beginnt, hat mehr Beschwerden als nötig.
Ein Hinweis aus der Philips-Anleitung gehört ebenfalls hierher: Die Lampe solle nicht in einem ansonsten unbeleuchteten Raum verwendet werden. Eine helle Fläche in einem dunklen Zimmer blendet stärker als dieselbe Fläche in einem beleuchteten Raum. Wer morgens im Dunkeln nur die Tageslichtlampe einschaltet, macht es den Augen schwerer als nötig.
Übelkeit nennt die Verbraucherorganisation, die Anleitungen kaum. Wer sie während der Sitzung spürt, kann die Sitzung abbrechen und am nächsten Tag mit größerem Abstand neu beginnen. Bleibt sie, ist das ein Grund für ein Gespräch in der Praxis, weil sie auch andere Ursachen haben kann.
Eine Beschwerde verdient besondere Aufmerksamkeit: Unruhe, Getriebenheit oder eine auffällig gehobene Stimmung. Die Anleitung der Philips EnergyUp nennt manisch-depressive Erkrankungen als Gegenanzeige, und Lumie weist darauf hin, dass die Lichttherapie die Stimmung beeinflussen kann. Wer so etwas an sich bemerkt, beendet die Sitzungen und spricht mit der Praxis.
Behauptung 5: „Mehr Licht ist immer besser“
Die Werbung für Lampen mit 15.000 oder 20.000 Lux legt nahe, dass mehr Licht mehr hilft. Die Quellen sehen das differenzierter. Die Leitlinie nennt als Lichtstärke mindestens 2.500 Lux, besser 10.000 Lux und mehr, und eine Dauer, die sich nach der Lichtstärke richtet. Mehr Licht verkürzt also die Sitzung, aber es macht sie nicht wirksamer als die richtige Dosis.
Für den Vergleich der Tageslichtlampen mit 10.000 Lux wurden 32 Angebote gelesen. Elf davon warben mit mehr als 10.000 Lux, bis zu 20.000, und nur drei nannten einen Abstand dazu. Die höheren Zahlen stehen also meist ohne die Angabe, bei welchem Abstand sie gelten, und damit ohne Hinweis darauf, wie nah man der Lampe kommen müsste, um sie zu erreichen.
Wie viel 10.000 Lux sind, zeigt das BfS mit einer Liste von Vergleichswerten. Die Grafik ordnet sie ein.
- Leitlinie: mindestens 2.500, besser 10.000 Lux: 2500 bis 10000 Lux
- Wohnräume: 300 Lux — außerhalb des Korridors, ca. 100 bis 300 Lux
- Büro: 500 Lux — außerhalb des Korridors, ca. 500 Lux
- Bedeckter Wintermittag: 6000 Lux — im Korridor, ca. 6.000 Lux
- Bedeckter Sommertag: 20000 Lux — außerhalb des Korridors, ca. 20.000 Lux
Die Grafik zeigt, dass 10.000 Lux nicht ungewöhnlich viel Licht sind, verglichen mit draußen. Ein bedeckter Sommertag bringt das Doppelte. Der Unterschied liegt in der Art, wie man das Licht aufnimmt: Draußen verteilt es sich über den ganzen Himmel, vor der Lampe kommt es aus einer kleinen Fläche in kurzem Abstand. Deshalb rät das BfS, nicht längere Zeit aus kurzer Distanz in eine so helle Lichtquelle zu blicken.
Ein bedeckter Wintermittag bringt nach dem BfS etwa 6.000 Lux, also mehr, als viele Lampen in mittlerem Abstand liefern. Draußen blickt aber niemand aus 20 Zentimetern in eine leuchtende Fläche. Die Helligkeit allein ist deshalb nicht das Risiko, sondern ihre Konzentration auf eine kleine Fläche nah am Auge. Das erklärt, warum die Hersteller vom Starren abraten, nicht vom Licht.
Die Hersteller sind sich bei der Dauer nicht ganz einig. Lumie schreibt, es sei nicht schädlich, das Licht länger als empfohlen zu nutzen. Beurer schreibt, man solle nicht über die gesamte Anwendungsdauer direkt in das Licht blicken, weil es sonst zu einer Überreizung der Netzhaut kommen könne. Beide Aussagen passen zusammen, wenn man sie so liest: Lange vor der Lampe sitzen ist unbedenklich, lange hineinstarren nicht.
Ergebnis: Die Behauptung hält teilweise. Mehr Licht verkürzt die Sitzung. Ob es darüber hinaus mehr hilft, belegen die Quellen nicht, und wer näher heranrückt, um mehr Licht zu bekommen, erhöht die Gefahr, zu lange hineinzusehen.
Behauptung 6: „Mit Antidepressiva verträgt sich Lichttherapie nicht“
Diese Annahme verwechselt zwei Dinge: die Wirkung und die Lichtempfindlichkeit. Bei der Wirkung sieht die Leitlinie keinen Widerspruch. Durch Lichttherapie könnten zusätzliche Effekte zu einer Behandlung mit Antidepressiva erzielt werden; in der Regel erfolge die Lichttherapie ohnehin zusätzlich zu anderen Behandlungen.
Die Leitlinie nennt dazu eine Übersichtsarbeit, die Lichttherapie und Antidepressiva verglichen hat. Im verblindeten Vergleich fanden sich keine signifikanten Unterschiede bei der depressiven Symptomatik, und eine zusätzliche Lichttherapie erzielte gegenüber einer alleinigen medikamentösen Behandlung moderate zusätzliche Effekte. Die Evidenzqualität schätzt die Leitlinie in beiden Fällen als sehr niedrig ein; ein Widerspruch zwischen beiden Behandlungen ergibt sich daraus aber nicht.
Bei der Lichtempfindlichkeit ist Vorsicht angebracht. Das BfS nennt Medikamente, die die Haut lichtempfindlich machen können, etwa manche Antibiotika, entzündungshemmende Mittel oder hochdosierte Johanniskrautpräparate. Der einzige Fall eines Augenschadens in der Übersicht von 2017 betraf eine Person, die das lichtsensibilisierende Antidepressivum Clomipramin nahm. Und Beurer rät bei Antidepressiva, Schmerzmitteln und Blutdrucksenkern zum Gespräch mit dem Arzt vor der Anwendung.
Daraus ergibt sich keine Regel „Antidepressiva und Licht schließen sich aus“, sondern eine Regel „Medikamente vorher prüfen lassen“. Nicht jedes Antidepressivum macht lichtempfindlich, und nicht jedes lichtsensibilisierende Medikament ist ein Antidepressivum. Welche Medikamente betroffen sind, weiß die Praxis oder die Apotheke, nicht eine Lampenanleitung.
Ergebnis: Die Behauptung hält teilweise. Antidepressiva und Lichttherapie können zusammen eingesetzt werden, aber manche Medikamente machen lichtempfindlich, und dann gehört die Frage in die ärztliche Hand.
Medikamente und Lichtempfindlichkeit: die Liste vor der ersten Sitzung
Die Quellen nennen unterschiedliche Gruppen, und keine Liste ist vollständig. Das BfS nennt manche Antibiotika, entzündungshemmende Mittel und hochdosiertes Johanniskraut. Beurer nennt Schmerzmittel, Blutdrucksenker und Antidepressiva. Lumie nennt allgemein Medikamente, die zu Lichtempfindlichkeit führen können, und den ärztlichen Rat, helles Licht zu meiden.
Die Philips-Anleitung zur EnergyUp nennt lichtsensibilisierende Medikamente als Gegenanzeige und führt als Beispiele Antidepressiva, Psychopharmaka und Mittel gegen Malaria auf. Damit nennen die Quellen dieses Ratgebers zusammen mindestens sieben Gruppen: Antibiotika, Entzündungshemmer, Johanniskraut, Schmerzmittel, Blutdrucksenker, Antidepressiva und Malariamittel. Keine Quelle sagt, dass diese Liste abschließend ist.
Johanniskraut verdient eine eigene Erwähnung, weil es frei verkäuflich ist und oft gerade gegen die Stimmungstiefs genommen wird, für die man auch eine Tageslichtlampe kauft. Wer beides kombinieren will, sollte nach dem BfS bei hochdosierten Präparaten vorsichtig sein. Das ist einer der Fälle, in denen zwei gut gemeinte Mittel zusammen ein Problem machen können.
Praktisch heißt das: Vor der ersten Sitzung alle Medikamente aufschreiben, auch frei verkäufliche und pflanzliche, und mit der Praxis oder der Apotheke klären, ob eines davon lichtempfindlich macht. Wer im Lauf des Winters ein neues Medikament bekommt, etwa ein Antibiotikum, fragt bei der Verschreibung nach.
Bei frei verkäuflichen Mitteln wird diese Frage am häufigsten vergessen, weil sie nicht auf einem Rezept stehen. Wer im Winter zu Johanniskraut greift, um die Stimmung zu heben, und gleichzeitig eine Tageslichtlampe einschaltet, kombiniert zwei Mittel für dasselbe Ziel, von denen das BfS eines ausdrücklich als Grund zur Vorsicht nennt. Eine kurze Frage in der Apotheke klärt, ob das eigene Präparat hochdosiert ist.
Bei anderen Geräten, die auf den Körper wirken, gilt dieselbe Sorgfalt. Wie Gegenanzeigen bei Massagegeräten aussehen und wann man sie nicht benutzen sollte, zeigt die Seite zu den Gegenanzeigen beim Fußmassagegerät.
Behauptung 7: „Bei grauem Star ist Lichttherapie verboten“
Hier widersprechen sich die Quellen, und dieser Widerspruch ist die eigentliche Lücke dieses Ratgebers. Beurer schreibt in der Anleitung der TL 45, die Lampe solle bei grauem Star, grünem Star, Erkrankungen des Sehnervs und Entzündungen des Glaskörpers nicht angewendet werden. Lumie rät bei schweren Augenleiden oder nach einer Augenoperation, sich vorher zu erkundigen.
Der Widerspruch hat einen verständlichen Grund. Ein Hersteller, der für seine Anleitung einsteht, schreibt lieber eine Gegenanzeige zu viel als eine zu wenig. Eine Behörde wie das BfS formuliert vorsichtig und verweist auf den Einzelfall. Eine wissenschaftliche Übersicht fragt, was die Daten zeigen, und findet für diese Gruppe zu wenig. Alle drei haben aus ihrer Sicht recht.
Das BfS ist zurückhaltender: Bei Augenerkrankungen wie grünem Star, grauem Star oder Netzhauterkrankungen solle im Vorfeld augenärztlich abgeklärt werden, ob die Lichttherapie geeignet sei. Das ist kein Verbot, sondern eine Prüfung im Einzelfall. Das Merkblatt des IGeL-Monitors schreibt, Menschen mit bestimmten Augenkrankheiten sollten Lichttherapie nicht anwenden, ohne sie zu benennen.
Das Merkblatt des IGeL-Monitors zur Behandlung nennt Augenkrankheiten als Ausschlussgrund, ebenfalls ohne Einzelheiten. Damit sagen alle Quellen dasselbe in unterschiedlicher Strenge: Bei einer Augenerkrankung nicht einfach beginnen. Wie streng die Regel im Einzelfall ist, entscheidet die augenärztliche Praxis, die den Befund kennt.
Die Übersicht von 2017 geht noch einen Schritt weiter. Sie schreibt, theoretische Überlegungen stützten keine strengen sicherheitsbezogenen Gegenanzeigen für die Lichttherapie an den Augen, und fordert zugleich weitere Studien zu Menschen mit vorbestehenden Augenveränderungen. Mit anderen Worten: Es gibt keinen belegten Grund für ein Verbot, aber auch keinen Beleg für die Sicherheit.
Ergebnis: Die Behauptung ist nicht entschieden. Ein Verbot im strengen Sinn gibt es nicht, die Hersteller raten aber ab, und für die Sicherheit fehlen Daten. Wer eine Augenerkrankung hat, folgt dem BfS und lässt augenärztlich klären, ob die Lampe für ihn geeignet ist. Diese Entscheidung kann ein Ratgeber nicht abnehmen.
Behauptung 8: „Lichttherapie kann die Stimmung kippen lassen“
In Foren taucht die Sorge auf, helles Licht könne bei manchen Menschen eine übersteigerte Stimmung auslösen. In den Quellen dieses Ratgebers findet sich dazu keine Studie, wohl aber Warnhinweise der Hersteller. Die Anleitung der Philips EnergyUp nennt manisch-depressive Erkrankungen als Gegenanzeige. Lumie rät Menschen mit einer diagnostizierten Depression oder einer anderen Gemüts- oder Schlafstörung, sich vorher zu erkundigen, besonders bei Medikamenten, weil die Lichttherapie auch die Stimmung beeinflussen könne.
Die Leitlinie, aus der dieser Ratgeber zitiert, behandelt die unipolare Depression, also Depressionen ohne Phasen gehobener Stimmung. Für Menschen mit einer bipolaren Störung gilt eine eigene Leitlinie, die für diesen Ratgeber nicht ausgewertet wurde. Das ist eine Grenze dieses Textes, und sie ist wichtig: Wer eine solche Diagnose hat, gehört mit der Lichttherapie in ärztliche Begleitung.
Wer Antidepressiva nimmt und eine Lichttherapie ergänzt, sollte nach den Hinweisen der Hersteller auf Veränderungen der Stimmung achten, die über eine Besserung hinausgehen und sich neu und ungewohnt anfühlen. Das ist kein Grund zur Sorge bei jeder guten Laune, aber ein Grund, die Praxis zu informieren. Welche Anzeichen genau gemeint sind, beschreiben die Anleitungen nicht; das weiß die Praxis.
Ergebnis: Die Behauptung lässt sich mit den Quellen dieses Ratgebers nicht prüfen. Die Hersteller nehmen sie ernst genug, um sie als Gegenanzeige zu nennen. Das genügt, um vorsichtig zu sein.
Migräne und Lichtempfindlichkeit: was Beurer rät
Wer zu Migräne neigt, kennt helles Licht oft als Auslöser. Beurer nennt diese Gruppe in der Anleitung der TL 45 ausdrücklich: Bei Menschen mit einer ausgeprägten Lichtempfindlichkeit und Migräneanfälligkeit solle vorher mit dem Arzt über den Einsatz der Tageslichtlampe gesprochen werden. Ein Verbot ist das nicht, aber ein klarer Hinweis, nicht einfach anzufangen.
Die anderen Quellen dieses Ratgebers nennen Migräne nicht eigens. Die Leitlinie und das IGeL-Merkblatt führen Kopfschmerzen als Nebenwirkung, ohne zu unterscheiden, ob sie bei Menschen mit Migräne häufiger sind. Die Übersicht von 2017 betrifft die Augen, nicht den Kopfschmerz. Ob Lichttherapie bei Migräneneigung Anfälle auslöst, lässt sich mit diesen Quellen also nicht beantworten.
Wer trotz Migräneneigung eine Lichttherapie beginnen will, bespricht das mit der Praxis und beginnt vorsichtiger als andere: größerer Abstand, kürzere Sitzung, keine Sitzung an einem Tag, an dem sich ein Anfall ankündigt. Lumie nennt für leichte Beschwerden genau diese Mittel, mehr Abstand, weniger Helligkeit, eine Pause. Ein Protokoll der ersten Wochen zeigt, ob die Anfälle häufiger werden.
Lichtempfindlichkeit ohne Migräne ist ein ähnlicher Fall. Lumie nennt den ärztlichen Rat, helles Licht zu meiden, als Grund, sich vor der Verwendung zu erkundigen. Wer im Alltag schnell geblendet ist und eine Sonnenbrille braucht, wo andere keine brauchen, sollte die Lichttherapie nicht ohne Rücksprache beginnen.
Diabetes und Netzhaut: warum eine Untersuchung vorher sinnvoll ist
Eine Gruppe nennen nicht alle Quellen, aber Beurer ausdrücklich: Bei Menschen mit Netzhauterkrankungen solle vor Beginn der Tageslichtanwendung genauso wie bei Diabetikern eine Untersuchung beim Augenarzt gemacht werden. Das BfS nennt Netzhauterkrankungen, Retinopathien, unter den Augenerkrankungen, bei denen Vorsicht geboten sei.
Die Anleitung begründet die Erwähnung von Diabetes nicht, sie stellt Diabetiker aber in einen Satz mit den Netzhauterkrankungen. Wer Diabetes hat und nicht weiß, wie es um seine Netzhaut steht, kennt seine eigene Lage nicht. Eine augenärztliche Untersuchung vor der ersten Sitzung klärt das, bevor die Lampe zum ersten Mal leuchtet.
Für die Netzhaut ist die Datenlage dieselbe wie für andere Vorerkrankungen. Die Übersicht von 2017 schreibt, die Sicherheit bei Menschen mit vorbestehenden Augenveränderungen müsse weiter untersucht werden. Ein Schaden ist nicht belegt, Sicherheit aber auch nicht. Die Untersuchung vorher ersetzt diese fehlenden Daten nicht, sie macht aber die Entscheidung im Einzelfall möglich.
Wer bei der Untersuchung erfährt, dass die Netzhaut gesund ist, kann nach den Quellen beginnen wie andere auch. Wer eine Veränderung hat, entscheidet mit der augenärztlichen Praxis, ob und wie. Beides ist besser, als die Frage zu übergehen.
Nach einer Augenoperation: was die Anleitungen verlangen
Zwei Anleitungen nennen die Augenoperation als eigenen Punkt. Lumie schreibt für die Halo, man solle sich vor der Verwendung erkundigen, wenn man ein schweres Augenleiden hat oder eine Augenoperation hatte. Die Anleitung der Philips EnergyUp nennt Augenoperationen ebenfalls unter den Gegenanzeigen.
Welche Operationen gemeint sind und wie lange danach die Vorsicht gilt, sagen die Anleitungen nicht. Auch die Übersicht von 2017 unterscheidet in ihrer Zusammenfassung nicht nach Operationen. Wer nach einer Operation am grauen Star über eine Lichttherapie nachdenkt, findet in den Quellen dieses Ratgebers deshalb keine allgemeine Antwort, sondern nur den Rat, vorher zu fragen.
Die Leitlinie schreibt, auch ältere Menschen könnten von Lichttherapie profitieren. Das BfS rät bei Augenerkrankungen zur augenärztlichen Klärung. Zusammen ergibt das eine einfache Reihenfolge: erst die Praxis, die die Operation durchgeführt hat oder die Nachsorge macht, dann die Lampe. Wer seit der Operation beschwerdefrei ist, bekommt dort meist schnell eine Antwort.
Haut und Licht: wer vorsichtig sein sollte
Neben den Augen nennt das BfS die Haut. Vorsicht sei geboten bei Erkrankungen mit erhöhter Lichtempfindlichkeit der Haut und bei Medikamenten, die die Haut lichtempfindlich machen können. Das betrifft weniger die Wirkung über das Auge als die Haut im Gesicht und an den Händen, die während der Sitzung im Licht liegen.
Die Anleitung der Beurer TL 45 enthält einen Hinweis in dieselbe Richtung: Die Lampe solle nicht bei wärmeunempfindlichen Personen, also Personen mit krankheitsbedingten Hautveränderungen, verwendet werden. Der Hinweis betrifft die Wärme der Lampe, nicht das Licht, aber er zeigt, dass auch die Hersteller die Haut im Blick haben.
Für Lampen ohne UV-Anteil ist das Risiko für die Haut nach den Quellen gering. Die Verbraucherorganisation schreibt, die Lampen ihres Tests stellten keine direkte Gefahr für die Haut dar, und die Anleitung der Beurer TL 45 führt die thermische Gefährdung der Haut in der freien Gruppe. Wer aber eine lichtempfindliche Haut hat, kann nicht wissen, wie seine Haut auf eine bestimmte Lampe reagiert, ohne es zu prüfen.
Die Lage ist anders als bei Geräten, die gezielt auf die Haut wirken. Wer beim Stichwort Licht und Haut an Solarien oder an Geräte zur Hautbehandlung denkt, denkt an UV-Strahlung, und die soll eine Tageslichtlampe gerade nicht abgeben. Das BfS behandelt solche Geräte auf eigenen Seiten. Für die Tageslichtlampe bleibt die Frage nach der Haut eine Frage der Lichtempfindlichkeit, nicht der Strahlung.
Praktisch heißt das: Wer eine solche Erkrankung hat, klärt die Lichttherapie mit der hautärztlichen Praxis und beginnt mit kurzen Sitzungen und großem Abstand. Rötungen oder Juckreiz nach der Sitzung sind ein Grund, aufzuhören und nachzufragen.
Schlafprobleme: eine Nebenwirkung der falschen Uhrzeit
Schlafprobleme nennt die Verbraucherorganisation ausdrücklich als mögliche Nebenwirkung. Anders als Augen- oder Kopfschmerzen hängen sie vor allem an der Uhrzeit. Das BfS beschreibt Licht als Zeitgeber, der die innere Uhr stellt; wer abends vor einer hellen Lampe sitzt, gibt dieses Signal zur falschen Zeit.
Die Hersteller ziehen daraus klare Regeln. Lumie rät, etwa drei Stunden vor dem Schlafengehen helles Licht zu meiden. medisana schreibt, die LT 460 nicht spät abends oder vor dem Schlafengehen zu nutzen. Beurer nennt als wirksamste Zeit die Spanne bis 8 Uhr abends und empfiehlt die Anwendung unmittelbar nach dem Aufwachen.
Die Beurer TL 45 zeigt, wie ein Hersteller das in die Lampe einbaut: Neben der Therapie-Einstellung mit 6.500 Kelvin hat sie eine Einstellung namens relax mit 3.000 Kelvin, die nach der Anleitung für die Erholung am Abend gedacht ist und nicht als Medizinprodukt gilt. Wer die Lampe abends überhaupt einschaltet, nimmt diese Einstellung, nicht die helle.
Wer Schlafprobleme bekommt, prüft also zuerst die Uhrzeit der Sitzung. Liegt sie am Morgen und die Probleme bleiben, kann die Ursache woanders liegen. Was Geräte am Handgelenk über den Schlaf aufzeichnen und wie belastbar das ist, ordnet die Seite zum Schlaftracking mit dem Fitness-Tracker; wer nachts aufsteht, sollte gedimmtes Licht nutzen, wie es der Vergleich der Nachtlichter mit Bewegungsmelder zeigt.
Und wer abends zu Mitteln greift, die beim Einschlafen helfen sollen, sollte ihre Versprechen so nüchtern prüfen wie die einer Lampe. Was in Einschlafsprays steckt und was belegt ist, ordnet der Vergleich der Einschlafsprays.
Wer vorher ärztlich klären sollte
Der Assistent fasst die Gegenanzeigen und Vorsichtsregeln aus den Quellen in vier Fragen zusammen. Er ersetzt keine Untersuchung, sondern sagt, ob eine nötig ist.
Lichttherapie: vorher ärztlich klären oder beginnen?
Die erste passende Regel gewinnt. Bei mehreren Ja-Antworten gilt die erste.
Ergebnis
Beginnen, mit Bedacht
Nach der Übersicht von 2017 ist Lichttherapie für gesunde Erwachsene ohne Medikamente sicher für die Augen. Mit kurzen Sitzungen beginnen, nicht dauerhaft ins Licht sehen.
Alle Wege dieses Assistenten im Klartext
- Wenn Augen: Ja oder unklar, dann Augenärztlich klären. Das BfS rät bei Augenerkrankungen zur augenärztlichen Klärung; Beurer rät bei grauem und grünem Star von der Anwendung ab. Für Vorerkrankte fehlen Sicherheitsdaten.
- Wenn Stimmung: Ja oder unklar, dann In ärztlicher Begleitung. Philips nennt manisch-depressive Erkrankungen als Gegenanzeige, Lumie rät bei diagnostizierter Depression zur Rücksprache. Die Lichttherapie gehört dann in eine Behandlung.
- Wenn Medikamente: Ja, dann Medikamente prüfen lassen. Manche Medikamente machen lichtempfindlich, das BfS nennt Antibiotika, Entzündungshemmer und hochdosiertes Johanniskraut. Praxis oder Apotheke fragen.
- Wenn Haut: Ja, dann Hautärztlich klären. Das BfS rät bei Erkrankungen mit erhöhter Lichtempfindlichkeit der Haut zur Vorsicht. Mit kurzen Sitzungen und großem Abstand beginnen.
- In jedem anderen Fall: Beginnen, mit Bedacht. Nach der Übersicht von 2017 ist Lichttherapie für gesunde Erwachsene ohne Medikamente sicher für die Augen. Mit kurzen Sitzungen beginnen, nicht dauerhaft ins Licht sehen.
Regeln abgeleitet aus BfS (Stand 19.03.2025), Brouwer et al. 2017, NVL 3.2 und den Anleitungen von Beurer, Lumie und Philips; gelesen am 17.10.2026.
Die Reihenfolge der Fragen folgt dem Gewicht der Gründe. Die Augen stehen vorn, weil dort die Lücke in den Daten am größten ist. Die Stimmung folgt, weil die Lichttherapie in eine Behandlung gehört, wenn eine Diagnose vorliegt. Medikamente und Haut folgen, weil sie sich mit einer Nachfrage klären lassen.
Was tun, wenn die Antwort lautet, vorerst nicht anzuwenden? Die Leitlinie nennt für die Depression andere Wege, Psychotherapie und medikamentöse Behandlung, und die Lichttherapie ist darin ein unterstützendes Angebot, kein unverzichtbarer Baustein. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Lampe nutzen soll, verliert also nicht die Behandlung, sondern eine Ergänzung.
Wer alle vier Fragen mit Nein beantwortet, kann nach den Quellen beginnen. Das BfS rät dennoch grundsätzlich, optische Strahlung zu therapeutischen Zwecken nicht ohne ärztliche Rücksprache einzusetzen. Wer eine Behandlung sucht, nicht nur mehr Licht am Morgen, sollte diesem Rat folgen.
Was die Lampe selbst sicher macht: Unterlagen, Einstufung, Strahlungstabelle
Die Nebenwirkungen hängen nicht nur am Menschen, sondern auch an der Lampe. Das BfS schreibt, Lichttherapiegeräte sollten als Medizinprodukte gekennzeichnet sein und als solche benutzt werden; damit würden vergleichsweise hohe Anforderungen an Wirksamkeit und Sicherheit gestellt. In den meisten Fällen handle es sich um Geräte der Klasse IIa.
Dass ein Prüfsiegel in der Werbung nicht dasselbe ist wie eine Einstufung, zeigt sich auch bei anderen Gesundheitsgeräten. Bei Uhren, die Blutdruck messen, versprechen viele Angebote Messwerte, für die keine Zulassung vorliegt; wie das dort aussieht, beschreibt die Seite zur Blutdruckmessung mit der Smartwatch. Bei Lampen ist die Lage ähnlich: Die Einstufung steht in der Anleitung, nicht im Titel.
Eine Lampe mit Einstufung hat eine Anleitung mit Gegenanzeigen, und manche haben eine Strahlungstabelle. Eine Lampe ohne Einstufung hat oft beides nicht. Die Nebenwirkungen sind bei beiden dieselben, aber nur bei der einen erfährt man vor dem Kauf, wer vorsichtig sein sollte und ob das Licht in der freien Gruppe liegt.
Drei Angaben machen eine Lampe in dieser Hinsicht prüfbar: die Einstufung als Medizinprodukt mit Kennnummer neben dem CE-Zeichen, die photobiologische Einstufung nach IEC 62471 oder IEC 60601-2-57 und eine Liste der Gegenanzeigen. Fehlt alles davon, ist die Lampe nicht unbedingt unsicher, aber ihre Sicherheit ist nicht belegt.
Wie selten die Kennnummer neben dem CE-Zeichen ist, zeigte die Auszählung für den Vergleich der Lichttherapie-Lampen: Unter 36 Angeboten nannte sie ein einziges. Die Einstufung als Medizinprodukt nannten acht, alle von einem Hersteller. Wer eine Lampe nach diesen Angaben auswählt, hat also eine kleine Auswahl, aber eine, deren Unterlagen sich prüfen lassen.
Wer eine Lampe am Schreibtisch nutzt, sollte außerdem auf den Platz achten, damit nicht die Kollegin gegenüber ins Licht blickt. Wie viel Tiefe eine Arbeitsfläche für Lampe und Bildschirm braucht, gibt die Kaufberatung für Schreibtische als Anhaltspunkt.
Wer schon eine Lampe besitzt und ihre Unterlagen nicht mehr findet, kann beim Hersteller nach der Anleitung fragen oder sie auf dessen Website suchen. Steht dort eine Strahlungstabelle oder eine Einstufung in der freien Gruppe, ist die Frage nach dem Blaulicht für dieses Gerät beantwortet. Steht dort nichts, gilt die allgemeine Regel: nicht dauerhaft hineinsehen, Abstand halten, Gegenanzeigen der eingestuften Geräte als Richtschnur nehmen.
Lichtwecker, Lichtbrille, Stirnlampe: andere Lichtquellen am Auge
Nicht jedes Licht für den Morgen ist eine Tageslichtlampe. Ein Lichtwecker liefert beim Aufwachen einige hundert Lux, langsam ansteigend; die Risiken der Lichttherapie stellen sich bei dieser Helligkeit kaum, die Fragen nach Uhrzeit und Schlaf schon. Was die Geräte leisten und wo ihre Zahlen stehen, zeigt der Vergleich der Lichtwecker.
Lichtbrillen und Stirnlampen bringen das Licht sehr nah ans Auge. Die Leitlinie nennt sie unter den Geräten, die für die Lichttherapie eingesetzt werden, schreibt aber, die beste Evidenz liege für Lichtlampen vor; in einer von ihr zitierten Auswertung war der Effekt für Stirnlampen nicht signifikant. Die Verbraucherorganisation schreibt, Lichtbrillen lieferten wenig Licht, seien unbequem und teuer.
Die einzige Studie der Cochrane-Übersicht zur Vorbeugung arbeitete mit Lichtvisieren, Geräten, die am Kopf getragen werden. Eine Gruppe bekam weißes Licht mit 2.500 Lux, eine andere Infrarotlicht mit 0,18 Lux. Angaben zu Nebenwirkungen machten die Untersucher nach der Übersicht nicht. Auch hier fehlt also genau die Information, um die es in diesem Ratgeber geht.
Zur Sicherheit solcher Geräte nennen die Quellen dieses Ratgebers keine eigenen Daten. Die Übersicht von 2017 hat Studien mit verschiedenen Lichtquellen ausgewertet, unterscheidet in ihrer Zusammenfassung aber nicht nach Geräten. Wer eine Lichtbrille nutzt, sollte die Anleitung genauso sorgfältig lesen wie bei einer Lampe und nach der photobiologischen Einstufung fragen.
Andere Geräte, die mit Licht werben, gehören nicht in diese Reihe. Rotlicht- oder Infrarotlampen zielen auf die Haut, nicht auf das Auge, und ihre Risiken sind andere. Die Regeln dieses Ratgebers gelten für weißes Licht vor dem Auge, nicht für jedes Gerät mit einer Lampe.
Was nicht herauszufinden war
Für diesen Ratgeber blieben mehrere Fragen offen, weil die gelesenen Quellen sie nicht beantworten. Für die Lichttherapie in der Schwangerschaft fand sich in den Quellen keine Aussage, weder ein Rat noch eine Warnung. Für Kinder nennen nur die Anleitungen Altersgrenzen, Beurer keine Anwendung unter drei Jahren, Lumie für die Halo ab sieben Jahren unter Aufsicht; Studien zur Sicherheit bei Kindern wurden hier nicht gefunden.
Offen bleibt auch die Frage nach der Wirkung über viele Jahre. Die Übersicht von 2017 hat Augenbeschwerden und Untersuchungen ausgewertet, die meist über eine Behandlung von Wochen berichten. Wer über zehn oder zwanzig Winter jeden Morgen vor einer Lampe sitzt, tut etwas, das in diesen Studien nicht abgebildet ist. Ob Brillengläser mit Blaulichtfilter die Sitzung abschwächen, untersucht keine der Quellen.
Ebenso offen ist, ob die Beschwerden mit dem Alter häufiger werden. Die Leitlinie schreibt, auch ältere Menschen könnten von Lichttherapie profitieren, und zwei Übersichtsarbeiten zu älteren Patientinnen und Patienten hätten ähnliche Ergebnisse gezeigt wie in der Gesamtbevölkerung. Zu Nebenwirkungen in dieser Gruppe nennt sie keine eigenen Zahlen.
Bei den Lampen selbst blieben Unterlagen unzugänglich. Für die Beurer TL 30 lag auf der Angebotsseite als Anleitung die Datei eines Wärmeunterbetts, die zweite Datei war nicht lesbar. Die Anleitung der Philips EnergyUp verweist für wichtige Informationen auf ein separates Heft, das nicht hinterlegt war. Bei vielen günstigen Lampen gab es gar keine Anleitung. Für sie lässt sich nicht sagen, welche Gegenanzeigen der Hersteller nennen würde.
Bei anderen Lampen waren die Unterlagen nur teilweise lesbar. Die Entfernungstabelle in der Anleitung der Lumie Vitamin L ließ sich in der Datei nicht vollständig lesen, die Anleitung eines günstigen Geräts von Easysleep gar nicht. Wo eine Anleitung als Bild statt als Text hinterlegt ist, lässt sie sich zwar ansehen, aber nicht durchsuchen, und Gegenanzeigen sind dann leicht zu übersehen.
Auch eine Anfrage an die Hersteller hätte manche Lücke schließen können, etwa zur Strahlungstabelle der Lampen ohne Anleitung. Für diesen Ratgeber wurden keine Anfragen gestellt; er beruht auf dem, was öffentlich zugänglich war. Wer eine bestimmte Lampe kaufen will, kann diese Frage selbst stellen: Welche Risikogruppe nach IEC 62471 oder IEC 60601-2-57 hat das Gerät, und wo steht das?
Und schließlich ist die bipolare Störung nicht abgedeckt, weil die Leitlinie, aus der dieser Ratgeber zitiert, nur die unipolare Depression behandelt. Wer zu dieser Gruppe gehört, findet hier keine Antwort und sollte sie in der Praxis suchen.
Was sich sagen lässt: Für gesunde Erwachsene ohne Medikamente ist die Lichttherapie nach der bislang einzigen systematischen Übersicht sicher für die Augen, die Nebenwirkungen sind meist mild und vorübergehend. Für alle anderen fehlen Daten, und dort ersetzen die Vorsichtsregeln der Hersteller und des BfS, was die Forschung noch nicht geliefert hat. Welche Seite dieses Bereichs zu welcher Frage gehört, zeigt die Karte aller Seiten zur Tageslichtlampe.

